Erhebung einer Gewässer - unterhaltungsabgabe für Gewässer II

HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
SN160479
Mittwoch, 22. Juni 2016
City Center (Eingang ENSO)
Friedrich-List-Platz 2
01069 Dresden
Telefon: 0351 4685376
Beginn: 09:30 Uhr
Ende:
16:00 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
295,00 € für Mitglieder des vhw
355,00 € für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
Seminar
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Sachsen
Grassistraße 12 · 04107 Leipzig · Telefon: 0341 984890
Fax: 0341 9848911 · E-Mail: [email protected]
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PLZ/Ort
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Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Erhebung einer Gewässerunterhaltungsabgabe für
Gewässer II. Ordnung in
Sachsen
Mittwoch
22. Juni 2016
Dresden
Auswirkungen des Urteils
OVG Bautzen für die Praxis
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Am 1. Dezember 2015 wies das OVG Bautzen drei Normenkontrollklagen
gegen die Gewässerunterhaltungssatzung eines Zweckverbandes ab. Die Entscheidungen haben bahnbrechende Bedeutung für die sächsischen Kommunen, die dringend nach rechtssicheren Wegen zur soliden Finanzierung der
Unterhaltung der in ihrer Obhut stehenden Gewässer zweiter Ordnung suchen.
Ziel des Seminars ist es, die Rechtsgrundlagen für die Erhebung einer Gewässerunterhaltungsabgabe zu erläutern und wesentliche Aspekte der Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts herauszuarbeiten. Die Referenten
berichten über Erfahrungen bei der Bildung eines Gewässerunterhaltungsverbandes, bei der Verabschiedung einer Gewässerunterhaltungssatzung, bei
der Kalkulation und Erhebung einer jährlichen Gewässerunterhaltungsabgabe
von Anliegern, Hinterliegern und Einleitern in Gewässer zweiter Ordnung.
MITTWOCH, 22. JUNI 2016
Erhebung einer Gewässerunterhaltungsabgabe für Gewässer
II. Ordnung in Sachsen
09:30 Uhr
3. Abgabenerhebung
• Gestaltung eines Abgabenbescheids
• Anhörung
• EDV-gestützte Datenverwaltung und Bescheidausgabe
Arbeitsplatzsicherheit!? –Wie reagiert die Verwaltung rechtssicher
auf die zunehmende Gefährdung der eigenen Mitarbeiter(innen)
BB169319, 11. Mai 2016, Berlin
SN169364, 26. Mai 2016, Leipzig
Referent: OStA Axel Stahl
Informationszugang und Akteneinsicht: Gesetzliche Grundlagen,
aktuelle Rechtsprechung und praktische Hinweise für Behörden
SN160357, 29. Juni 2016, Dresden
MV160217, 30. Juni 2016, Schwerin
SN169470, 22. August 2016, Leipzig
Referent: RA Dr. Thomas Troidl
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
4. Gründung eines Gewässerunterhaltungsverbandes
• Beitritt, Aufgabenübertragung
• Erweiterung eines bestehenden Zweckverbandes
16:00 Uhr
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Ende des Seminars
11:00 und 14:45 Uhr
12:30 bis 13:15 Uhr
Kaffeepausen
Gemeinsames Mittagessen
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
SN160479, Mittwoch, 22. Juni 2016, Dresden
Name, Vorname
2. Kalkulation der Gewässerunterhaltungssatzung
• Kostenrechnung und Kostenverteilung
• Ermittlung der Datengrundlagen zur Abgabenkalkulation
Dr. jur. Volker Schenderlein
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie Bau- und Architektenrecht, SCHENDERLEIN Rechtsanwälte, Leipzig
Inhaber einer abgabenrechtlich spezialisierten Kanzlei; berät v. a. Kommunen
und Zweckverbände bei der Erhebung und Durchsetzung von Beitrags- und
Gebührenforderungen.
Bürgermeister und Gemeindevertreter, Mitarbeiter(innen) und Entscheidungsträger aus Städten, Gemeinden und Zweckverbänden, die mit der Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung betraut sind.
Erhebung einer Gewässerunterhaltungsabgabe für
Gewässer II. Ordnung in Sachsen
Beginn des Seminars
1. Rechtsgrundlagen
• Neuregelungen im SächsWG
• Anforderungen an eine Gewässerunterhaltungssatzung
IHRE REFERENTEN
Matthias Hantschmann
Dipl.-Geograph, Projektmanager (IPMA)
Ingenieurbüro Klemm & Hensen GmbH, Leipzig
Spezialisierung im Hochwasserrisikomanagement, GIS & Hydrologie
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
FERNLEHRGANG ANSCHLUSSBEITRAGS- UND
BENUTZUNGSGEBÜHRENRECHT
Einstieg jederzeit!
Basiswissen für Nichtjuristen
Dauer: 12 Monate/ 12 Lektionen
Zulassung bei der Zentralstelle für Fernunterricht: 7243912
Kosten: 1.200,- € für vhw-Mitglieder, 1.600,- € für Nichtmitglieder
Kontakt: Für organisatorische Fragen bzw. Informationsmaterial wenden
Sie sich bitte an Daniela Srot: Tel.: 030390473-630, [email protected]
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