Unfallversicherung – gesetzlich und privat Die Fakten Unfälle passieren häufiger als man denkt – und lassen sich auch trotz größter Vorsicht nicht vermeiden. Statistisch gesehen ereignet sich alle vier Sekunden ein Unfall. Aufs Jahr gesehen erleiden ca. neun Millionen Menschen eine Unfallverletzung, die meisten davon in der Freizeit. Verkehr: 550.000 Beruf/Schule: 3.200.000 Freizeit/Haushalt: 5.250.000 Ist es dann passiert, sind neben der Gesundheitsschädigung oftmals schwerwiegende wirtschaftliche Nachteile die Folge. Vor allem, wenn die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt wird. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung alleine reichen hier nicht aus. Eine Gegenüberstellung – gesetzlich und privat gesetzliche Unfallversicherung private Unfallversicherung ● Kindergartenkinder Schüler Studenten Auszubildende Arbeiter Angestellte Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig werden (z. B. Blutspender, Lebensretter ...) sonstige Personen (z. B. Eigenheimbauer ...) Außerdem können sich z. B. Unternehmer und deren Ehegatten freiwillig versichern. ● freiwillig für alle möglich, z. B. für der aller Altersstufen, Hausfrauen, Arbeitnehmer, Unternehmer und Freiberufler, Rentner, Pensionäre, Arbeitslose ● dauernd pflegebedürftige Personen Geisteskranke ● Beamte Rentner Mitglieder geistlicher Genossenschaften selbstständig Tätige Hausfrauen Kinder bis zum Kindergarten Wer zahlt die Beiträge? ● Arbeitgeber ● jeder Versicherungsnehmer selbst, die Beitragshöhe richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang/Tarif und der beruflichen Tätigkeit (Gefahrengruppe) des Versicherten Wo gilt der Schutz? ● grundsätzlich nur im Inland und bei zeitlich befristeten Auslandstätigkeiten ● unbefristet und weltweit Wann besteht Versicherungsschutz? ● bei Berufskrankheiten bei Unfällen in der Schule, in Kita/Kiga, in der Ausbildung bzw. bei der beruflichen Tätigkeit auf den direkten Hin- und Rückwegen ● Versicherungsschutz besteht für alle Unfälle des täglichen Lebens rund um die Uhr für Berufs- und Freizeitunfälle. Wer ist Kin-versichert? ● ● ● ● ● ● ● ● Wer ist nicht versichert/ versicherbar? ● ● ● ● ● ● 08506-110/2015/09 ● ● 1 gesetzliche Unfallversicherung private Unfallversicherung Wonach richtet sich die Leistung? ● Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Lohn/Gehalt der versicherten Person im Jahr vor dem Unfall, wobei dieser Jahresarbeitsverdienst nach oben begrenzt ist (je nach Berufsgenossenschaft unterschiedlich). ● Die versicherte Person bestimmt nach persönlichen Vorstellungen und Bedürfnissen die Leistungsarten und Versicherungssummen selbst. Die Kernleistung ● Die Verletztenrente wird gezahlt, wenn die Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent gemindert ist und die Minderung über ein halbes Jahr nach dem Unfall hinaus andauert. Die Vollrente (= 100 Prozent) beträgt zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes, bei Schwerverletzten ist sie unter Umständen bis zu 10 Prozent höher. Bei teilweiser Erwerbsunfähigkeit wird ein entsprechender Teilbetrag gezahlt. ● Invaliditätsleistung bei ● Vollinvalidität: in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme (fünffache Leistung bei Progression 500 Prozent) ● Teilinvalidität: entsprechend dem jeweiligen Invaliditätsgrad ● Unfallrente ab 50 Prozent Invalidität Sterbe- und Überbrückungsgeld Verletztengeld ● Todesfallleistung Tagegeld Unfallkrankenhaustagegeld Genesungsgeld Reha- und Assistance-Paket Sonstige Leistungen ● ● ● ● ● ● Übergangsgeld ● Beispiel Ein Angestellter mit einem Jahresarbeitsverdienst von 30.000 Euro ist nach einem Arbeitsunfall zu 30 Prozent erwerbsgemindert. Aus der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) hätte er folgende Leistungen zu erwarten: Vollrente (100 Prozent) = zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes Anteilige Jahresrente bei 30 Prozent MdE/GdB (30 Prozent von 20.000 Euro) Monatliche Verletztenrente aus der GUV 20.000 Euro 6.000 Euro 500 Euro Die private Unfallversicherung der DEVK leistet bei nachstehendem Beispiel wie folgt: Versicherungsschutz: 50.000 Invaliditäts-Grundsumme mit 500 Prozent Progression Leistung bei 30 Prozent Invalidität: 40 Prozent von 50.000 Euro = Einmalzahlung von der DEVK 20.000 Euro 2
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