Unfallversicherung – gesetzlich und privat

Unfallversicherung – gesetzlich und privat
Die Fakten
Unfälle passieren häufiger als man denkt – und lassen sich auch trotz größter Vorsicht nicht vermeiden. Statistisch gesehen ereignet sich alle vier Sekunden ein Unfall. Aufs Jahr gesehen erleiden ca. neun Millionen Menschen eine Unfallverletzung, die meisten davon in der Freizeit.
Verkehr:
550.000
Beruf/Schule:
3.200.000
Freizeit/Haushalt:
5.250.000
Ist es dann passiert, sind neben der Gesundheitsschädigung oftmals schwerwiegende wirtschaftliche Nachteile die Folge. Vor allem, wenn die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt wird. Die Leistungen
der gesetzlichen Unfallversicherung alleine reichen hier nicht aus.
Eine Gegenüberstellung – gesetzlich und privat
gesetzliche Unfallversicherung
private Unfallversicherung
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Kindergartenkinder
Schüler
Studenten
Auszubildende
Arbeiter
Angestellte
Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig werden (z. B. Blutspender,
Lebensretter ...)
sonstige Personen (z. B. Eigenheimbauer ...)
Außerdem können sich z. B. Unternehmer
und deren Ehegatten freiwillig versichern.
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freiwillig für alle möglich, z. B. für
der aller Altersstufen, Hausfrauen, Arbeitnehmer, Unternehmer und Freiberufler, Rentner, Pensionäre, Arbeitslose
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dauernd pflegebedürftige Personen
Geisteskranke
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Beamte
Rentner
Mitglieder geistlicher Genossenschaften
selbstständig Tätige
Hausfrauen
Kinder bis zum Kindergarten
Wer zahlt
die Beiträge?
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Arbeitgeber
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jeder Versicherungsnehmer selbst, die
Beitragshöhe richtet sich nach dem
vereinbarten Leistungsumfang/Tarif
und der beruflichen Tätigkeit (Gefahrengruppe) des Versicherten
Wo gilt
der Schutz?
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grundsätzlich nur im Inland und bei zeitlich
befristeten Auslandstätigkeiten
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unbefristet und weltweit
Wann besteht
Versicherungsschutz?
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bei Berufskrankheiten
bei Unfällen in der Schule, in Kita/Kiga, in
der Ausbildung bzw. bei der beruflichen
Tätigkeit
auf den direkten Hin- und Rückwegen
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Versicherungsschutz besteht für alle
Unfälle des täglichen Lebens rund um
die Uhr für Berufs- und Freizeitunfälle.
Wer ist
Kin-versichert?
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Wer ist nicht
versichert/
versicherbar?
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08506-110/2015/09
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gesetzliche Unfallversicherung
private Unfallversicherung
Wonach
richtet sich die
Leistung?
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Die Höhe der Leistung richtet sich nach
dem Lohn/Gehalt der versicherten Person
im Jahr vor dem Unfall, wobei dieser Jahresarbeitsverdienst nach oben begrenzt ist
(je nach Berufsgenossenschaft unterschiedlich).
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Die versicherte Person bestimmt nach
persönlichen Vorstellungen und Bedürfnissen die Leistungsarten und Versicherungssummen selbst.
Die
Kernleistung
●
Die Verletztenrente wird gezahlt, wenn die
Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent
gemindert ist und die Minderung über ein
halbes Jahr nach dem Unfall hinaus andauert. Die Vollrente (= 100 Prozent) beträgt
zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes,
bei Schwerverletzten ist sie unter Umständen
bis zu 10 Prozent höher. Bei teilweiser
Erwerbsunfähigkeit wird ein entsprechender
Teilbetrag gezahlt.
●
Invaliditätsleistung bei
● Vollinvalidität: in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme (fünffache Leistung bei Progression 500
Prozent)
● Teilinvalidität: entsprechend dem jeweiligen Invaliditätsgrad
●
Unfallrente ab 50 Prozent Invalidität
Sterbe- und Überbrückungsgeld
Verletztengeld
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Todesfallleistung
Tagegeld
Unfallkrankenhaustagegeld
Genesungsgeld
Reha- und Assistance-Paket
Sonstige
Leistungen
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Übergangsgeld
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Beispiel
Ein Angestellter mit einem Jahresarbeitsverdienst von 30.000 Euro ist nach einem Arbeitsunfall zu
30 Prozent erwerbsgemindert. Aus der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) hätte er folgende
Leistungen zu erwarten:
Vollrente (100 Prozent) = zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes
Anteilige Jahresrente bei 30 Prozent MdE/GdB (30 Prozent von 20.000 Euro)
Monatliche Verletztenrente aus der GUV
20.000 Euro
6.000 Euro
500 Euro
Die private Unfallversicherung der DEVK leistet bei nachstehendem Beispiel wie folgt:
Versicherungsschutz: 50.000 Invaliditäts-Grundsumme mit 500 Prozent Progression
Leistung bei 30 Prozent Invalidität: 40 Prozent von 50.000 Euro
= Einmalzahlung von der DEVK
20.000 Euro
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