Detaillierte Angaben hier - Zürcher Hochschule der Künste

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Zürcher Hochschule der Künste
Zürcher Fachhochschule
Checkliste für ausländische Studierende mit Visumspflicht
Diese Checkliste richtet sich an Studierende aus visumspflichtigen Staaten.
ohne Visum:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island,
Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.
Studierende aus Japan, Malaysia, Neuseeland und Singapur sind von der Visumspflicht ausgenommen und können das
Gesuch auch in der Schweiz einreichen.
Für Studierende aus visumspflichtigen Ländern ist ein Konsulargesuch nötig . Die Studierenden müssen dafür persönlich bei dem für ihren Wohnort zuständigen schweizerischen
Konsulat vorbei gehen und ein Gesuch für ein Studierendenvisum beantragen.
Folgende Unterlagen müssen ausgefüllt beziehungsweise abgegeben werden:
1. Ausgefüllte und unterzeichnete Vollmacht* lautend auf die ZHdK (Beilage 1)
2. Pass (3 Monate länger gültig als voraussichtliches Studienende)
3. Antragsformular (erhalten Sie auf dem Konsulat)
4. Studienplatzbestätigung (Beilage 2)
5. Nachweis zur Sicherstellung der finanziellen Mittel* für den Lebensunterhalt sowie
die Rückreise durch Vorlage von:
a) Bestätigung, dass Sie CHF 21‘000 auf einem Bankkonto haben. Das Bankkonto
muss auf Ihren Namen lauten. Die Bank muss mindestens eine Filiale in der
Schweiz haben und auf folgender Liste aufgeführt sein:
https://www.zhdk.ch/fileadmin/data_zhdk/studium/Migration/mit_Visum/Liste_b
ewilligte_Banken.pdf.
Diese Bestätigung wird bei Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung erneut
verlangt oder
b) Verpflichtung (Beilage 3) einer solventen Person mit Wohnsitz in der Schweiz
(SchweizerIn oder AusländerIn mit Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung). Folgende Dokumente sind beizulegen:
- Betreibungsregisterauszug des Wohnortes der letzten 3 Jahre und
- Kopien der letzten drei Lohnabrechnungen oder
- Kopien der letzten Steuererklärung inkl. Steuerrechnung oder
- Kopie eines Bankkontoauszugs oder
c) Nachweis von Stipendien in Schweizer Franken, US Dollars oder Euros oder
d) Nachweis einer Stiftung oder einer ähnlichen Institution, die für den Studierenden garantiert.
6. Schriftliche Bestätigung, dass nach Abschluss der Ausbildung die Ausreise aus der
Schweiz fristgerecht erfolgen wird.
7. Tabellarischer Lebenslauf mit Angabe der Schul-, Studien- und Berufsausbildungen
(in die deutsche Sprache übersetzte Diplome und Abschlusszeugnisse sind in K opien beizulegen, sofern sie nicht in Englisch oder Französisch vorliegen).
8. Schreiben, weshalb Sie ein Studium in der Schweiz wünschen und welche Zukunftspläne Sie nach Abschluss des Studiums haben.
9. Zusätzlich für Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind:
- Nachweis einer Unterkunft (z.B. Mietvertrag in Studentenheim oder Bestätigung
von Privatpersonen, Freunden betr. Unterkunft usw.).
Beachten Sie bitte unsere Dokumentation „Wohnen in Zürich und Winterthur“ unter
www.zhdk.ch/wohnen.
- Betreuung muss sichergestellt sein, entsprechendes Schreiben ist abzugeben
- Schriftliches Einverständnis der Eltern, dass ihr Kind hier studieren darf
*Achtung: Bitte senden Sie eine Kopie der Vollmacht an Tanja Demarchi, [email protected]
CL ausländ Stud_Visumspflichtige Drittstaaten_dt_2016.doc
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Wichtiges zum Vorgehen
Vor Ankunft in der Schweiz
- Sobald Sie von der ZHdK die Studienplatzbestätigung erhalten haben und den Studienplatz
annehmen wollen, müssen Sie sofort das Studentenvisum beantragen. Die gesamte Bearbe itungsdauer umfasst rund 3 Monate. Eine Einreise in die Schweiz ohne Visum ist nicht möglich.
- Es kann nicht gleichzeitig mit dem Antrag für ein Studentenvisum ein Touristenvisum beantragt werden.
- Das Visum ist nur für den Kanton Zürich gültig.
- Die Konsulate bzw. Botschaften haben die Möglichkeit, weitere, hier nicht aufgelistete Unte rlagen einzufordern.
- Begeben Sie sich frühzeitig auf Wohnungssuche. Beachten Sie dazu bitte unsere Dokumentation „Wohnen in Zürich und Winterthur“ unter www.zhdk.ch/wohnen.
Nach Ankunft in der Schweiz
- Innert 7 Tagen nach Ihrer Einreise in die Schweiz und vor Semesterbeginn müssen Sie sich auf
Ihrer Wohngemeinde in der Schweiz anmelden. Dies tun Sie beim sogenannten „Kreisbüro“
(Stadt Zürich) oder der „Einwohnerkontrolle“ (s. nachfolgende Adressli ste).
- In der Regel verlangt das Kreisbüro einen Wohnungsnachweis in der Schwe iz
(z.B. Mietvertrag).
- Die Aufenthaltsbewilligung wird in der Regel für die Dauer eines Jahres ausgestellt, kann j edoch verlängert werden.
- Ansprechperson bei Fragen: Tanja Demarchi, [email protected], Tel. +41 43 446 21 69
Beilagen
1 Vollmacht lautend auf die ZHdK
2 Studienplatzbestätigung
3 Formular „Verpflichtung“ (nur für 5b)
CL ausländ Stud_Visumspflichtige Drittstaaten_dt_2016.doc
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Adressen der Kreisbüros der Stadt Zürich und der Einwohnerkontrolle Winterthur
Stadt Zürich
Sie müssen sich bei dem für Ihren Wohnkreis zuständigen Kreisbüro melden. Falls Sie nicht wi ssen, in welchem Kreis Sie wohnen, fragen Sie einfach Ihre Nachbarn.
Die Kreisbüros der Stadt Zürich sind von Montag - Freitag 08.00 - 11.30 und 13.30 - 16.30
sowie zusätzlich am Donnerstagabend bis 18.30 geöffnet. Ausnahme Kreisbüro 1.
Kreisbüro 1
Stadthausquai 17, Postfach, CH-8022 Zürich / Telefon: ++41 (0) 044 412 15 15
Kreisbüro 2
Ulmbergstrasse 1, Postfach, CH-8027 Zürich / Telefon: ++41 (0)44 412 02 70
Kreisbüro 3
Zurlindenstr. 87, Postfach, CH-8003 Zürich / Telefon: ++41 (0)44 412 03 30
Kreisbüro 4
Hohlstrasse 35, Postfach, CH-8026 Zürich / Telefon: ++41 (0)44 413 69 49
Kreisbüro 5
Fabrikstrasse 3, Postfach, CH-8031 Zürich / Telefon: ++41 (0)44 271 31 80
Kreisbüro 6
Beckenhofstrasse 59, Postfach, CH-8042 Zürich / Telefon: ++41 (0)44 412 02 90
Kreisbüro 7
Gemeindestrasse 54, CH-8032 Zürich / Telefon: ++41 (0)44 412 04 60
Kreisbüro 8
Feldeggstrasse 60, Postfach, CH-8034 Zürich / Telefon: ++41 (0)44 412 04 70
Kreisbüro 9
Lindenplatz 4, Postfach, CH-8048 Zürich / Telefon: ++41 (0)44 412 03 00
Kreisbüro 10
Wipkingerplatz 5, Postfach, CH-8037 Zürich / Telefon: ++41 (0)44 412 03 10
Kreisbüro 11
Hofwiesenstrasse 370, CH-8050 Zürich / Telefon: ++41 (0)44 316 67 00
Kreisbüro 12
Schwamendingerplatz 1, Postfach, CH-8051 Zürich / Telefon: ++41 (0)44 412 02 50
Stadt Winterthur
Einwohnerkontrolle der Stadt Winterthur
Stadthausstrasse 21, 8400 Winterthur / Telefon: ++41 (0)52 267 57 54
Mo - Mi: 08.00 – 17.00, Do 08.00 – 18.30, Fr 08.00 – 16.00
Übrige Orte
Entnehmen Sie bitte die Adresse der Einwohnerkontrolle / Gemeindehaus dem Telefo nbuch oder
fragen Sie Ihre Nachbarn.
Mai 2016 / HAD
CL ausländ Stud_Visumspflichtige Drittstaaten_dt_2016.doc
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Zürcher Hochschule der Künste
Zürcher Fachhochschule
VOLLMACHT / AUTHORISATION
Name / Surname
Vorname / First Name
Adresse / Address
Geburtsdatum / Date of Birth
Vollmacht
Hiermit bevollmächtige ich die Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK), mich beim Migrationsamt des
Kantons Zürich betreffend der Angelegenheit meines Antrages für ein Studierendenvisum zu
vertreten.
Authorisation
Herewith I certify that I authorize the Zurich University of the Arts / Zürcher Hochschule der Künste
(ZHdK) to act on my behalf with the Migration Office of the Kanton Zurich in all matters concerning
my application for a student visa.
Kontakt/Contact
Frau Tanja Demarchi, Zürcher Hochschule der Künste, Toni Areal, Pfingstweidstr. 96, Postfach,
8031 Zürich, [email protected], Tel. 043 446 21 69.
Ort und Datum / Place and Date
Unterschrift / Signature
Mai 2016 / HAD
Vollmacht für die ZHdK.docx