Antrag: Beurlaubung

Antrag: Beurlaubung
Der Antrag muss vor Semesterbeginn schriftlich beim Sekretariat Bachelor/Master eingereicht werden.
Gemäss Gebührenverordnung 520e Art. 12 Abs. 2 werden die vollen Studiengebühren geschuldet, sofern der
Antrag nach dem 15. Juni (für das Herbstsemester) oder nach dem 15. November (für das Frühlingssemester
eingereicht wird.
Antragssteller/in:
Name
Vorname
Studienberater
Studiengang / Klasse
Ort / Datum
Unterschrift
☐ Beurlaubung für folgendes Semester
Begründung
☐ Ich absolviere die Modulprüfungen noch
☐ Ich absolviere die Modulprüfungen nicht mehr und melde mich hiermit von den Prüfungen ab*:
Für Beurlaubungen (Unterbruch) gilt folgendes:
- *Wird das Semester nach Abmeldefrist von einzelnen Prüfungen beurlaubt und werden die
Prüfungen nicht mehr absolviert, hat dies die Bewertung F zur folgen.
- Ein Urlaub ist bewilligungspflichtig und nur semesterweise möglich. Nach vier absolvierten
Urlaubssemestern kann der Studierende vom Studium exmatrikuliert werden.
- Modulbesuche in dieser Zeit sind nicht möglich.
- Der Mail-Account sowie der Zugriff auf MyCampus bleiben während der gesamten Urlaubszeit
weiterhin aktiv.
Ein Urlaub entbindet nicht von der Verpflichtung, das Prüfungsverfahren von gebuchten Modulen zu
absolvieren. Ebenfalls setzt ein Urlaub laufende Fristen nicht ausser Kraft.
1 von 2
Bewilligung
☐ Der Antrag wurde bewilligt
☐ Der Antrag wurde nicht bewilligt
Auflagen / Begründung
Ort/Datum
Unterschrift Studienberater oder Studiengangleiter
Nur für Administration Sekretariat Bachelor/Master
☐
☐
☐
☐
Mutation Evento (AD's auf STJG, Stati STJG, Semester)
Modulanmeldungen für Folgensemester löschen
im E-Dossier ablegen
Information an Studienberatung, Modulverantwortliche, Ressort Praxis
Der bewilligte Antrag gilt als Bestätigung.
Bitte reichen Sie dieses Formular beim Sekretariat Bachelor/Master ein. Besten Dank.
2/2