PRIVATE UND GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG Ein Vergleich, der sich lohnt. Privat: Unfallversicherung Generali Gesetzlich: Unfallversicherung Berufsgenossenschaft Wer ist wer? Verlassen Sie sich auf ein Dienstleistungsunternehmen der freien Wirtschaft. Mit der Generali Versicherung stützen Sie sich auf über 100 Jahre Tradition und Erfahrung bei der Unfallversicherung. Die Berufsgenossenschaften (BG) sind öffentlich-rechtliche Körperschaften und hauptsächliche Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung gehört zum System der deutschen Sozialversicherung. Welche Unfälle werden versichert? Eine umfassende Vorsorge gegen wirtschaftliche Folgen körperlicher Unfälle erfordert einen Versicherungsschutz rund um die Uhr. Wir sichern Sie in der Regel bei allen Unfällen im beruflichen und im privaten Bereich ab. Zahlreiche Angebotsvarianten ermöglichen Ihnen einen spezialisierten Versicherungsschutz. Ergänzend zur gesetzlichen Versicherung können Sie mit uns auch gezielt nur das außerberufliche Risiko abdecken. Von der BG werden nur Arbeitsunfälle versichert. Mitversichert gelten hierbei die direkten mit der Beschäftigung zusammenhängenden Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Der größere Bereich, in dem sich 75 % aller Unfälle ereignen, bleibt ungeschützt. Auch für Studenten, Schüler und Kinder in Kindergärten besteht für außerschulische Unfälle kein Versicherungsschutz. Wo und wann? Mit unserer Unfallversicherung sind Sie weltweit und rund um die Uhr geschützt. In der Regel ist nur die Tätigkeit im Bundesgebiet und „kraft Ausstrahlung“, das heißt zeitlich begrenzt und im Ausland, versichert. Wie und für wen kommt die Versicherung zustande? Sie schließen Ihre Unfallversicherung bei uns auf freiwilliger Basis ab. Hier berücksichtigen wir Ihre unterschiedlichen persönlichen Bedürfnisse. Mit wenigen Ausnahmen werden bei uns Frauen und Männer aller Berufe, ebenso Hausfrauen ohne Erwerbsberuf, aufgenommen. Ihre Kinder können Sie außerdem bereits ab Geburt versichern. Bei uns können Sie sich frei für eine passende Versicherungsform entscheiden. Unsere qualifizierten Berater stehen Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite. Haben Sie sich für eine bestimmte Versicherungsform entschieden, erhalten Sie von uns Dokumente, die die getroffenen Vereinbarungen und die dazu gültigen Versicherungsbedingungen ausweisen. Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB). Alle aufgrund eines Arbeits-, Dienst- oder Lehrverhältnisses Beschäftigten gelten kraft Gesetzes als versichert. Darüber hinaus bezieht das SGB noch weitere Personengruppen (z. B. Heimarbeiter) oder bestimmte Tätigkeiten in den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz ein. Gewerbliche Unternehmer können über die Satzungsbestimmungen der BG der Versicherungspflicht unterstellt werden. Das gilt auch für mittätige Ehepartner, soweit sie nicht ohnehin als Arbeitnehmer kraft Gesetzes versichert sind. Im Übrigen sind Unternehmer, selbstständige Ärzte, Heilpraktiker, Zahnärzte und Apotheker versicherungsfrei. Dienstunfälle von Beamten oder Angehörigen der Bundeswehr sind durch separate Versorgungsvorschriften bzw. das Bundesversorgungsgesetz geregelt. Während des Besuchs von Kindergärten, allgemeinbildenden Schulen und während der Aus-/Fortbildung an Hochschulen sind auch Kinder, Schüler und Studenten gesetzlich unfallversichert. Als Träger fungieren dabei die Gemeindeunfallversicherungsverbände und Eigenunfallversicherungen der Gemeinden. Privat: Unfallversicherung Generali Gesetzlich: Unfallversicherung Berufsgenossenschaft Invaliditätsentschädigung oder Verletztenrente? Als wichtigste Leistungsvereinbarung ist die Invaliditätsentschädigung zu nennen. Über die Invaliditäts-Versicherungssumme bestimmen Sie, welche Geldmittel Sie bei bleibenden Körperschäden erhalten. Die gewählte Versicherungssumme gilt bei 100%iger Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Jeder messbare Schaden – praktisch ab 1 % – ist zu berücksichtigen. Grundlage für die Ermittlung der Invaliditätsleistung ist die gutachterliche Feststellung des unfallbedingten Invaliditätsgrades, die vereinbarte Versicherungssumme und Gliedertaxe. Lässt er sich hiernach nicht bestimmen, so wird bei der Bemessung darauf geachtet, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit unter ausschließlicher Berücksichtigung medizinischer Gesichtspunkte beeinträchtigt ist. Der Invaliditätsentschädigung ist aus den Leistungen der BG die Verletztenrente gegenüberzustellen. Sie kommt zum Zuge, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit länger als 13 Wochen andauert und wenigstens 20 % beträgt. Die Leistungen sind gesetzlich normiert. Als Vollrente – also bei 100%iger Invalidität – werden 2 /3 des Jahresarbeitsverdienstes bezahlt, wobei das Einkommen im Jahr vor dem Arbeitsunfall gilt. Für Hochverdienende gelten Grenzen, die vom einzelnen Versicherungsträger festgelegt werden. Liegt die Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 20 %, entfällt eine Rente. Ansonsten wird der dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit entsprechende Teil der Vollrente gezahlt. Schwerverletzten- und Kinderzuschläge gibt es ab 50 % Minderung der Erwerbsfähigkeit. Bemessung bei Kindern, Schülern, Studenten? Auch für Kinder bieten wir angemessen hohe Invaliditäts-Versicherungssummen. Nach Eintritt bleibender Gesundheitsschäden ist es für die weitere Entwicklung Ihres Kindes essenziell, ob erhebliche Geldmittel außer der Reihe zur Verfügung stehen. Denn vor allem Kinder haben noch alle Stufen ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung vor sich. Gleiches gilt selbstverständlich für junge Menschen, die durch Unfallverletzungen aus ihrem normalen Studienplan gedrängt und auf Dauer körperlich beeinträchtigt sind. Für Kinder, Schüler und Studenten wird mangels eines realen Einkommens ein fiktiver Jahresverdienst für die Berechnung der Verletztenrente herangezogen. So beträgt die Vollrente bei Kindern unter 6 Jahren 25 %, von 6 bis 14 Jahren 33,33 % der auf 2 /3 reduzierten durchschnittlichen Bruttolohn- und Gehaltssumme des 2. Kalenderjahres vor dem Unfall. Bei Personen im Alter von 15 bis 17 Jahren beträgt die Vollrente 40 %, ab Vollendung des 18. Lebensjahres 60 % der vorerwähnten Bezugsgröße. Für Unfälle im Jahre 2016 ergeben sich z. B. bei Vollinvalidität folgende monatliche Verletztenrenten: Kind, 5 Jahre Schüler, 13 Jahre Schüler, 17 Jahre Student, 19 Jahre Alte Bundesländer 484 € 645 € 775 € 1.162 € Neue Bundesländer 420 € 560 € 672 € 1.008 € Kapitalentschädigung oder Rente? Unsere Leistung wird für Sie in Kapitalform erbracht. Ist die Invaliditäts-Versicherungssumme z. B. mit 100.000 € vereinbart, so führt die volle Invalidisierung sowohl beim Kind als auch beim Erwachsenen zur Kapitalentschädigung in gleicher Höhe. Bei der Berufsgenossenschaft erhalten Sie nur eine Rentenzahlung. Kapitalentschädigung als grundsätzliche Alternative ist nicht vorgesehen. Jedoch bestehen gesetzliche Regelungen, wo unter besonderen Voraussetzungen Rentenansprüche abgefunden werden können. Veränderliche Bewertung. Ist die Höhe des unfallbedingten Invaliditästgrades innerhalb von drei Jahren ab Unfallzeitpunkt gutachterlich festgesellt worden, so gilt dieser und ist nicht mehr veränderbar. Somit scheiden auch bei vereinbarter Rentenzahlung spätere Minderungen zum Beispiel durch „Anpassung oder Gewöhnung“ an den Behinderungszustand aus. Über den Grad der Erwerbsminderung wird amtsärztlich befunden. Nachuntersuchungen können zur Rentenminderung führen. Auch Anpassung und Gewöhnung an den Behinderungszustand sind dabei Kriterien. Sinkt der Grad unter 20 %, so entfällt die Rente. Privat: Unfallversicherung Generali Gesetzlich: Unfallversicherung Berufsgenossenschaft Kann man im Hinblick auf schwere Unfallfolgen besonders vorsorgen? Durch Vereinbarung einer „Progressiven Invaliditätsstaffel“ können Sie Ihre Vorsorge noch erheblich verbessern, weil dann für Invaliditätsgrade über 19 % ein Mehrfaches der Grundversicherungssumme zugrunde gelegt wird. Dadurch steigt die Entschädigung bei Vollinvalidität maximal bis zum 10-fachen der Grundversicherungssumme an. Für den Fall des Eintritts einer Invalidität von mindestens 50 % können Sie zur weiteren Sicherung des Einkommens bzw. des erreichten Lebensstandards zusätzlich die Zahlung einer lebenslangen monatlichen Rente vereinbaren. Als weitere von anderen Zahlungen völlig unabhängige Leistung kann die Übergangsleistung versichert werden. Diese zusätzliche Kapitalentschädigung erleichtert Ihre Rehabilitation. Die Höhe der Zahlung legen Sie selbst fest. Sie erfolgt in voller Höhe, wenn seit Eintritt des Unfalls über den Zeitraum von 6 Monaten hinaus die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit ununterbrochen zu mehr als 50 % beeinträchtigt war. Die Hälfte der Übergangsleistung wird bereits bezahlt, wenn in den ersten 3 Monaten nach dem Unfall die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit ununterbrochen zu 100 % beeinträchtigt war. Wer in seiner Erwerbsfähigkeit mindestens um 50 % gemindert ist, gilt als Schwerverletzter. Nach dem Gesetz sind ihm unter bestimmten Eingrenzungen für diesen Status und für Kinder Rentenzulagen zu gewähren. Die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung ist ausschließlich dem sozialen Auftrag verpflichtet. Sie hat daher keinen Raum für individuelle Belange. Zahlung von Tagegeldern? Sie können die Unfallversicherung, gleichgültig ob Arbeits- oder Freizeitunfall, mit Tagegeld oder Krankenhaustagegeld/Genesungsgeld abschließen. Das Tagegeld ist hierbei vorrangig für Selbstständige interessant und wird bezahlt, solange der Versicherte wegen Beeinträchtigung seiner Arbeitsfähigkeit in ärztlicher Behandlung steht. Beim Vertragsabschluss bestimmen Sie die Höhe des Tagegelds nach Ihren eigenen Bedürfnissen. Der behandelnde Arzt attestiert, in welcher Zeit und Abstufung die Unfallfolgen behebbar waren. Demnach erfolgt Zahlung des vollen bzw. anteiligen Tagegelds längstens für ein Jahr. Beim Krankenhaustagegeld kommt der frei vereinbarte Tagessatz voll für jeden Kalendertag zur Auszahlung, der für eine vollstationäre Behandlung im Krankenhaus innerhalb von 5 Jahren notwendig war. Daran schließt sich noch ein von der Länge des Klinikaufenthalts abhängiges Genesungsgeld an. Dabei ist eine gesamte Leistungsdauer von bis zu 2 Jahren möglich. Keine der erwähnten Entschädigungen wird auf anderweitige Leistungen angerechnet. Wenn Ihr Kind unfallbedingt länger als 6 Wochen nicht am Schulunterricht teilnehmen kann, zahlen wir bei einer Versicherung nach dem KomfortPlus-Schutz ohne zusätzlichen Beitrag ein Schulausfallgeld. Führt ein Arbeitsunfall zur Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Krankenversicherung, so sieht das Gesetz als eventuelle Zwischenleistung („Übergang“) die Zahlung von Übergangsgeld vor. Dieses hat lediglich ergänzende Entschädigungsfunktion und wird daher nicht gewährt, solange der Verletzte noch Arbeitsentgelt (Lohnfortzahlung) erhält. Für Arbeitnehmer beträgt das Übergangsgeld 80 % des Regellohns, worauf aber die Leistungen des Krankenversicherers anzurechnen sind. Das heißt, die BG übernimmt nur die Differenz zwischen Kranken- und Übergangsgeld. Sobald die Verletztenrente zu gewähren ist, entfällt das Übergangsgeld. Privat: Unfallversicherung Generali Gesetzlich: Unfallversicherung Berufsgenossenschaft Wie werden Hinterbliebene versorgt? Sie bestimmen einen Kapitalbetrag und die Person, die bei Ihrem Tod das Kapital zur wirtschaftlichen Sicherung oder aus anderen Gründen erhalten soll. Ihnen steht es auch frei, die einmal getroffene Bezugsrechtsverfügung im Laufe der Versicherungsdauer zu ändern. Falls Kinder tödlich verunglücken, wird aus der Kinder-Unfallversicherung ebenfalls eine Kapitalentschädigung – je nach den vertraglichen Vereinbarungen – zur Verfügung gestellt. Sie soll die aus dem Todesfall herrührenden finanziellen Sonderbelastungen ausgleichen. Darüber hinaus kann zur Absicherung des weiteren Einkommens vereinbart werden, dass eine etwaige zur Zahlung anfallende Unfallrente beim Tod des Versicherten an dessen Partner und erbberechtigte Kinder fortbezahlt wird. Die gesetzlichen Regelungen für Leistungen nach Unfalltod beziehen sich auf die Zahlung von Sterbegeld, Renten an Hinterbliebene sowie Beihilfen. Das Sterbegeld entspricht dem 12. Teil des Jahresarbeitsverdienstes. Als wesentliche Orientierungshilfe bezüglich der Renten sind anzuführen: – Witwenrente 3/10 bis 2/5 des Jahresarbeitsverdienstes – Waisenrente 1/5 (Halbwaise) je Kind des Jahresarbeitsverdienstes 3 /10 (Vollwaise) je Kind des Jahresarbeitsverdienstes Elternrente kann bis zu 3/10 des Jahresarbeitsverdienstes anfallen, falls der Verstorbene wesentlichen Unterhalt geleistet hat. Alle Renten zusammen dürfen 4/5 des Jahresarbeitsverdienstes nicht übersteigen bzw. werden ansonsten gekürzt. … und außerdem: Mit der Generali Unfallversicherung profitieren Sie von vielen weiteren Leistungen. So werden Bergungskosten bis 25.000 € und eine Rehabeihilfe in Höhe von 3.000 € pro Versicherten beitragsfrei übernommen. Sollten nach abgeschlossener Heilbehandlung Entstellungen zurückbleiben, übernimmt die Generali ohne zusätzliche Beitragsberechnung pro Versicherten bis 25.000 € Kosten für kosmetische Operationen. Bei bestimmten Schwerverletzungen wird zusätzlich eine Hilfeleistung von 3.000 € sofort bezahlt. Diese Zusatzleistungen gelten bei Vereinbarung des KomfortPlus-Schutzes. Die richtige Lösung ist privat. Eine private Unfallversicherung der Generali schützt Sie vor den finanziellen Folgen immer und überall: − Unfallversicherung für Einzelpersonen und Familien − Unfallversicherung für die Frau − Unfallversicherung für das Kind − Unfallpflege 50 PLUS Beste Bewertungen. Das Unfallprodukt der Generali erhält seit Jahren sehr gute Bewertungen. GUT (2,2) für den KomfortPlus-Schutz in der privaten Unfallversicherung Im Test: 67 Unfallversicherungen Ausgabe 12/2011 Ohne Zweifel ist die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung als wertvolle soziale Einrichtung anzuerkennen. Eine zusätzliche private Absicherung ist jedoch sehr zu empfehlen, da der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung oftmals unzureichend und lückenhaft ist. Eine Kombination von privater und gesetzlicher Unfallversicherung bietet eine ideale Lösung und berücksichtigt individuelle Erfordernisse. Mehr Schutz, top Leistung – durch die Produktvielfalt der Generali. Rundum gut. Als einer der größten Erstversicherer in Deutschland überzeugt die Generali durch eine umfassende Produkt-Bandbreite für Ihre private Vorsorge und persönliche Absicherung. Damit bieten wir Ihnen in jeder Lebenssituation und Lebensphase individuell zugeschnittene Lösungen. Schutz unter den Flügeln des Löwen. Für uns stehen Sie und Ihr Wunsch, rundum abgesichert zu sein, im Mittelpunkt. Unser Portfolio umfasst die Bereiche: − Sicherheit für Sie und die Familie − Absicherung des Lebensunterhalts − Lebensqualität und Versorgung im Alter − Haus und Wohnen − Finanzen − Pflegevorsorge − Steuerlich geförderte Altersvorsorge − Maßgeschneiderter Versicherungsschutz Heute vertrauen schon über 6 Mio. Kunden der Generali. 10163 8/04.2016 Wir freuen uns, auch Sie zu beraten. Hinweis auf Ihr Werbewiderspruchsrecht: Der Verwendung Ihrer Daten zu Zwecken der Werbung sowie der Markt- und Meinungsforschung können Sie jederzeit, ganz oder zum Teil per Post oder E-Mail, widersprechen. [email protected] Generali Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München KundenServiceCenter: T 089 5121-5544 www.generali.de
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