LÄNDERINFORMATIONEN SENEGAL

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SENEGAL
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Reisepass / Visum
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Reisepass erforderlich
Visum erforderlich
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Ja
Ja
Nein
Österreich
Ja
Ja
Nein
Schweiz
Ja
Ja
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Ja
Nein
Türkei
Ja
Ja
Ja
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor der Abreise bei
der zuständigen konsularischen Vertretung.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Österreicher Eigener Reisepass.
Schweizer Eigener Reisepass.
Türken Eigener Reisepass.
Anmerkung Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung Minderjährige unter 12 Jahren, die ohne Eltern/Sorgeberechtigte reisen, benötigen von diesen eine von der senegalesischen Botschaft
in Berlin beglaubigte Zustimmung mit beglaubigter Übersetzung in die französische Sprache. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen
in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen
Reisepass sind nicht mehr möglich.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die mit demselben Flugzeug weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und über
Weiterreisedokumente verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Visagebühren
Deutschland, Österreich
Touristenvisum:
kostenlos (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen).
Schweiz
Touristenvisum:
Haben Sie Fragen? Gerne geben wir Ihnen Auskunft: Telefon 0848 111 444
16.05.2016, alle Rechte vorbehalten. Bitte beachten Sie die geltenden
Verkaufsbestimmungen für die entsprechenden Dienstleistungen.
LÄNDERINFORMATIONEN
SENEGAL
kostenlos.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Nützliche Links
Bundesamt für Polizeiwesen - Ausweise (CH)
Unter der Rubrik "Ausweise" finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Polizeiwesen Angaben zur Gültigkeit Ihres Reisepasses.
http://www.bap.admin.ch/d/themen
Information
Die TKB-Länderinformationen basieren auf Informationen von Swiss Bankers Prepaid Services und Columbus Travel Publishing Limited. Alle Rechte
vorbehalten. Alle Angaben werden sorgfältig geprüft und in regelmässigen Abständen auf den neuesten Stand gebracht. Dennoch kann keine Gewähr für
Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Die TKB kann für Fehler bzw. Unvollständigkeiten in den durch dieses Angebot zugänglich gemachten
Informationen nicht haftbar gemacht werden.
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