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Reisepass / Visum
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Reisepass erforderlich
Visum erforderlich
Rückreiseticket erforderlich
Türkei
Ja
Ja
Nein
Andere EU-Länder
Nein/1
Ja
Nein
Schweiz
Nein/1
Ja
Nein
Österreich
Nein/1
Ja
Nein
Deutschland
Nein/1
Ja
Nein
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor der Abreise bei
der zuständigen konsularischen Vertretung.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise bzw. nach Ablauf der Gültigkeit des Visums noch mindestens 3 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche Kinderreisepass oder Personalausweis oder eigener Reisepass (empfohlen). Österreicher Personalausweis oder eigener Reisepass
(empfohlen). Schweizer Identitätskarte oder eigener Reisepass (empfohlen). Türken Eigener Reisepass. Anmerkung Für die Kinder gelten
jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Trägt der Minderjährige einen anderen Nachnamen als der mitreisende
Elternteil / Sorgeberechtigte, muss das Verwandtschaftsverhältnis zum Beispiel durch eine Geburtsurkunde nachgewiesen werden. Seit dem 27.
Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass).
Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen für eine Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180
Tagen (Verlängerungsmöglichkeit vor Ort bei der Ausländerbehörde der örtlichen Polizeidienststelle u. U. möglich) sind u.a. Staatsangehörige der
folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder: EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die am selben Tag weiterfliegen, über gültige Papiere für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht
verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visagebühren
Unterschiedlich, je nach Nationalität des Antragstellers.
Personalausweis
[1] Staatsbürger der EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz dürfen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen grundsätzlich auch mit
Personalausweis/Identitätskarte einreisen, ein Reisepass ist jedoch in jedem Falle vorzuziehen. Der Personalausweis/die Identitätskarte sollte bei
der Einreise noch mindestens 3 Monate lang gültig sein.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen während ihres Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Nützliche Links
Bundesamt für Polizeiwesen - Ausweise (CH)
Haben Sie Fragen? Gerne geben wir Ihnen Auskunft: Telefon 0848 111 444
24.04.2017, alle Rechte vorbehalten. Bitte beachten Sie die geltenden
Verkaufsbestimmungen für die entsprechenden Dienstleistungen.
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Unter der Rubrik "Ausweise" finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Polizeiwesen Angaben zur Gültigkeit Ihres Reisepasses.
http://www.bap.admin.ch/d/themen
Information
Die TKB-Länderinformationen basieren auf Informationen von Swiss Bankers Prepaid Services und Columbus Travel Publishing Limited. Alle Rechte
vorbehalten. Alle Angaben werden sorgfältig geprüft und in regelmässigen Abständen auf den neuesten Stand gebracht. Dennoch kann keine Gewähr für
Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Die TKB kann für Fehler bzw. Unvollständigkeiten in den durch dieses Angebot zugänglich gemachten
Informationen nicht haftbar gemacht werden.
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