Antrag: Austritt/Abbruch Der Antrag muss vor Semesterbeginn schriftlich beim Sekretariat Bachelor/Master eingereicht werden. Gemäss der Studierendenvereinbarung kann die Ausbildung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf Ende des Semesters gekündigt werden (für das Herbstsemester der 15. Juni und für das Frühjahrsemester jeweils der 15. November). Antragssteller/in: Name Vorname Studienberater Studiengang / Klasse Ort / Datum Unterschrift ☐ Austritt/Abbruch per Semester Begründung ☐ Ich absolviere die Modulprüfungen noch ☐ Ich absolviere die Modulprüfungen nicht mehr und melde mich hiermit von den Prüfungen ab*: Für Austritte/Abbrüche gilt folgendes: - *Wird das Semester nach Abmeldefrist von einzelnen Prüfungen abgebrochen und werden die Prüfungen nicht mehr absolviert, hat dies die Bewertung F zur folgen. - Die HSLU-Card wird zum Zeitpunkt des aufgedruckten Ablaufdatums inaktiv und kann danach nicht mehr validiert werden. Diese muss abgegeben werden. Eine Erstattung vom Guthaben ist möglich. Dafür melden Sie sich beim Empfang. - Räumung aller Arbeitsplätze und Kästchen usw.. - Der Zugang auf Ihr E-Mail Account sowie auf MyCampus bleibt 14 Tage nach Ihrem Austritt/Abbruch bestehen. Anschliessend ist kein Zugriff mehr möglich. 1 von 2 Bewilligung ☐ Der Antrag wurde bewilligt ☐ Der Antrag wurde nicht bewilligt Auflagen / Begründung Ort/Datum Unterschrift Studiengangleiter Dr. Daniel Krucher Nur für Administration Sekretariat Bachelor/Master ☐ Mutation Evento (AD's auf STJG, Stati STJG, Semester, gegeben falls F-Bewertungen erstellen) ☐ ☐ ☐ ☐ Modulanmeldungen für Folgensemester löschen Kompetenznachweis und Exmatrikulation erstellen und im E-Dossier ablegen /E-Mail im E-Dossier ablegen Information an Studienberatung, Modulverantwortliche, Ressort Praxis Der bewilligte Antrag gilt als Bestätigung. Bitte reichen Sie dieses Formular beim Sekretariat Bachelor/Master ein. Besten Dank. 2 von 2
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