Antrag: Beurlaubung Der Antrag muss vor Semesterbeginn schriftlich beim Sekretariat Bachelor/Master eingereicht werden. Gemäss Gebührenverordnung 520e Art. 12 Abs. 2 werden die vollen Studiengebühren geschuldet, sofern der Antrag nach dem 15. Juni (für das Herbstsemester) oder nach dem 15. November (für das Frühlingssemester eingereicht wird. Antragssteller/in: Name Vorname Studienberater Studiengang / Klasse Ort / Datum Unterschrift ☐ Beurlaubung für folgendes Semester Begründung ☐ Ich absolviere die Modulprüfungen noch ☐ Ich absolviere die Modulprüfungen nicht mehr und melde mich hiermit von den Prüfungen ab*: Für Beurlaubungen (Unterbruch) gilt folgendes: - *Wird das Semester nach Abmeldefrist von einzelnen Prüfungen beurlaubt und werden die Prüfungen nicht mehr absolviert, hat dies die Bewertung F zur folgen. - Ein Urlaub ist bewilligungspflichtig und nur semesterweise möglich. Nach vier absolvierten Urlaubssemestern kann der Studierende vom Studium exmatrikuliert werden. - Modulbesuche in dieser Zeit sind nicht möglich. - Der Mail-Account sowie der Zugriff auf MyCampus bleiben während der gesamten Urlaubszeit weiterhin aktiv. Ein Urlaub entbindet nicht von der Verpflichtung, das Prüfungsverfahren von gebuchten Modulen zu absolvieren. Ebenfalls setzt ein Urlaub laufende Fristen nicht ausser Kraft. 1 von 2 Bewilligung ☐ Der Antrag wurde bewilligt ☐ Der Antrag wurde nicht bewilligt Auflagen / Begründung Ort/Datum Unterschrift Studienberater oder Studiengangleiter Nur für Administration Sekretariat Bachelor/Master ☐ ☐ ☐ ☐ Mutation Evento (AD's auf STJG, Stati STJG, Semester) Modulanmeldungen für Folgensemester löschen im E-Dossier ablegen Information an Studienberatung, Modulverantwortliche, Ressort Praxis Der bewilligte Antrag gilt als Bestätigung. Bitte reichen Sie dieses Formular beim Sekretariat Bachelor/Master ein. Besten Dank. 2/2
© Copyright 2024 ExpyDoc