Vergleich private - gesetzliche Unfallversicherung

PRIVATE UND GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG
Ein Vergleich,
der sich lohnt.
Privat: Unfallversicherung Generali
Gesetzlich: Unfallversicherung Berufsgenossenschaft
Wer ist wer?
Verlassen Sie sich auf ein Dienstleistungsunternehmen der freien
Wirtschaft. Mit der Generali Versicherung stützen Sie sich auf
über 100 Jahre Tradition und Erfahrung bei der Unfallversicherung.
Die Berufsgenossenschaften (BG) sind öffentlich-rechtliche
Körperschaften und hauptsächliche Träger der gesetzlichen
Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung gehört
zum System der deutschen Sozialversicherung.
Welche Unfälle werden versichert?
Eine umfassende Vorsorge gegen wirtschaftliche Folgen körperlicher Unfälle erfordert einen Versicherungsschutz rund um die Uhr.
Wir sichern Sie in der Regel bei allen Unfällen im beruflichen und
im privaten Bereich ab.
Zahlreiche Angebotsvarianten ermöglichen Ihnen einen spezialisierten Versicherungsschutz. Ergänzend zur gesetzlichen Versicherung können Sie mit uns auch gezielt nur das außerberufliche
Risiko abdecken.
Von der BG werden nur Arbeitsunfälle versichert.
Mitversichert gelten hierbei die direkten mit der Beschäftigung
zusammenhängenden Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Der größere Bereich, in dem sich 75 % aller Unfälle ereignen,
bleibt ungeschützt. Auch für Studenten, Schüler und Kinder in
Kindergärten besteht für außerschulische Unfälle kein Versicherungsschutz.
Wo und wann?
Mit unserer Unfallversicherung sind Sie weltweit und rund um die
Uhr geschützt.
In der Regel ist nur die Tätigkeit im Bundesgebiet und „kraft
Ausstrahlung“, das heißt zeitlich begrenzt und im Ausland,
versichert.
Wie und für wen kommt die Versicherung zustande?
Sie schließen Ihre Unfallversicherung bei uns auf freiwilliger Basis
ab. Hier berücksichtigen wir Ihre unterschiedlichen persönlichen
Bedürfnisse. Mit wenigen Ausnahmen werden bei uns Frauen
und Männer aller Berufe, ebenso Hausfrauen ohne Erwerbsberuf,
aufgenommen. Ihre Kinder können Sie außerdem bereits ab
Geburt versichern.
Bei uns können Sie sich frei für eine passende Versicherungsform
entscheiden. Unsere qualifizierten Berater stehen Ihnen dabei mit
Rat und Tat zur Seite. Haben Sie sich für eine bestimmte Versicherungsform entschieden, erhalten Sie von uns Dokumente, die die
getroffenen Vereinbarungen und die dazu gültigen Versicherungsbedingungen ausweisen.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung
nach dem Sozialgesetzbuch (SGB).
Alle aufgrund eines Arbeits-, Dienst- oder Lehrverhältnisses
Beschäftigten gelten kraft Gesetzes als versichert. Darüber hinaus bezieht das SGB noch weitere Personengruppen (z. B. Heimarbeiter) oder bestimmte Tätigkeiten in den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz ein. Gewerbliche Unternehmer können über
die Satzungsbestimmungen der BG der Versicherungspflicht
unterstellt werden. Das gilt auch für mittätige Ehepartner, soweit
sie nicht ohnehin als Arbeitnehmer kraft Gesetzes versichert
sind. Im Übrigen sind Unternehmer, selbstständige Ärzte, Heilpraktiker, Zahnärzte und Apotheker versicherungsfrei.
Dienstunfälle von Beamten oder Angehörigen der Bundeswehr
sind durch separate Versorgungsvorschriften bzw. das Bundesversorgungsgesetz geregelt.
Während des Besuchs von Kindergärten, allgemeinbildenden
Schulen und während der Aus-/Fortbildung an Hochschulen sind
auch Kinder, Schüler und Studenten gesetzlich unfallversichert.
Als Träger fungieren dabei die Gemeindeunfallversicherungsverbände und Eigenunfallversicherungen der Gemeinden.
Privat: Unfallversicherung Generali
Gesetzlich: Unfallversicherung Berufsgenossenschaft
Invaliditätsentschädigung oder Verletztenrente?
Als wichtigste Leistungsvereinbarung ist die Invaliditätsentschädigung zu nennen. Über die Invaliditäts-Versicherungssumme
bestimmen Sie, welche Geldmittel Sie bei bleibenden Körperschäden erhalten.
Die gewählte Versicherungssumme gilt bei 100%iger Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Jeder
messbare Schaden – praktisch ab 1 % – ist zu berücksichtigen.
Grundlage für die Ermittlung der Invaliditätsleistung ist die gutachterliche Feststellung des unfallbedingten Invaliditätsgrades, die
vereinbarte Versicherungssumme und Gliedertaxe. Lässt er sich
hiernach nicht bestimmen, so wird bei der Bemessung darauf
geachtet, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit unter ausschließlicher Berücksichtigung medizinischer Gesichtspunkte beeinträchtigt ist.
Der Invaliditätsentschädigung ist aus den Leistungen der BG die
Verletztenrente gegenüberzustellen. Sie kommt zum Zuge, wenn
die Minderung der Erwerbsfähigkeit länger als 13 Wochen
andauert und wenigstens 20 % beträgt. Die Leistungen sind
gesetzlich normiert.
Als Vollrente – also bei 100%iger Invalidität – werden 2 /3 des
Jahresarbeitsverdienstes bezahlt, wobei das Einkommen im
Jahr vor dem Arbeitsunfall gilt. Für Hochverdienende gelten
Grenzen, die vom einzelnen Versicherungsträger festgelegt
werden. Liegt die Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 20 %,
entfällt eine Rente. Ansonsten wird der dem Grad der Minderung
der Erwerbsfähigkeit entsprechende Teil der Vollrente gezahlt.
Schwerverletzten- und Kinderzuschläge gibt es ab 50 % Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Bemessung bei Kindern, Schülern, Studenten?
Auch für Kinder bieten wir angemessen hohe Invaliditäts-Versicherungssummen.
Nach Eintritt bleibender Gesundheitsschäden ist es für die weitere
Entwicklung Ihres Kindes essenziell, ob erhebliche Geldmittel
außer der Reihe zur Verfügung stehen. Denn vor allem Kinder
haben noch alle Stufen ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung vor sich. Gleiches gilt selbstverständlich für junge Menschen,
die durch Unfallverletzungen aus ihrem normalen Studienplan
gedrängt und auf Dauer körperlich beeinträchtigt sind.
Für Kinder, Schüler und Studenten wird mangels eines realen
Einkommens ein fiktiver Jahresverdienst für die Berechnung der
Verletztenrente herangezogen.
So beträgt die Vollrente bei Kindern unter 6 Jahren 25 %, von
6 bis 14 Jahren 33,33 % der auf 2 /3 reduzierten durchschnittlichen Bruttolohn- und Gehaltssumme des 2. Kalenderjahres vor
dem Unfall. Bei Personen im Alter von 15 bis 17 Jahren beträgt
die Vollrente 40 %, ab Vollendung des 18. Lebensjahres 60 % der
vorerwähnten Bezugsgröße.
Für Unfälle im Jahre 2016 ergeben sich z. B. bei Vollinvalidität
folgende monatliche Verletztenrenten:
Kind, 5 Jahre
Schüler, 13 Jahre
Schüler, 17 Jahre
Student, 19 Jahre
Alte
Bundesländer
484 €
645 €
775 €
1.162 €
Neue
Bundesländer
420 €
560 €
672 €
1.008 €
Kapitalentschädigung oder Rente?
Unsere Leistung wird für Sie in Kapitalform erbracht. Ist die
Invaliditäts-Versicherungssumme z. B. mit 100.000 € vereinbart,
so führt die volle Invalidisierung sowohl beim Kind als auch beim
Erwachsenen zur Kapitalentschädigung in gleicher Höhe.
Bei der Berufsgenossenschaft erhalten Sie nur eine Rentenzahlung. Kapitalentschädigung als grundsätzliche Alternative ist
nicht vorgesehen. Jedoch bestehen gesetzliche Regelungen,
wo unter besonderen Voraussetzungen Rentenansprüche abgefunden werden können.
Veränderliche Bewertung.
Ist die Höhe des unfallbedingten Invaliditästgrades innerhalb von
drei Jahren ab Unfallzeitpunkt gutachterlich festgesellt worden, so
gilt dieser und ist nicht mehr veränderbar. Somit scheiden auch
bei vereinbarter Rentenzahlung spätere Minderungen zum Beispiel durch „Anpassung oder Gewöhnung“ an den Behinderungszustand aus.
Über den Grad der Erwerbsminderung wird amtsärztlich befunden. Nachuntersuchungen können zur Rentenminderung führen.
Auch Anpassung und Gewöhnung an den Behinderungszustand
sind dabei Kriterien. Sinkt der Grad unter 20 %, so entfällt die
Rente.
Privat: Unfallversicherung Generali
Gesetzlich: Unfallversicherung Berufsgenossenschaft
Kann man im Hinblick auf schwere Unfallfolgen besonders vorsorgen?
Durch Vereinbarung einer „Progressiven Invaliditätsstaffel“ können Sie Ihre Vorsorge noch erheblich verbessern, weil dann für
Invaliditätsgrade über 19 % ein Mehrfaches der Grundversicherungssumme zugrunde gelegt wird. Dadurch steigt die Entschädigung bei Vollinvalidität maximal bis zum 10-fachen der Grundversicherungssumme an. Für den Fall des Eintritts einer Invalidität
von mindestens 50 % können Sie zur weiteren Sicherung des
Einkommens bzw. des erreichten Lebensstandards zusätzlich die
Zahlung einer lebenslangen monatlichen Rente vereinbaren.
Als weitere von anderen Zahlungen völlig unabhängige Leistung
kann die Übergangsleistung versichert werden. Diese zusätzliche
Kapitalentschädigung erleichtert Ihre Rehabilitation. Die Höhe der
Zahlung legen Sie selbst fest. Sie erfolgt in voller Höhe, wenn seit
Eintritt des Unfalls über den Zeitraum von 6 Monaten hinaus die
normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit ununterbrochen zu mehr als 50 % beeinträchtigt war.
Die Hälfte der Übergangsleistung wird bereits bezahlt, wenn in den
ersten 3 Monaten nach dem Unfall die körperliche oder geistige
Leistungsfähigkeit ununterbrochen zu 100 % beeinträchtigt war.
Wer in seiner Erwerbsfähigkeit mindestens um 50 % gemindert
ist, gilt als Schwerverletzter. Nach dem Gesetz sind ihm unter
bestimmten Eingrenzungen für diesen Status und für Kinder
Rentenzulagen zu gewähren.
Die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung ist ausschließlich dem sozialen Auftrag verpflichtet. Sie hat daher
keinen Raum für individuelle Belange.
Zahlung von Tagegeldern?
Sie können die Unfallversicherung, gleichgültig ob Arbeits- oder
Freizeitunfall, mit Tagegeld oder Krankenhaustagegeld/Genesungsgeld abschließen. Das Tagegeld ist hierbei vorrangig für
Selbstständige interessant und wird bezahlt, solange der Versicherte wegen Beeinträchtigung seiner Arbeitsfähigkeit in ärztlicher Behandlung steht. Beim Vertragsabschluss bestimmen Sie
die Höhe des Tagegelds nach Ihren eigenen Bedürfnissen. Der
behandelnde Arzt attestiert, in welcher Zeit und Abstufung die
Unfallfolgen behebbar waren. Demnach erfolgt Zahlung des vollen
bzw. anteiligen Tagegelds längstens für ein Jahr.
Beim Krankenhaustagegeld kommt der frei vereinbarte Tagessatz
voll für jeden Kalendertag zur Auszahlung, der für eine vollstationäre Behandlung im Krankenhaus innerhalb von 5 Jahren notwendig war. Daran schließt sich noch ein von der Länge des Klinikaufenthalts abhängiges Genesungsgeld an. Dabei ist eine gesamte
Leistungsdauer von bis zu 2 Jahren möglich. Keine der erwähnten
Entschädigungen wird auf anderweitige Leistungen angerechnet.
Wenn Ihr Kind unfallbedingt länger als 6 Wochen nicht am Schulunterricht teilnehmen kann, zahlen wir bei einer Versicherung
nach dem KomfortPlus-Schutz ohne zusätzlichen Beitrag ein
Schulausfallgeld.
Führt ein Arbeitsunfall zur Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Krankenversicherung, so sieht das Gesetz als eventuelle Zwischenleistung („Übergang“) die Zahlung von Übergangsgeld vor. Dieses hat lediglich ergänzende Entschädigungsfunktion und wird
daher nicht gewährt, solange der Verletzte noch Arbeitsentgelt
(Lohnfortzahlung) erhält. Für Arbeitnehmer beträgt das Übergangsgeld 80 % des Regellohns, worauf aber die Leistungen des
Krankenversicherers anzurechnen sind. Das heißt, die BG übernimmt nur die Differenz zwischen Kranken- und Übergangsgeld.
Sobald die Verletztenrente zu gewähren ist, entfällt das Übergangsgeld.
Privat: Unfallversicherung Generali
Gesetzlich: Unfallversicherung Berufsgenossenschaft
Wie werden Hinterbliebene versorgt?
Sie bestimmen einen Kapitalbetrag und die Person, die bei Ihrem
Tod das Kapital zur wirtschaftlichen Sicherung oder aus anderen
Gründen erhalten soll. Ihnen steht es auch frei, die einmal getroffene Bezugsrechtsverfügung im Laufe der Versicherungsdauer zu
ändern.
Falls Kinder tödlich verunglücken, wird aus der Kinder-Unfallversicherung ebenfalls eine Kapitalentschädigung – je nach den vertraglichen Vereinbarungen – zur Verfügung gestellt. Sie soll die
aus dem Todesfall herrührenden finanziellen Sonderbelastungen
ausgleichen. Darüber hinaus kann zur Absicherung des weiteren
Einkommens vereinbart werden, dass eine etwaige zur Zahlung
anfallende Unfallrente beim Tod des Versicherten an dessen
Partner und erbberechtigte Kinder fortbezahlt wird.
Die gesetzlichen Regelungen für Leistungen nach Unfalltod beziehen sich auf die Zahlung von Sterbegeld, Renten an Hinterbliebene sowie Beihilfen. Das Sterbegeld entspricht dem 12. Teil des
Jahresarbeitsverdienstes.
Als wesentliche Orientierungshilfe bezüglich der Renten sind
anzuführen:
– Witwenrente 3/10 bis 2/5 des Jahresarbeitsverdienstes
– Waisenrente 1/5 (Halbwaise) je Kind des Jahresarbeitsverdienstes
3
/10 (Vollwaise) je Kind des Jahresarbeitsverdienstes
Elternrente kann bis zu 3/10 des Jahresarbeitsverdienstes anfallen, falls der Verstorbene wesentlichen Unterhalt geleistet hat.
Alle Renten zusammen dürfen 4/5 des Jahresarbeitsverdienstes
nicht übersteigen bzw. werden ansonsten gekürzt.
… und außerdem:
Mit der Generali Unfallversicherung profitieren Sie von vielen
weiteren Leistungen. So werden Bergungskosten bis 25.000 €
und eine Rehabeihilfe in Höhe von 3.000 € pro Versicherten
beitragsfrei übernommen.
Sollten nach abgeschlossener Heilbehandlung Entstellungen
zurückbleiben, übernimmt die Generali ohne zusätzliche Beitragsberechnung pro Versicherten bis 25.000 € Kosten für kosmetische
Operationen. Bei bestimmten Schwerverletzungen wird zusätzlich
eine Hilfeleistung von 3.000 € sofort bezahlt. Diese Zusatzleistungen
gelten bei Vereinbarung des KomfortPlus-Schutzes.
Die richtige Lösung ist privat.
Eine private Unfallversicherung der Generali schützt
Sie vor den finanziellen Folgen immer und überall:
− Unfallversicherung für Einzelpersonen und Familien
− Unfallversicherung für die Frau
− Unfallversicherung für das Kind
− Unfallpflege 50 PLUS
Beste Bewertungen.
Das Unfallprodukt der Generali erhält seit Jahren sehr
gute Bewertungen.
GUT (2,2)
für den KomfortPlus-Schutz
in der privaten
Unfallversicherung
Im Test: 67 Unfallversicherungen
Ausgabe 12/2011
Ohne Zweifel ist die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung als wertvolle soziale Einrichtung anzuerkennen. Eine
zusätzliche private Absicherung ist jedoch sehr zu empfehlen,
da der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung oftmals
unzureichend und lückenhaft ist.
Eine Kombination von privater und gesetzlicher Unfallversicherung bietet eine ideale Lösung und berücksichtigt individuelle
Erfordernisse.
Mehr Schutz, top Leistung –
durch die Produktvielfalt der Generali.
Rundum gut.
Als einer der größten Erstversicherer in Deutschland
überzeugt die Generali durch eine umfassende
Produkt-Bandbreite für Ihre private Vorsorge und
persönliche Absicherung. Damit bieten wir Ihnen in
jeder Lebenssituation und Lebensphase individuell
zugeschnittene Lösungen.
Schutz unter den Flügeln des Löwen.
Für uns stehen Sie und Ihr Wunsch, rundum
abgesichert zu sein, im Mittelpunkt.
Unser Portfolio umfasst die Bereiche:
− Sicherheit für Sie und die Familie
− Absicherung des Lebensunterhalts
− Lebensqualität und Versorgung im Alter
− Haus und Wohnen
− Finanzen
− Pflegevorsorge
− Steuerlich geförderte Altersvorsorge
− Maßgeschneiderter Versicherungsschutz
Heute vertrauen schon über 6 Mio. Kunden der Generali.
10163 8/04.2016
Wir freuen uns, auch Sie zu beraten.
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