Ausblick auf die neue Düngeverordnung, Teil 6 Was auf die

30
Pflanze
BAUERNBLATT | 14. Mai 2016 ■
Ausblick auf die neue Düngeverordnung, Teil 6
Was auf die Veredlungsbetriebe zukommt
Im sechsten Teil der Artikelserie
geht es um die voraussichtlichen
Auswirkungen der novellierten
Düngeverordnung auf die Veredlungsbetriebe mit Marktfruchtbau.
Für Veredlungsbetriebe steigen
nicht nur die Anforderungen hinsichtlich der Düngeplanung und
des Nährstoffvergleichs, sondern
auch bezüglich der Ausbringung
und Lagerung von Wirtschaftsdüngern.
ge zu berechnen (siehe Übersicht
1). Mögliche Zu- und Abschläge
im Rahmen der Düngebedarfsermittlung schließen die Berücksichtigung der im Boden verfügbaren
Stickstoffmenge (Nmin), die N-Nachlieferung des Bodens sowie von
Vor- und Zwischenfrüchten ein.
Darüber hinaus ist eine Anrechnung des im Vorjahr ausgebrachten Wirtschaftsdüngers in Höhe
von 10 % des Gesamtstickstoffgehaltes vorzunehmen (siehe ÜberWie bereits im vorherigen Teil sicht 2).
der Serie berichtet, wird eine
schriftliche Düngeplanung vor dem
Zukünftig könnten auch in Ackerbaubetrieben mineralische N-Dünger stärHerbstdüngung
Ausbringen von wesentlichen Pker durch organische N-Dünger ersetzt werden.
Foto: Lars Biernat
eingeschränkt
ANZEIGE
✔Kompetente
Beratung
✔Starkes Zeichen
✔Gemeinsam für
Mensch & Umwelt
www.oekobauer-gesucht.de
und N-Nährstoffmengen verpflichtend eingeführt. Zukünftig muss
jeder Betrieb seinen N-Bedarf für
die jeweiligen Kulturen (zum Beispiel Raps, Weizen und Gerste) anhand des Ertrages der letzten drei
Jahre ermitteln. Ausgehend vom
Durchschnittsertrag erfolgt die
N-Bedarfs­
ermittlung über Tabellenwerte, die um Zu- oder Abschläge modifiziert werden, um eine
auszubringende N-Gesamtmen-
Die novellierte Düngeverordnung sieht im Zeitraum von der
Ernte der Hauptkultur bis zum
31. Januar eine Sperrfrist für die
N-Düngerausbringung vor, was
insbesondere die Herbstdüngung
(zum Beispiel Strohausgleichsdüngung) einschränken wird. Für einige Kulturen sieht die Gesetzgebung Ausnahmeregelungen bei der
N-Herbstausbringung vor. So ist zu
Zwischenfrüchten, Winterraps und
Feldfutter bei Aussaat bis 15. September eine N-Düngung bis zum 1.
Oktober möglich. Für die Wintergerste nach Getreidevorfrucht gilt
dies bei Aussaat bis zum 1. Oktober.
Dabei dürfen jedoch nicht mehr
als 60 kg N/ha beziehungsweise
30 kg Ammonium-N/ ha gedüngt
werden. Folglich werden Veredelungsbetriebe zukünftig nur noch
einen begrenzten Anteil der an-
Übersicht 1: Stickstoffbedarfswerte im Rahmen der
Düngeplanung
Kultur
Winterraps
Winterweizen A, B
Winterweizen C
Winterweizen E
Hartweizen
Wintergerste
Winterroggen
Wintertriticale
Sommergerste
Hafer
Körnermais
Silomais
Zuckerrübe
Kartoffel
Sonnenblume
Öllein
Ertragsniveau [dt/ha]
Stickstoffbedarfswert [kg N/ha]
40
80
80
80
55
70
70
70
50
55
90
450
650
400
30
20
200
230
210
260
200
180
170
190
140
130
200
200
170
180
120
100
fallenden organischen Düngemittel im Herbst ausbringen können.
Eine Verschiebung der Sperrfristen
wird voraussichtlich auf Antrag um
14 Tage möglich sein. Grundsätzlich
setzt die verlängerte Sperrfrist ent-
sprechende Lagerkapazitäten von
mindestens sechs Monaten voraus,
wobei Betriebe mit mehr als drei
Großvieh­
einheiten ab dem Jahr
2020 Lagerraum für mindestens
neun Monate nachweisen müssen.
Übersicht 2: Vorzunehmende Zu- und Abschläge vom
N-Bedarfswert
Ertrag über angenommenem Ertragsniveau aus
Übersicht 1
Zuschlag in kg N/ha
Getreide (je 10 dt/ha)/Raps (je 5 dt/ha)
Ertrag unter angenommenem Ertragsniveau aus
Übersicht 1
10
Abschlag in kg N/ha
Getreide (je 10 dt/ha)/Raps (je 5 dt/ha)
Vorfrucht (Hauptfrucht des Vorjahres)
Grünland, Dauerbrache, Luzerne, Klee, Kleegras,
­Rotationsbrache mit Leguminosen, Gemüse
Rotationsbrache ohne Leguminosen, Zuckerrüben
ohne Blattbergung
Raps, Körnerleguminosen
Feldgras
Getreide (mit und ohne Stroh), Silomais, ­Körnermais,
Kartoffel
Zwischenfrucht
Nichtleguminose, abgefroren
Nichtleguminose, nicht abgefroren
- im Frühjahr eingearbeitet
- im Herbst eingearbeitet
Leguminose, abgefroren
Leguminose, nicht abgefroren
- im Frühjahr eingearbeitet
- im Herbst eingearbeitet
Futterleguminosen mit Nutzung
andere Zwischenfrüchte mit Nutzung
Humusgehalt in %
größer 4,5 (stark humos)
im Boden verfügbare Stickstoffmenge (N min)
Nmin aus 0-90 cm
organische Düngung des Vorjahres
10 % der aufgebrachten Gesamtstickstoffmenge der
organischen bzw. organisch-mineralischen Düngung
15
Mindestabschlag in kg N/ha
20
10
10
10
0
0
20
0
10
40
10
10
0
Mindestabschlag in kg N/ha
20
Mindestabschlag in kg N/ha
jahresspezifisch
10 %
■ BAUERNBLATT | 14. Mai 2016
Anrechnungsfaktoren
für Wirtschaftsdünger
Auf Veredlungsbetrieben werden organische Düngemittel einen Großteil der N-Gesamtmenge ausmachen. Das heißt, dass insbesondere die Verwertungseffizienz der organischen
Düngemittel möglichst hoch sein sollte, um sie
pflanzenbaulich sinnvoll einsetzen zu können.
Grundsätzlich wirkt sich die Ausbringung von
flüssigen Wirtschaftsdüngern im Frühjahr positiv auf die N-Ausnutzung aus. Entscheidend ist
an dieser Stelle der Einsatz verlustarmer Ausbringetechnik. Besonders vor dem Hintergrund
verbindlicher Anrechnungsfaktoren für die
N-Ausnutzung organischer Düngemittel rückt
eine effiziente Wirtschaftsdüngemittelausbringung in den Fokus. Die bodennahe, streifenförmige Ausbringung beziehungsweise die direkte Einbringung von Wirtschaftsdüngern in den
Boden wird daher ab dem 1. Februar 2020 für
Ackerland verpflichtend sein.
Nährstoffvergleich
wird wichtiger
Der Verordnungsentwurf sieht zukünftig die
Erstellung eines betrieblichen Nährstoffvergleiches bis zum 31. März des Folgejahres auf Flächenbasis für N und P vor, der schriftlich zu dokumentieren ist. Derzeit ist ein N-Bilanz-Saldo
von 60 kg N/ha einzuhalten. Im derzeit diskutierten Entwurf der novellierten Düngeverordnung beträgt der zulässige N-Saldo im dreijährigen Schnitt ab 2018 beginnend 50 kg N/ha.
Diese Zielgröße zu erreichen, ist besonders für
viehstarke Veredelungsbetriebe eine Herausforderung. Im Rahmen der aus ökonomischen
Gründen etablierten Fruchtfolge Raps-Weizen-Weizen/Gerste sind die Zielvorgaben nur
unter optimalen produktionstechnischen Bedingungen zu realisieren. Ertragssicherungen
bei ungünstigen Fruchtfolgestellungen oder
Managementfehlern werden in Zukunft kaum
noch durch den zusätzlichen Einsatz von Stick-
stoff kompensiert werden können. Insgesamt
stellt die novellierte Düngeverordnung an die
N-Effizienz deutlich höhere Anforderungen als
bisher. Als Folge davon wird sicher auch bei der
Qualitätsweizenproduktion die Fruchtfolgestellung des Weizens wichtiger werden, um die geforderten Qualitäten sicher zu erreichen.
Neben den einzuhaltenden N-Bilanzsalden
werden insbesondere die zulässigen P-Salden erhebliche Herausforderungen an die
Veredlungsbetriebe stellen. Bisher war im
Mittel von sechs Düngejahren ein Saldo von
20 kg Phosphat pro Hektar erlaubt. Ab 2018 soll
der zulässige P-Saldo zukünftig im sechsjährigen Schnitt 10 kg P2O5/ha betragen. Eine optimierte P-reduzierte Fütterungsstrategie kann
die P-Bilanzen in intensiv wirtschaftenden Veredelungsbetrieben entlasten.
FAZIT
Alle viterra® Bodenfruchtbarkeits-Mischungen sind
greeningfähig.
Die Bedeutung einer effizienten N-Düngerausnutzung wird unter den zukünftigen Rahmenbedingungen der novellierten Düngeverordnung weiter steigen. Der optimierte Wirtschaftsdüngereinsatz im Frühjahr zur Einsparung
von mineralischem Stickstoff rückt vor
dem Hintergrund einzuhaltender Nährstoffsalden in den Fokus. Ertrags- und
Qualitätssicherungen über zusätzliche
Mineral-N-Düngegaben bei ungünstiger Fruchtfolgegestaltung werden kaum
mehr möglich sein.
Dr. Helge Stephan
Landwirtschaftskammer
Tel.: 0 43 31-94 53-330
[email protected]
Lars Biernat
Landwirtschaftskammer
Tel.: 0 43 31-94 53-353
[email protected]
Zwischenfrucht-Mischungen
viterra®. Der beste
Mix für gesunden
Boden und Ertrag.
viterra® GRANOPUR
Schnellwachsende Biomasse-Mischung mit
Schnittnutzung vor Winter.
viterra® UNTERSAAT
Grasmischung für Untersaat in Mais für nachhaltigen Maisanbau.
viterra® BODENGARE
Leguminosenreich für mehr Bodenfruchtbarkeit, besonders gut für Rapsfruchtfolgen, kruziferenfrei.
viterra® UNIVERSAL
Kruziferenfreie und abfrierende Mischung besonders
für Raps und Getreidefruchtfolgen.
viterra® MAIS
NEU
Schnellwachsend, ohne Leguminosen zur idealen Bodenvorbereitung zum Mais.
Gülleausbringung mit sofortiger Einarbeitung erlaubt eine effiziente N-Ausnutzung.
Foto: Dr. Helge Stephan
www.saaten-union.de
www.viterra-mischung.de