Pressemitteilung (PDF 8 KB) - IG Metall

IG Metall begrüßt Gesetz gegen Missbrauch von
Leiharbeit und Werkverträgen
Die IG Metall bewertet das Ergebnis des Koalitionsausschusses, den Gesetzentwurf zu
Leiharbeit und Werkverträgen nun endlich ins Kabinett und in das parlamentarische Verfahren
einzubringen, als einen längst überfälligen Schritt. "Die Blockadehaltung der bayerischen
Landesregierung und einiger Arbeitgeber war unnötig und hat wertvolle Zeit gekostet. Dass es
jetzt vorangeht, ist positiv", sagte Jörg Hofmann am Mittwoch in Frankfurt.
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Wichtig und positiv ist im Entwurf der Arbeitsministerin Andrea Nahles, dass mit der geplanten neuen
Regelung ein Wechsel von Leiharbeit in Werkvertragsverhältnisse verhindert wird. „Für die
Beschäftigten muss klar sein, auf welcher vertraglichen Grundlage sie in den Betrieben tätig werden
und welche Ansprüche sie daraus ableiten können. Alles andere ist Willkür“, sagte Hofmann.
Positiv sei vor allem die gestärkte Rolle der Tarifvertragsparteien im Bereich der Leiharbeit: „Die
bisher erreichten tariflichen Regelungen können weitergeführt und auf Grundlage des Gesetzes noch
verbessert werden. Damit können wir sowohl den Interessen der Stammbeschäftigten als auch der
Leiharbeitnehmer Rechnung tragen“, sagte Hofmann. Die IG Metall werde jetzt so schnell wie möglich
mit Gesamtmetall und den Arbeitgeberverbänden IGZ/BAP notwendige Anpassungen vereinbaren.
„Wir werden aber auch die Arbeitgeberverbände anderer Branchen auffordern, mit uns endlich die
Begrenzung von Leiharbeit und faire Arbeits- und Entgeltbedingungen tarifvertraglich zu regeln.
Hierbei unterstützt uns das Gesetz.“
Für die Zeitarbeit ist geplant, dass Betroffene grundsätzlich nur noch 18 Monate eingesetzt werden
und nach 9 Monaten den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaften bekommen sollen („Equal Pay“).
Die Tarifvertragsparteien können Abweichungen von dieser Regel vereinbaren. Nach der neuesten
Fassung des Gesetzentwurfs sollen auch nicht tarifgebundene Unternehmen solche Tarifverträge
anwenden können, sofern eine Betriebsvereinbarung vorliegt.
Hofmann betonte außerdem die Bedeutung eines gesetzlichen Einsatzverbots für Leihbeschäftigte als
Streikbrecher. „Dies hilft uns in all den Branchen, wo es bisher nicht gelang, tarifliche Regelungen
gegen Streikbruch durchzusetzen.“
Positiv seien auch die Klarstellungen zur Abgrenzung des Arbeitnehmerstatus von
Soloselbstständigkeit. „Hier hätten wir uns allerdings noch mehr Eindeutigkeit durch klare Kriterien
gewünscht.“ Ebenfalls positiv bewertete Hofmann die besseren Informationsrechte und ein
Beratungsrecht im Rahmen der Personalplanung bei Fremdvergabe.
Insgesamt blieben die Regelungen zu Werkverträgen hinter dem Erforderlichen zurück, um
Missbrauch wirklich wirksam zu verhindern. „Dies war aber schon im Koalitionsvertrag erkennbar“,
sagte Hofmann. Die IG Metall werde daher weiter gemeinsam mit den Beschäftigten die oft
skandalösen Arbeitsbedingungen in Werkvertragsunternehmen durch Gründung von Betriebsräten
und das Ringen um Tarifverträge bekämpfen.