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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
TEILNAHMEGEBÜHREN
SL160012
Donnerstag, 9. Juni 2016
Hotel Mercure Saarbrücken Süd
Zinzinger Straße 9
66117 Saarbrücken
Telefon: 0681 58 63-0
Beginn: 09:00 Uhr
Ende:
16:00 Uhr
120,00 € für Mitglieder des vhw
140,00 € für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In der Gebühr sind Kaffee/Tee in
den Pausen sowie die Seminarunterlagen enthalten.
Seminar
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Saarland
Konrad-Zuse-Straße 5 · 66115 Saarbrücken · Telefon: 0681 9268210
Fax: 0681 9268226 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Verwaltungsrecht für
technische Angestellte und
Ingenieure
Donnerstag
9. Juni 2016
Saarbrücken
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Das Verwaltungsrecht beinhaltet die rechtlichen Regeln, die für die Tätigkeit
der Verwaltung gelten. Verwaltung und Verwaltungsrecht stehen damit in
einer Wechselbeziehung: Einerseits wird nach heutiger Auffassung die Verwaltung durch das Verwaltungsrecht gebunden, andererseits hängen Existenz
und Inhalt des Verwaltungsrechts davon ab, welche Stellung und welche Aufgaben die Verwaltung gemäß der Verfassung eines Staates besitzt.
Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit hat die Verwaltung – gleichgültig auf welchem Sachgebiet sie im Einzelnen tätig wird – eine Reihe von allgemeinen
Grundsätzen des Verwaltungshandelns zu beachten. Diese lassen sich zum
Teil auf allgemeine Rechtsgrundsätze zurückführen, die nicht nur dem Verwaltungsrecht, sondern unserer gesamten Rechtsordnung zugrunde liegen
(z. B. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit). Zum Teil können die allgemeinen
Grundsätze des Verwaltungshandelns auch direkt den Grundrechten oder anderen verfassungsrechtlichen Regelungen entnommen werden.
In dem Seminar werden die Grundfragen des Wesens der öffentlichen Verwaltung, ihres Tätigwerdens und ihres Verhältnisses zum Bürger behandelt.
DONNERSTAG, 9. JUNI 2016
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Verwaltungsrecht für technische Angestellte und Ingenieure
In dem Seminar werden die folgenden Themen behandelt und zur Diskussion
gestellt:
• Verwaltungsrecht als Teil des öffentlichen Rechts
Verwaltungsrecht für technische Angestellte und
Ingenieure
SL160012, Donnerstag, 9. Juni 2016, Saarbrücken
• Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht
• Juristische Personen des öffentlichen Rechts
Name, Vorname
• Verwaltungshandeln
Dienstbezeichnung
• Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
Amt / Abteilung
• Ermessensverwaltung – Gebundene Verwaltung
Telefon
E-Mail
• Allgemeine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Verwaltungshandelns
Name, Vorname
IHR REFERENT
Dr. jur. Innozenz Heintz
Beigeordneter a. D., Schwalbach
Der Referent war über 15 Jahre als Dezernent einer Stadtverwaltung mit Schwerpunkt im Öffentlichen Recht tätig.
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Architekten, technische Angestellte und Ingenieure der kommunalen und
staatlichen Bauverwaltung.
• Überblick über das Verwaltungsverfahren
Dienstbezeichnung
• Formen und Fristen des Verwaltungshandelns
Amt / Abteilung
• Verwaltungsakt und Allgemeinverfügung
• Nebenbestimmungen, sofortige Vollziehung, Begründung und
Rechtsbehelfsbelehrung zum Verwaltungsakt
Telefon
• Bekanntgabe und Zustellung des Verwaltungsaktes
Name, Vorname
• Fehler bei Verwaltungsakten
Dienstbezeichnung
• Aufhebung von Verwaltungsakten durch die Behörde
Amt / Abteilung
• Öffentlich-rechtliche Verträge
Telefon
E-Mail
E-Mail
• Widerspruchsverfahren
09:00 Uhr
Seminarbeginn
10:45 bis 11:00 Uhr Kaffeepause
12:30 bis 13:30 Uhr Mittagspause
14:45 bis 15:00 Uhr Kaffeepause
16:00 Uhr
Seminarende
Die Teilnehmer werden – im Rahmen der verfügbaren Zeit – Gelegenheit zu Fragen und Problemerörterungen erhalten.
Rechnungsadresse
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Datum
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Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de