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Reisepass / Visum
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Reisepass erforderlich
Visum erforderlich
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Nein
Nein
Nein
Österreich
Nein
Nein
Nein
Schweiz
Nein
Nein
Nein
Andere EU-Länder
Nein/1
Nein
Nein
Türkei
Ja
Nein
Ja/1
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor der Abreise bei
der zuständigen konsularischen Vertretung.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss
er während des gesamten Aufenthalts gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche Maschinenlesbarer Kinderreisepass (mit Lichtbild empfohlen) oder eigener Reisepass oder Personalausweis. Österreicher Eigener
Reisepass oder Personalausweis.
Schweizer Eigener Reisepass oder Identitätskarte.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung Allein reisenden Minderjährigen wird empfohlen, eine Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten mitzuführen. Eine gesetzliche
Verpflichtung hierzu besteht seit 2009 nicht mehr. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein
eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von
bis zu 90 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz. (b) [1] Türkische Staatsbürger, die Inhaber eines Schengenvisums sind oder eines Visums bzw. einer
Aufenthaltserlaubnis für Bulgarien, Zypern oder Rumänien, benötigen kein kroatisches Visum.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 48 Std. weiterfliegen, über gültige Rück-/Weiterreisetickets und -papiere verfügen und den
Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visagebühren
Einreise und Transitvisum: 60 €.
Einreisebeschränkungen
Von der Türkischen Republik Zypern ausgestellte Reisepässe werden von Kroatien nicht anerkannt.
Personalausweis
Haben Sie Fragen? Gerne geben wir Ihnen Auskunft: Telefon 0848 111 444
21.11.2016, alle Rechte vorbehalten. Bitte beachten Sie die geltenden
Verkaufsbestimmungen für die entsprechenden Dienstleistungen.
LÄNDERINFORMATIONEN
KROATIEN
U. a Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle angegeben Länder können für touristische Aufenthalte oder Geschäftsreisen mit
gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen: EWR-Länder und Schweiz. (Da der visumfreie Aufenthalt für diese Länder 90 Tage beträgt, wird
für Reisepässe und Personalausweise/Identitätskarten eine Gültigkeit von 3 Monaten ab der Einreise empfohlen.)
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel für ihren Aufenthalt verfügen.
Von Reisenden ohne Visapflicht können die Grenzbehörden bei der Einreise im Einzelfall einen entsprechenden Nachweis verlangen (Tagessatz
100 €, bei nachgewiesener Buchung 50 €). Der Nachweis kann in Form von Bargeld, Kredit- und ec-Karten, Schecks oder anderen Geldmitteln
erfolgen.
Meldepflicht
Ausländer, die keine EU-Bürger sind, müssen sich innerhalb von 48 Std. nach der Einreise bei der örtlichen Polizei- oder Tourismusbehörde
registrieren lassen (wird meist vom Hotel, Vermieter oder der Reiseagentur veranlasst). Eine erneute Anmeldung ist bei jedem Ortswechsel
erforderlich. Für EU-Bürger ist nur dann eine Registrierung obligatorisch, wenn sie sich länger als 90 Tage in Kroatien aufhalten.
Dokumente bei der Einreise
Ausreichende Geldmittel. Visumpflichtige Reisende müssen darüberhinaus auch über ein Weiter- oder Rückreiseticket verfügen.
Nützliche Links
Bundesamt für Polizeiwesen - Ausweise (CH)
Unter der Rubrik "Ausweise" finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Polizeiwesen Angaben zur Gültigkeit Ihres Reisepasses.
http://www.bap.admin.ch/d/themen
Information
Die TKB-Länderinformationen basieren auf Informationen von Swiss Bankers Prepaid Services und Columbus Travel Publishing Limited. Alle Rechte
vorbehalten. Alle Angaben werden sorgfältig geprüft und in regelmässigen Abständen auf den neuesten Stand gebracht. Dennoch kann keine Gewähr für
Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Die TKB kann für Fehler bzw. Unvollständigkeiten in den durch dieses Angebot zugänglich gemachten
Informationen nicht haftbar gemacht werden.
Haben Sie Fragen? Gerne geben wir Ihnen Auskunft: Telefon 0848 111 444
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