GLP - "Herbert Linge Pokal"

Nennformular Gleichmäßigkeitsprüfung Herbert Linge Pokal
Bitte nicht ausfüllen
NENNUNG GLP – „Herbert Linge Pokal“
Lfd. Nr.
Startnr.
Nenngeld
Karin Kölzer
Ritterstraße 32
50354 Hürth
Tel.: 02233 – 9666621
Fax: 02233 – 9666631
Email: [email protected]
Transponder Nr.
Startzeiten: es gilt der aktuelle Zeitplan am
Veranstaltungstag
Anmeldung beinhaltet Teilnehmerkarte am Markenclubtreffen
Bitte gut lesbar und komplett ausfüllen, da ansonsten keine Bearbeitung erfolgen kann !!!
Nennungsschluss
16. Mai 2015
Fahrer: ____________________________________________________________________________
Straße /PLZ /Wohnort ________________________________________________________________
Geb.-Datum ________________ E-Mail__________________________________________________
Markenclub ________________________________________________________________________
DMSB Nationale Lizenznr:_________________ Lizenz wird vor Ort beantragt: Ja / Nein
Telefon-/Handy-Nr. + Fax für Rückfragen__________________________________________________
2. Fahrer
_________________________________________________________________________
Straße / PLZ/Wohnort ________________________________________________________________
Geb.-Datum ________________
DMSB Nationale Lizenznr:_________________ Lizenz wird vor Ort beantragt; Ja / Nein
Fahrzeugangaben
Marke Type_____________________________________________________
Hubraum ccm _________
Baujahr________
Nenngeld:
Das Nenngeld in Höhe von € 260,- habe ich am __________auf das Konto DAMC 05,
IBAN: DE71300501100012092508, BIC: DUSSDEDDXXX, Stadtsparkasse Düsseldorf überwiesen.
Überweisungsvermerk: GLP „Herbert Linge Pokal“
Verzichtserklärung des Bewerbers/Fahrzeugeigentümers/Halters und des Teilnehmers
Ich bin einverstanden mit der Beteiligung meines Fahrzeuges
__________________________________________________________________________________
(Marke, Type, Kennzeichen
an der Historic Trophy Nürburgring vom 5. Juni bis 7.Juni 2015, durch:
Name 1. Fahrer/2. Fahrer _____________________________________________________________
Haftungsausschluss
Bewerber und Fahrer/Beifahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit
der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen – die FIA, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport
Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre, – die ADAC-Gaue/Regionalclubs und den ADAC
Ortsclubs, den Promoter/Serienorganisator – den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, die Rennstreckenbetreiber–
Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, – den
Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht
werden und – die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters
oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises
beruhen; Gegen – die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer/Beifahrer, Mitfahrer) deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen
Fahrzeuge, – den eigenen Bewerber, der/die eigenen Fahrer/Beifahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen
Bewerber, Fahrer/n / Beifahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im
Zusammenhang mit dem Rennwettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-Up, Rennen), entstehen, außer für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung –
auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des
enthafteten Personenkreises – beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam.
Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als
auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von
vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers
(1) Sofern Bewerber oder Fahrer/Beifahrer nicht selbst Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, haben sie dafür zu sorgen, dass der
Fahrzeugeigentümer die auf dem Nennformular abgedruckte Haftungsverzichterklärung abgibt.
(2) Für den Fall, dass die Erklärung entgegen dieser Verpflichtung nicht vom Fahrzeugeigentümer unterzeichnet wurde, stellen Bewerber und
Fahrer/Beifahrer alle in Art. 36 angeführten Personen und Stellen von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer für Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines
gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten
Personenkreises – beruhen.
(3) Diese Freistellungserklärung bezieht sich bei Ansprüchen gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer/Beifahrer, Mitfahrer), deren
Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer/Beifahrer, Mitfahrer (anders lautende
besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Beifahrer/n, Mitfahrer gehen vor!) und eigene Helfer auf Schäden, die im
Zusammenhang mit dem Rennwettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-Up, Rennen) entstehen, verzichten
sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, und bei Ansprüchen gegen andere Personen und Stellen auf Schäden, die im Zusammenhang mit der
Veranstaltung insgesamt entstehen. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben unberührt.
Sonstiger Hinweis:
Während der gesamten Veranstaltung werden die Fahrzeuge und auch die Teilnehmer bildlich festgehalten. Mit ihrer Unterschrift erklären sich
die nachbenannten Personen ihr Einverständnis, das der Veranstalter das Film-, Fotomaterial uneingeschränkt, auch im Sinne einer werblichen
Weitervermarktung nutzen kann. Die nachbenannten Personen übertragen dem Veranstalter unentgeltlich alle Rechte(Urheberrechte /
Persönlichkeitsrechte etc.) die im Zusammenhang mit der Einstellung des vorgenannten Materials in ihrer Person entstehen können.
Ort __________________________________
Datum
________________________________
Fahrer _______________________________
Beifahrer
_________________________________
Druckschrift __________________________
Druckschrift ________________________________
Unterschrift des Eigentümers ______________________________________________________
Druckschrift ____________________________________