Stellungnahme - Alice Salomon Hochschule Berlin

Alice Salomon Hochschule Berlin, Alice-Salomon-Platz 5, D-12627 Berlin
An alle
Hochschulangehörigen
Debora Antmann
Frauenbeauftragte
Tel +49 (0)30 992 45 322
Fax +49 (0)30 992 45 245
[email protected]
Berlin, den 03.05.2016
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Stellungnahme zu sexueller Belästigung, sexualisierter Gewalt und Stalking an der
Hochschule
Den Umstand, dass auch die Hochschule als Teil gesellschaftlicher Sphären kein sicherer Raum
ist, nehmen die Hochschulleitung und die Frauen*beauftragten der Alice Salomon Hochschule
Berlin zum Anlass, sich in dieser Form eindeutig gegen sexuelle Belästigung, sexualisierte Gewalt
und Stalking an der Hochschule zu positionieren.
Von sexueller Belästigung, sexualisierter Gewalt und Stalking können Personen aller
Mitgliedergruppen der Hochschule betroffen sein und ihnen allen gegenüber sehen wir unsere
Verantwortung, dies nicht einfach geschehen zu lassen. Dabei sind alle Geschlechter betroffen,
also sowohl weibliche* als auch männliche* und trans* sowie inter* Menschen. Die zahlenmäßig
größte Gruppe von Betroffenen sind Frauen*; in Deutschland haben 60 % aller Frauen* seit ihrem
15. Lebensjahr irgendeine Form der sexualisierten Diskriminierung erlebt.
In Bezug auf Beschäftigte im Hochschulkontext, die sexuelle Belästigung erleben, ist die
Rechtslage in ihren Grundsätzen eindeutig. Die Hochschulen unterliegen in ihrer Funktion als
Arbeitgeber den Bestimmungen des AGG, woraus sich folgende Pflichten ergeben: Sie müssen die
erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen ergreifen und das Personal über
Rechte und Pflichten informieren, sie müssen eine Beschwerdemöglichkeit schaffen und im
Diskriminierungsfall von den geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen
Gebrauch machen (§ 12 AGG; Ist der_die Täter_in ebenfalls Beschäftigte_r, kommen
insbesondere Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung in Betracht, gegen
Beamt_innen sind disziplinarrechtliche Maßnahmen zu erwägen).
Doch auch, wenn die rechtliche Situation von Studierenden etwas komplizierter ist, ist der Hochschulleitung und den Frauen*beauftragten bewusst, dass im Hochschulkontext besondere Verwundbarkeiten von Studierenden in Bezug auf sexuelle Belästigung, sexualisierte Gewalt und
Stalking bestehen. Dabei ist vollkommen egal, ob es sich bei Täter_innen um Lehrende, Mitarbeiter_innen oder Kommiliton_innen handelt. Als Hochschule tragen wir die Verantwortung dafür,
Chancengleichheit im Studium und beim Zugang zu einer wissenschaftlichen Karriere auch
dadurch zu realisieren, dass ausreichender Schutz vor sexueller Belästigung, sexualisierter Gewalt
und Stalking gewährleistet wird. Als Orte der Lehre und Forschung haben wir den Auftrag, alle
Hochschulmitglieder – darunter auch die Studierenden – vor Diskriminierungen jeglicher Art zu
schützen und zu verhindern, dass ein Ausbildungs- und Lebensweg aufgrund sexueller Belästigung, sexualisierter Gewalt oder Stalking nicht in der gewünschten Weise fortgesetzt werden kann
oder gar abgebrochen werden muss. Daher gibt es an der ASH Berlin keinerlei Toleranz für belästigendes oder übergriffiges Verhalten irgendeiner Art.
Bankverbindung: Berliner Sparkasse BLZ 100 500 00 Kontonummer 660 000 8723
Fahrverbindung: U5 Hellersdorf (ab Alexanderplatz 30 min Fahrzeit) Tram 6, 18 Bus 195, 154
Sexuelle Belästigung bspw. wird in vielfältiger Art und Weise ausgeübt, etwa verbal, nonverbal
oder durch tätliche Angriffe. Dabei kann sexuelle Belästigung und Diskriminierung individuell sehr
unterschiedlich empfunden werden. Sie muss nicht intendiert oder bewusst ausgeübt worden
sein: entscheidend ist nur, ob sie bei der Betroffenen als sexuelle Belästigung oder Diskriminierung
ankommt!
Sexuelle Belästigung, sexualisierte Gewalt und Stalking werden im Hochschulalltag jedoch selten
explizit zum Thema gemacht. SCHEINBAR kommen solche Fälle an der ASH kaum vor.
Doch auch bei uns kann es durch Hierarchien und Abhängigkeitsverhältnisse am Arbeits- und
Studienplatz zu Grenzverletzungen und unangemessenen Annäherungsversuchen kommen.
Betroffene befürchten oft berufliche oder studiumsbezogene Nachteile, wenn sie sich gegen
sexuelle Belästigung, sexualisierte Gewalt oder Stalking zu Wehr setzen. Oder sie suchen die
Schuld bei sich und sind sich unsicher darüber, was ihnen genau passiert ist. Doch auch die
sexualisierte Diskriminierung durch Mitstudierende kann die betroffenen Studierenden erheblich
belasten und sie zu exkludierend wirkendem Vermeidungsverhalten bringen (Versäumnis von
Vorlesungen, Verzicht auf Veranstaltungsbesuche bis hin zum Abbruch des Studiums). Auch hier
wissen oft viele Betroffene das Geschehene nicht einzuordnen.
Wichtig ist jedoch:
Sie sind kein Einzelfall und auch nicht Schuld an dem Erlebten. Alle Menschen haben das
Recht zu studieren und zu arbeiten ohne sexistisch belästigt und diskriminiert zu werden!
Wir möchten Sie ermutigen gegen jede Form von sexueller Belästigung, Gewalt oder Stalking vorzugehen!
Wenn Sie selbst betroffen sind oder erfahren, dass eine dritte Person betroffen ist, können Sie sich
gern an die Frauen*beauftragten der ASH Berlin wenden. Ihre Angaben werden vertraulich, auf
Wunsch auch anonym behandelt.
Die Frauen*beauftragten der ASH beziehen gemeinsam mit der Hochschulleitung klar Stellung gegen jede Form von sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt und Stalking
und lassen sie damit nicht allein!
Beratung und Unterstützung:
Büro der Frauen*beauftragten
Raum 320/322
Alice-Salomon-Platz 5
12627 Berlin
Tel.: 030 - 99245-322
[email protected]
Außerhalb der Hochschule gibt es unterschiedliche Beratungsangebote. Einen Überblick gibt es
hier:
www.frauen-gegen-gewalt.de/organisationen.html
Debora Antmann
Prof. Dr. Uwe Bettig
Frauen*beauftragte der ASH
für die Hochschulleitung der ASH