GEMEINDEVERWALTUNG GINGEN AN DER FILS Vorlage zur Sitzung des Bauausschusses an der Fits Fachamt: Haupt- und Ordnungsamt Beteiligte Ämter Datum Vorlage: 1/2015 Bearbeiter TOP: 1/ö Sitzung am: 23.02.2016 Datum: 15. Februar 2016 Betreff: Im Marrbacher Oschle, Flst.-Nr. 2495/2; Neubau eines Bungalows mit Garage Beschlussantraa: Die Gemeinde erteilt gemäß § 31 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 36 BauGB ihr Einvernehmen zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Marrbacher Öschle (Marrbachöschle), 3. Änderung". Sachverhalt: Der Bauherr plant, auf dem oben genannten Grundstück einen Bungalow mit Garage zu errichten. Das Gebäude ist mit einer Grundfläche mit ca. 15 m x 12 m in eingeschossiger Bauweise vorgesehen. Die Dachform ist als Walmdach mit einer Dachneigung von 22 ° Grad geplant. Die Garage mit einer Grundfläche von ca. 6 m x 6 m soll ebenfalls mit einem begrünten Flachdach errichtet werden. Das Bauvorhaben befindet sich in dem seit 26.07.2013 rechtskräftigen Bebauungsplan "Marrbacher Oschle (Marrbachöschle), 3. Änderung". Die an der südwestlichen Ecke in das Gebäude integrierte Terrasse überschreitet die Baugrenze um 1 m bis 1,50 m. Da die Uberschreitung der Baugrenze sowohl Richtung "Donzdorfer Straße" als auch Richtung "Im Marrbacher Oschle" vorgesehen ist und dadurch ein Nachbargrundstück nicht direkt betroffen ist, sieht die Gemeindeverwaltung keine Probleme, eine erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Marrbacher Oschle (Marrbachöschle), 3. Änderung" zu erteilen. Cnnette Friedel LAGEPLAN ZEICHN. TEIL ZUM BAUANTRAG (§ 4 LBO WO) STADT/GEMEINDE: Gingen a.d. Fils GEMARKUNG/FLUR: Gingen a.d. Fils LANDKREIS: Göppingen -..<T^e <^ bsov \v:^%w^''w A\1^C..9.CL'%ä^^r" . 'a"I.IA'SI s ^Aws" Höhenfestsetzung s. Textteil u"terlage ist urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber darf die Unterlage ln1en dieses Projekts nutzen. Anderweitige Nutzung, Verwertung, Vervielfäitigung ondere durch Dritte bedarf unserer Genehmigung. küoagr^ "" NHN-SYSTEM (Status 160) - unterstrichene Höhen sind Planungshöhen dische Leitungen sind durch die Baufirma Zuständigen Behörden zu ermittetn! 1:500 Datum: 15.01.2016 ^B^ye^-u.hax wz2-w\ Beratende; Ingenieur * Vermessung * BDB
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