LÄNDERINFORMATIONEN SENEGAL Themenauswahl Reisepass / Visum Dossier erstellen Reisepass erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich Deutschland Ja Ja Nein Österreich Ja Ja Nein Schweiz Ja Ja Ja Andere EU-Länder Ja Ja Nein Türkei Ja Ja Ja Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung. Reisepass Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Einreise mit Kindern Deutsche Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Österreicher Eigener Reisepass. Schweizer Eigener Reisepass. Türken Eigener Reisepass. Anmerkung Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung Minderjährige unter 12 Jahren, die ohne Eltern/Sorgeberechtigte reisen, benötigen von diesen eine von der senegalesischen Botschaft in Berlin beglaubigte Zustimmung mit beglaubigter Übersetzung in die französische Sprache. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich. Visum Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen: Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder. Transit Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die mit demselben Flugzeug weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und über Weiterreisedokumente verfügen, benötigen kein Transitvisum. Visagebühren Deutschland, Österreich Touristenvisum: kostenlos (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen). Schweiz Touristenvisum: Haben Sie Fragen? Gerne geben wir Ihnen Auskunft: Telefon 0848 111 444 16.05.2016, alle Rechte vorbehalten. Bitte beachten Sie die geltenden Verkaufsbestimmungen für die entsprechenden Dienstleistungen. LÄNDERINFORMATIONEN SENEGAL kostenlos. Impfungen Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden. Nützliche Links Bundesamt für Polizeiwesen - Ausweise (CH) Unter der Rubrik "Ausweise" finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Polizeiwesen Angaben zur Gültigkeit Ihres Reisepasses. http://www.bap.admin.ch/d/themen Information Die TKB-Länderinformationen basieren auf Informationen von Swiss Bankers Prepaid Services und Columbus Travel Publishing Limited. Alle Rechte vorbehalten. Alle Angaben werden sorgfältig geprüft und in regelmässigen Abständen auf den neuesten Stand gebracht. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Die TKB kann für Fehler bzw. Unvollständigkeiten in den durch dieses Angebot zugänglich gemachten Informationen nicht haftbar gemacht werden. Haben Sie Fragen? Gerne geben wir Ihnen Auskunft: Telefon 0848 111 444 16.05.2016, alle Rechte vorbehalten. Bitte beachten Sie die geltenden Verkaufsbestimmungen für die entsprechenden Dienstleistungen.
© Copyright 2024 ExpyDoc