LÄNDERINFORMATIONEN

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KOLUMBIEN
Themenauswahl
Reisepass / Visum
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Reisepass erforderlich
Visum erforderlich
Rückreiseticket erforderlich
Türkei
Ja
Ja
Nein/1
Andere EU-Länder
Ja
Ja
1
Schweiz
Ja
Ja
Nein/1
Österreich
Ja
Ja
Nein/1
Deutschland
Ja
Ja
Nein/1
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor der Abreise bei
der zuständigen konsularischen Vertretung.
Hinweis
Es ist aufgrund der häufigen Passdiebstähle ratsam, den Reisepass im Hotelsafe sicher zu verwahren und sich gegenüber den kolumbianischen
Behörden bei kleineren Touren oder am Strand mit einer beglaubigten Passkopie auszuweisen, die neben der Passseite mit den
personenbezogenen Angaben auch die Seite mit dem kolumbianischen Einreisestempel beinhaltet.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass. Österreicher Eigener Reisepass. Schweizer Eigener
Reisepass. Türken Eigener Reisepass. Anmerkung Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung
Allein reisende Minderjährige (unter 18 Jahren) müssen eine beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten in spanischer
Sprache mit sich führen. Bei Reisen mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigen sollte eine solche Erklärung des anderen
Elternteils/Sorgeberechtigten vorliegen. Kolumbianische Minderjährige (unter 18 Jahren) oder ausländische Minderjährige mit Wohnsitz in
Kolumbien, die aus Kolumbien ausreisen, benötigen eine notariell beglaubigte Zustimmung beider Eltern/Sorgeberechtigten, wenn sie alleine
reisen, und die notariell beglaubigte Zustimmung des fehlenden Elternteils/Sorgeberechtigten, wenn sie mit einem Elternteil/Sorgeberechtigten
reisen. Empfehlenswert ist bei Reisen mit Minderjährigen eine vorherige Rücksprache mit der Botschaft bezüglich der Ausreisevorschriften. Seit dem
27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass).
Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen
Aufenthalt von bis zu 90 Tagen (es zählt das Datum des Einreisestempels der Einwanderungsbehörde „Migració Colombia“ (Internet:
www.migracioncolombia.gov.co) Eine kostenpflichtige Verlängerung um weitere 90 Tage ist möglich. Maximaler Aufenthalt pro Kalenderjahr 180
Tage.:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
[1] Für Geschäftsreisen, Arbeits- und Studienaufenthalte besteht generelle Visumpflicht für Staatsangehörige aller Länder. Sofern eine
Reise nicht ausschließlich touristischen Zwecken dient (z.B. Geschäftsreise mit Besprechungsterminen), sollte vor Abreise mit der zuständigen
konsularischen Vertretung geklärt werden, ob ein Visum nötig ist.
Visagebühren
Unterschiedlich, je nach Nationalität und Visumart. Auskunft erteilen die konsularischen Vertretungen.
Ausreichende Geldmittel
Haben Sie Fragen? Gerne geben wir Ihnen Auskunft: Telefon 0848 111 444
01.02.2017, alle Rechte vorbehalten. Bitte beachten Sie die geltenden
Verkaufsbestimmungen für die entsprechenden Dienstleistungen.
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Ausländische Touristen müssen über ausreichende Geldmittel verfügen (mind. 20 US$ pro Tag).
Dokumente bei der Einreise
(a) Empfohlen: Internationaler Impfausweis mit Nachweis einer Masernimpfung.
(b) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt (mindestens 20 US$ oder Gegenwert in anderen Währungen pro Tag und Person)
(c) Rück- oder Weiterreiseticket.
Verlängerung des Aufenthalts
Aufenthaltsverlängerungen müssen rechtzeitig bei der Migración Colombia beantragt werden. Dies ist gebührenpflichtig.
Ausreiseerlaubnis
Reisende mir Visa Temporal und ausländische Einwohner Kolumbiens benötigen zur Ausreise einen Ausreisestempel der Migración Colombia.
Dieser Stempel ist in Großstädten, am Flughafen oder an der Staatsgrenze erhältlich.
Zusätzlich ist eine Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung (Paz y salvo) vom Ministerio de Hacienda erforderlich
Nützliche Links
Bundesamt für Polizeiwesen - Ausweise (CH)
Unter der Rubrik "Ausweise" finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Polizeiwesen Angaben zur Gültigkeit Ihres Reisepasses.
http://www.bap.admin.ch/d/themen
Information
Die TKB-Länderinformationen basieren auf Informationen von Swiss Bankers Prepaid Services und Columbus Travel Publishing Limited. Alle Rechte
vorbehalten. Alle Angaben werden sorgfältig geprüft und in regelmässigen Abständen auf den neuesten Stand gebracht. Dennoch kann keine Gewähr für
Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Die TKB kann für Fehler bzw. Unvollständigkeiten in den durch dieses Angebot zugänglich gemachten
Informationen nicht haftbar gemacht werden.
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