Nennformular ADAC Classic Rallye Ahaus 2016

1. Internationale ADAC Classic Rallye Ahaus
Samstag, 04.06.2016
Wird vom Veranstalter ausgefüllt !
Automobilclub Ahaus e.V. im ADAC
Guido Krieger
Kusenhook 29
48683 Ahaus
Klasse
Start Nr.
Nenngeld
Scheck / Überweisung / bar
bis zum 30.04.2016
bis zum 26.05.2016
Nennschluss
IBAN
BIC
Bank
DE66 4016 4024 0603 6645 02
GENODEM1GRN
Volksbank Gronau-Ahaus eG
E-Mail
Homepage
[email protected]
www.ac-ahaus.de
Nennung für
Teilnehmer im
A) Sportliche Oldtimer Rallye
ADAC Classic Revival Pokal
B) Touristische Oldtimer Ausfahrt
ADAC Oldtimer-Cup Westfalen-Lippe
Nennungsbestätigung an
Fahrer
Fahrzeug
Beifahrer
_____________________________
Marke
____________
Typ
Fahrer
Beifahrer
Name
Name
Vorname
Vorname
Straße
Straße
PLZ / Ort
PLZ / Ort
Telefon
Telefon
E-Mail
E-Mail
__________ __________
Baujahr
ccm
_________
PS
Die Unterzeichnenden erkennen die Bedingungen der Ausschreibung und den Haftungsauschluss an und verpflichten
sich diese genauestens zu befolgen. Sie bestätigen, dass die auf dem vorliegenden Nennformular eingetragenen Angaben zutreffen und das gemeldete Fahrzeug in allen Teilen den Bestimmungen der STVZO entspricht.
Ort, Datum:
Ort, Datum:
Unterschrift
Unterschrift
Fahrer
Unterschrift des Fahrzeugeigentümers:
(wenn nicht mit Fahrer o. Beifahrer identisch)
Beifahrer
Nicht ausfüllen!
Start-Nr.:
Weitere Mitfahrer:
Name
Name
Vorname
Vorname
geb. am:
geb. am:
Unterschrift:
Unterschrift:
(Einverständnis bei Minderjährigen)
(Einverständnis bei Minderjährigen)
Nenngeld
Einzelnennung bis 30.04.2016
78,- EUR
Einzelnennung bis 26.05.2016
88,- EUR
Zusätzliche Nenngelder
Jeder weitere Mitfahrer (incl. Abendessen)
35,- EUR
Kind bis zum Alter von 14 Jahren
10,- EUR
Mannschaftsnennung
50,- EUR
zusätzliches Andenken der Veranstaltung
10,- EUR
Gesamt:
Fahrzeug
Fabrikat:
Typ:
Baujahr:
Pol. Kennzeichen:
Halter des Fahrzeugs lt. Fahrzeugschein, wenn nicht Fahrer / Beifahrer:
Name - Anschrift:
Dokumenten Abnahme (nicht ausfüllen)
Führerschein:
Bemerkung:
Fahrzeugschein:
(z.B. Erklärung bei Minderjährigen)
Versicherungsbestätigung:
geprüft (Unterschrift)
Technische Abnahme (nicht ausfüllen)
Bemerkung:
geprüft (Unterschrift TK)
Haftungsausschluss
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der ADAC Classic Rallye Ahaus teil. Sie tragen die
alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzen
Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.
Fahrer und Mitfahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für
Schäden, die im Zusammenhang mit der ADAC Classic Rallye Ahaus entstehen, und zwar
gegen
-
die FIA, die FIVA, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor
Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre
die ADAC Gaue, den Promotor/Serienorganisator
den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer
Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung
in Verbindung stehen,
den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung
zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und die Erfüllungs- und Verrichtungshilfen,
außer für Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Pflichtverletzung -auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen
des enthafteten Personenkreises- beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung -auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen
des enthafteten Personenkreises- beruhen;
gegen
-
die anderen Teilnehmer (Fahrer, Mitfahrer) deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen
Fahrzeuge,
den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anderslautende besondere Vereinbarungen Fahrer/n, Mitfahrer/n
gehen vor!) und eigene Helfer
verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der ADAC Classic Rallye
Ahaus entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder
eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters
oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für
Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
Mit meiner Unterschrift auf der Nennung erkenne ich den o.a. Haftungsausschluss an.