LÄNDERINFORMATIONEN DÄNEMARK

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Reisepass / Visum
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Reisepass erforderlich
Visum erforderlich
Rückreiseticket erforderlich
Schweiz
Ja/1
Nein
Nein
Andere EU-Länder
Ja/1
Nein
Nein
Türkei
Ja
Ja
2
Österreich
Ja/1
Nein
Nein
Deutschland
Ja/1
Nein
Nein
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor der Abreise bei
der zuständigen konsularischen Vertretung.
Hinweis
Dänemark ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Außerdem dürfen
die Reisepässe von Nicht-EU-Bürgern nicht älter als zehn Jahre sein. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche Kinderreisepass (bis zum vollendeten 12. Lebensjahr) Ab 13 Jahren Personalausweis oder eigener Reisepass. Österreicher
Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für
Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den
elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich. Achtung Minderjährige sollten die Einverständniserklärung von nicht mitreisenden Elternteilen /
Sorgeberechtigten vorlegen können.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten: (a) EU-Länder und
Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige mit einem langfristigen Schengen-Visum oder mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung für ein EU-Land, das auch ein
Schengen-Land ist, oder für die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Großbritannien.
Transit
Transitpassagiere, die aus einem Nicht-Schengenland am selben Tag in ein anderes Nicht-Schengenland weiterreisen, über gültige Dokumente für
die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Flughafentransitvisum. Ausgenommen sind Staatsbürger einiger
Länder, die auf jeden Fall ein Transitvisum benötigen. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Schengen-Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das
zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in
dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den dänischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa
Haben Sie Fragen? Gerne geben wir Ihnen Auskunft: Telefon 0848 111 444
31.10.2016, alle Rechte vorbehalten. Bitte beachten Sie die geltenden
Verkaufsbestimmungen für die entsprechenden Dienstleistungen.
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nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Visagebühren
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft. Schengen-Visum: 60 €.
Personalausweis
[1] U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten
mit einem bei Einreise noch mindestens 3 Monate gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen: EU-Länder und Schweiz. Anmerkung
Dennoch ist es in einigen Fällen ratsam, einen Reisepass mitzuführen, z.B. bei Weiterreise nach Grönland oder auf die Färöer, die nicht Mitglieder
des Schengener Abkommens sind.
Nützliche Links
Bundesamt für Polizeiwesen - Ausweise (CH)
Unter der Rubrik "Ausweise" finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Polizeiwesen Angaben zur Gültigkeit Ihres Reisepasses.
http://www.bap.admin.ch/d/themen
Information
Die TKB-Länderinformationen basieren auf Informationen von Swiss Bankers Prepaid Services und Columbus Travel Publishing Limited. Alle Rechte
vorbehalten. Alle Angaben werden sorgfältig geprüft und in regelmässigen Abständen auf den neuesten Stand gebracht. Dennoch kann keine Gewähr für
Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Die TKB kann für Fehler bzw. Unvollständigkeiten in den durch dieses Angebot zugänglich gemachten
Informationen nicht haftbar gemacht werden.
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