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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
BY163167, Donnerstag, 14. April 2016, NH Hotel Nürnberg City Center,
Bahnhofstraße 17–19, 90402 Nürnberg, Telefon: 030 22385017
HE163122, Dienstag, 3. Mai 2016, InterCityHotel Frankfurt Airport
Steigenberger Hotel Group, Am Luftbrückendenkmal 1, 60549 Frankfurt am Main,
Telefon: 069 69709-606
BW162309, Dienstag, 7. Juni 2016, Sparkassenverband Baden-Württemberg
Sparkassenakademie, Pariser Platz 3 A, 70173 Stuttgart, Telefon: 0711 127-82465
Beginn: 09:30 Uhr Ende: 16:00 Uhr
Seminar
TEILNAHMEGEBÜHREN
PLZ/Ort
Straße
Institution
Name
ANMELDUNG / ABMELDUNG
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
310,00 € für Mitglieder des vhw, 375,00 € für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung
ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE593705
01980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/
Kaffee/Tee während der Pausen enthalten.
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den
vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030
390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten
Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung.
Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn
oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer
Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referenten- oder auch
Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall
sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte
Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist
Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Hessen
Binger Straße 89 · 55218 Ingelheim, Telefon: 06132 71496-1
Fax: 06132 71496-9 · E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Bayern
Rosenbuschstraße 6 · 80538 München, Telefon: 089 291639-30
Fax: 089 291639-32 · E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Baden-Württemberg
Gartenstraße 13 · 71063 Sindelfingen Telefon: 07031 866107-0
Fax: 07031 866107-9 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Disziplinarrecht der
Beamten
Donnerstag
14. April 2016
Nürnberg
Dienstag
3. Mai 2016
Frankfurt am Main
Dienstag
7. Juni 2016
Stuttgart
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Alles beginnt mit der Äußerung eines Verdachts: Entweder erhalten Sie einen
Hinweis aus Ihrer Verwaltung oder Sie erfahren es aus einer Mitteilung
der Staatsanwaltschaft, einem Bericht der Zeitung, durch Beschwerden von
Bürgerinnen und Bürgern oder aus der Zusammenarbeit mit der Rechtsaufsicht: Frau X oder Herr Y, Beamte Ihrer Gemeinde, sollen Haushaltsmittel veruntreut oder ihr Amt missbraucht haben, betrunken einen Verkehrsunfall
verursacht oder Steuern hinterzogen haben.
Egal wie der konkrete Vorwurf gegen Beamte oder Ehrenbeamte lautet:
Es ist immer falsch, nichts zu tun. Als Dienstvorgesetzte oder Leiter des Personalamtes wollen Sie den Anschein der Großzügigkeit ebenso vermeiden
wie einen übertriebenen Verfolgungseifer. Nur, woran sollen Sie sich orientieren? Was gestern noch „ging“, ist heute zu hinterfragen. An wen können
Sie sich wenden, wen müssen Sie beteiligen?
Verschaffen Sie sich in unserem Seminar die Grundkenntnisse des materiellen
und formellen Disziplinarrechts und zu den Befugnissen und Pflichten kommunaler Dienstherrn. Damit sind Sie gerüstet für die Aufgabe, bei der Sie mit Sorgfalt, Fachkenntnissen und Fairness Verfahren gegen Beamte führen müssen.
Ein Erfahrungsaustausch zu Praxisfragen rundet das Seminar ab.
Das Seminar richtet sich an Leiter/-innen, sowie Mitarbeiter/-innen von
Personal- und Rechtsabteilungen der Bundes- und Landesbehörden, der Kommunen und Hauptverwaltungsbeamten sowie Mitarbeiter der Kommunalaufsichtsbehörden.
14. APRIL 2016 / 3. MAI 2016 / 7. JUNI 2016
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Disziplinarrecht der Beamten
Disziplinarrecht der Beamten
09:30 Uhr
Beginn des Seminars
Begrüßung und Einführung durch den Veranstalter
Inhalte:
• beamtenrechtliche Dienstpflichten,
• Disziplinarverfahren und weitere dienstliche Maßnahmen,
• Einleitung und Durchführung von Disziplinarverfahren
gegen Beamte,
• Abschluss des Verfahrens und Entscheidung über
Disziplinarmaßnahmen,
• Rechtsstellung des Beamten im Disziplinarverfahren
16:00 Uhr
씲 BY163167, Donnerstag, 14. April 2016, Nürnberg
씲 HE163122, Dienstag, 03. Mai 2016, Frankfurt am Main
씲 BW162309, Dienstag, 07. Juni 2016 in Stuttgart
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Ende des Seminars
11:00 und 14:45 Uhr
12:30 bis 13:30 Uhr
Kaffeepausen
Gemeinsames Mittagessen
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
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Telefon
IHR REFERENT
Prof. Dr. Klaus Herrmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Partner der auf das Verwaltungsrecht spezialisierten Sozietät
DOMBERT Rechtsanwälte Potsdam; Honorarprofessor für
Verwaltungsrecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht an
der Brandenburgischen Technischen Universität CottbusSenftenberg; Mitautor des Lehrbuchs „Beamtendisziplinarrecht – Beamtenstrafrecht“ im Verlag C.H. Beck und
des Handbuchs zum „Recht der kommunalen Wahlbeamten – Bürgermeister, Landrat, Beigeordneter und
Kreisdirektor in Nordrhein-Westfalen“ im Kohlhammer
Deutscher Gemeinde Verlag; Hauptschriftleiter der Zeitschrift für Landes- und Kommunalverwaltung (LKV) im
Nomos-Verlag Baden-Baden.
HE163101 am 8./9. März 2016 in Frankfurt am Main
TVÖD – Teure Fehler vermeiden – Handlungsräume nutzen
Referent: Fachberater für die öffentliche Verwaltung. Wolfgang Dahm
BW162180 am 28. Juni 2016 in Stuttgart
Der Instrumentenkoffer "Stellenbeschreibung" nach TVöD/TV-L mit
Übungen – Bedeutung für die Praxis
Referent: Fachberater für die öffentliche Verwaltung. Wolfgang Dahm
HE163093 am 29./30. Juni 2016 in Frankfurt am Main
Personalkostensenkung durch richtige Stellenbewertung in der
Kommunalverwaltung nach TVÖD/BAT/BAT-O
Referent: Fachberater für die öffentliche Verwaltung. Wolfgang Dahm
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Rechnungsadresse
Straße
PLZ / Ort
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Führungskräfte der öffentlichen Verwaltung aus den Städten, Gemeinden
und Landkreisen, insbesondere Oberbürgermeister, Bürgermeister, Landräte,
Beigeordnete und Dezernenten; Leiter/-innen, sowie Mitarbeiter/-innen von
Personal- und Rechtsabteilungen der Kommunen sowie Mitarbeiter der
Kommunalaufsichtsbehörden.
Telefon / Fax
E-Mail
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de