Betreten von Grundstücken und anderen Objekten, Einsatz von

HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
NW164524
Mittwoch, 11. Mai 2016
Leonardo Hotel Köln
Waldecker Straße 11–15
51065 Köln
Telefon: 0221 6709-0
Beginn: 09:30 Uhr
Ende:
16:30 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
295,00 € für Mitglieder des vhw
355,00 € für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
Seminar
Betreten von Grundstücken
und anderen Objekten,
Einsatz von Fotos, Kameras,
Videodrohnen
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen
Hinter Hoben 149 · 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-43
Fax: 0228 72599-19 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Mittwoch
11. Mai 2016
Köln
Titelmotiv: © chirnoagarazvan - Fotolia.com
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Das Besichtigen, Betreten und „Nachschauen“ von Grundstücken, Garagen
oder Wohnungen seitens Vertretern von Ordnungsbehörden, Liegenschaftsverwaltungen, Wohnungsunternehmen/Verwaltern oder auch Abwasserzweckverbänden stößt bei den Betroffenen oft auf wenig Begeisterung.
Soll der Zustand eines Objektes erfasst oder durch die Ordnungsbehörde kontrolliert bzw. Besichtigungen mit Käufern/Interessenten durchgeführt werden,
so begibt man sich häufig in das Spannungsverhältnis mit den grundgesetzlich
geschützten Rechten wie der Unverletzlichkeit der Wohnung, des Eigentums
und des informationellen Selbstbestimmungsrechts.
Das Seminar führt in die betroffenen Grundrechte und deren Reichweite ein.
Es zeigt den Akteuren ihre Rechte und Grenzen zum Besichtigen, Betreten
und Nachschauen in Wohnungen, Gewerbebetrieben, Grundstücken, Garagen, Kellern und bei sonstigen ausgewählten Sachverhalten auf. Auch die
neue Idee des Einsatzes von Foto- und Videokameras einschließlich Videodrohnen zur Überfliegung der betroffenen Grundstücke wird erörtet.
Der Referent erläutert anhand von Beispielen und gerichtlich entschiedenen
Fällen die für Nichtjuristen häufig unübersichtliche Rechtsmaterie. Wenn Sie
eigene schwierige Problemfälle im Seminar diskutieren möchten, senden Sie
uns diese bis 14 Tage vor Seminarbeginn an die vhw-Geschäftsstelle NRW
([email protected]).
IHR REFERENT
Uwe Aderhold
Rechtsanwalt, Kanzlei Aderhold & Hach, Berlin
Der Referent ist Spezialist im Bereich des Vertrags- und
Grundstücksrechts. Er war jahrelang Lehrbeauftragter an
der Fachhochschule für Verwaltung- und Rechtspflege in
Berlin, insbesondere im Bereich Polizei- und Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht sowie Staatsrecht. Zum
Mandantenkreis der Kanzlei zählen Bundes- und Landesbehörden, Städte und Gemeinden, aber auch Grundstückseigentümer, kleine und mittlere Betriebe sowie
ausländische Unternehmen und Investoren.
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Mitarbeiter(innen) der Ordnungs- und Liegenschaftsverwaltungen, Bauordnungs-, Planungs-, Bauverwaltungs- und Umweltämtern, die Kontrollen auf
Grundstücken durchführen, Rechtsämter, Straßenverkehrsämter, Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, Eigentümer, Haus- und Grundstücksverwalter
sowie kommunales Gebäudemanagement, Vermessungs- und Katasterämter
sowie private Vermessungsbüros und Ingenieurbüros, Wasser-, Abwasser-, Abfallbetrieb und Energiebetriebe
MITTWOCH, 11. MAI 2016
Betreten von Grundstücken und anderen Objekten,
Einsatz von Fotos, Kameras, Videodrohnen
09:30 Uhr
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Betreten von Grundstücken und anderen Objekten,
Einsatz von Fotos, Kameras, Videodrohnen
Beginn des Seminars
Unter Berücksichtigung Ihrer Fragen und Praxisfälle werden folgende
Schwerpunkte behandelt:
NW164524, Mittwoch, 11. Mai 2016, Köln
• Grundstück, Garage, Wohnung und andere Objekte als Schutzgut des Grundgesetzes, Reichweite des Schutzes
Name, Vorname
• Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Datenschutz)
Dienstbezeichnung
• Relevante Straftaten (Hausfriedensbruch, Verletzung des
höchstpersönlichen Lebensbereichs usw.)
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
• Die unterschiedlichen Rechte des Verwalters
bzw. der Behörde im Überblick
Name, Vorname
• Betreten des Objektes mit Einwilligung des Betroffenen –
was ist zu beachten?
• Besprechung von Fallkonstellationen
anhand von Rechtsprechungsbeispielen
• Informationsgewinnung anlässlich des Betretens:
welche sind rechtlich zulässig?
– Anfertigung von Fotos
– Grenzen der Videoaufzeichnung
– Rechtsprobleme bei Einsatz von Videodrohnen
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
• Rechtsprechung
Telefon
• Spezielle Praxisprobleme:
– geschützte Personen: Pächter, Mieter, Mitbewohner,
Lebenspartner oder sonstige Dritte?
– „Sozialdetektive“ zulässig?
– Wie verhält es sich beim Betriebs- und Gebäuderaum
oder wenn die Betriebsstätte gleichzeitig Wohnung ist?
16:30 Uhr
Ende des Seminars
10:45 und 14:45 Uhr
12:30 bis 13:30 Uhr
Kaffeepausen
Gemeinsames Mittagessen
E-Mail
Rechnungsadresse
Straße
PLZ / Ort
Telefon / Fax
E-Mail
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Datum
Akteneinsichtsrecht mit Dr. Martin Arnold
NW164494 am 26.04.2016 in Köln und
NW164495 am 10.05.2016 in Dortmund
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de