Bericht aus Berlin für die Woche vom 09. bis 13. Mai 2016

Wirtschaftsjunior Serdar Özdemir mit Ulli Nissen, MdB
Die Schülerinnen undn Schüler der Isaac-Emil-Lichtigfeldschule zu Besuch
im Deutschen Bundestag
Bericht aus Berlin
für die Woche vom 09. bis 13. Mai 2016
13. Mai 2016
Liebe Frankfurterinnen und Frankfurter,
im kommenden Jahr kann der Bund mit höheren Steuereinnahmen rechnen. Die Steuerschätzung rechnet mit Steuermehreinnahmen von 42,4 Milliarden Euro für Bund, Länder und Gemeinden. Das gibt der SPD Rückenwind, wichtige Projekte zu finanzieren, wie den Einstieg in das Solidarprojekt. Mit dem Solidarprojekt für alle in Deutschland
will die SPD mehr als fünf Milliarden Euro zusätzlich ab 2017 jährlich für Wohnungsbau, Integration, Arbeitsmarktpolitik und Kita-Ausbau investieren. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass wichtige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag
wie die Lebensleistungsrente und eine bessere Hilfe für Menschen mit Behinderung umgesetzt werden können.
Klare Regeln für Leiharbeit und Werkverträge
Der Koalitionsausschuss hat am 10. Mai beschlossen, den Gesetzentwurf zur
Bekämpfung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen zügig ins Bundeskabinett und daraufhin in das parlamentarische Verfahren einzubringen. Damit wird es zukünftig auch klare Regeln für Leiharbeit und Werkverträge geben.
Wichtigste Neuerung ist die gesetzliche Regelung zur gleichen Bezahlung nach
neun Monaten. Zweiter wichtiger Baustein ist die Einführung einer Überlassungshöchstdauer von grundsätzlich 18 Monaten. Damit müssen Leiharbeitnehmerinnen oder –arbeitnehmer nach 18 Monaten, wenn sie weiterhin im gleichen Entleihbetrieb arbeiten sollen, von diesem übernommen werden. Soll dies nicht geschehen, so müssen sie vom Verleiher aus diesem Entleihbetrieb abgezogen
werden. Allerdings wird diese Regel in Abstimmung mit den Sozialpartnern ergänzt: Tarifpartner in den einzelnen Einsatzbranchen können sich durch einen
Tarifvertrag auf eine längere Überlassung einigen.
Des Weiteren wird der Einsatz von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern als
Streikbrecherinnen und Streikbrecher verboten.
Freies WLAN in Deutschland kommt
Die Berichterstatter der Koalitionsfraktionen haben sich darauf verständigt, das
Telemediengesetz zu ändern. Damit macht die Koalition den Weg für freies
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Wahlkreisbüro
Ulli Nissen, MdB
Fischerfeldstr. 7-11
60311 Frankfurt
Tel.: 069 299888-610
Fax: 069 299888-612
E-Mail: [email protected]
Deutscher Bundestag
Ulli Nissen, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030 227-77147
Fax: 030 227-76148
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ulli-nissen.de
WLAN in Deutschland frei. Sie haben sich darauf verständigt, mit einer Änderung des Telemediengesetzes klarzustellen, dass WLAN-Anbieter als Accessprovider anzusehen sind und dass diese Haftungsprivilegierung beanspruchen können und keinen weiteren Prüfpflichten unterliegen. Das heißt die Störerhaftung entfällt. Damit wird es freies
WLAN in Schulen, Cafés und sonst überall geben. Auch der Freifunk ist gesichert.
TTIP: Handelsabkommen nicht um jeden Preis
Die öffentlich gemachten Textvorschläge der USA für das transatlantische Freihandelsabkommen machen klar, warum es bei den Verhandlungen in den letzten Monaten nicht voran ging: Die Positionen der EU und der USA liegen
in vielen Bereichen noch sehr weit auseinander. Unsere Haltung in dieser Frage ist klar und schon lange Beschlusslage in Partei und Fraktion: Mehr Handel und mehr Wettbewerb müssen sich auf faire Grundlagen stützen. Private
Schiedsgerichte oder Einschränkungen beim Verbraucherschutz wird es mit der SPD nicht geben. Dies ist unsere
Position, die wir auf dem Parteikonvent im September 2014 und dem Bundesparteitag im Dezember 2015 beschlossen haben. Die jetzt bekannt gewordenen Forderungen der USA sind für uns daher völlig inakzeptabel. Unsere hohen europäischen Standards, zum Beispiel beim Verbraucherschutz oder Umweltschutz, dürfen auf keinen Fall herabgesetzt oder in Frage gestellt werden. Anderenfalls werden wir dem transatlantischen Freihandelsabkommen
nicht zustimmen.
IM DEUTSCHEN BUNDESTAG
Asylverfahren beschleunigen, Fluchtursachen bekämpfen
Am 13. Mai 2016 hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz verabschiedet, mit dem die Länder Marokko, Algerien und
Tunesien als sichere Herkunftsländer eingestuft werden. Auch wenn sich die Zahl der neu ankommenden Flüchtlinge deutlich verringert hat, ist der Rückstau der Asylanträge immer noch enorm. Menschen aus Marokko, Algerien
oder Tunesien warten derzeit im Schnitt weit über ein Jahr, bis über ihren Asylantrag entschieden ist – und werden
dann meist abgelehnt: Die Anerkennungsquote für tunesische Antragsteller liegt bei gerade einmal 0,2 Prozent, bei
algerischen Asylbewerbern bei 1,7 und bei marokkanischen bei 3,7 Prozent. Die Einordnung dieser drei Länder als
sichere Herkunftsstaaten ermöglicht es, dass Asylbewerber, die nur eine geringe Chance auf Anerkennung haben,
künftig rascher eine Entscheidung erhalten und damit schneller wissen, ob sie in unserem Land eine Perspektive
haben. Mit dem verabschiedeten Gesetz werden die Verfahrensdauer und die Rückführung im Falle einer Ablehnung bei Antragsstellern aus Marokko, Algerien oder Tunesien beschleunigt. Im Verfahren wird das gewährleistet
durch eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast, kürzere Ausreise- und Klagefristen, einen verkürzten Instanzenzug und die Pflicht, bis Ende des Verfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Das Recht auf eine
individuelle Prüfung im Asylverfahren wird von dieser Beschleunigung nicht berührt. Der Bund ist verpflichtet, alle
zwei Jahre einen Bericht über die Lage der „sicheren Herkunftsstaaten“ vorzulegen.
Damit die Zahl der Flüchtlinge langfristig sinkt, müssen wir aber vor allem die Lebensbedingungen für die Menschen
vor Ort in den Herkunftsländern verbessern. Deshalb haben die geschäftsführenden Vorstände von CDU/CSU und
SPD auf ihrer gemeinsamen Klausur in Rust am 20. April beschlossen, die Fluchtursachenbekämpfung zu intensivieren. Diese Initiative haben wir nun auch im Deutschen Bundestag auf den Weg gebracht, mit dem Antrag „Fluchtursachen bekämpfen – Aufnahmestaaten um Syrien sowie Libyen entwicklungspolitisch stärken“. Weltweit
befinden sich rund 60 Millionen Menschen auf der Flucht. Insgesamt halten sich fast 90 Prozent der Flüchtlinge in
Entwicklungsländern auf. Eskalierende Kriege und Konflikte sind akute Ursachen für Flucht. Sie werden in vielen
Staaten durch strukturelle Ursachen verstärkt: Armut, Hunger, schlechte Regierungsführung, Korruption, Menschenrechtsverletzungen, Klimafolgen und Ressourcenknappheit führen zu Perspektivlosigkeit und tragen zusätzlich zur
Fluchtbereitschaft bei. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung dazu auf, in ihren Anstrengungen zur
Fluchtursachenbekämpfung nicht nachzulassen und sich weiterhin für eine politische Lösung des syrischen Bürgerkriegs zu engagieren. Auch sollen die in der Abschlusserklärung der Londoner Geberkonferenz aufgeführten Ziele
und Verpflichtungen konkretisiert werden. Darüber hinaus wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, besonders
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Kommunen und Gemeinden in den Aufnahmestaaten bei der Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge zu unterstützen und dabei auf eine ausgewogene Beteiligung von Flüchtlingen und Einheimischen zu achten.
Ausbildungsmission in Mali wird fortgesetzt
Am 12. Mai 2016 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die Ausbildungsmission in Mali (EUTM Mali) fortzusetzen. Ziel der Mission ist es, dass Malis Regierung eigenständig die Stabilität des Landes gewährleisten kann und
den Friedensprozess weiterführt. EUTM Mali trägt seit der Entsendung am 18. Februar 2013 durch Ausbildung und
Beratung für malische Streitkräfte und Ministerien zu diesem Ziel bei. Nach dem Putsch zu Beginn 2012 lief Mali
Gefahr, zu einem Rückzugsort für Terroristen zu werden. Die Internationale Gemeinschaft hat sich seitdem für die
Stabilisierung Malis eingesetzt. Die Sicherheit und humanitäre Lage haben sich verbessert. So konnten 80 Prozent
der Binnenvertriebenen an ihre Heimatorte zurückkehren. Insgesamt haben bisher ca. 7.500 malische Soldaten
dank EUTM Mali eine Grundausbildung erhalten. Die Kernaufgabe Ausbildung bleibt bestehen. Die bisher zentral
durchgeführten Missionsaktivitäten werden jedoch dezentralisiert und an die Standorte und Garnisonen der malischen Streitkräfte getragen. Die personelle Obergrenze im neuen Mandat wird von derzeit 350 auf 300 deutsche
Soldatinnen und Soldaten abgesenkt. Sie war 2015 angehoben werden, weil Deutschland seit Juli 2015 die Mission
führt. Nach derzeitiger Planung wird Belgien die Missionsführung im Juli 2016 übernehmen. Ich habe dem Mandat
zugestimmt.
Beteiligung an EU-Operation ATALANTA fortsetzen
Deutschland beteiligt sich seit Dezember 2008 ununterbrochen an der Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias im Rahmen der EU-geführten Operation ATALANTA. Das Seegebiet vor Somalia, vor allem den Golf von
Aden sicher und offen zu halten, bleibt eine wichtige Aufgabe internationaler Sicherheitspolitik und liegt im unmittelbaren Interesse Deutschlands. Zudem werden hierdurch die Transportkapazitäten für humanitäre Lieferungen nach
Somalia bereitgestellt. Der Deutsche Bundestag hat am 12. Mai 2016 beschlossen, die Beteiligung an der Operation ATALANTA, innerhalb des Mandats des VN-Sicherheitsrates und eines entsprechenden Beschlusses des Europäischen Rates bis zum 31. Mai 2017 fortzusetzen. Die personelle Obergrenze der Operation ATALANTA soll von
bislang 950 auf 600 Soldatinnen und Soldaten reduziert werden. Die Reduzierung der personellen Obergrenze resultiert aus der erfolgreichen Zurückdrängung der Piraterie. Der letzte Entführungsfall am Horn von Afrika liegt über
vier Jahre zurück. Die erfolgreiche Verdrängung der Piraterie darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass
die für die Überfälle auf See in der Vergangenheit verantwortlichen, kriminellen Netzwerken an Land weiterhin bestehen. Die Präsenz internationaler Streitkräfte bleibt daher nach Bewertung der EU und auch des VNSicherheitsrats weiterhin erforderlich. Ich habe dem Mandat zugestimmt.
Behindertenrechte stärken
In diesem Jahr wollen wir die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nachhaltig stärken und verbessern. Bevor
wir demnächst in die Beratungen zum Bundesteilhabegesetz einsteigen, hat der Deutsche Bundestag in dieser Woche den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts (BGG) beschlossen. Dieses
Gesetz soll für mehr Barrierefreiheit sorgen und Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen in der öffentlichen Verwaltung abbauen. Dafür wird es insbesondere Verbesserungen beim Benachteiligungsverbot durch die
Aufnahme des Prinzips der Versagung angemessener Vorkehrungen als Form der Benachteiligung geben. Das
bedeutet: Wenn Träger der öffentlichen Hand Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen wie Gebärdendolmetscher, eine bauliche Veränderung oder die Bereitstellung einer barrierefreien PDF-Datei versagen, gilt
dies als Benachteiligung. Ebenso bringt das Gesetz Verbesserungen der Barrierefreiheit innerhalb der Bundesverwaltung, eine Stärkung der Leichten Sprache und eine Anpassung des Behinderungsbegriffs des BGG an den
Wortlaut der UN-Behindertenrechtskonvention. Im parlamentarischen Verfahren hat die SPD-Bundestagsfraktion
eine Reihe weiterer Veränderungen durchsetzen können.
Die LINKE und die GRÜNEN haben jeweils Änderungsanträge zum Gesetz eingereicht und darüber namentlich
abstimmen lassen. Beide wollten auch die Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit verpflichten. Ich habe hierzu eine Persönliche Erklärung abgegeben.
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Besteuerungsverfahren modernisieren
Der Deutsche Bundestag hat am 12. Mai 2016 ein Gesetz beschlossen, mit dem das Verfahren zur Abgabe der
Steuererklärung überarbeitet wird. Die SPD-Bundestagsfraktion hat in den Verhandlungen zum Gesetz durchgesetzt, dass die Abgabefrist der Steuererklärung vom 31. Mai auf den 31. Juli des Folgejahres verlängert wird. Das
gilt für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst einreichen. Zusätzlich werden Maßnahmen zur technischen,
organisatorischen und rechtlichen Modernisierung ergriffen. So sollen künftig nicht nur die Steuererklärung, sondern
auch die erforderlichen Belege elektronisch übermittelt werden können. Ein Großteil der Steuerklärung soll dann
vollautomatisch bearbeitet werden. Serviceverbesserungen sind zudem bei der elektronischen Abgabe von Steuererklärungen mit ELSTER oder durch einen Ausbau des Angebots der vorausgefüllten Steuererklärung vorgesehen.
Die elektronische Steuererklärung ist dabei ein freiwilliges Angebot. Dem Steuerpflichtigen bleibt auch weiterhin der
Papierweg offen.
Einsetzung des Abgas-Untersuchungsausschusses
Linkspartei und Grüne haben am 13. Mai die Einrichtung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum
Abgasskandal beantragt. Der Ausschuss soll die Verantwortlichkeit von Verkehrsminister Dobrindt, dem Verkehrsministerium und dem Kraftfahrt-Bundesamt in Bezug auf Abgasmanipulationen untersuchen. Die Opposition wird in
diesem Ausschuss voraussichtlich u.a. in den Blick nehmen wollen, ob die Bundesregierung bereits im Vorfeld von
möglichen Manipulationen seitens der Autohersteller bei Kraftstoffverbräuchen und Abgasemissionen, welche infolge eklatanter Abweichungen im Realbetrieb gegenüber der Typzulassung unterstellt werden, informiert war.
MEINE WOCHE IM DEUTSCHEN BUNDESTAG
In dieser Woche hatte die SPD-Bundestagsfraktion ein Gespräch mit Dr. Frank-Jürgen Weise. Er ist Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit und Leiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Das Thema war
„Asylsuchende und Flüchtlinge: Integration in den Arbeitsmarkt“. Er hat uns von ersten Erfolgen aus der Praxis berichtet. Zusätzlich konnten wir ihm viele Fragen stellen, die uns auf den Nägeln gebrannt haben. Besonders hat mich
gefreut, dass Dr. Weise auch mit Vereinen und Verbänden wie PRO ASYL eng zusammenarbeitet und ihre Kritik
berücksichtigt.
Am 10. Mai 2016 hat der Sachverständigenrat für Umweltfragen sein Gutachten veröffentlicht. Das Gutachten
kommt zu dem klaren Ergebnis, dass die Landwirtschaft einer der Hauptverursacher für den Rückgang der Biodiversität ist. Die SPD-Bundestagsfraktion hat den Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt aufgefordert, hier
dringend die notwendigen Korrekturen vorzunehmen. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen fordert aber auch
ein Umdenken in der Miet- und Wohnungspolitik. So fordert er zum Beispiel, die Modernisierungsumlage stärker am
Ziel der Energieeinsparung auszurichten. Wir werden uns die vom Sachverständigenrat empfohlenen Maßnahmen
genau ansehen. Wenn sie uns geeignet erscheinen, werden wir sie umsetzen.
Gleich drei Schulen aus Frankfurt waren in dieser Woche zu Gast im Deutschen Bundestag: Helmholtz-Schule,
Isaac-Emil-Lichtigfeld-Schule, Elisabethenschule. Ich habe mich sehr über die spannenden Fragen der Schülerinnen
und Schüler gefreut.
Zusätzlich hat mich in dieser Woche der Frankfurter Wirtschaftsjunior Serdar Özdemir zu meinen parlamentarischen
Terminen begleitet. In dem Verein der Wirtschaftsjunioren sind mehr als 10.000 Führungskräfte unter 40 Jahren organisiert. Sie bieten jährlich einen Know-How-Transfer mit dem Deutschen Bundestag an. Ich habe mich sehr über
den spannenden Austausch gefreut.
Herzliche Grüße
Ihre/Eure
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