KAMMER - EXPRESS M O N AT S B L AT T D E R Z A H N Ä R ZT E K A M M E R B R E M E N BGH-Entscheidung zu Bewertungsportalen » Infos auf der Seite 5 04/2016 – 05/2016 2 Mitgliederverwaltung / Weiterbildung Zdenka Schröder Tel.: 0421 33303-44 / E-Mail: [email protected] Buchhaltung Anja Spannhake Tel.:0421 33303-20 / E-Mail: [email protected] Sekretariat Ina Pischke Tel.:0421 33303-22 / E-Mail: [email protected] Geschäftsführung Jörg Bauer – Hauptgeschäftsführer Tel.:0421 33303-33 / E-Mail: [email protected] Rubina Ordemann – Geschäftsführerin Fortbildungsinstitut der Zahnärztekammer Bremen Tel.: 0421 33303-75 / E-Mail: [email protected] Praxisführung/ Röntgen Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, GOZ / Patientenberatung Null und Nichtig … Renate Friedrich Tel.:0421 33303-40 / E-Mail: [email protected] Britta Meyer Tel.: 0421 33303-60 / E-Mail: [email protected] Passgenaue Besetzung / ZFA Ausbildung Kerstin Kück Tel.: 0421 33303-65 / E-Mail: [email protected] Ausbildung Jutta Bernet Tel.:0421 33303-66 / E-Mail: [email protected] Fortbildungsinstitut Sabine Osmers Tel.: 0421 33303-74 / E-Mail: [email protected] Nadine Büchtmann Tel.: 0421 33303-76 / E-Mail: [email protected] Thorsten Hogrefe Tel.: 0421 33303-77 / E-Mail: [email protected] Sandra Kulisch Tel.: 0421 33303-78 / E-Mail: [email protected] Impressum Herausgeber: Zahnärztekammer Bremen Universitätsallee 25 · 28359 Bremen Telefon: 0421 33303-0 · Fax: 0421 33303-23 E-Mail: [email protected] · www.zaek-hb.de Der Vorstand: Dr. Wolfgang Menke Dr. Wolf-Peter Behnke Andreas Bösch Dr. Katja Feyer Tel.: 04 21 449025 Tel.: 0421 601336 Tel.: 0471 77055 Tel.: 0421 321010 Redaktionsleitung, Textchef, Chef vom Dienst, Bildredaktion, verantwortlich für den Anzeigenteil: Jörg Bauer Tel.: 0421 33303-33 Autoren dieser Ausgabe: Jörg Bauer (jb), Jutta Bernet (jub), Dr. Daniel Combé (dc), Renate Friedrich (rf ), Kerstin Kück (kk), Dr. Wolfgang Menke (wm), Britta Meyer (bm), Rubina Ordemann (ro), Ina Pischke (ip), Thomas Ruff (tr) Gestaltung: ecce:media GbR, Bremen · Tel.: 0421 2222-492 Fotonachweis: Studio Gielen; Zahnärztekammer Bremen Titelfoto: © MH – fotolia.com Druck: Stürken Albrecht GmbH & Co. KG · Konsul-Smidt-Straße 14c 28217 Bremen · Auflage: 800 Stück Diese Mitgliederinformation enthält amtliche Bekanntmachungen der Zahnärztekammer Bremen gem. § 8 Abs. 3 der Satzung. Wenn in Texten des Kammer-Express die weibliche Form nicht der männlichen Form – oder umgekehrt – beigestellt ist, so ist der Grund dafür allein die bessere Lesbarkeit. Wo sinnvoll, ist selbstverständlich immer auch die weiblich bzw. männliche Form gemeint. Für unverlangt eingesandte Leserbriefe, Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt die Zahnärztekammer Bremen keine Haftung. Die Redaktion behält sich das Recht vor, Leserbriefe gekürzt aufzunehmen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung der Zahnärztekammer Bremen mit Quellenangabe. ... soll die konstituierende Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer vom 12.01. dieses Jahres mit ihren Beschlüssen und Wahlen gemäß einer von der Fraktion ›Wir engagieren uns‹ bei der Aufsichtsbehörde am 01.02. vorgebrachten Anfechtung sein. Begründet wird diese schwerwiegende Forderung mit der Unmöglichkeit der Teilnahme zweier bisher ungenannter Kolleginnen oder Kollegen, die ca. eine halbe Stunde verspätet vor der, aus Sicherheitsgründen abends verschlossenen Tür des Zahnärztehauses standen. Deren Klingeln wurde von den unabkömmlichen, weil intensiv mit dem Procedere der Neuwahl von Vorstand und Ausschüssen beschäftigten Delegierten einer anderen Veranstaltung im Haus zugeordnet. Die Selbstverwalter konnten sich auch nicht vorstellen, dass nicht redeberechtigte Zuhörer durch ein erhebliches Zuspätkommen eine Störung der Versammlung in Kauf nehmen würden. Dies ging wohl auch den Gästen, darunter Unterstützern der Fraktion ›Wir engagieren uns‹, so, die ebenfalls nicht die Notwendigkeit sahen, die Veranstaltung zu verlassen und zwei Stockwerke tiefer die Tür zu öffnen. Aus Kostengründen war der Empfang ab ca. 19:15 Uhr nicht mehr besetzt. Der Vorstand hat mittlerweile eine entsprechende Stellungnahme an die Aufsichtsbehörde versandt, deren Vertreterin im Übrigen bei der konstituierenden Versammlung ebenfalls anwesend war. Insbesondere ist eine Anfechtung aus unserer Sicht nicht erfolgversprechend, weil sich durch die Anwesenheit von weiteren zwei nicht rede- und abstimmungsberechtigten Zuhörern das Ergebnis der Abstimmungen der Delegierten nicht geändert hätte und die Öffentlichkeit der Versammlung durch die Anwesenheit von mindestens zehn pünktlich erschienenen Zuhörerinnen und Zuhörern bereits hergestellt war. Ansonsten beschäftigt sich, wie Sie diesem Kammer-Express wieder entnehmen können, Ihre Selbstverwaltung mit den wirklich wichtigen Themen unseres Berufsstands. Es grüßt Sie herzlich Ihr Wolfgang Menke Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremen. 04/2016 – 05/2016 Zahnärztliche Berufsausübung und Recht Vorstandssitzung im Haus der Zahnärzte Am 8. März 2016 tagte der Vorstand der Zahnärztekammer Bremen. Unter der Leitung von Präsident Dr. Wolfgang Menke berieten die Vorstandsmitglieder Dres. WolfPeter Behnke, Andreas Bösch und Katja Feyer Themen aus den Bereichen der Gleichwertigkeitsprüfung, Ausschüsse, Gutachter, Tätigkeitsschwerpunkte und Satzung und trafen dazu Entscheidungen. Darüber hinaus hatte sich der Vorstand mit einer Anfechtung der konstituierenden Delegiertenversammlung durch die Liste WEU zu beschäftigen, die diese bei der Aufsichtsbehörde geltend gemacht hatte. Ebenso hat die WEU bzw. der Delegierte Holger Danach wählte der Vorstand Herrn Clemens Tschorn als Mitglied in den Sprachprüfungsausschuss. Da Herr Tschorn aufgrund seiner Jugend als belastbar gilt, fiel die Wahl eines Mitglieds für den Prüfungsausschuss DH ebenfalls auf ihn. Der Bremerhavener Zahnarzt Erik Scheithauer wird neuer Gerichtsgutachter für Zahnersatz. Im nächsten Tagesordnungspunkt diskutierte der Vorstand den Entwurf einer neuen Richtlinie für Gutachter im Vergleich zur Musterrichtlinie der BZÄK sowie der Richtlinie der KZV Bremen. Im Bereich Tätigkeitsschwerpunkte hatte sich der Vorstand mit der Definitionsfrage der ganzheitlichen Zahnheilkunde im Zusammenhang mit unlauterer Praxiswerbung zu beschäftigen. Der § 18 Abs. 2 Satz 2 der Satzung der Zahnärztekammer soll geändert werden. Einen entsprechenden Antrag darüber wird der Vorstand der DV zuleiten. Weitere Themen der Sitzung waren das Weiterbildungscurri culum KFO, der Landesverband der Freien Berufe Bremen, das Antikorruptionsgesetz und der Bremer Zahnärztetag. (jb) Jeder Zahn zählt! der BZÄK und wird als geschlossene Benutzergruppe für Praxisinhaber und die Leiter zahnärztlicher Einrichtungen betrieben. kritischen Ereignissen in ihrem Arbeitsumfeld berichten und es Kolleginnen und Kollegen ermöglichen, daraus zu lernen. die weitere Nutzung einen eigenen Benutzernamen vergeben. Der Zugang ist mit einem Passwort geschützt. Offizieller Projektstart ist Januar 2016. Klingebiel nachträglich die Wahl des Fortbildungsausschusses bei der Aufsicht beanstandet, da er ›die Zusammensetzung des Fortbildungsausschusses als rechtswidrig‹ ansieht. Der Vorstand diskutierte die bisherige Verteilung der Referate und beschloss, diese Verteilung so zu belassen. Denn diese hat sich in den vergangenen vier Jahren als sinnvoll und sachgerecht erwiesen. Auch hat der Vorstand die Verwaltungsstrukturen über die letzten Jahre mit den Referaten verzahnt hin zur Eindeutigkeit (›Ein Mitarbeiter, ein Fachbereich, ein Referent‹). CIRS – Jeder Zahn zählt Anfang Januar haben Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung ihr gemeinsames Berichts- und Lernsystem CIRS dent – Jeder Zahn zählt! gestartet. Zahnärztinnen und Zahnärzte können seitdem über die Online-Plattform www.cirsdent-jzz.de anonym, sanktionsfrei und sicher über unerwünschte Ereignisse aus ihrem Praxisalltag berichten, sich informieren und austauschen. Ziel ist es, aus den Erfahrungen Anderer zu lernen. Damit leistet jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer einen aktiven Beitrag zur Verbesserung der Patientensicherheit. CIRS steht dabei für Critical Incident Reporting System, basiert auf dem Modellprojekt Wie erhalte ich Zugang zu CIRS dent – Jeder Zahn zählt! und wann startet das System? Für die Anmeldung zum System erhalten alle Zahnarztpraxen und zahnärztlichen Einrichtungen per Post einen anonymen Registrierungsschlüssel. Diese Registrierungsschlüssel wurden zentral nach einem sicheren Prinzip erstellt und anonym in Briefumschlägen verschickt. Mit Wer kann an CIRS dent – Jeder dem Schlüssel kann sich Ihre Zahn zählt! teilnehmen? Alle Zahnärztinnen und Zahnärzte Praxis bzw. Einrichtung unter aus Praxis und Klinik können über www.cirsdent-jzz.de einmalig anodas Berichts- und Lernsystem von nym im System anmelden und für Was ist ein unerwünschtes Ereignis? Jeder Vorfall aus dem Behandlungsalltag, von dem Sie sagen können: »Das war eine Gefährdung für das Wohlergehen des Patienten und ich möchte nicht, dass es noch einmal passiert. Weder mir noch einem meiner Kollegen.«. Wie übermittele ich meinen Bericht über ein unerwünschtes Ereignis? Der Bericht wird über ein Onlineformular eingegeben. Zur Erstellung benötigen Sie etwa fünf bis zehn Minuten. Berichten Sie möglichst detailliert, was geschehen ist, damit andere Nutzer den Vorfall genau nachvollziehen können. Weitere Informationen zur Benutzung von CIRS dent – Jeder Zahn zählt! finden Sie unter www.cirsdent-jzz.de. Teilnahmegebühr Bus-Dienst In der letzten Ausgabe unseres Kammer-Express (02/2016 – 03/2016) informierten wir Sie über das Anpassen der Teilnahmegebühr für den BuS-Dienst. Leider hat sich dort der Fehlerteufel eingeschlichen. Die Gebühr wird um jährlich 12,– € auf 109,– € erhöht – und nicht auf 124,– €. (rf) 04/2016 – 05/2016 Auszug aus der Gebührenordnung 2016: 4. BuS-Dienst/MPG a) Betreuung für 3-Jahres-Zeiträume ab 01.01.2016 (jährliche Abbuchung von 109,– Euro) 327,– € b) Praxisbegehung je Einsatz durch Hygienebeauftragten 250,– € 3 4 Zahnärztliche Berufsausübung und Recht Nicht nur behandeln, sondern auch richtig und vollständig abrechnen! Die Homepage der Bundeszahnärztekammer bietet zum Themenkomplex GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) eine Fülle von Informationen. Der 25 Seiten dicke, als pdf.-Datei herunterladbare Kommentar zur GOZ ist im Oktober nochmals aktualisiert worden. Im Kommentar fi nden Sie zu jeder einzelnen GOZ-Leistung umfangreiche Anmerkungen und Abrechnungstipps. Ebenfalls fi nden Sie auf der Homepage eine neue Urteiledatenbank mit allen bekannten Urteilen zur GOZ 2012 sowie natürlich die Analogliste mit zahnärztlichen Leistungen, die in der GOZ keine Erwähnung fi nden und die daher analog nach § 6 Abs.2 der GOZ berechnet werden können. Neben den Informationsblättern für Patienten zu einzelnen Leistungsbereichen fi nden Sie auch Positionspapiere des Ausschusses für Gebührenrecht mit weitergehenden Informationen zu einzelnen Abrechnungsfragen. Die Bundesza hnärztekammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Beihilfestellen von Bund und Ländern haben im Jahr 2013 die Einrichtung eines Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen vereinbart, um im partnerschaftlichen Miteinander daran zu arbeiten, die Rechtsunsicherheit nach der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu beseitigen. Das Gremium hat in den letzten 3 Jahren die Aufgabe übernommen, grundsätzliche Auslegungsfragen der GOZ , Fragen der privatzahnärztlichen Qualitätssicherung sowie Fragen des Inhalts und der Abgrenzung privatzahnärztlicher Leistungen zu diskutieren und möglichst einvernehmlich zu beantworten. Ein wichtiges Ziel ist dabei die Verbesserung der Beziehung zwischen Patient, Zahnarzt und Versicherungsmitarbeiter in der täglichen Praxis. Anfang dieses Jahres wurden 5 weitere Beschlüsse eingestellt, so dass jetzt mittlerweile 20 Beschlüsse vorliegen. Darunter sind so wichtige wie die zur Trennung von Liquidation und Erstattung, der Berechnung von Nachblutungen neben Extraktionen oder zur Möglichkeit der Berechnung der Entfernung nekrotischen Pulpenmaterials. Nähere Informationen fi nden Sie unter www.bzaek.de (wm) Instrumentelle Funktionsanalyse: Neue Leitlinie veröffentlicht Erstmals wurde nach den Regularien der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaft lichen Medizinischen Fachgesellschaften) eine S2k-Leitlinie zu den vielfältigen Verfahren der instrumentellen Funktionsanalyse entwickelt. Sie dient als breit konsentierte Orientierungshilfe für die Beschreibung, Einteilung, Indikation und Zielsetzung sowie den Nutzen und die zu erwartenden therapeutischen Konsequenzen der verfügbaren Techniken und Instrumente. Die Leitlinie wurde von der Deutschen Gesellschaft für Funktionsdiagnostik und -therapie (DGFDT) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn- Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) erstellt. Federführend haben hieran Prof. Dr. Karl-Heinz Utz, Prof. Dr. Alfons Hugger, PD Dr. M. Oliver Ahlers und Dr. Wolf-Dieter Seeher gearbeitet. Zusätzlich waren noch etliche Ko-Autoren aus verschiedenen Fachgesellschaften und Organisationen beteiligt. In den Vorbemerkungen zur Leitlinie finden sich die Definition und die Einteilung der instrumentellen zahnärztlichen Funktionsanalyse. Demnach werden unter dem Begriff der instrumentellen Funktionsanalyse in der Zahnheilkunde Untersuchungsmethoden verstanden, die unter Zuhilfenahme spezieller Instrumente und Geräte eine in quantitativer oder qualitativer Hinsicht ausgerichtete Beurteilung der Funktion des kraniomandibulären Systems ermöglichen. Die Betrachtung der Funktion kann sich dabei auf unterschiedliche Aspekte fokussieren. Die Leitlinie unterscheidet hierbei die instrumentelle Bewegungsanalyse, die Kondylenpositionsanalyse, die horizontale Kieferrelationsbestimmung mittels Stützstiftregistrierung sowie die Elektromyographie der Kaumuskulatur. Die Leitlinie wurde im Dezember 2015 veröffentlicht. Sie findet sich gemeinsam mit dem Methodenreport unter www.dgzmk.de oder www.dgfdt.de. Dr. Holger Kerbeck Mit freundlicher Nachdruckgenehmigung der KZV Rheinland-Pfalz 04/2016 – 05/2016 Zahnärztliche Berufsausübung und Recht BGH verschärft Prüfpflichten von Bewertungsportalen BGH Urteil vom 1. März 2016, Aktenzeichen: VI ZR 34/15 Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Prüfpflichten für Online-Bewertungsportale konkretisiert und zugunsten der Ärzte und Zahnärzte verschärft. Danach muss der Betreiber des Bewertungsportals bei Beschwerden über anonyme Bewertungen vom Bewertenden genaue Informationen und Belege über einen behaupteten Behandlungskontakt anfordern und dem betroffenen Zahnarzt übermitteln. Der Fall: Im konkreten Fall geht es um die Bewertungsplattform ›Jameda‹. Ein Patient hatte dort seinem Zahnarzt anonym unter den Rubriken ›Behandlung‹, ›Aufklärung‹ und ›Vertrauensverhältnis‹ jeweils die Schulnote 6 gegeben. Der Nutzer hatte 2013 angegeben, er könne den Zahnarzt nicht empfehlen und mit einer Durchschnittsnote von 4,8 bewertet. Der Zahnarzt verlangte die Entfernung des Eintrags. Jameda übermittelte die Beanstandung des Zahnarztes dem Nutzer. Dessen Antwort leitete das Portal unter Hinweis auf datenschutzrechtliche Bedenken aber nicht an den Zahnarzt weiter. Die Bewertung beließ Jameda im Portal. Daraufhin verlangte der Zahnarzt einen Nachweis dafür, dass der Patient überhaupt bei ihm in der Praxis gewesen sein soll. Die Entscheidung: Der BGH kommt zu dem Ergebnis, dass es sich bei den auf ›jameda.de‹ veröffentlichten Bewertungen nicht um ›eigene Behauptungen‹ des Portals handelt. Deshalb hafte Jameda nur dann für die von den Nutzern abgegebenen Bewertungen, wenn zumutbare Prüfpflichten verletzt worden seien. Der Umfang dieser Prüfpflichten richte sich nach den Umständen des Einzelfalls. Maßgebliche Bedeutung komme dabei dem Gewicht der beanstandeten Rechtsverletzung, den Erkenntnismöglichkeiten des Portalbetreibers sowie der Funktion des vom Betreiber angebotenen Dienstes zu. Hierbei dürfe einem Anbieter zwar keine Prüfungspflicht auferlegt werden, die sein Geschäftsmodell wirtschaftlich gefährde oder seine Tätigkeit unverhältnismäßig erschwere. Dennoch habe Jameda seine Prüfpflichten in diesem Fall verletzt. Der Betrieb eines Bewertungsportals trage im Vergleich zu anderen Portalen von vornherein ein gesteigertes Risiko von Persönlichkeitsrechtsverletzungen in sich. Diese Gefahr werde durch die Möglichkeit, Bewertungen anonym abzugeben, verstärkt. Zudem erschwerten es anonym abgegebene Bewertungen dem betroffenen Zahnarzt, gegen den Bewertenden vorzugehen. Vor diesem Hintergrund habe Jameda die Beanstandung des betroffenen Zahnarztes dem Bewertenden übersenden und ihn dazu anhalten müssen, den angeblichen Spitzen – Klimatechnik von KLK für Ihre Praxisräume Alle(s) für ein gutes K Behandlungskontakt genau zu beschreiben. Darüber hinaus habe Jameda den Bewertenden auffordern müssen, den Behandlungskontakt mit geeigneten Unterlagen, wie etwa Bonushefte, Rezepte oder sonstige Indizien, umfassend zu belegen. Diejenigen Informationen und Unterlagen, zu deren Weiterleitung Jameda in anonymisierter Form in der Lage gewesen wäre, hätten an den Kläger weitergeleitet werden müssen. Fazit: Jameda hat bereits angekündigt, die vom BGH erteilten Hinweise in sein Prüfverfahren einfließen zu lassen, obwohl die ausführlichen Urteilsgründe erst in einigen Monaten erwartet werden. Das Urteil des BGH ist aus Sicht der Zahnärzteschaft daher ausdrücklich zu begrüßen und kann dazu beitragen, pauschalen und ungerechtfertigten Bewertungen im Internet vorzubeugen. Dr. D. Combé – CASTRINGIUS lima www.klk.de Für angenehmes Arbeiten in Ihrem Betrieb, auch Ihre Patienten fühlen sich wohl ● Modernste Technik, extrem leise und effizient, von Fachleuten sauber installiert ● Perfekt geplant und Top-Finanziert ohne Eigenkapitalbindung z. B. für 3 Praxis – Räume monatlich nur 333 € * Lassen Sie sich kostenlos beraten. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten und Kosten auf. Klar und transparent, ohne finanzielles Risiko. Und wir kümmern uns um den gesamten Ablauf mit direktem Ansprechpartner. Ohne Wenn und Aber. ● Wir freuen uns auf Sie. Telefonische Kontaktaufnahme unter 0421 56352-0 Stichwort „Arztpraxis“ oder schicken Sie eine Email an: [email protected]. * Beispiel für Monatsrate bei Mietkauf: 3 Praxisräume (z.B. 2 x Behandlung und 1 x Anmeldung, typische Installationssituationen in Gewerbegebäuden, alle baulichen Nebenarbeiten eingeschlossen) Laufzeit 60 Monate. Auch in gemieteten Flächen. 04/2016 – 05/2016 5 6 Zahnärztliche Berufsausübung und Recht Aufbereitung von Medizinprodukten Hält die Hygienekette? Drei Urteile, da wird auf vielen Seiten manches aus fachlicher Sicht auch eher nicht so Bedeutsames hin und her gewogen. Aber ob die Extraktionsinstrumente vor dem Einschweißen ›nur‹ im Thermodesinfektor waren oder ob sie zusätzlich sterilisiert wurden, bleibt im Unklaren. Unsere Quintessenz: Auch ein vergleichsweise harmloser zahnärztlicher Eingriff kann zu Komplikationen führen oder gar einen dramatischen Verlauf nach sich ziehen. Schlimm genug, wenn das schicksalhaft ist. Was aber wäre, wenn man sich, seiner Praxis, der Fachangestellten und Assistenzzahnärzte dann nicht wirklich Im Fall des Falles können die Rechtsfolgen von (tatsächlichen oder behaupteten) Hygienemängeln drama- sicher wäre? tisch sein. Die Fachpresse berichtete landauf landab über ein Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf, bei dem es um die fachlichen, menschlichen und in Folge rechtlich dramatischen Entwicklungen nach Aller Ärger über das überdrehte Zahnextraktion geht. Streitwert bis zu 155.000,– Euro. Nicht alle Medienberichte treffen des Pudels Kern Medizinprodukterecht und seine – wirklich. Das Verfahren war auch noch nicht rechtskräftig abgeschlossen, sondern zur genaueren Beweis- sagen wir einmal nicht immer erhebung an die erste Instanz zurückverwiesen worden. Ein nachdenklicher Blick auf die Sicherheit der ganz praxisgerechte – Anwendung Hygienekette in der eigenen Praxis – und vor allem ihre Dokumentation – lohnt trotzdem. durch die eine oder andere Landesbehörde darf den Blick nicht Was hatte sich zugetragen? Zu- sowie Ersatz aller künftigen mate- Was waren das nun für nicht verstellen: nächst die Extraktion der Zähne 16, riellen und immateriellen Schäden. stimmige Zeugenaussagen? Nun, 17 und 48 in der Praxis und durch Vom Zahnarzt. Wegen eines groben die zahnmedizinische Fachange- Die Hygienekette muss den aktueinen angestellten Zahnarzt. Nach- Verstoßes gegen die Hygienevor- stellte hat alle Fragen glaubhaft und ellen Anforderungen entsprechen. blutung, Rettungswagen, Universi- schriften käme es – wie bei einem nicht widersprüchlich beantwortet. Das muss nicht nur so sein, sontätsklinik, stationäre Aufnahme, groben Behandlungsfehler – zur Aber: Die Helferin hat nicht von dern auch jederzeit und von allen fortlaufende Verschlechterung des Beweislastumkehr. Die beklagten sich aus alle Aspekte der Aufbe- Mitarbeitern der Praxis dargestellt Allgemeinzustandes, temporäres Zahnärzte müssten beweisen, dass reitung lückenlos geschildert und und ›gerichtsfest‹ belegt werden Leberversagen, dauerhaftes Nieren- die Verstöße gegen die Hygiene- einige – für sie offensichtlich selbst- können. Ansonsten droht die Umversagen, Intensivstation, Dialyse, vorschriften für die folgenschwere verständliche Details – nicht von kehr der Beweislast und damit die Wangenabszess, Inzision, Intu- Bakterieninfektion nicht ursäch- sich aus erwähnt, sondern eben nur juristische Verantwortung auch bation, Luftröhrenschnitt, Verle- lich gewesen seien. auf entsprechende Fragen geant- für einen Krankheitsverlauf, der gung, weitere Abszesseröff nunwortet. Aus diesen auch von fach- nach aller fachlichen Wahrscheingen, Pneumonie, Lungenembolie. Diese Klage wurde in der ersten In- lichen Laien gestellten Fragen hatte lichkeit schicksalhaft ist oder seine Drei Monate nach der Extraktion stanz abgewiesen. Nach gutachter- sich kein vollständiges Bild der tatsächliche Ursache an anderer erstmalige Feststellung eines lichen Feststellungen und nach den Hygienekette ergeben. Das hatten Stelle hat. MRSE-Keims im Trachialsekret. Aussagen einer Praxismitarbeiterin die Kläger dann als nicht vollstänIn den Folgejahren mehrfache seien die Regeln der Asepsis im dige Hygienekette zum Kern ihrer Hoffen wir darauf und arbeiten stationäre Aufenthalte zur kosme- Wesentlichen eingehalten worden. Argumentation gemacht. wir daran, dass uns so etwas weder tischen Korrektur der Folgen der als Patient noch als Mensch und (auch extraoralen) Abszessinzisio- Das sah das Oberlandesgericht als Nun musste die erste Instanz wie- Arzt geschieht. nen, dreimal wöchentliche Dialyse, angerufene zweite Instanz anders: der ›ran‹. Die war ob des zweitinsdauerhafter Ausfall eines Gesichts- Die Sache muss zurück an die erste tanzlichen Vorwurfs der schlam- Dr. Thomas Ruff nerven, Erwerbsunfähigkeitsrente. Instanz und dort neu verhandelt pigen Arbeit deutlich genervt – so Mit freundlicher Nachdruckgenehmigung des werden, weil bei mehreren Befra- jedenfalls interpretiert der Bericht- Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein, Ausgabe Der betroffene Patient fordert gungen der Praxismitarbeiterin un- erstatter den Zungenschlag des neu- Februar 2016 Schmerzensgeld, Schadenersatz terschiedliche Angaben protokol- erlichen Urteils - und blieb bei der (Verdienstausfall für fünf Jahre liert worden seien und dem nicht Abweisung der Klage. Das hätte (OLG Düsseldorf I-18 U 33/15 vom 8.7.2015, LG und künftigen Verdienstausfall) genügend nachgegangen worden sei. auch anders ausgehen können. Düsseldorf 3 O 251/11 vom 23.12.2015) 04/2016 – 05/2016 Ausbildung Zukünftige ZFA-Azubis zu Besuch im FIZ Ausbildungs-Kennenlern-Tag am 04.03.2016 Den Berufsalltag der ZFA praktisch kennenlernen – das bietet der ›Ausbildungs-Kennenlern-Tag‹ der Zahnärztekammer Bremen. Am 4. März 2016 fand er bereits zum vierten Mal statt. In diesem Jahr nutzten wir für die Veranstaltung zum ersten Mal die Räumlichkeiten des Fortbildungsinstitutes in der Buschhöhe. Kerstin Kück, Beraterin im Projekt ›Passgenaue Besetzung‹*, erläutert die Vorteile des Konzeptes: »Es wird nicht nur gezeigt und erklärt, sondern die Schülerinnen werden an verschiedenen Stationen selbst aktiv: Sie entfernen künstlichen Zahnstein an den Phantomköpfen, mischen Alginat an, nehmen Abdrücke, lernen die Behandlungseinheit kennen und können bei unterschiedlichen Übungen ihre Geschicklichkeit unter Beweis stellen. Interessierte Schülerinnen erhalten auf diese Weise einen umfassenden Einblick in den Berufsalltag einer ZFA«. 36 Bewerberinnen nahmen in diesem Jahr das Angebot wahr. Die Zahnärzte Dr. Walid Khan und Dr. Jan von Lübcke leiteten gemeinsam mit der ZFA-Auszubildenden Derya Yigit aus der Praxis Fehmi Eke die Gruppen an. Einige Schülerinnen nutzten die Gelegenheit und gaben ihre Bewerbungsunterlagen gleich vor Ort ab. Deshalb: Wenn Sie noch eine Auszubildende suchen, sprechen Sie gerne Kerstin Kück an (0421 33303-65 oder [email protected]). (kk) Volle Konzentration: Dr. Jan von Lübcke zeigt einer Schülerin, wie man Zahnstein entfernt. Kerstin Kück im Gespräch mit einer Bewerberin. Viele interessierte Schülerinnen sind noch auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz. *Das Programm ›Passgenaue Besetzung – Unterstützung von KMU bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften‹ wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und den Europäischen Sozialfonds gefördert. Freistellen ja oder nein Blockplan für ZFA in Bremen Abschlussprüfung ZFA Sommer 2016 Schuljahr 2016/201 »Meine 1-jährige Auszubildende hat in ein paar Wochen ihre schriftliche Abschlussprüfung. Muss ich sie an den Prüfungstagen von der Arbeit freistellen?« »Müssen nicht, aber Sie können!« empfi ehlt Jutta Bernet, »dadurch geben Sie Ihrer Auszubildenden die Möglichkeit, ihre Prüfung in Ruhe anzugehen«. Gesetzlich besteht für volljährige Auszubildende kein Anspruch auf Freistellung am Vortag der schrift lichen Prüfung. Die Zeit der Teilnahme an den Prüfungen einschließlich Pausen ist auf die Arbeitszeit anzurechnen. Bei unter 18-jährigen Auszubildenden sieht die Sache anders aus. Im § 10 des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist das Freistellen von 04/2016 – 05/2016 Jugendlichen für die Teilnahme an Prüfungen geregelt. Danach wird eine 17-jährige Auszubildende für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, »die auf Grund öffentlich-rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind, an dem Arbeitstag, der der schrift lichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, freigestellt.« Die Berufsschule Bremen versendet den Blockplan für das nächste Schuljahr per Post an die Ausbildungspraxen. Auf unserer Website können Sie den Plan ebenfalls downloaden unter www.zaek-hb.de im Bereich Ausbildung (-> Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r ->Berufsschule. (jub) Unterricht zwischen den Prüfungen? Ob Unterricht für Auszubildende die praktischen Prüfungen am zwischen schrift licher und prak- 25. Mai, 26. Mai und 27. Mai 2016 tischer Prüfung stattfi ndet, liegt statt. In Bremen sind die Auszuim Ermessen der jeweiligen Schule. bildenden berufsschulpflichtig bis Die schrift lichen Prüfungen in zum 24. Mai 2016. (jub) Die Zeit der Teilnahme an den Bremen fi nden am 12. und 13. Mai, Prüfungen einschließlich der Pausen muss der Arbeitgeber auf die Termin Freisprechungsfeier 2016 Arbeitszeit der Auszubildenden anrechnen. Der Arbeitstag, der der Die Freisprechungsfeier für die Liebe Ausbilder, wir freuen uns, schrift lichen Abschlussprüfung Bremer und Bremerhavener Zahn- wenn wir Sie auch bei der Freispreunmittelbar vorangeht, ist mit medizinischen Fachangestellten chungsfeier Ihrer Auszubildenden acht Stunden als Arbeitszeit zu fi ndet statt im Weser-Stadion begrüßen dürfen! berücksichtigen. Ein Entgeltaus- am Mittwoch, 22. Juni 2016, von 15.0 bis 1.00 Uhr. fall darf nicht eintreten. (jub) 7 8 Fortbildung Was war los im FIZ? FORTBILDUNGS INSTITUT DER ZAHNÄRZTEKAMMER BREMEN 23. Februrar 2016: konstituierende Sitzung des Fortbildungsausschusses 2015 haben 254 Zahnärzte an unserer zahnärztlichen Fortbildung teilgenommen. 1.130 Teilnehmer haben an Teamkursen, 699 Teilnehmer an Röntgenkursen, 1.128 Teilnehmer an ZFA-Kursen und 227 Teilnehmer an den BuSAktualisierungskursen teilgenommen Darüber hinaus fanden 19 Inhouse-Schulungen statt DH-Ausbildung in Bremen – Update Treffen der DH-Arbeitsgruppe Am 3.2. fand das Treffen der DH-Arbeitsgruppe statt. Prof. Till Dammaschke, Dr. Tobias Conrad, Sona Alkozei und Nicole Graw und die beiden Verwaltungsmitarbeiterinnen Nadine Büchtmann und Rubina Ordemann beschäftigten sich intensiv mit den Lehrinhalten und dem Ablauf der praktischen Ausbildung. Unterstützung durch Loser Unterstützung für unsere DHs erhalten wir durch unseren Partner Loser. Loser unterstützt alle DHs mit eigenen Unter dem neugewählten und ›altbewährten‹ Vorsitzenden Dr. Jan Reineke galt es, 12 Tagesordnungspunkte abzuarbeiten. Zum alternierenden Vorsitzenden wählten die Ausschussmitglieder erneut Andreas Bösch. Unter anderem hatte der Ausschuss über das neue Programmheft für 2017 zu beraten. Ein weiteres Thema war eine mögliche Kooperation mit der Apollon Hochschule. Intensiv und kritisch setzte sich der Ausschuss mit unserer Veranstaltungsauslastung und den Haushaltszahlen des FIZ auseinander. Kernaussage des Ausschusses dabei: Die Entscheidung des Vorstandes für das FIZ-Buschhöhe war gut und richtig! Das Konzept passt zu unserer Fort- Weiter- und Ausbildung. Daher empfahl der Ausschuss auch, die alten Behandlungseinheiten nach und nach auszutauschen. Vorbereitung auf den Sommer ... Instrumentensets im Wert Die Buschhöhe erhält dieser gerüstet, damit alle Teilnehmer von bis zu 1.000,– Euro je Teil- Tage eine Klimaanlage. Wir bei den praktischen Kursen einehmerin. Wir sind begeistert, sind somit für den Sommer nen kühlen Kopf bewahren. sagen Danke und freuen uns riesig. Langjähriger Partner geht – neuer Partner kommt Neue Lehrmittel für DHs Eine Spende im Wert von 1.000,– Euro haben wir von 3M für die DH-Ausbildung erhalten. Dieses Geld wird in die Anschaffung von Büchern für die zukünftigen DHs fließen. Nach jahrelanger Kooperation hat sich die Bremer Landesbank aus der Partnerschaft und Zusammenarbeit in Sachen Fortbildung zurückgezogen. Wenn sich eine Tür schließt, öffnen sich neue. Wir freuen uns über unseren neuen Premium-Partner ZA eG. Seit 01.03.2016 ist alles unter Dach und Fach. Die FIZ-Fortbildungswelt freut sich auf spannende Projekte und eine gute Kooperation. So freut sich das FIZ auf seine Teilnehmer Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren für unsere ZMP-Auf- zukünftigen ZMPs sind angekommen. Jedes Buch wurde handsteiger. Das FIZ-Team ist voller Vorfreude. Die Bücher der signiert und vom gesamten Team unterschrieben. ›Fizi‹ mit der schönsten Handschrift: Sandra Kulisch hat 78 Bücher mit Zitaten und guten Wünschen versehen Die ersten Unterschriften folgten von unserer Auszubildenden Frau Can und Herrn Hogrefe. 04/2016 – 05/2016 Dr. Zirkel im Doppelpack Endo intensiv – ein Update und Endo intensiv – spezial Freitag dreht sich alles um die Aufbereitung bis hin zur Obturation. Am Samstag heißt das Thema Ultraschall in der Endodontie und 3D Füllung mit warm vertikaler Kondensation. Freuen Sie sich auf Erfolgsdozent Dr. Christoph Zirkel und interessante Workshops. Beide Veranstaltungen finden durch unseren Kooperationspartner VDW statt. Mehr finden Sie im Programmheft auf Seite 46/47 oder unter www.fizaek-hb.de. 9 © vgstudio – Fotolia.com Fortbildung Kurs-Nr. 16524 16525 16524: Freitag, 22.04.2016 14.00 Uhr – 20.00 Uhr Gebühr: EUR 195,– 7 Punkte · Imbiss inkl. 16525: Samstag, 23.04.2016 09.00 Uhr – 16.00 Uhr Gebühr: EUR 210,– 8 Punkte · Imbiss inkl. Jetzt anmelden zum Workshop mit Erfolgsdozent Dr. Christoph Zirkel! Das Beste aus der ›dentalen Trickkiste‹ Prothetische erste Hilfe – LIVE Video Demonstration Inzwischen sind 100 Folgen der >dentalen Trickkiste< erschienen und die Bücher sind Bestseller geworden. Dr. Wolfram Bücking öffnet diese Kiste für uns und führt Tricks für den dentalen Alltag vor. Doch können wir damit wirklich arbeiten? Funktionieren diese Tricks auch? Überzeugen Sie sich selbst. Mehr finden Sie im Programmheft auf Seite 34 oder unter www.fizaek-hb.de. Kurs-Nr. 16514 Freitag, 03.06.2016 14.00 Uhr – 20.00 Uhr Gebühr: EUR 438,– Imbiss inkl. Der ›schleichende‹ Verlust: Ersosionen und Erosionsprophylaxe in der PZR Halten Sie den ›schleichenden‹ Verlust auf und freuen Sie sich auf einen spannenden Nachmittag mit DH Sabine Meyer-Loos. 16030 Mehr finden Sie im Programmheft auf Seite 128 oder unter www.fizaek-hb.de. Freitag, 10.06.2016 14.00 Uhr – 18.30 Uhr Gebühr: EUR 184,– Imbiss inkl. Ihr Fortbildungsteam freut sich auf Ihre Anmeldung: Bremen: [email protected] oder 0421 333 03-70 · Bremerhaven: [email protected] 04/2016 – 05/2016 Kurs-Nr. © von Lieres – Fotolia.com Demografischer und epidemiologischer Wandel führen zu einer kontinuierlichen Zunahme von Erkrankungen der Zahnhartsubstanzen. Eine davon ist die Zahnerosion. Die Prävalenz der Erosionen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Das Problem dabei: Die Patienten werden selbst erst auf die Läsionen aufmerksam, wenn sie an Überempfindlichkeiten der Zähne leiden. Daher ist es für das gesamte Prophylaxeteam von großer Bedeutung, ein diagnostisches Augenmerk zu entwickeln, damit so früh wie möglich erosive Läsionen festgestellt werden. Lernen Sie, in der PZR das Risikoverhalten der Patienten für Erosionsschäden einzuschätzen, die diagnostische Kompetenz für Erosionsschäden zu vermitteln und eine exakte Verlaufsdokumentation durchzuführen. Neben der Theorie präsentiert Meyer-Loos klinische Fälle. Im praktischen Teil werden Übungen zu Beurteilung des Schweregrads der Schäden und zur Fotodokumentation durchgeführt. Frage: Wie berechnen wir das Versorgen eines Lückengebisses durch eine in Adhäsivtechnik befestigte Brücke (›Marylandbrücke‹)? go! z Fach 24 GOZ-Anfragen aus den Praxen und Antworten der Zahnärztekammer Antwort: Die Adhäsivbrücke (›Marylandbrücke‹) stellt eine Form der Versorgung von Schaltlücken dar und wird nach der Nr. 5150 GOZ berechnet. Dabei handelt es sich in der Regel um das minimalinvasive Überbrücken einer Einzelzahn lücke. Die Adhäsivbrücke wird mittels Säureätztechnik befestigt. Das Befestigen kann an einem oder mehreren Nachbarzähnen erfolgen. Dabei stellen Retentionsflügel die Verbindung zwischen dem Brückenkörper und den nicht beschliffenen, konditionierten Ankerzähnen her. Das Versorgen einer Schaltlücke kann auch mit einem Freiendbrückenglied durch Verankern an nur einem Pfeilerzahn erfolgen. Für jede weitere zu überbrückende Spanne ist die Nr. 5160 GOZ zusätzlich abrechenbar. Diese Position kann aber nur in Verbindung mit der Nr. 5150 GOZ berechnet werden. Ein mehrfaches Berechnen der Nr. 5160 GOZ ist möglich. Die Nrn. 5150 GOZ und 5160 GOZ beinhalten jedoch nicht die Präparation eines Zahnes. Ist ein Beschleifen kaufunktionstragender Zahnflächen zum Herstellen der Retention am Pfeilerzahn / an Pfeilerzähnen erforderlich, ist anstelle der Nr. 5150 GOZ die Nr. 5020 GOZ (Teilkrone) oder die Nr. 5010 GOZ (Inlay als Brückenanker) in Verbindung mit der Nr. 5070 GOZ zu berechnen. Die Nrn. 5150 GOZ und 5160 GOZ sind auch berechenbar für temporäre Versorgungen, zum Beispiel während der Ausheilphase von Extraktionswunden oder während des Einheilens von Implantaten. Die Leistungsbeschreibung unterscheidet nicht zwischen temporärer und definitiver Versorgung. Ausschlaggebend ist die zahnmedizinische Notwendigkeit. Teilleistungen werden nach § 6 Abs. 1 GOZ und nicht nach den Nrn. 5050 GOZ oder 5060 GOZ berechnet. Die Nr. 2197 GOZ kann nicht neben den Nrn. 5150 GOZ und 5160 GOZ berechnet werden. Erfolgt das Berechnen der Brücke allerdings nach der Nr. 5020 GOZ oder Nr. 5010 GOZ , ist ein zusätzliches Berechnen der Nr. 2197 GOZ möglich. (bm) ✁ Das Wiedereingliedern einer Adhäsivbrücke wird nach der Nr. 5110 GOZ berechnet. In diesem Fall kann die adhäsive Befestigung nach der Nr. 2197 GOZ je Ankerzahn selbstverständlich ebenfalls berechnet werden. Die 5110 stellt auf das Wiedereingliedern nach Wiederherstellung ab, beinhaltet diese jedoch nicht. Frage: Wie berechnen wir das Versorgen eines Lückengebisses durch eine in Adhäsivtechnik befestigte Brücke (›Marylandbrücke‹)? 10 04/2016 – 05/2016 Zahnärztliche Berufsausübung und Recht Wir sprechen erst mit Ihnen – und dann über Geld. Denn bei uns gibt es keine Empfehlungen, ohne dass wir Sie wirklich verstehen. Genau dafür haben wir apoPur entwickelt, unseren ganzheitlichen Beratungsansatz. Bei allem, was wir für Sie tun können, von Finanzierungs- und Anlagelösungen über Karrierewege bis hin zu Immobilien und Vorsorge, gilt: Wir beraten Sie umfassend – berufich und privat. Schließlich sind wir Ihre Bank, die Bank für Heilberufer. Dr. Thomas Kühn, Kunde der apoBank 04/2016 – 05/2016 11 Persönliches und Verschiedenes Geänderte Uhrzeit Vortrag zum Einsatz in der Mongolei Unser Mitglied Dr. Heike Büchner war in der Zeit vom 06.08. bis 27.08.2015 zusammen mit ihrer Mitarbeiterin Xhilda Tashi für die Stift ung Zahnärzte ohne Grenzen in der Mongolei tätig. Zusammen mit Dr. Wibke Schumann, die für die Stift ung 2015 in Namibia gearbeitet hat, hält sie am 14. April 2016 um 1.00 Uhr einen Bildervortrag im Haus der Zahnärzte, Universitätsallee 25. Hierzu sind alle Interessierten herzlich eingeladen. (hb) Termine 2016 Stiftung Zahnärzte ohne G Dentists without Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin Limits Foun – DWLF – Die Vertreterversammlungen des VZB finden in 2016 wie folgt statt: DWLF Sammelstelle No am Samstag, 2.04.2016, um 10:00 Uhr und am Samstag, 10.12.2016, um 10:00 Uhr In Memoriam HERR RUDOLF BORNS * 25.0.122 † 16.12.2016 Der Veranstaltungsort wird als rechtzeitig unsererund Website: DWLF hat inzwischen mehr 40 auf feste mobile Zahn www. VZB erlin.org bekanntgegeben. Ländern, auf 4 Kontinenten eingerichtet oder fallweise u Helferinnen Die und Helfer mit zahnmedizinischem Hintergru Sitzungen sind für Mitglieder des Versorgungswerkes Zahnstationen und gem. §3persönlich Abs. 2 der Satzung öff entlich.regelmäßig dafür ein, benachteiligten Gebieten dieser Welt eine bedar Grundversorgung erhalten. Die Hilfe ist für die Patienten k Praxisjubiläen! arbeiten ehrenamtlich. Die Zahnärztekammer gratuliert folgenden Jubilarinnen: 10 15 Wir brauchen Ihre Unterstützung – machen Sie mit! Wir suchen gebrauchte, funktionsfähige, zahnmediz Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren 10-jähriges Jubiläum 15- jähriges Jubiläum Kirsten Scharlemann 01.01.2016 Manuela Gottschalk (Zangen, 01.04.2016 Hebel, Pinzetten, Spiegel, Sonden, kleine in der Praxis Stegemann in der Praxis am Mühlenviertel Zu guter Letzt … … Auto die wir im „Ameisentransport“ in unsere mit mobilen Einsatzgebiete mitnehmen können. Sieger der Herzen! Torchalla wird Zweiter bei NDR Quizshow Welches Nordlicht kennt sie nicht, die Leuchte des Nordens? Jeden Sonntagabend DER heißumkämpfte Preis unter 5 Kandidaten aus den nördlichen Bundesländern. Und Ende Februar für unser Bundesland Bremen am Start: Dr. Christian Torchalla, niedergelassener Zahnarzt aus Bremerhaven. Als Einziger mit der richtigen Antwort auf die Frage: »Was eröffnete der Hildesheimer Soldat August Armbrecht nach dem Fund eines großen Silberschatzes? (Antwort A: Bordell auf der Reeperbahn; B: Gaststätte in Himmelsthür oder Sie helfen uns mit Ihrer Instrumentenspende direkt, Bed Grundversorgung Hilfe angedeihen zu lassen. C: Herrenboutique in Wuppertal)« ging Torchalla in Führung, verteidigte diese in einem spannenden Fight gegen die übrigen KandidaKontakt zur Sammelstelle Nord: ten und stand zu Recht im Finale. Hier unterlag er denkbar knapp dem Dr.mitHeike Schleswig-Holsteiner 4 zu 5. Büchner und Thomas Kiefert BILD Torchalla, Pilawa und Kandidat 12 Lieferadresse: an die Praxis Dr. Heike Büchner, Warfer Lan Gewinner war Torchalla aber in jeE-Mail-Adressen: [email protected] und tkiefert@ew dem Fall! Denn es gelang ihm durch seine sympathische und humorvolle Art, für Bremen zu punkten. Und nicht nur das, sondern er rückte auch den zahnärztlichen Berufsstand ›ins rechte Licht‹ Und das ganz ohne die »Der Zahnarztbesuch ist wie ein Wellness-Urlaub«: Dr. Christian Torchalla erklärt Quizmaster Jörg Pilawa eine mögliche Patientensicht auf eine Zahn-Behandlung Leuchte des Nordens … (jb) Die richtige Antwort auf die Frage lautete übrigens B. 04/2016 – 05/2016
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