1. Internationale ADAC Classic Rallye Ahaus Samstag, 04.06.2016 Wird vom Veranstalter ausgefüllt ! Automobilclub Ahaus e.V. im ADAC Guido Krieger Kusenhook 29 48683 Ahaus Klasse Start Nr. Nenngeld Scheck / Überweisung / bar bis zum 30.04.2016 bis zum 26.05.2016 Nennschluss IBAN BIC Bank DE66 4016 4024 0603 6645 02 GENODEM1GRN Volksbank Gronau-Ahaus eG E-Mail Homepage [email protected] www.ac-ahaus.de Nennung für Teilnehmer im A) Sportliche Oldtimer Rallye ADAC Classic Revival Pokal B) Touristische Oldtimer Ausfahrt ADAC Oldtimer-Cup Westfalen-Lippe Nennungsbestätigung an Fahrer Fahrzeug Beifahrer _____________________________ Marke ____________ Typ Fahrer Beifahrer Name Name Vorname Vorname Straße Straße PLZ / Ort PLZ / Ort Telefon Telefon E-Mail E-Mail __________ __________ Baujahr ccm _________ PS Die Unterzeichnenden erkennen die Bedingungen der Ausschreibung und den Haftungsauschluss an und verpflichten sich diese genauestens zu befolgen. Sie bestätigen, dass die auf dem vorliegenden Nennformular eingetragenen Angaben zutreffen und das gemeldete Fahrzeug in allen Teilen den Bestimmungen der STVZO entspricht. Ort, Datum: Ort, Datum: Unterschrift Unterschrift Fahrer Unterschrift des Fahrzeugeigentümers: (wenn nicht mit Fahrer o. Beifahrer identisch) Beifahrer Nicht ausfüllen! Start-Nr.: Weitere Mitfahrer: Name Name Vorname Vorname geb. am: geb. am: Unterschrift: Unterschrift: (Einverständnis bei Minderjährigen) (Einverständnis bei Minderjährigen) Nenngeld Einzelnennung bis 30.04.2016 78,- EUR Einzelnennung bis 26.05.2016 88,- EUR Zusätzliche Nenngelder Jeder weitere Mitfahrer (incl. Abendessen) 35,- EUR Kind bis zum Alter von 14 Jahren 10,- EUR Mannschaftsnennung 50,- EUR zusätzliches Andenken der Veranstaltung 10,- EUR Gesamt: Fahrzeug Fabrikat: Typ: Baujahr: Pol. Kennzeichen: Halter des Fahrzeugs lt. Fahrzeugschein, wenn nicht Fahrer / Beifahrer: Name - Anschrift: Dokumenten Abnahme (nicht ausfüllen) Führerschein: Bemerkung: Fahrzeugschein: (z.B. Erklärung bei Minderjährigen) Versicherungsbestätigung: geprüft (Unterschrift) Technische Abnahme (nicht ausfüllen) Bemerkung: geprüft (Unterschrift TK) Haftungsausschluss Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der ADAC Classic Rallye Ahaus teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzen Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Fahrer und Mitfahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der ADAC Classic Rallye Ahaus entstehen, und zwar gegen - die FIA, die FIVA, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre die ADAC Gaue, den Promotor/Serienorganisator den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und die Erfüllungs- und Verrichtungshilfen, außer für Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung -auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises- beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung -auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises- beruhen; gegen - die anderen Teilnehmer (Fahrer, Mitfahrer) deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anderslautende besondere Vereinbarungen Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der ADAC Classic Rallye Ahaus entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Mit meiner Unterschrift auf der Nennung erkenne ich den o.a. Haftungsausschluss an.
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