Der Bauherr plant, auf dem oben genannten Grundstück einen

GEMEINDEVERWALTUNG GINGEN AN DER FILS
Vorlage zur Sitzung des Bauausschusses
an der Fits
Fachamt: Haupt- und Ordnungsamt
Beteiligte Ämter
Datum
Vorlage: 1/2015
Bearbeiter
TOP: 1/ö
Sitzung am: 23.02.2016
Datum: 15. Februar 2016
Betreff: Im Marrbacher Oschle, Flst.-Nr. 2495/2;
Neubau eines Bungalows mit Garage
Beschlussantraa:
Die Gemeinde erteilt gemäß § 31 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 36 BauGB ihr Einvernehmen
zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Marrbacher Öschle
(Marrbachöschle), 3. Änderung".
Sachverhalt:
Der Bauherr plant, auf dem oben genannten Grundstück einen Bungalow mit Garage zu
errichten. Das Gebäude ist mit einer Grundfläche mit ca. 15 m x 12 m in
eingeschossiger Bauweise vorgesehen. Die Dachform ist als Walmdach mit einer
Dachneigung von 22 ° Grad geplant. Die Garage mit einer Grundfläche von ca. 6 m x 6
m soll ebenfalls mit einem begrünten Flachdach errichtet werden.
Das Bauvorhaben befindet sich in dem seit 26.07.2013 rechtskräftigen Bebauungsplan
"Marrbacher Oschle (Marrbachöschle), 3. Änderung".
Die an der südwestlichen Ecke in das Gebäude integrierte Terrasse überschreitet die
Baugrenze um 1 m bis 1,50 m.
Da die Uberschreitung der Baugrenze sowohl Richtung "Donzdorfer Straße" als auch
Richtung "Im Marrbacher Oschle" vorgesehen ist und dadurch ein Nachbargrundstück
nicht direkt betroffen ist, sieht die Gemeindeverwaltung keine Probleme, eine
erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Marrbacher
Oschle (Marrbachöschle), 3. Änderung" zu erteilen.
Cnnette Friedel
LAGEPLAN
ZEICHN. TEIL ZUM BAUANTRAG (§ 4 LBO WO)
STADT/GEMEINDE: Gingen a.d. Fils
GEMARKUNG/FLUR: Gingen a.d. Fils
LANDKREIS: Göppingen
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ondere durch Dritte bedarf unserer Genehmigung.
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"" NHN-SYSTEM (Status 160) - unterstrichene Höhen sind Planungshöhen
dische Leitungen sind durch die Baufirma
Zuständigen Behörden zu ermittetn!
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Datum: 15.01.2016
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Beratende; Ingenieur
* Vermessung * BDB