Nennformular Gleichmäßigkeitsprüfung Herbert Linge Pokal Bitte nicht ausfüllen NENNUNG GLP – „Herbert Linge Pokal“ Lfd. Nr. Startnr. Nenngeld Karin Kölzer Ritterstraße 32 50354 Hürth Tel.: 02233 – 9666621 Fax: 02233 – 9666631 Email: [email protected] Transponder Nr. Startzeiten: es gilt der aktuelle Zeitplan am Veranstaltungstag Anmeldung beinhaltet Teilnehmerkarte am Markenclubtreffen Bitte gut lesbar und komplett ausfüllen, da ansonsten keine Bearbeitung erfolgen kann !!! Nennungsschluss 16. Mai 2015 Fahrer: ____________________________________________________________________________ Straße /PLZ /Wohnort ________________________________________________________________ Geb.-Datum ________________ E-Mail__________________________________________________ Markenclub ________________________________________________________________________ DMSB Nationale Lizenznr:_________________ Lizenz wird vor Ort beantragt: Ja / Nein Telefon-/Handy-Nr. + Fax für Rückfragen__________________________________________________ 2. Fahrer _________________________________________________________________________ Straße / PLZ/Wohnort ________________________________________________________________ Geb.-Datum ________________ DMSB Nationale Lizenznr:_________________ Lizenz wird vor Ort beantragt; Ja / Nein Fahrzeugangaben Marke Type_____________________________________________________ Hubraum ccm _________ Baujahr________ Nenngeld: Das Nenngeld in Höhe von € 260,- habe ich am __________auf das Konto DAMC 05, IBAN: DE71300501100012092508, BIC: DUSSDEDDXXX, Stadtsparkasse Düsseldorf überwiesen. Überweisungsvermerk: GLP „Herbert Linge Pokal“ Verzichtserklärung des Bewerbers/Fahrzeugeigentümers/Halters und des Teilnehmers Ich bin einverstanden mit der Beteiligung meines Fahrzeuges __________________________________________________________________________________ (Marke, Type, Kennzeichen an der Historic Trophy Nürburgring vom 5. Juni bis 7.Juni 2015, durch: Name 1. Fahrer/2. Fahrer _____________________________________________________________ Haftungsausschluss Bewerber und Fahrer/Beifahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen – die FIA, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre, – die ADAC-Gaue/Regionalclubs und den ADAC Ortsclubs, den Promoter/Serienorganisator – den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, die Rennstreckenbetreiber– Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, – den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und – die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen; Gegen – die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer/Beifahrer, Mitfahrer) deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, – den eigenen Bewerber, der/die eigenen Fahrer/Beifahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n / Beifahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Rennwettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-Up, Rennen), entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers (1) Sofern Bewerber oder Fahrer/Beifahrer nicht selbst Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, haben sie dafür zu sorgen, dass der Fahrzeugeigentümer die auf dem Nennformular abgedruckte Haftungsverzichterklärung abgibt. (2) Für den Fall, dass die Erklärung entgegen dieser Verpflichtung nicht vom Fahrzeugeigentümer unterzeichnet wurde, stellen Bewerber und Fahrer/Beifahrer alle in Art. 36 angeführten Personen und Stellen von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. (3) Diese Freistellungserklärung bezieht sich bei Ansprüchen gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer/Beifahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer/Beifahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Beifahrer/n, Mitfahrer gehen vor!) und eigene Helfer auf Schäden, die im Zusammenhang mit dem Rennwettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-Up, Rennen) entstehen, verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, und bei Ansprüchen gegen andere Personen und Stellen auf Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung insgesamt entstehen. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben unberührt. Sonstiger Hinweis: Während der gesamten Veranstaltung werden die Fahrzeuge und auch die Teilnehmer bildlich festgehalten. Mit ihrer Unterschrift erklären sich die nachbenannten Personen ihr Einverständnis, das der Veranstalter das Film-, Fotomaterial uneingeschränkt, auch im Sinne einer werblichen Weitervermarktung nutzen kann. Die nachbenannten Personen übertragen dem Veranstalter unentgeltlich alle Rechte(Urheberrechte / Persönlichkeitsrechte etc.) die im Zusammenhang mit der Einstellung des vorgenannten Materials in ihrer Person entstehen können. Ort __________________________________ Datum ________________________________ Fahrer _______________________________ Beifahrer _________________________________ Druckschrift __________________________ Druckschrift ________________________________ Unterschrift des Eigentümers ______________________________________________________ Druckschrift ____________________________________
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