HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER NW164524 Mittwoch, 11. Mai 2016 Leonardo Hotel Köln Waldecker Straße 11–15 51065 Köln Telefon: 0221 6709-0 Beginn: 09:30 Uhr Ende: 16:30 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 295,00 € für Mitglieder des vhw 355,00 € für Nichtmitglieder Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. Seminar Betreten von Grundstücken und anderen Objekten, Einsatz von Fotos, Kameras, Videodrohnen Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen Hinter Hoben 149 · 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-43 Fax: 0228 72599-19 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Mittwoch 11. Mai 2016 Köln Titelmotiv: © chirnoagarazvan - Fotolia.com PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Das Besichtigen, Betreten und „Nachschauen“ von Grundstücken, Garagen oder Wohnungen seitens Vertretern von Ordnungsbehörden, Liegenschaftsverwaltungen, Wohnungsunternehmen/Verwaltern oder auch Abwasserzweckverbänden stößt bei den Betroffenen oft auf wenig Begeisterung. Soll der Zustand eines Objektes erfasst oder durch die Ordnungsbehörde kontrolliert bzw. Besichtigungen mit Käufern/Interessenten durchgeführt werden, so begibt man sich häufig in das Spannungsverhältnis mit den grundgesetzlich geschützten Rechten wie der Unverletzlichkeit der Wohnung, des Eigentums und des informationellen Selbstbestimmungsrechts. Das Seminar führt in die betroffenen Grundrechte und deren Reichweite ein. Es zeigt den Akteuren ihre Rechte und Grenzen zum Besichtigen, Betreten und Nachschauen in Wohnungen, Gewerbebetrieben, Grundstücken, Garagen, Kellern und bei sonstigen ausgewählten Sachverhalten auf. Auch die neue Idee des Einsatzes von Foto- und Videokameras einschließlich Videodrohnen zur Überfliegung der betroffenen Grundstücke wird erörtet. Der Referent erläutert anhand von Beispielen und gerichtlich entschiedenen Fällen die für Nichtjuristen häufig unübersichtliche Rechtsmaterie. Wenn Sie eigene schwierige Problemfälle im Seminar diskutieren möchten, senden Sie uns diese bis 14 Tage vor Seminarbeginn an die vhw-Geschäftsstelle NRW ([email protected]). IHR REFERENT Uwe Aderhold Rechtsanwalt, Kanzlei Aderhold & Hach, Berlin Der Referent ist Spezialist im Bereich des Vertrags- und Grundstücksrechts. Er war jahrelang Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für Verwaltung- und Rechtspflege in Berlin, insbesondere im Bereich Polizei- und Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht sowie Staatsrecht. Zum Mandantenkreis der Kanzlei zählen Bundes- und Landesbehörden, Städte und Gemeinden, aber auch Grundstückseigentümer, kleine und mittlere Betriebe sowie ausländische Unternehmen und Investoren. AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Mitarbeiter(innen) der Ordnungs- und Liegenschaftsverwaltungen, Bauordnungs-, Planungs-, Bauverwaltungs- und Umweltämtern, die Kontrollen auf Grundstücken durchführen, Rechtsämter, Straßenverkehrsämter, Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, Eigentümer, Haus- und Grundstücksverwalter sowie kommunales Gebäudemanagement, Vermessungs- und Katasterämter sowie private Vermessungsbüros und Ingenieurbüros, Wasser-, Abwasser-, Abfallbetrieb und Energiebetriebe MITTWOCH, 11. MAI 2016 Betreten von Grundstücken und anderen Objekten, Einsatz von Fotos, Kameras, Videodrohnen 09:30 Uhr HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Betreten von Grundstücken und anderen Objekten, Einsatz von Fotos, Kameras, Videodrohnen Beginn des Seminars Unter Berücksichtigung Ihrer Fragen und Praxisfälle werden folgende Schwerpunkte behandelt: NW164524, Mittwoch, 11. Mai 2016, Köln • Grundstück, Garage, Wohnung und andere Objekte als Schutzgut des Grundgesetzes, Reichweite des Schutzes Name, Vorname • Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Datenschutz) Dienstbezeichnung • Relevante Straftaten (Hausfriedensbruch, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs usw.) Amt / Abteilung Telefon E-Mail • Die unterschiedlichen Rechte des Verwalters bzw. der Behörde im Überblick Name, Vorname • Betreten des Objektes mit Einwilligung des Betroffenen – was ist zu beachten? • Besprechung von Fallkonstellationen anhand von Rechtsprechungsbeispielen • Informationsgewinnung anlässlich des Betretens: welche sind rechtlich zulässig? – Anfertigung von Fotos – Grenzen der Videoaufzeichnung – Rechtsprobleme bei Einsatz von Videodrohnen Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung • Rechtsprechung Telefon • Spezielle Praxisprobleme: – geschützte Personen: Pächter, Mieter, Mitbewohner, Lebenspartner oder sonstige Dritte? – „Sozialdetektive“ zulässig? – Wie verhält es sich beim Betriebs- und Gebäuderaum oder wenn die Betriebsstätte gleichzeitig Wohnung ist? 16:30 Uhr Ende des Seminars 10:45 und 14:45 Uhr 12:30 bis 13:30 Uhr Kaffeepausen Gemeinsames Mittagessen E-Mail Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Datum Akteneinsichtsrecht mit Dr. Martin Arnold NW164494 am 26.04.2016 in Köln und NW164495 am 10.05.2016 in Dortmund Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
© Copyright 2024 ExpyDoc