Naturschutz und Landschaftsplanung 47 (6), 2015, ###-###, ISSN 0940-6808 Verlag Eugen Ulmer KG, Stuttgart Forum Aktuelles Originalarbeit KURZ BERICHTET Kohärenzsicherung für den Eremiten (Osmoderma eremita) blieb erfolglos Kritischer Blick auf eine Verbringung in den Wald Große Zoßna Von Reiner Theunert Die im Vorfeld der Beseitigung des FFHGebietes Lakomaer Teiche bei Cottbus (Land Brandenburg) konzipierte Kohärenzsicherungsmaßnahme für den Eremiten (Osmoderma eremita) ist gescheitert. In den Wald Große Zoßna waren Baumteile mit Höhlen verbracht worden, die möglicherweise vom Eremiten besiedelt waren. Doch schon angesichts der offenkundig isolierten Lage des Waldes zur nächsten EremitenPopulation war der Misserfolg absehbar. Bei der Durchführung der Maßnahme wurden weitere Fehler begangen, so dass kritische Schlussfolgerungen zu ziehen sind. 1 Einleitung Aufgrund der 1992 in Kraft getretenen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG, FFH-RL) gehört die Baummulm bewohnende Käferart Eremit (Osmoderma eremita; Abb. 1) zu den streng geschützten Tierarten Deutschlands. Die einzelnen Individuen dürfen nicht ge fangen, verletzt oder getötet werden und ihre Entwicklungsformen nicht aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört werden, die lokalen Populationen dürfen nicht „erheblich gestört“ werden, und die Fortpflanzungs- und Ruhestätten dürfen auch nicht aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört werden (§ 44 BNatSchG). Abb. 1: Eremit (Osmoderma eremita). 168 Auch im Gebiet der Lakomaer Teiche bei Cottbus (Brandenburg) war der Eremit nachgewiesen worden, weshalb es zu dieser Art einer naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung bedurfte, als im Zuge der Erweiterung eines Braunkohlentagebaus die Zerstörung des Gebietes planfestgestellt wurde. Beschwerden gegen das Vorhaben wurden gerichtlich zurückgewiesen (in letzter Instanz durch das OVG Berlin-Brandenburg; Beschluss vom 05.07.2007 – OVG 2 S 25.07). Der Weg zur Beseitigung des FFH-Gebietes Lakomaer Teiche war damit frei (Blochwitz & Bader 2012). Die Zerstörung wurde vollzogen. 2 Planung und Umsetzung der Kohärenzsicherungsmaßnahme Aus dem FFH-Gebiet Lakomaer Teiche wurden vom Eremiten dem Anschein nach besiedelte und Höhlen aufweisende Baumteile in den etwa 15 km entfernten, von Wiesen umgebenen und etwas über 2 ha großen Eichen-Hainbuchen-Wald Große Zoßna (Abb. 2) verbracht (Gerstgraser & Zink 2012a). Auf einer Lichtung wurden Baumabschnitte an drei Stellen pyramidenartig aufgestellt (Abb. 3). Ein Stamm mit einer großen Höhle wurde etwas abseits unter dem Kronenschirm anderer Bäume aufgerichtet und mit Stahlseilen gesichert. Im Zuge eines Monitorings wurde ein aus- © Reiner Theunert fliegender Käfer beobachtet (Gerstgraser & Zink 2012a). Die Wirksamkeit der Maßnahme war prognostiziert worden (Blochwitz & Bader 2012). Gerstgraser & Zank (2012a) behaupten, dass alle Kompensationsziele erreicht wurden, mithin auch die Maßnahme in der Großen Zoßna erfolgreich verlief, erbringen dafür aber nicht den Beweis. 3 Nachweis der gescheiterten Kohärenz maßnahme und deren Ursachen Der Verfasser hat den Wald Große Zoßna an vier Tagen in 2013 während des potenziellen Auftretens des Eremiten im Freien ab Anfang Juli bis Mitte August (Theunert 2015) aufgesucht. Hinweise auf ein noch bestehendes Eremitenvorkommen ergaben sich nicht. Auch wurden keine Kotpillen oder Chitinteile von Käfern gefunden. Durch die standortbedingt starke Sonneneinstrahlung waren die Stammabschnitte bereits weitgehend ausgetrocknet. Für die Eremitenentwicklung waren sie nicht mehr geeignet, da der Mulm für die Puppen hinreichend durchfeuchtet sein muss (Stegner 2002). Nicht ausgeschlossen werden kann, dass schon bald nach dem Aufstellen die Milieubedingungen nicht mehr zuträglich waren. Eventuell vorhandene Larven und Puppen könnten deshalb verstorben sein. Am Fuße einer Baumpyramide siedelte ein Volk der Kahlrückigen Waldameise (Formica polyctena). Arbeiterinnen hatten ein großes Nest errichtet. Sie könnten auch Eremitenkäfer erbeutet haben. Der nahverwandte und nur wenig kleinere Variable Goldkäfer (Protaetia metallica) wird von den Arbeiterinnen der Kahlrückigen Waldameise abseits des Nestes angegriffen (Theunert 2012). Insofern könnte der Eremit zum Beutespektrum dieser Ameisenart gehören; zumindest jene Käfer, die sich bei Tageslicht im Freien aufhalten. Weitere Formica polyctena-Nester wurden nur 20 und 40 m entfernt im Waldesinnern gefunden. Die Maßnahme wurde ohne sichere Anbindung an eine bestehende und vor allem langfristig überlebensfähige EremitenPopulation vorgenommen. Für sechs in der Großen Zoßna stehende Bäume vermuten Gerstgraser & Zank (2012b) zwar eine Naturschutz und Landschaftsplanung 48 (5), 2016, 168-172, ISSN 0940-6808 Wilhelm Breuer et al., Der Uhu und Windenergieanlagen, NuL 47 (6), 2015, ###-### Forum Originalarbeit Fazit für die Praxis Vom Eremiten besiedelte oder vielleicht besiedelte Baumabschnitte dürfen nicht an einen Ort verbracht werden, • der zum nächstgelegenen bekannten und wahrscheinlich auf Jahrzehnte hin über lebensfähigen Vorkommen der Art mehr als 500 m entfernt ist; möglichst sollte die Entfernung keine 200 m betragen, • bei dem sich in einem Abstand von weniger als 200 m ein Formica polyctenaNest (oder ein Nest anderer Ameisen aus der Formica rufa-Gruppe) befindet, • wo die Abschnitte in der Vegetationszeit voller Sonneneinstrahlung ausgesetzt wären. Besiedlung („Verdachtsbäume“), doch ein Vorkommen hier wäre weithin isoliert. Der Eremit kann offenbar nur geringe Strecken überwinden, wobei sich der Käfer über freies Gelände und über mehrere hundert Meter kaum fliegend auszubreiten scheint (Strzelczyk et al. 2013). Zur Abgrenzung einer Metapopulation werden 500 m als theoretisch von einem einzelnen Käfer überbrückbar angesetzt (Meitzner & Schmidt 2012). Die extrem geringe Dispersionsrate hat erhebliche Konsequenzen für die Gefährdung des Eremiten (Stegner 2002). Da das kleine Waldgebiet Große Zoßna auf allen Seiten auf mehreren hundert Metern Tiefe von Wiesen umgeben ist, kann kein Eremitenkäfer zu dem Wald gelangen und im Umkehrschluss auch kein Käfer aus dem Wald heraus anderenorts einen bereits besiedelten oder wenigstens besiedlungsfähigen Baum finden. Die in den Wiesen stehenden Baumreihen und –gruppen und weitere kleine Waldgebiete sind als Tritt- Abb. 2: Blick von Südosten auf den Wald Große Zoßna. steine nicht geeignet. In ihnen befand sich kein oder zumindest kein für die Entwicklung von Eremiten geeigneter Mulm. 4 Schlussfolgerungen Das Waldgebiet Große Zoßna war für die durchgeführte Umsiedlung ungeeignet. Dass 1. ein Gebiet ohne nachgewiesene Anbindung an eine (langfristig überlebensfähige) Eremiten-Population ausgewählt wurde, 2. offenbar nicht geprüft wurde, ob Nester von Ameisen im nahen Umfeld vorhanden sind, deren Arbeiterinnen Eremitenkäfer erbeuten könnten, 3. die pyramidenartig aufgestellten Stammabschnitte voll der Sonne ausgesetzt wurden, was das Austrocknen derselben förderte und zum Absterben im Innern möglicherweise vorhandener Eremitenlar- © Reiner Theunert ven und -puppen geführt haben könnte, lässt Kritik an den verantwortlichen Planern und Behörden nicht verstummen, auch nicht am abschließend urteilenden Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Literatur Blochwitz, C., Bader, D. (2012): Kohärenzsicherungsmaßnahmen für den Verlust des FFH-Gebietes Lakomaer Teiche. Natursch. Landschaftspfl. Bbg. 19 (1/2), 64-74. Gerstgraser, C., Zank, H. (2012a): Kompensation der Beseitigung eines FFH-Gebiets am Beispiel des FFH-Gebiets Lakomaer Teiche, Brandenburg. Naturschund und Landschaftsplanung 44 (10), 293-299. –, Zank, H. (2012b): Diskussion Eremiten-Baumpyramiden – auf das Umfeld kommt es an. Naturschutz und Landschaftsplanung 44 (12), 381382. Meitzner, V., Schmidt, G. (2012): Verbreitung und Monitoring der in Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführten Käferarten in Mecklenburg-Vorpommern. Natur Natursch. Mecklbg.-Vorp. 41, 122-131. Stegner, J. (2002): Der Eremit, Osmoderma eremita (Scopoli, 1763) (Col., Scarabaeidae), in Sachsen: Anforderungen an Schutzmaßnahmen für eine prioritäre Art der FFH-Richtlinie. Ent. Nachr. Ber. 46 (4), 213-238. Strzelczyk, P., Lorenz, J., Malaske, S. (2013): Erfassung des Eremiten (Osmoderma eremita Scopoli, 1763) zum Neubau einer Bundesstraße in Sachsen (Coleoptera, Scarabaeidae). Ent. Nachr. Ber. 57 (1/2), 81-82. Theunert, R. (2012): Im Sturzflug ins Ameisennest. Bembix 33, 57-59. – (2015): Pro Eremit! Beitr. Naturk. Nieders. 68 (2), 34-47. KO N TA K T Dr. Reiner Theunert, Diplom-Biologe, Bankkaufmann, selbstständiger Umweltplaner und Unternehmensberater, seit 1990 Inhaber eines Planungsbüros. Abb. 3: Pyramidenartig aufgestellte Stammabschnitte. Naturschutz und Landschaftsplanung 48 (5), 2016, 168-172, ISSN 0940-6808 © Reiner Theunert > [email protected] > www.umweltplaner.de 169 Naturschutz und Landschaftsplanung 47 (6), 2015, ###-###, ISSN 0940-6808 Verlag Eugen Ulmer KG, Stuttgart Forum Aktuelles Originalarbeit Empfehlungen für den Anbau eingeführter Waldbaumarten Gemeinsames Papier von Forstwissenschaft und Naturschutz1 Von Christian Ammer, Andreas Bolte, Alfred Herberg, Anke Höltermann, Andreas Krüß, Andreas Krug, Stefan Nehring, Olaf Schmidt, Hermann Spellmann und Torsten Vor Der Deutsche Verband Forstlicher Versuchs- und Forschungsanstalten (DVFFA) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) vertreten hinsichtlich der naturschutzfachlichen Invasivität einiger forstlich bedeutsamer, eingeführter Baumarten abweichende Auffassungen (Nehring et al. 2013, Vor et al. 2015). Diese beruhen insbesondere auf einer unterschiedlichen Herangehensweise zur Einschätzung des im Bundesnaturschutzgesetz in § 7 genannten „erheb lichen Gefährdungspotenzials“, das von einer als invasiv eingestuften Art ausgehen muss. Daraus ergeben sich unterschiedliche Ansätze zur Beurteilung von Invasivität. In mehreren konstruktiven Fachgesprächen wurden in den letzten Monaten die Positionen zum Thema Invasivität eingeführter Waldbaumarten ausgetauscht und diskutiert. Mit dem vorliegenden Papier wollen DVFFA und BfN jenseits der strittigen Aspekte der Invasivitätsbewertung den Fokus auf Gemeinsamkeiten bei der konkreten Ausgestaltung von Handlungsempfehlungen im Umgang mit eingeführten Waldbaumarten lenken. Am Beispiel der seit langem in Deutschland angebauten nordamerikanischen Douglasie (Pseudotsuga menziesii) werden im Folgenden Hinweise gegeben, wie mögliche nachteilige Wirkungen auf die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemleistungen beim Anbau reduziert bzw. vermieden werden können. 1. DVFFA und BfN stimmen darin überein, dass auf der weit überwiegenden Anzahl von Waldstandorten in Deutschland der derzeitige Douglasienanbau nach aktuellem Kenntnisstand auf der nationalen Ebene keine erhebliche Gefährdung der Biodiversität und der damit verbundenen Ökosystemleistungen darstellt. 2. Auf bestimmten Sonderstandorten sollte die Douglasie grundsätzlich nicht angebaut werden, um diese Standorte als Lebensraum für spezialisierte einheimische Arten zu sichern. Potenziell gefährdete Sonderstandorte sind zum einen offene, ursprünglich baumfreie oder baumarme 1 Die Autor(inn)en sprechen für den Deutschen Verband Forstlicher Forschungsanstalten und das Bundesamt für Naturschutz. 170 Die Douglasie gefährdet nach aktuellem Wissensstand auf den meisten Standorten die Biodiversität nicht – auf manchen Sonderstandorten ist sie aber kritisch zu sehen. © conny-wr / pixelio.de Felsstandorte und Blockmeere (vgl. Knoerzer 1999) wie beispielsweise flachgründige, nährstoffarme Felsrücken, Silikat-Trockenrasen, Silikat-Blockmeere und andere Waldgrenzstandorte, zum anderen trocken-warme Eichen- und Eichen-Mischwälder auf sauren, basenarmen BerglandStandorten, insbesondere im submontanen Bereich (vgl. Knoerzer 1999). Bei diesen Sonderstandorten – von insgesamt geringem Flächenumfang – handelt es sich in vielen Fällen um Vorrangflächen des Naturschutzes, die in der Regel in Schutzgebieten liegen. Sich dort verjüngende Douglasie sollte mittels adäquater Pflegemaßnahmen vollständig entfernt werden. In Nachbarschaft befindliche Douglasienbestände sollten im Sinne des Vorsorgeprinzips im Rahmen waldbaulicher Pflegemaßnahmen umgebaut werden. Zudem sollte hier in Zukunft der Anbau unterbleiben. 3. Zu diesen allgemeinen Empfehlungen treten in Schutzgebieten die dort zum Anbau eingeführter Baumarten jeweils gel- tenden Regelungen. Je nach Schutzstatus bzw. Schutzgebietsverordnung ist der Anbau der Douglasie entweder möglich (z.B. in den meisten Landschaftsschutzgebieten) oder unterliegt Einschränkungen (z.B. in vielen Naturschutzgebieten und in FFH-Gebieten bei möglicher Verschlechterung des Erhaltungszustands). 4. Der Anbau der Douglasie sollte in Mischung mit einheimischen Arten erfolgen. Als besonders gut zur Douglasie passende Mischbaumart hat sich die Rotbuche erwiesen. Jenseits weiter bestehender Auffassungsunterschiede zur Frage der Invasivität und des von der Douglasie ausgehenden Gefährdungspotenzials der einheimischen Flora und Fauna zeigt das Beispiel dieser Baumart, dass konsensfähige Empfehlungen zum Umgang und Anbau eingeführter Waldbaumarten möglich sind. Vor diesem Hintergrund wird der fachliche Dialog weitergeführt, um die biologische Vielfalt von Ökosystemen, Biotopen und Arten in Deutschland zu Naturschutz und Landschaftsplanung 48 (5), 2016, 168-172, ISSN 0940-6808 Wilhelm Breuer et al., Der Uhu und Windenergieanlagen, NuL 47 (6), 2015, ###-### Literatur Knoerzer, D. (1999): Zur Naturverjüngung der Douglasie im Schwarzwald. Diss. Bot. 306, 283 S. Nehring, S., Kowarik, I., Rabitsch, W., Essl, F. (2013): Naturschutzfachliche Invasivitätsbewertungen für in Deutschland wild lebende gebietsfremde Gefäßpflanzen. BfN-Skripten 352, Bundesamt für Naturschutz., 202 S. Vor, T., Spellmann, H., Bolte, A., Ammer, C. (Hrsg., 2015): Potenziale und Risiken eingeführ- KURZ & BÜNDIG NATURGUCKER: Die naturgucker.de Melde-App steht ab sofort bei Google Play kostenfrei zum Herunterladen bereit. Die Version für Apple-Geräte folgt in Kürze. Die App enthält ein umfassendes Feldbuch mit über 60 000 Arten weltweit zum Melden von Beobachtungen. Zur Dokumentation können den Beobachtungen jeweils direkt Bilder hinzufügt werden. Zur Verortung können alle naturgucker.de-Beobachtungs- ter Baumarten: Baumartenportraits mit naturschutzfachlicher Bewertung. Göttinger Forstwissenschaften 7, 296 S. Autoren in alphabetischer Reihenfolge: Christian Ammer1*, Andreas Bolte2*, Alfred Herberg**, Anke Höltermann**, Andreas Krüß**, Andreas Krug**, Stefan Nehring**, Olaf Schmidt3*, Hermann Spellman4*, Torsten Vor1* * für den Deutschen Verband Forstlicher Forschungsanstalten ** für das Bundesamt für Naturschutz 1 Abteilung Waldbau und Waldökologie der gemäßigten Zonen, Universität Göttingen 2 Thünen-Institut, Institut für Waldökosysteme gebiete und natürlich exakte GPS-Koordinaten genutzt werden. Gebiets- und Artenliste können die Nutzer immer wieder aktualisieren. REVITALISIERUNG: Das fachübergreifende Verbundprojekt „Wilde Mulde – Revitalisierung einer Wildflusslandschaft in Mitteldeutschland“ wird mit 4,6 Mio. Euro durch das Bundesumwelt- und das Bundesforschungsministerium gefördert. Die Maßnahmen zur Wiederherstellung naturnaher Strukturen geschehen unter Berück- 3 Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft 4 Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt KO N TA K T Prof. Dr. Christian Ammer, Abteilung für Waldbau und Waldökologie der gemäßigten Zonen GeorgAugust-Universität Göttingen > [email protected] sichtigung des Hochwasserschutzes für die Anwohner. Teil des Projekts ist eine umfassende ökosystembezogene und disziplinübergreifende Forschung zu Hydraulik, Hydromorphologie, Stoffhaushalt und Biodiversität. Das Projekt läuft bis Ende 2020. Es wird vom WWF Deutschland koordiniert, Forschungspartner sind das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ), die Technische Universität Braunschweig, die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden, die Universität Leipzig und die Leibniz-Universität Hannover. Bekanntmachung einer Ausschreibung für Dienstleistungen im Bereich der umweltfachlichen Planung und Beratung für Windkraftprojekte Die Trianel GmbH, das führende Stadtwerke-Netzwerk in Deutschland und Europa mit Sitz in Aachen, investiert gemeinsam mit ihren Partnern in den kommenden Jahren deutschlandweit in verschiedene Windparkprojekte. Zu diesem Zweck soll die umweltfachliche und landschaftsplanerische Begleitung der Projekte an ein Fachunternehmen übergeben werden. Für jedes Bundesland soll ein Unternehmen beauftragt werden, das mit den spezifischen Besonderheiten des jeweiligen Bundeslandes vertraut ist und über entsprechende Erfahrungen verfügt. Folgende Leistungen werden von der Trianel GmbH in Form eines Rahmenvertrags ausgeschrieben: Vorbereitung und Erstellung von Umweltverträglichkeitsuntersuchungen, landschaftspflegerischen Begleitplänen, speziellen artenschutzrechtlichen Prüfungen, FFH-Verträglichkeitsprüfungen oder FFH-Vorprüfungen, raumordnerischen Gutachten und Verfahren, Potenzialanalysen und gutachterlichen Bewertungen auch im Rahmen von Due Dilligence Prüfungen sowie Durchführung von Abweichungsverfahren und ökologischer Baubegleitung. Weitere Informationen sind der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung unter der Referenznummer 2016-049987 (16-144586-001) zu entnehmen und über die Ansprechpartner zu erhalten. Teilnahmeanträge können bis zum 15.05.2016 eingereicht werden. Ansprechpartner Trianel GmbH Andreas Bylaitis Projektkoordinator Tel.: +49 241 413 20 110 E-Mail: [email protected] Trianel GmbH Jürgen Pachnicke Leiter Weißflächenentwicklung Tel.: +49 241 413 20 322 E-Mail: [email protected] Naturschutz und Landschaftsplanung 48 (5), 2016, 168-172, ISSN 0940-6808 www.trianel.com 171 Forum Originalarbeit erhalten und gleichzeitig den berechtigten ökonomischen Interessen der Forstwirtschaft Rechnung zu tragen.
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