LÄNDERINFORMATIONEN DÄNEMARK Themenauswahl Reisepass / Visum Dossier erstellen Reisepass erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich Schweiz Ja/1 Nein Nein Andere EU-Länder Ja/1 Nein Nein Türkei Ja Ja 2 Österreich Ja/1 Nein Nein Deutschland Ja/1 Nein Nein Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung. Hinweis Dänemark ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). Reisepass Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Außerdem dürfen die Reisepässe von Nicht-EU-Bürgern nicht älter als zehn Jahre sein. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein. Einreise mit Kindern Deutsche Kinderreisepass (bis zum vollendeten 12. Lebensjahr) Ab 13 Jahren Personalausweis oder eigener Reisepass. Österreicher Personalausweis oder eigener Reisepass. Schweizer Identitätskarte oder Reisepass. Türken: Eigener Reisepass. Anmerkung Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich. Achtung Minderjährige sollten die Einverständniserklärung von nicht mitreisenden Elternteilen / Sorgeberechtigten vorlegen können. Visum Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten: (a) EU-Länder und Schweiz. (b) [2] Türkische Staatsangehörige mit einem langfristigen Schengen-Visum oder mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung für ein EU-Land, das auch ein Schengen-Land ist, oder für die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Großbritannien. Transit Transitpassagiere, die aus einem Nicht-Schengenland am selben Tag in ein anderes Nicht-Schengenland weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Flughafentransitvisum. Ausgenommen sind Staatsbürger einiger Länder, die auf jeden Fall ein Transitvisum benötigen. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. Schengen-Visum Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den dänischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa Haben Sie Fragen? Gerne geben wir Ihnen Auskunft: Telefon 0848 111 444 31.10.2016, alle Rechte vorbehalten. Bitte beachten Sie die geltenden Verkaufsbestimmungen für die entsprechenden Dienstleistungen. LÄNDERINFORMATIONEN DÄNEMARK nur mehr in Individualfällen ausgestellt. Visagebühren Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft. Schengen-Visum: 60 €. Personalausweis [1] U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten mit einem bei Einreise noch mindestens 3 Monate gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen: EU-Länder und Schweiz. Anmerkung Dennoch ist es in einigen Fällen ratsam, einen Reisepass mitzuführen, z.B. bei Weiterreise nach Grönland oder auf die Färöer, die nicht Mitglieder des Schengener Abkommens sind. Nützliche Links Bundesamt für Polizeiwesen - Ausweise (CH) Unter der Rubrik "Ausweise" finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Polizeiwesen Angaben zur Gültigkeit Ihres Reisepasses. http://www.bap.admin.ch/d/themen Information Die TKB-Länderinformationen basieren auf Informationen von Swiss Bankers Prepaid Services und Columbus Travel Publishing Limited. Alle Rechte vorbehalten. Alle Angaben werden sorgfältig geprüft und in regelmässigen Abständen auf den neuesten Stand gebracht. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Die TKB kann für Fehler bzw. Unvollständigkeiten in den durch dieses Angebot zugänglich gemachten Informationen nicht haftbar gemacht werden. Haben Sie Fragen? Gerne geben wir Ihnen Auskunft: Telefon 0848 111 444 31.10.2016, alle Rechte vorbehalten. Bitte beachten Sie die geltenden Verkaufsbestimmungen für die entsprechenden Dienstleistungen.
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