LÄNDERINFORMATIONEN KOLUMBIEN Themenauswahl Reisepass / Visum Dossier erstellen Reisepass erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich Türkei Ja Ja Nein/1 Andere EU-Länder Ja Ja 1 Schweiz Ja Ja Nein/1 Österreich Ja Ja Nein/1 Deutschland Ja Ja Nein/1 Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung. Hinweis Es ist aufgrund der häufigen Passdiebstähle ratsam, den Reisepass im Hotelsafe sicher zu verwahren und sich gegenüber den kolumbianischen Behörden bei kleineren Touren oder am Strand mit einer beglaubigten Passkopie auszuweisen, die neben der Passseite mit den personenbezogenen Angaben auch die Seite mit dem kolumbianischen Einreisestempel beinhaltet. Reisepass Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Einreise mit Kindern Deutsche Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass. Österreicher Eigener Reisepass. Schweizer Eigener Reisepass. Türken Eigener Reisepass. Anmerkung Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung Allein reisende Minderjährige (unter 18 Jahren) müssen eine beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten in spanischer Sprache mit sich führen. Bei Reisen mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigen sollte eine solche Erklärung des anderen Elternteils/Sorgeberechtigten vorliegen. Kolumbianische Minderjährige (unter 18 Jahren) oder ausländische Minderjährige mit Wohnsitz in Kolumbien, die aus Kolumbien ausreisen, benötigen eine notariell beglaubigte Zustimmung beider Eltern/Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen, und die notariell beglaubigte Zustimmung des fehlenden Elternteils/Sorgeberechtigten, wenn sie mit einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisen. Empfehlenswert ist bei Reisen mit Minderjährigen eine vorherige Rücksprache mit der Botschaft bezüglich der Ausreisevorschriften. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich. Visum Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen (es zählt das Datum des Einreisestempels der Einwanderungsbehörde „Migració Colombia“ (Internet: www.migracioncolombia.gov.co) Eine kostenpflichtige Verlängerung um weitere 90 Tage ist möglich. Maximaler Aufenthalt pro Kalenderjahr 180 Tage.: EU-Länder, Schweiz und Türkei. [1] Für Geschäftsreisen, Arbeits- und Studienaufenthalte besteht generelle Visumpflicht für Staatsangehörige aller Länder. Sofern eine Reise nicht ausschließlich touristischen Zwecken dient (z.B. Geschäftsreise mit Besprechungsterminen), sollte vor Abreise mit der zuständigen konsularischen Vertretung geklärt werden, ob ein Visum nötig ist. Visagebühren Unterschiedlich, je nach Nationalität und Visumart. Auskunft erteilen die konsularischen Vertretungen. Ausreichende Geldmittel Haben Sie Fragen? Gerne geben wir Ihnen Auskunft: Telefon 0848 111 444 01.02.2017, alle Rechte vorbehalten. Bitte beachten Sie die geltenden Verkaufsbestimmungen für die entsprechenden Dienstleistungen. LÄNDERINFORMATIONEN KOLUMBIEN Ausländische Touristen müssen über ausreichende Geldmittel verfügen (mind. 20 US$ pro Tag). Dokumente bei der Einreise (a) Empfohlen: Internationaler Impfausweis mit Nachweis einer Masernimpfung. (b) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt (mindestens 20 US$ oder Gegenwert in anderen Währungen pro Tag und Person) (c) Rück- oder Weiterreiseticket. Verlängerung des Aufenthalts Aufenthaltsverlängerungen müssen rechtzeitig bei der Migración Colombia beantragt werden. Dies ist gebührenpflichtig. Ausreiseerlaubnis Reisende mir Visa Temporal und ausländische Einwohner Kolumbiens benötigen zur Ausreise einen Ausreisestempel der Migración Colombia. Dieser Stempel ist in Großstädten, am Flughafen oder an der Staatsgrenze erhältlich. Zusätzlich ist eine Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung (Paz y salvo) vom Ministerio de Hacienda erforderlich Nützliche Links Bundesamt für Polizeiwesen - Ausweise (CH) Unter der Rubrik "Ausweise" finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Polizeiwesen Angaben zur Gültigkeit Ihres Reisepasses. http://www.bap.admin.ch/d/themen Information Die TKB-Länderinformationen basieren auf Informationen von Swiss Bankers Prepaid Services und Columbus Travel Publishing Limited. Alle Rechte vorbehalten. Alle Angaben werden sorgfältig geprüft und in regelmässigen Abständen auf den neuesten Stand gebracht. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Die TKB kann für Fehler bzw. Unvollständigkeiten in den durch dieses Angebot zugänglich gemachten Informationen nicht haftbar gemacht werden. Haben Sie Fragen? Gerne geben wir Ihnen Auskunft: Telefon 0848 111 444 01.02.2017, alle Rechte vorbehalten. Bitte beachten Sie die geltenden Verkaufsbestimmungen für die entsprechenden Dienstleistungen.
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