- Zahnärztekammer Bremen

KAMMER - EXPRESS
M O N AT S B L AT T D E R Z A H N Ä R ZT E K A M M E R B R E M E N
BGH-Entscheidung
zu Bewertungsportalen
» Infos auf der Seite 5
04/2016 – 05/2016
2
Mitgliederverwaltung / Weiterbildung
Zdenka Schröder
Tel.: 0421 33303-44 / E-Mail: [email protected]
Buchhaltung
Anja Spannhake
Tel.:0421 33303-20 / E-Mail: [email protected]
Sekretariat
Ina Pischke
Tel.:0421 33303-22 / E-Mail: [email protected]
Geschäftsführung
Jörg Bauer – Hauptgeschäftsführer
Tel.:0421 33303-33 / E-Mail: [email protected]
Rubina Ordemann – Geschäftsführerin Fortbildungsinstitut
der Zahnärztekammer Bremen
Tel.: 0421 33303-75 / E-Mail: [email protected]
Praxisführung/ Röntgen
Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,
GOZ / Patientenberatung
Null und Nichtig …
Renate Friedrich
Tel.:0421 33303-40 / E-Mail: [email protected]
Britta Meyer
Tel.: 0421 33303-60 / E-Mail: [email protected]
Passgenaue Besetzung / ZFA Ausbildung
Kerstin Kück
Tel.: 0421 33303-65 / E-Mail: [email protected]
Ausbildung
Jutta Bernet
Tel.:0421 33303-66 / E-Mail: [email protected]
Fortbildungsinstitut
Sabine Osmers
Tel.: 0421 33303-74 / E-Mail: [email protected]
Nadine Büchtmann
Tel.: 0421 33303-76 / E-Mail: [email protected]
Thorsten Hogrefe
Tel.: 0421 33303-77 / E-Mail: [email protected]
Sandra Kulisch
Tel.: 0421 33303-78 / E-Mail: [email protected]
Impressum
Herausgeber:
Zahnärztekammer Bremen
Universitätsallee 25 · 28359 Bremen
Telefon: 0421 33303-0 · Fax: 0421 33303-23
E-Mail: [email protected] · www.zaek-hb.de
Der Vorstand:
Dr. Wolfgang Menke Dr. Wolf-Peter Behnke Andreas Bösch Dr. Katja Feyer
Tel.: 04 21 449025
Tel.: 0421 601336
Tel.: 0471 77055
Tel.: 0421 321010
Redaktionsleitung, Textchef, Chef vom Dienst,
Bildredaktion, verantwortlich für den Anzeigenteil:
Jörg Bauer
Tel.: 0421 33303-33
Autoren dieser Ausgabe:
Jörg Bauer (jb), Jutta Bernet (jub), Dr. Daniel Combé (dc),
Renate Friedrich (rf ), Kerstin Kück (kk), Dr. Wolfgang Menke (wm),
Britta Meyer (bm), Rubina Ordemann (ro), Ina Pischke (ip),
Thomas Ruff (tr)
Gestaltung:
ecce:media GbR, Bremen · Tel.: 0421 2222-492
Fotonachweis: Studio Gielen; Zahnärztekammer Bremen
Titelfoto: © MH – fotolia.com
Druck:
Stürken Albrecht GmbH & Co. KG · Konsul-Smidt-Straße 14c
28217 Bremen · Auflage: 800 Stück
Diese Mitgliederinformation enthält amtliche Bekanntmachungen der
Zahnärztekammer Bremen gem. § 8 Abs. 3 der Satzung.
Wenn in Texten des Kammer-Express die weibliche Form nicht der
männlichen Form – oder umgekehrt – beigestellt ist, so ist der Grund
dafür allein die bessere Lesbarkeit. Wo sinnvoll, ist selbstverständlich
immer auch die weiblich bzw. männliche Form gemeint.
Für unverlangt eingesandte Leserbriefe, Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt die Zahnärztekammer Bremen keine Haftung. Die
Redaktion behält sich das Recht vor, Leserbriefe gekürzt aufzunehmen.
Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung der
Zahnärztekammer Bremen mit Quellenangabe.
... soll die konstituierende Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer vom
12.01. dieses Jahres mit ihren Beschlüssen und Wahlen gemäß einer von der
Fraktion ›Wir engagieren uns‹ bei der Aufsichtsbehörde am 01.02. vorgebrachten
Anfechtung sein. Begründet wird diese schwerwiegende Forderung mit der
Unmöglichkeit der Teilnahme zweier bisher ungenannter Kolleginnen oder
Kollegen, die ca. eine halbe Stunde verspätet vor der, aus Sicherheitsgründen
abends verschlossenen Tür des Zahnärztehauses standen. Deren Klingeln wurde
von den unabkömmlichen, weil intensiv mit dem Procedere der Neuwahl von
Vorstand und Ausschüssen beschäftigten Delegierten einer anderen Veranstaltung
im Haus zugeordnet. Die Selbstverwalter konnten sich auch nicht vorstellen, dass
nicht redeberechtigte Zuhörer durch ein erhebliches Zuspätkommen eine Störung
der Versammlung in Kauf nehmen würden. Dies ging wohl auch den Gästen,
darunter Unterstützern der Fraktion ›Wir engagieren uns‹, so, die ebenfalls nicht
die Notwendigkeit sahen, die Veranstaltung zu verlassen und zwei Stockwerke
tiefer die Tür zu öffnen. Aus Kostengründen war der Empfang ab ca. 19:15 Uhr
nicht mehr besetzt.
Der Vorstand hat mittlerweile eine entsprechende Stellungnahme an die Aufsichtsbehörde versandt, deren Vertreterin im Übrigen bei der konstituierenden Versammlung ebenfalls anwesend war. Insbesondere ist eine Anfechtung aus unserer
Sicht nicht erfolgversprechend, weil sich durch die Anwesenheit von weiteren zwei
nicht rede- und abstimmungsberechtigten Zuhörern das Ergebnis der Abstimmungen der Delegierten nicht geändert hätte und die Öffentlichkeit der Versammlung
durch die Anwesenheit von mindestens zehn pünktlich erschienenen Zuhörerinnen
und Zuhörern bereits hergestellt war.
Ansonsten beschäftigt sich, wie Sie diesem Kammer-Express wieder entnehmen
können, Ihre Selbstverwaltung mit den wirklich wichtigen Themen unseres
Berufsstands.
Es grüßt Sie herzlich
Ihr
Wolfgang Menke
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremen.
04/2016 – 05/2016
Zahnärztliche Berufsausübung und Recht
Vorstandssitzung im Haus der Zahnärzte
Am 8. März 2016 tagte der Vorstand
der Zahnärztekammer Bremen.
Unter der Leitung von Präsident
Dr. Wolfgang Menke berieten die
Vorstandsmitglieder Dres. WolfPeter Behnke, Andreas Bösch und
Katja Feyer Themen aus den Bereichen der Gleichwertigkeitsprüfung,
Ausschüsse, Gutachter, Tätigkeitsschwerpunkte und Satzung und trafen dazu Entscheidungen. Darüber
hinaus hatte sich der Vorstand mit
einer Anfechtung der konstituierenden Delegiertenversammlung durch
die Liste WEU zu beschäftigen, die
diese bei der Aufsichtsbehörde geltend gemacht hatte. Ebenso hat die
WEU bzw. der Delegierte Holger
Danach wählte der Vorstand
Herrn Clemens Tschorn als Mitglied in den Sprachprüfungsausschuss. Da Herr Tschorn aufgrund
seiner Jugend als belastbar gilt, fiel
die Wahl eines Mitglieds für den
Prüfungsausschuss DH ebenfalls
auf ihn.
Der Bremerhavener Zahnarzt
Erik Scheithauer wird neuer Gerichtsgutachter für Zahnersatz.
Im nächsten Tagesordnungspunkt diskutierte der Vorstand den
Entwurf einer neuen Richtlinie für
Gutachter im Vergleich zur Musterrichtlinie der BZÄK sowie der
Richtlinie der KZV Bremen.
Im Bereich Tätigkeitsschwerpunkte hatte sich der Vorstand mit
der Definitionsfrage der ganzheitlichen Zahnheilkunde im Zusammenhang mit unlauterer Praxiswerbung zu beschäftigen.
Der § 18 Abs. 2 Satz 2 der Satzung
der Zahnärztekammer soll geändert werden. Einen entsprechenden
Antrag darüber wird der Vorstand
der DV zuleiten.
Weitere Themen der Sitzung
waren das Weiterbildungscurri­
culum KFO, der Landesverband
der Freien Berufe Bremen, das
Antikorruptionsgesetz und der
Bremer Zahnärztetag. (jb)
Jeder Zahn zählt! der BZÄK und
wird als geschlossene Benutzergruppe für Praxisinhaber und die
Leiter zahnärztlicher Einrichtungen
betrieben.
kritischen Ereignissen in ihrem
Arbeitsumfeld berichten und es
Kolleginnen und Kollegen ermöglichen, daraus zu lernen.
die weitere Nutzung einen eigenen
Benutzernamen vergeben. Der
Zugang ist mit einem Passwort
geschützt. Offizieller Projektstart
ist Januar 2016.
Klingebiel nachträglich die Wahl
des Fortbildungsausschusses bei der
Aufsicht beanstandet, da er ›die Zusammensetzung des Fortbildungsausschusses als rechtswidrig‹ ansieht.
Der Vorstand diskutierte die
bisherige Verteilung der Referate
und beschloss, diese Verteilung so
zu belassen. Denn diese hat sich in
den vergangenen vier Jahren als sinnvoll und sachgerecht erwiesen. Auch
hat der Vorstand die Verwaltungsstrukturen über die letzten Jahre
mit den Referaten verzahnt hin zur
Eindeutigkeit (›Ein Mitarbeiter, ein
Fachbereich, ein Referent‹).
CIRS – Jeder Zahn zählt
Anfang Januar haben Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
ihr gemeinsames Berichts- und
Lernsystem CIRS dent – Jeder
Zahn zählt! gestartet. Zahnärztinnen und Zahnärzte können seitdem über die Online-Plattform
www.cirsdent-jzz.de anonym,
sanktionsfrei und sicher über unerwünschte Ereignisse aus ihrem Praxisalltag berichten, sich informieren
und austauschen. Ziel ist es, aus den
Erfahrungen Anderer zu lernen.
Damit leistet jede Teilnehmerin
und jeder Teilnehmer einen aktiven
Beitrag zur Verbesserung der Patientensicherheit. CIRS steht dabei für
Critical Incident Reporting System, basiert auf dem Modell­projekt
Wie erhalte ich Zugang zu CIRS
dent – Jeder Zahn zählt!
und wann startet das System?
Für die Anmeldung zum System
erhalten alle Zahnarztpraxen
und zahnärztlichen Einrichtungen per Post einen anonymen
Registrierungsschlüssel. Diese
Registrierungsschlüssel wurden zentral nach einem sicheren
Prinzip erstellt und anonym in
Briefumschlägen verschickt. Mit
Wer kann an CIRS dent – Jeder
dem Schlüssel kann sich Ihre
Zahn zählt! teilnehmen?
Alle Zahnärztinnen und Zahnärzte Praxis bzw. Einrichtung unter
aus Praxis und Klinik können über www.cirsdent-jzz.de einmalig anodas Berichts- und Lernsystem von nym im System anmelden und für
Was ist ein unerwünschtes
Ereignis?
Jeder Vorfall aus dem Behandlungsalltag, von dem Sie sagen können:
»Das war eine Gefährdung für das
Wohlergehen des Patienten und ich
möchte nicht, dass es noch einmal
passiert. Weder mir noch einem
meiner Kollegen.«.
Wie übermittele ich meinen
Bericht über ein unerwünschtes
Ereignis?
Der Bericht wird über ein Onlineformular eingegeben. Zur Erstellung
benötigen Sie etwa fünf bis zehn
Minuten. Berichten Sie möglichst
detailliert, was geschehen ist, damit
andere Nutzer den Vorfall genau
nachvollziehen können.
Weitere Informationen zur Benutzung von CIRS dent – Jeder Zahn
zählt! finden Sie unter
www.cirsdent-jzz.de.
Teilnahmegebühr Bus-Dienst
In der letzten Ausgabe unseres
Kammer-Express (02/2016 –
03/2016) informierten wir Sie über
das Anpassen der Teilnahmegebühr für den BuS-Dienst. Leider
hat sich dort der Fehlerteufel eingeschlichen. Die Gebühr wird um
jährlich 12,– € auf 109,– € erhöht –
und nicht auf 124,– €. (rf)
04/2016 – 05/2016
Auszug aus der Gebührenordnung 2016:
4. BuS-Dienst/MPG
a) Betreuung für 3-Jahres-Zeiträume ab 01.01.2016 (jährliche
Abbuchung von 109,– Euro)
327,– €
b) Praxisbegehung je Einsatz durch Hygienebeauftragten
250,– €
3
4
Zahnärztliche Berufsausübung und Recht
Nicht nur behandeln, sondern auch richtig und vollständig abrechnen!
Die Homepage der Bundeszahnärztekammer bietet zum
Themenkomplex GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) eine
Fülle von Informationen. Der
25 Seiten dicke, als pdf.-Datei
herunterladbare Kommentar
zur GOZ ist im Oktober nochmals aktualisiert worden. Im
Kommentar fi nden Sie zu jeder
einzelnen GOZ-Leistung umfangreiche Anmerkungen und
Abrechnungstipps. Ebenfalls fi nden Sie auf der Homepage eine
neue Urteiledatenbank mit allen
bekannten Urteilen zur GOZ 2012
sowie natürlich die Analogliste
mit zahnärztlichen Leistungen,
die in der GOZ keine Erwähnung
fi nden und die daher analog nach
§ 6 Abs.2 der GOZ berechnet werden können. Neben den Informationsblättern für Patienten zu einzelnen Leistungsbereichen fi nden
Sie auch Positionspapiere des Ausschusses für Gebührenrecht mit
weitergehenden Informationen
zu einzelnen Abrechnungsfragen.
Die Bundesza hnärztekammer, der Verband der Privaten
Krankenversicherung und die
Beihilfestellen von Bund und
Ländern haben im Jahr 2013 die
Einrichtung eines Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen vereinbart, um im partnerschaftlichen Miteinander daran zu
arbeiten, die Rechtsunsicherheit
nach der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
zu beseitigen. Das Gremium hat
in den letzten 3 Jahren die Aufgabe übernommen, grundsätzliche Auslegungsfragen der GOZ ,
Fragen der privatzahnärztlichen
Qualitätssicherung sowie Fragen
des Inhalts und der Abgrenzung
privatzahnärztlicher Leistungen
zu diskutieren und möglichst
einvernehmlich zu beantworten. Ein wichtiges Ziel ist dabei
die Verbesserung der Beziehung
zwischen Patient, Zahnarzt und
Versicherungsmitarbeiter in der
täglichen Praxis. Anfang dieses
Jahres wurden 5 weitere Beschlüsse
eingestellt, so dass jetzt mittlerweile 20 Beschlüsse vorliegen.
Darunter sind so wichtige wie die
zur Trennung von Liquidation
und Erstattung, der Berechnung
von Nachblutungen neben Extraktionen oder zur Möglichkeit
der Berechnung der Entfernung
nekrotischen Pulpenmaterials.
Nähere Informationen fi nden Sie
unter www.bzaek.de (wm)
Instrumentelle Funktionsanalyse:
Neue Leitlinie veröffentlicht
Erstmals wurde nach den Regularien der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaft lichen
Medizinischen Fachgesellschaften)
eine S2k-Leitlinie zu den vielfältigen Verfahren der instrumentellen
Funktionsanalyse entwickelt. Sie
dient als breit konsentierte Orientierungshilfe für die Beschreibung,
Einteilung, Indikation und Zielsetzung sowie den Nutzen und die
zu erwartenden therapeutischen
Konsequenzen der verfügbaren
Techniken und Instrumente.
Die Leitlinie wurde von der
Deutschen Gesellschaft für Funktionsdiagnostik und -therapie
(DGFDT) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn- Mund- und
Kieferheilkunde (DGZMK) erstellt. Federführend haben hieran
Prof. Dr. Karl-Heinz Utz, Prof. Dr.
Alfons Hugger, PD Dr. M. Oliver
Ahlers und Dr. Wolf-Dieter Seeher
gearbeitet. Zusätzlich waren noch
etliche Ko-Autoren aus verschiedenen Fachgesellschaften und Organisationen beteiligt.
In den Vorbemerkungen zur Leitlinie finden sich die Definition und
die Einteilung der instrumentellen
zahnärztlichen Funktionsanalyse. Demnach werden unter dem
Begriff der instrumentellen Funktionsanalyse in der Zahnheilkunde
Untersuchungsmethoden verstanden, die unter Zuhilfenahme spezieller Instrumente und Geräte eine
in quantitativer oder qualitativer
Hinsicht ausgerichtete Beurteilung
der Funktion des kraniomandibulären Systems ermöglichen. Die
Betrachtung der Funktion kann
sich dabei auf unterschiedliche
Aspekte fokussieren. Die Leitlinie
unterscheidet hierbei die instrumentelle Bewegungsanalyse, die
Kondylenpositionsanalyse, die
horizontale Kieferrelationsbestimmung mittels Stützstiftregistrierung
sowie die Elektromyographie der
Kaumuskulatur.
Die Leitlinie wurde im Dezember 2015 veröffentlicht. Sie findet
sich gemeinsam mit dem Methodenreport unter www.dgzmk.de
oder www.dgfdt.de.
Dr. Holger Kerbeck
Mit freundlicher Nachdruckgenehmigung
der KZV Rheinland-Pfalz
04/2016 – 05/2016
Zahnärztliche Berufsausübung und Recht
BGH verschärft Prüfpflichten von Bewertungsportalen
BGH Urteil vom 1. März 2016, Aktenzeichen: VI ZR 34/15
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat
die Prüfpflichten für Online-Bewertungsportale konkretisiert und
zugunsten der Ärzte und Zahnärzte verschärft. Danach muss der
Betreiber des Bewertungsportals bei
Beschwerden über anonyme Bewertungen vom Bewertenden genaue Informationen und Belege über einen
behaupteten Behandlungskontakt
anfordern und dem betroffenen
Zahnarzt übermitteln.
Der Fall: Im konkreten Fall geht
es um die Bewertungsplattform
›Jameda‹. Ein Patient hatte dort
seinem Zahnarzt anonym unter den
Rubriken ›Behandlung‹, ›Aufklärung‹ und ›Vertrauensverhältnis‹
jeweils die Schulnote 6 gegeben. Der
Nutzer hatte 2013 angegeben, er
könne den Zahnarzt nicht empfehlen und mit einer Durchschnittsnote
von 4,8 bewertet.
Der Zahnarzt verlangte die Entfernung des Eintrags. Jameda
übermittelte die Beanstandung des
Zahnarztes dem Nutzer. Dessen
Antwort leitete das Portal unter
Hinweis auf datenschutzrechtliche
Bedenken aber nicht an den Zahnarzt weiter. Die Bewertung beließ
Jameda im Portal. Daraufhin verlangte der Zahnarzt einen Nachweis
dafür, dass der Patient überhaupt bei
ihm in der Praxis gewesen sein soll.
Die Entscheidung: Der BGH kommt
zu dem Ergebnis, dass es sich bei den
auf ›jameda.de‹ veröffentlichten Bewertungen nicht um ›eigene Behauptungen‹ des Portals handelt. Deshalb
hafte Jameda nur dann für die von
den Nutzern abgegebenen Bewertungen, wenn zumutbare Prüfpflichten verletzt worden seien. Der Umfang dieser Prüfpflichten richte sich
nach den Umständen des Einzelfalls.
Maßgebliche Bedeutung komme dabei dem Gewicht der beanstandeten
Rechtsverletzung, den Erkenntnismöglichkeiten des Portalbetreibers
sowie der Funktion des vom Betreiber angebotenen Dienstes zu. Hierbei dürfe einem Anbieter zwar keine
Prüfungspflicht auferlegt werden, die
sein Geschäftsmodell wirtschaftlich
gefährde oder seine Tätigkeit unverhältnismäßig erschwere.
Dennoch habe Jameda seine Prüfpflichten in diesem Fall verletzt.
Der Betrieb eines Bewertungsportals trage im Vergleich zu anderen
Portalen von vornherein ein gesteigertes Risiko von Persönlichkeitsrechtsverletzungen in sich. Diese
Gefahr werde durch die Möglichkeit,
Bewertungen anonym abzugeben,
verstärkt. Zudem erschwerten es
anonym abgegebene Bewertungen
dem betroffenen Zahnarzt, gegen
den Bewertenden vorzugehen.
Vor diesem Hintergrund habe
Jameda die Beanstandung des betroffenen Zahnarztes dem Bewertenden übersenden und ihn dazu
anhalten müssen, den angeblichen
Spitzen – Klimatechnik von KLK
für Ihre Praxisräume
Alle(s) für
ein gutes K
Behandlungskontakt genau zu beschreiben. Darüber hinaus habe
Jameda den Bewertenden auffordern
müssen, den Behandlungskontakt
mit geeigneten Unterlagen, wie etwa
Bonushefte, Rezepte oder sonstige
Indizien, umfassend zu belegen.
Diejenigen Informationen und
Unterlagen, zu deren Weiterleitung
Jameda in anonymisierter Form in
der Lage gewesen wäre, hätten an den
Kläger weitergeleitet werden müssen.
Fazit: Jameda hat bereits angekündigt, die vom BGH erteilten
Hinweise in sein Prüfverfahren
einfließen zu lassen, obwohl die
ausführlichen Urteilsgründe erst in
einigen Monaten erwartet werden.
Das Urteil des BGH ist aus Sicht der
Zahnärzteschaft daher ausdrücklich
zu begrüßen und kann dazu beitragen, pauschalen und ungerechtfertigten Bewertungen im Internet
vorzubeugen.
Dr. D. Combé – CASTRINGIUS
lima
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Gewerbegebäuden, alle baulichen Nebenarbeiten eingeschlossen) Laufzeit 60 Monate. Auch in gemieteten Flächen.
04/2016 – 05/2016
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Zahnärztliche Berufsausübung und Recht
Aufbereitung von Medizinprodukten
Hält die Hygienekette?
Drei Urteile, da wird auf vielen Seiten manches aus fachlicher Sicht
auch eher nicht so Bedeutsames
hin und her gewogen. Aber ob
die Extraktionsinstrumente vor
dem Einschweißen ›nur‹ im Thermodesinfektor waren oder ob sie
zusätzlich sterilisiert wurden,
bleibt im Unklaren.
Unsere Quintessenz: Auch ein
vergleichsweise harmloser zahnärztlicher Eingriff kann zu Komplikationen führen oder gar einen
dramatischen Verlauf nach sich
ziehen. Schlimm genug, wenn das
schicksalhaft ist. Was aber wäre,
wenn man sich, seiner Praxis, der
Fachangestellten und Assistenzzahnärzte dann nicht wirklich
Im Fall des Falles können die Rechtsfolgen von (tatsächlichen oder behaupteten) Hygienemängeln drama- sicher wäre?
tisch sein. Die Fachpresse berichtete landauf landab über ein Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf,
bei dem es um die fachlichen, menschlichen und in Folge rechtlich dramatischen Entwicklungen nach Aller Ärger über das überdrehte
Zahnextraktion geht. Streitwert bis zu 155.000,– Euro. Nicht alle Medienberichte treffen des Pudels Kern Medizinprodukterecht und seine –
wirklich. Das Verfahren war auch noch nicht rechtskräftig abgeschlossen, sondern zur genaueren Beweis- sagen wir einmal nicht immer
erhebung an die erste Instanz zurückverwiesen worden. Ein nachdenklicher Blick auf die Sicherheit der ganz praxisgerechte – Anwendung
Hygienekette in der eigenen Praxis – und vor allem ihre Dokumentation – lohnt trotzdem.
durch die eine oder andere Landesbehörde darf den Blick nicht
Was hatte sich zugetragen? Zu- sowie Ersatz aller künftigen mate- Was waren das nun für nicht verstellen:
nächst die Extraktion der Zähne 16, riellen und immateriellen Schäden. stimmige Zeugenaussagen? Nun,
17 und 48 in der Praxis und durch Vom Zahnarzt. Wegen eines groben die zahnmedizinische Fachange- Die Hygienekette muss den aktueinen angestellten Zahnarzt. Nach- Verstoßes gegen die Hygienevor- stellte hat alle Fragen glaubhaft und ellen Anforderungen entsprechen.
blutung, Rettungswagen, Universi- schriften käme es – wie bei einem nicht widersprüchlich beantwortet. Das muss nicht nur so sein, sontätsklinik, stationäre Aufnahme, groben Behandlungsfehler – zur Aber: Die Helferin hat nicht von dern auch jederzeit und von allen
fortlaufende Verschlechterung des Beweislastumkehr. Die beklagten sich aus alle Aspekte der Aufbe- Mitarbeitern der Praxis dargestellt
Allgemeinzustandes, temporäres Zahnärzte müssten beweisen, dass reitung lückenlos geschildert und und ›gerichtsfest‹ belegt werden
Leberversagen, dauerhaftes Nieren- die Verstöße gegen die Hygiene- einige – für sie offensichtlich selbst- können. Ansonsten droht die Umversagen, Intensivstation, Dialyse, vorschriften für die folgenschwere verständliche Details – nicht von kehr der Beweislast und damit die
Wangenabszess, Inzision, Intu- Bakterieninfektion nicht ursäch- sich aus erwähnt, sondern eben nur juristische Verantwortung auch
bation, Luftröhrenschnitt, Verle- lich gewesen seien.
auf entsprechende Fragen geant- für einen Krankheitsverlauf, der
gung, weitere Abszesseröff nunwortet. Aus diesen auch von fach- nach aller fachlichen Wahrscheingen, Pneumonie, Lungenembolie. Diese Klage wurde in der ersten In- lichen Laien gestellten Fragen hatte lichkeit schicksalhaft ist oder seine
Drei Monate nach der Extraktion stanz abgewiesen. Nach gutachter- sich kein vollständiges Bild der tatsächliche Ursache an anderer
erstmalige Feststellung eines lichen Feststellungen und nach den Hygienekette ergeben. Das hatten Stelle hat.
MRSE-Keims im Trachialsekret. Aussagen einer Praxismitarbeiterin die Kläger dann als nicht vollstänIn den Folgejahren mehrfache seien die Regeln der Asepsis im dige Hygienekette zum Kern ihrer Hoffen wir darauf und arbeiten
stationäre Aufenthalte zur kosme- Wesentlichen eingehalten worden. Argumentation gemacht.
wir daran, dass uns so etwas weder
tischen Korrektur der Folgen der
als Patient noch als Mensch und
(auch extraoralen) Abszessinzisio- Das sah das Oberlandesgericht als Nun musste die erste Instanz wie- Arzt geschieht.
nen, dreimal wöchentliche Dialyse, angerufene zweite Instanz anders: der ›ran‹. Die war ob des zweitinsdauerhafter Ausfall eines Gesichts- Die Sache muss zurück an die erste tanzlichen Vorwurfs der schlam- Dr. Thomas Ruff
nerven, Erwerbsunfähigkeitsrente. Instanz und dort neu verhandelt pigen Arbeit deutlich genervt – so Mit freundlicher Nachdruckgenehmigung des
werden, weil bei mehreren Befra- jedenfalls interpretiert der Bericht- Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein, Ausgabe
Der betroffene Patient fordert gungen der Praxismitarbeiterin un- erstatter den Zungenschlag des neu- Februar 2016
Schmerzensgeld, Schadenersatz terschiedliche Angaben protokol- erlichen Urteils - und blieb bei der
(Verdienstausfall für fünf Jahre liert worden seien und dem nicht Abweisung der Klage. Das hätte (OLG Düsseldorf I-18 U 33/15 vom 8.7.2015, LG
und künftigen Verdienstausfall) genügend nachgegangen worden sei. auch anders ausgehen können.
Düsseldorf 3 O 251/11 vom 23.12.2015)
04/2016 – 05/2016
Ausbildung
Zukünftige ZFA-Azubis zu Besuch im FIZ
Ausbildungs-Kennenlern-Tag am 04.03.2016
Den Berufsalltag der ZFA praktisch kennenlernen – das bietet
der ›Ausbildungs-Kennenlern-Tag‹ der Zahnärztekammer
Bremen. Am 4. März 2016 fand
er bereits zum vierten Mal statt.
In diesem Jahr nutzten wir für
die Veranstaltung zum ersten Mal
die Räumlichkeiten des Fortbildungsinstitutes in der Buschhöhe.
Kerstin Kück, Beraterin im Projekt ›Passgenaue Besetzung‹*, erläutert die Vorteile des Konzeptes:
»Es wird nicht nur gezeigt und
erklärt, sondern die Schülerinnen
werden an verschiedenen Stationen selbst aktiv: Sie entfernen
künstlichen Zahnstein an den
Phantomköpfen, mischen Alginat an, nehmen Abdrücke, lernen
die Behandlungseinheit kennen
und können bei unterschiedlichen
Übungen ihre Geschicklichkeit
unter Beweis stellen. Interessierte
Schülerinnen erhalten auf diese
Weise einen umfassenden Einblick
in den Berufsalltag einer ZFA«.
36 Bewerberinnen nahmen in
diesem Jahr das Angebot wahr.
Die Zahnärzte Dr. Walid Khan
und Dr. Jan von Lübcke leiteten
gemeinsam mit der ZFA-Auszubildenden Derya Yigit aus der Praxis
Fehmi Eke die Gruppen an.
Einige Schülerinnen nutzten die
Gelegenheit und gaben ihre Bewerbungsunterlagen gleich vor
Ort ab. Deshalb: Wenn Sie noch
eine Auszubildende suchen, sprechen Sie gerne Kerstin Kück an
(0421 33303-65 oder
[email protected]). (kk)
Volle Konzentration: Dr. Jan von Lübcke zeigt einer Schülerin,
wie man Zahnstein entfernt.
Kerstin Kück im Gespräch mit einer Bewerberin. Viele interessierte
Schülerinnen sind noch auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz.
*Das Programm ›Passgenaue Besetzung – Unterstützung von
KMU bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen
sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften‹ wird
durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
Freistellen ja oder nein
Blockplan für ZFA in Bremen
Abschlussprüfung ZFA Sommer 2016
Schuljahr 2016/201
»Meine 1-jährige Auszubildende hat in ein paar Wochen
ihre schriftliche Abschlussprüfung. Muss ich sie an den
Prüfungstagen von der Arbeit
freistellen?« »Müssen nicht,
aber Sie können!« empfi ehlt
Jutta Bernet, »dadurch geben Sie
Ihrer Auszubildenden die Möglichkeit, ihre Prüfung in Ruhe
anzugehen«. Gesetzlich besteht
für volljährige Auszubildende
kein Anspruch auf Freistellung
am Vortag der schrift lichen Prüfung. Die Zeit der Teilnahme an
den Prüfungen einschließlich
Pausen ist auf die Arbeitszeit
anzurechnen.
Bei unter 18-jährigen Auszubildenden sieht die Sache anders aus.
Im § 10 des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist das Freistellen von
04/2016 – 05/2016
Jugendlichen für die Teilnahme an
Prüfungen geregelt. Danach wird
eine 17-jährige Auszubildende für
die Teilnahme an Prüfungen und
Ausbildungsmaßnahmen, »die
auf Grund öffentlich-rechtlicher
oder vertraglicher Bestimmungen
außerhalb der Ausbildungsstätte
durchzuführen sind, an dem
Arbeitstag, der der schrift lichen
Abschlussprüfung unmittelbar
vorangeht, freigestellt.«
Die Berufsschule Bremen versendet den Blockplan für das
nächste Schuljahr per Post an
die Ausbildungspraxen. Auf
unserer Website können Sie
den Plan ebenfalls downloaden
unter www.zaek-hb.de im Bereich Ausbildung (-> Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
->Berufsschule. (jub)
Unterricht zwischen den Prüfungen?
Ob Unterricht für Auszubildende die praktischen Prüfungen am
zwischen schrift licher und prak- 25. Mai, 26. Mai und 27. Mai 2016
tischer Prüfung stattfi ndet, liegt statt. In Bremen sind die Auszuim Ermessen der jeweiligen Schule. bildenden berufsschulpflichtig bis
Die schrift lichen Prüfungen in zum 24. Mai 2016. (jub)
Die Zeit der Teilnahme an den Bremen fi nden am 12. und 13. Mai,
Prüfungen einschließlich der Pausen muss der Arbeitgeber auf die
Termin Freisprechungsfeier 2016
Arbeitszeit der Auszubildenden
anrechnen. Der Arbeitstag, der der Die Freisprechungsfeier für die Liebe Ausbilder, wir freuen uns,
schrift lichen Abschlussprüfung Bremer und Bremerhavener Zahn- wenn wir Sie auch bei der Freispreunmittelbar vorangeht, ist mit medizinischen Fachangestellten chungsfeier Ihrer Auszubildenden
acht Stunden als Arbeitszeit zu fi ndet statt im Weser-Stadion
begrüßen dürfen!
berücksichtigen. Ein Entgeltaus- am Mittwoch, 22. Juni 2016,
von 15.0 bis 1.00 Uhr.
fall darf nicht eintreten. (jub)
7
8
Fortbildung
Was war los im FIZ?
FORTBILDUNGS INSTITUT
DER ZAHNÄRZTEKAMMER BREMEN
23. Februrar 2016: konstituierende Sitzung des Fortbildungsausschusses
2015 haben 254 Zahnärzte an unserer
zahnärztlichen Fortbildung teilgenommen.
1.130 Teilnehmer haben an Teamkursen,
699 Teilnehmer an Röntgenkursen,
1.128 Teilnehmer an ZFA-Kursen und
227 Teilnehmer an den BuSAktualisierungskursen teilgenommen
Darüber hinaus fanden 19 Inhouse-Schulungen statt
DH-Ausbildung in Bremen – Update
Treffen der DH-Arbeitsgruppe
Am 3.2. fand das Treffen der
DH-Arbeitsgruppe statt. Prof.
Till Dammaschke, Dr. Tobias
Conrad, Sona Alkozei und
Nicole Graw und die beiden
Verwaltungsmitarbeiterinnen
Nadine Büchtmann und Rubina
Ordemann beschäftigten sich
intensiv mit den Lehrinhalten
und dem Ablauf der praktischen
Ausbildung.
Unterstützung durch Loser
Unterstützung für unsere DHs
erhalten wir durch unseren
Partner Loser. Loser unterstützt alle DHs mit eigenen
Unter dem neugewählten und
›altbewährten‹ Vorsitzenden
Dr. Jan Reineke galt es, 12
Tagesordnungspunkte abzuarbeiten. Zum alternierenden Vorsitzenden wählten die
Ausschussmitglieder erneut
Andreas Bösch. Unter anderem
hatte der Ausschuss über das
neue Programmheft für 2017 zu
beraten. Ein weiteres Thema
war eine mögliche Kooperation
mit der Apollon Hochschule.
Intensiv und kritisch setzte
sich der Ausschuss mit unserer Veranstaltungsauslastung
und den Haushaltszahlen des
FIZ auseinander. Kernaussage
des Ausschusses dabei: Die
Entscheidung des Vorstandes
für das FIZ-Buschhöhe war gut
und richtig!
Das Konzept passt zu unserer
Fort- Weiter- und Ausbildung.
Daher empfahl der Ausschuss
auch, die alten Behandlungseinheiten nach und nach
auszutauschen.
Vorbereitung auf den Sommer ...
Instrumentensets im Wert Die Buschhöhe erhält dieser gerüstet, damit alle Teilnehmer
von bis zu 1.000,– Euro je Teil- Tage eine Klimaanlage. Wir bei den praktischen Kursen einehmerin. Wir sind begeistert, sind somit für den Sommer nen kühlen Kopf bewahren.
sagen Danke und freuen uns
riesig.
Langjähriger Partner geht –
neuer Partner kommt
Neue Lehrmittel für DHs
Eine Spende im Wert von 1.000,–
Euro haben wir von 3M für die
DH-Ausbildung erhalten. Dieses Geld wird in die Anschaffung von Büchern für die zukünftigen DHs fließen.
Nach jahrelanger Kooperation
hat sich die Bremer Landesbank aus der Partnerschaft
und Zusammenarbeit in
Sachen Fortbildung zurückgezogen. Wenn sich eine Tür
schließt, öffnen sich neue.
Wir freuen uns über unseren
neuen Premium-Partner ZA eG.
Seit 01.03.2016 ist alles unter
Dach und Fach. Die FIZ-Fortbildungswelt freut sich auf
spannende Projekte und eine
gute Kooperation.
So freut sich das FIZ auf seine Teilnehmer
Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren für unsere ZMP-Auf- zukünftigen ZMPs sind angekommen. Jedes Buch wurde handsteiger. Das FIZ-Team ist voller Vorfreude. Die Bücher der signiert und vom gesamten Team unterschrieben.
›Fizi‹ mit der schönsten Handschrift: Sandra Kulisch hat 78 Bücher
mit Zitaten und guten Wünschen versehen
Die ersten Unterschriften folgten von unserer Auszubildenden
Frau Can und Herrn Hogrefe.
04/2016 – 05/2016
Dr. Zirkel im Doppelpack
Endo intensiv – ein Update und Endo intensiv – spezial
Freitag dreht sich alles um die Aufbereitung bis
hin zur Obturation. Am Samstag heißt das Thema
Ultraschall in der Endodontie und 3D Füllung mit
warm vertikaler Kondensation.
Freuen Sie sich auf Erfolgsdozent Dr. Christoph
Zirkel und interessante Workshops. Beide Veranstaltungen finden durch unseren Kooperationspartner VDW statt.
Mehr finden Sie im Programmheft auf Seite 46/47
oder unter www.fizaek-hb.de.
9
© vgstudio – Fotolia.com
Fortbildung
Kurs-Nr.
16524
16525
16524: Freitag, 22.04.2016
14.00 Uhr – 20.00 Uhr
Gebühr: EUR 195,–
7 Punkte · Imbiss inkl.
16525: Samstag, 23.04.2016
09.00 Uhr – 16.00 Uhr
Gebühr: EUR 210,–
8 Punkte · Imbiss inkl.
Jetzt anmelden
zum Workshop
mit Erfolgsdozent
Dr. Christoph
Zirkel!
Das Beste aus der ›dentalen Trickkiste‹
Prothetische erste Hilfe – LIVE Video Demonstration
Inzwischen sind 100 Folgen der >dentalen Trickkiste< erschienen und die Bücher sind Bestseller
geworden. Dr. Wolfram Bücking öffnet diese Kiste
für uns und führt Tricks für den dentalen Alltag
vor. Doch können wir damit wirklich arbeiten?
Funktionieren diese Tricks auch? Überzeugen Sie
sich selbst.
Mehr finden Sie im Programmheft auf Seite 34
oder unter www.fizaek-hb.de.
Kurs-Nr.
16514
Freitag, 03.06.2016
14.00 Uhr – 20.00 Uhr
Gebühr: EUR 438,–
Imbiss inkl.
Der ›schleichende‹ Verlust:
Ersosionen und Erosionsprophylaxe in der PZR
Halten Sie den ›schleichenden‹ Verlust auf und
freuen Sie sich auf einen spannenden Nachmittag
mit DH Sabine Meyer-Loos.
16030
Mehr finden Sie im Programmheft auf Seite 128
oder unter www.fizaek-hb.de.
Freitag, 10.06.2016
14.00 Uhr – 18.30 Uhr
Gebühr: EUR 184,–
Imbiss inkl.
Ihr Fortbildungsteam freut sich auf Ihre Anmeldung:
Bremen: [email protected] oder 0421 333 03-70 ·
Bremerhaven: [email protected]
04/2016 – 05/2016
Kurs-Nr.
© von Lieres – Fotolia.com
Demografischer und epidemiologischer Wandel
führen zu einer kontinuierlichen Zunahme von
Erkrankungen der Zahnhartsubstanzen. Eine davon
ist die Zahnerosion. Die Prävalenz der Erosionen
hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Das
Problem dabei: Die Patienten werden selbst erst auf
die Läsionen aufmerksam, wenn sie an Überempfindlichkeiten der Zähne leiden. Daher ist es für das
gesamte Prophylaxeteam von großer Bedeutung,
ein diagnostisches Augenmerk zu entwickeln, damit
so früh wie möglich erosive Läsionen festgestellt
werden. Lernen Sie, in der PZR das Risikoverhalten
der Patienten für Erosionsschäden einzuschätzen,
die diagnostische Kompetenz für Erosionsschäden
zu vermitteln und eine exakte Verlaufsdokumentation durchzuführen. Neben der Theorie präsentiert
Meyer-Loos klinische Fälle. Im praktischen Teil
werden Übungen zu Beurteilung des Schweregrads der Schäden und zur Fotodokumentation
durchgeführt.
Frage:
Wie berechnen wir das Versorgen eines Lückengebisses durch eine
in Adhäsivtechnik befestigte Brücke (›Marylandbrücke‹)?
go! z Fach 24
GOZ-Anfragen aus den Praxen und Antworten der Zahnärztekammer
Antwort:
Die Adhäsivbrücke (›Marylandbrücke‹) stellt eine Form der Versorgung von Schaltlücken dar und wird nach der
Nr. 5150 GOZ berechnet. Dabei handelt es sich in der Regel um das minimalinvasive Überbrücken einer Einzelzahn­
lücke. Die Adhäsivbrücke wird mittels Säureätztechnik befestigt. Das Befestigen kann an einem oder mehreren
Nachbarzähnen erfolgen. Dabei stellen Retentionsflügel die Verbindung zwischen dem Brückenkörper und den nicht
beschliffenen, konditionierten Ankerzähnen her.
Das Versorgen einer Schaltlücke kann auch mit einem Freiendbrückenglied durch Verankern an nur einem Pfeilerzahn
erfolgen.
Für jede weitere zu überbrückende Spanne ist die Nr. 5160 GOZ zusätzlich abrechenbar. Diese Position kann aber nur
in Verbindung mit der Nr. 5150 GOZ berechnet werden. Ein mehrfaches Berechnen der Nr. 5160 GOZ ist möglich.
Die Nrn. 5150 GOZ und 5160 GOZ beinhalten jedoch nicht die Präparation eines Zahnes.
Ist ein Beschleifen kaufunktionstragender Zahnflächen zum Herstellen der Retention am Pfeilerzahn / an Pfeilerzähnen erforderlich, ist anstelle der Nr. 5150 GOZ die Nr. 5020 GOZ (Teilkrone) oder die Nr. 5010 GOZ (Inlay als
Brückenanker) in Verbindung mit der Nr. 5070 GOZ zu berechnen.
Die Nrn. 5150 GOZ und 5160 GOZ sind auch berechenbar für temporäre Versorgungen, zum Beispiel während der
Ausheilphase von Extraktionswunden oder während des Einheilens von Implantaten. Die Leistungsbeschreibung
unterscheidet nicht zwischen temporärer und definitiver Versorgung.
Ausschlaggebend ist die zahnmedizinische Notwendigkeit.
Teilleistungen werden nach § 6 Abs. 1 GOZ und nicht nach den Nrn. 5050 GOZ oder 5060 GOZ berechnet.
Die Nr. 2197 GOZ kann nicht neben den Nrn. 5150 GOZ und 5160 GOZ berechnet werden. Erfolgt das Berechnen
der Brücke allerdings nach der Nr. 5020 GOZ oder Nr. 5010 GOZ , ist ein zusätzliches Berechnen der Nr. 2197 GOZ
möglich.
(bm)
✁
Das Wiedereingliedern einer Adhäsivbrücke wird nach der Nr. 5110 GOZ berechnet. In diesem Fall kann die adhäsive
Befestigung nach der Nr. 2197 GOZ je Ankerzahn selbstverständlich ebenfalls berechnet werden.
Die 5110 stellt auf das Wiedereingliedern nach Wiederherstellung ab, beinhaltet diese jedoch nicht.
Frage: Wie berechnen wir das Versorgen eines Lückengebisses durch eine in
Adhäsivtechnik befestigte Brücke (›Marylandbrücke‹)?
10
04/2016 – 05/2016
Zahnärztliche Berufsausübung und Recht
Wir sprechen erst mit Ihnen – und dann
über Geld. Denn bei uns gibt es keine
Empfehlungen, ohne dass wir Sie wirklich
verstehen. Genau dafür haben wir apoPur
entwickelt, unseren ganzheitlichen Beratungsansatz. Bei allem, was wir für
Sie tun können, von Finanzierungs- und
Anlagelösungen über Karrierewege bis
hin zu Immobilien und Vorsorge, gilt: Wir
beraten Sie umfassend – berufich und
privat. Schließlich sind wir Ihre Bank, die
Bank für Heilberufer.
Dr. Thomas Kühn,
Kunde der apoBank
04/2016 – 05/2016
11
Persönliches und Verschiedenes
Geänderte Uhrzeit
Vortrag zum Einsatz in der Mongolei
Unser Mitglied Dr. Heike Büchner war in der Zeit vom 06.08.
bis 27.08.2015 zusammen mit
ihrer Mitarbeiterin Xhilda Tashi
für die Stift ung Zahnärzte ohne
Grenzen in der Mongolei tätig.
Zusammen mit Dr. Wibke Schumann, die für die Stift ung 2015 in
Namibia gearbeitet hat, hält sie
am 14. April 2016 um 1.00 Uhr
einen Bildervortrag im Haus der
Zahnärzte, Universitätsallee 25.
Hierzu sind alle Interessierten
herzlich eingeladen. (hb)
Termine 2016
Stiftung Zahnärzte ohne G
Dentists
without
Vertreterversammlung
des Versorgungswerkes
der
Zahnärztekammer Berlin
Limits Foun
– DWLF –
Die Vertreterversammlungen des VZB finden in 2016 wie folgt statt:
DWLF Sammelstelle No
am Samstag, 2.04.2016, um 10:00 Uhr
und am Samstag, 10.12.2016, um 10:00 Uhr
In Memoriam
HERR RUDOLF BORNS
* 25.0.122 † 16.12.2016
Der Veranstaltungsort
wird als
rechtzeitig
unsererund
Website:
DWLF hat inzwischen
mehr
40 auf
feste
mobile Zahn
www.
VZB
erlin.org
bekanntgegeben.
Ländern, auf 4 Kontinenten eingerichtet oder fallweise u
Helferinnen Die
und
Helfer mit zahnmedizinischem Hintergru
Sitzungen sind für Mitglieder des Versorgungswerkes
Zahnstationen
und
gem. §3persönlich
Abs. 2 der Satzung öff
entlich.regelmäßig dafür ein,
benachteiligten Gebieten dieser Welt eine bedar
Grundversorgung erhalten. Die Hilfe ist für die Patienten k
Praxisjubiläen!
arbeiten ehrenamtlich.
Die Zahnärztekammer gratuliert
folgenden Jubilarinnen:
10
15
Wir brauchen Ihre Unterstützung – machen Sie mit!
Wir suchen gebrauchte, funktionsfähige, zahnmediz
Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren
10-jähriges Jubiläum
15- jähriges Jubiläum
Kirsten Scharlemann 01.01.2016 Manuela Gottschalk
(Zangen, 01.04.2016
Hebel, Pinzetten,
Spiegel,
Sonden, kleine
in der Praxis Stegemann
in der Praxis am Mühlenviertel
Zu guter Letzt …
…
Auto
die wir im „Ameisentransport“ in unsere mit mobilen
Einsatzgebiete mitnehmen können.
Sieger der Herzen! Torchalla wird Zweiter bei NDR Quizshow
Welches Nordlicht kennt sie nicht,
die Leuchte des Nordens? Jeden
Sonntagabend DER heißumkämpfte
Preis unter 5 Kandidaten aus den
nördlichen Bundesländern. Und
Ende Februar für unser Bundesland Bremen am Start: Dr. Christian
Torchalla, niedergelassener Zahnarzt
aus Bremerhaven.
Als Einziger mit der richtigen Antwort auf die Frage: »Was eröffnete
der Hildesheimer Soldat August
Armbrecht nach dem Fund eines
großen Silberschatzes? (Antwort
A: Bordell auf der Reeperbahn;
B: Gaststätte in Himmelsthür oder
Sie helfen uns mit Ihrer Instrumentenspende direkt, Bed
Grundversorgung
Hilfe angedeihen zu lassen.
C: Herrenboutique
in Wuppertal)«
ging Torchalla in Führung, verteidigte diese in einem spannenden
Fight gegen die übrigen KandidaKontakt zur Sammelstelle Nord:
ten und stand zu Recht im Finale.
Hier unterlag er denkbar knapp dem
Dr.mitHeike
Schleswig-Holsteiner
4 zu 5. Büchner und Thomas Kiefert
BILD Torchalla, Pilawa und Kandidat
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Lieferadresse: an die Praxis Dr. Heike Büchner, Warfer Lan
Gewinner war Torchalla aber in jeE-Mail-Adressen: [email protected] und tkiefert@ew
dem Fall! Denn es gelang ihm durch
seine sympathische und humorvolle
Art, für Bremen zu punkten. Und
nicht nur das, sondern er rückte auch
den zahnärztlichen Berufsstand ›ins
rechte Licht‹ Und das ganz ohne die »Der Zahnarztbesuch ist wie ein Wellness-Urlaub«: Dr. Christian Torchalla erklärt
Quizmaster Jörg Pilawa eine mögliche Patientensicht auf eine Zahn-Behandlung
Leuchte des Nordens … (jb)
Die richtige Antwort auf die Frage lautete übrigens B.
04/2016 – 05/2016