HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER TEILNAHMEGEBÜHREN SL160012 Donnerstag, 9. Juni 2016 Hotel Mercure Saarbrücken Süd Zinzinger Straße 9 66117 Saarbrücken Telefon: 0681 58 63-0 Beginn: 09:00 Uhr Ende: 16:00 Uhr 120,00 € für Mitglieder des vhw 140,00 € für Nichtmitglieder Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In der Gebühr sind Kaffee/Tee in den Pausen sowie die Seminarunterlagen enthalten. Seminar PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Saarland Konrad-Zuse-Straße 5 · 66115 Saarbrücken · Telefon: 0681 9268210 Fax: 0681 9268226 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Verwaltungsrecht für technische Angestellte und Ingenieure Donnerstag 9. Juni 2016 Saarbrücken www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Das Verwaltungsrecht beinhaltet die rechtlichen Regeln, die für die Tätigkeit der Verwaltung gelten. Verwaltung und Verwaltungsrecht stehen damit in einer Wechselbeziehung: Einerseits wird nach heutiger Auffassung die Verwaltung durch das Verwaltungsrecht gebunden, andererseits hängen Existenz und Inhalt des Verwaltungsrechts davon ab, welche Stellung und welche Aufgaben die Verwaltung gemäß der Verfassung eines Staates besitzt. Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit hat die Verwaltung – gleichgültig auf welchem Sachgebiet sie im Einzelnen tätig wird – eine Reihe von allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungshandelns zu beachten. Diese lassen sich zum Teil auf allgemeine Rechtsgrundsätze zurückführen, die nicht nur dem Verwaltungsrecht, sondern unserer gesamten Rechtsordnung zugrunde liegen (z. B. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit). Zum Teil können die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungshandelns auch direkt den Grundrechten oder anderen verfassungsrechtlichen Regelungen entnommen werden. In dem Seminar werden die Grundfragen des Wesens der öffentlichen Verwaltung, ihres Tätigwerdens und ihres Verhältnisses zum Bürger behandelt. DONNERSTAG, 9. JUNI 2016 HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Verwaltungsrecht für technische Angestellte und Ingenieure In dem Seminar werden die folgenden Themen behandelt und zur Diskussion gestellt: • Verwaltungsrecht als Teil des öffentlichen Rechts Verwaltungsrecht für technische Angestellte und Ingenieure SL160012, Donnerstag, 9. Juni 2016, Saarbrücken • Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht • Juristische Personen des öffentlichen Rechts Name, Vorname • Verwaltungshandeln Dienstbezeichnung • Gesetzmäßigkeit der Verwaltung Amt / Abteilung • Ermessensverwaltung – Gebundene Verwaltung Telefon E-Mail • Allgemeine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Verwaltungshandelns Name, Vorname IHR REFERENT Dr. jur. Innozenz Heintz Beigeordneter a. D., Schwalbach Der Referent war über 15 Jahre als Dezernent einer Stadtverwaltung mit Schwerpunkt im Öffentlichen Recht tätig. AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Architekten, technische Angestellte und Ingenieure der kommunalen und staatlichen Bauverwaltung. • Überblick über das Verwaltungsverfahren Dienstbezeichnung • Formen und Fristen des Verwaltungshandelns Amt / Abteilung • Verwaltungsakt und Allgemeinverfügung • Nebenbestimmungen, sofortige Vollziehung, Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung zum Verwaltungsakt Telefon • Bekanntgabe und Zustellung des Verwaltungsaktes Name, Vorname • Fehler bei Verwaltungsakten Dienstbezeichnung • Aufhebung von Verwaltungsakten durch die Behörde Amt / Abteilung • Öffentlich-rechtliche Verträge Telefon E-Mail E-Mail • Widerspruchsverfahren 09:00 Uhr Seminarbeginn 10:45 bis 11:00 Uhr Kaffeepause 12:30 bis 13:30 Uhr Mittagspause 14:45 bis 15:00 Uhr Kaffeepause 16:00 Uhr Seminarende Die Teilnehmer werden – im Rahmen der verfügbaren Zeit – Gelegenheit zu Fragen und Problemerörterungen erhalten. Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
© Copyright 2025 ExpyDoc