FRAUENBERATUNGSSTELLE E.V. KREFELD Belästigung am

FRAUENBERATUNGSSTELLE E.V. KREFELD
Die Mitarbeiterinnen der Frauenberatungsstelle bieten Beratung und Therapie für Frauen und Mädchen ab 14 Jahren an. Das Angebot umfasst außerdem Beratung, Information und Prävention für Multiplikatorinnen und ratsuchende Frauen und Mädchen. Belästigung am Telefon
Weiterführende Informationen und Literaturtipps
www.bmj.bund.de
Informationen zum Rechtsschutz vom Bundesministerium der Justiz
www.liebeswahn.de
www.stalkingforschung.de
www.stalkingforum.de
Forum für Opfer und Angehörige mit Informationen und Hilfe zur Selbsthilfe
Dressing, Harald & Gass, Peter: Stalking! Verfolgung, Bedrohung, Belästigung, Hubert Verlag (2005)
Hoffmann, Jens & Voss, H.­G.: Psychologie des Stalking, Verlag für Polizeiwissenschaften (2006)
McEwan, Ian: Liebeswahn, Roman, Diogenes Verlag (1998)
Penfold, Rosalind B.: Und das soll Liebe sein? Eichborn Verlag, Frankfurt am Main (2006) Schumacher, Susanne: Stalking, Geliebt, verfolgt, gehetzt. – Ein Ratgeber für Betroffene. Hainholz Verlag Göttingen (2004)
Wir freuen uns über jede Spende, Ihre Zuwendung ist steuerlich absetzbar.
Volksbank Krefeld, BLZ 320 603 62, Kto. 10 10 12 40 14
Steckendorfer Straße 110 47798 Krefeld Telefon: 02151/800 571 www.frauenberatung­krefeld.de
Fast jede Frau hat selbst oder im engeren Bekanntenkreis Erfahrungen mit obszönen oder anderen belästigenden Telefonanrufen machen müssen.
Belästigung am Telefon ist eine Form von Gewalt gegen Frauen auf verbaler Ebene. Der Anrufer versucht Frauen seine sexuellen Wünsche aufzuzwingen. Er übt Macht aus, indem er versucht, Frauen zu verängstigen und zu bedrohen.
Wir empfehlen jeder Frau, die belästigt wird, Anzeige zu erstatten, damit diese Form von Gewalt mehr in die Öffentlichkeit gerückt wird.
TELEFONTERROR IST KEINE BAGATELLE!
Die Anrufer
Belästigende Anrufer sind sexuelle Gewalttäter per Distanz. Ziel der Belästigung ist es zu demütigen, zu quälen, zu erpressen und zu bedrohen. Befriedigung finden die Täter durch das Einschüchtern. Sie wollen unpersönlichen Sex in der Unterdrückerrolle erleben, wollen beherrschen, demoralisieren, zermürben und erniedrigen.
Sollten Sie von Anrufern belästigt werden, lassen Sie sich nicht verängstigen und einschüchtern! Wehren Sie sich!
Was können Sie für Ihre Sicherheit tun?
▪ Ihren Namen/Adresse gekürzt ins Telefonbuch eintragen lassen
▪ Inserate etc. unter Chiffre angeben
▪ Unerwartete Anrufe von Polizei, Ärzten oder Vertretern einer Behörde per Rückruf kontrollieren
Was können Sie bei belästigenden Anrufen tun?
▪ Sofort auflegen oder mit einer Trillerpfeife kräftig in den Hörer pfeifen
▪ Ruhe bewahren (Der Täter will, dass Sie Angst haben)
▪ Anrufbeantworter anschaffen (gegebenenfalls Aufzeichnung als Beweismittel nutzen)
▪ Anzeige bei der Polizei erstatten
▪ Bei wiederholten Anrufen Fangschaltung beantragen (Beratung beim jeweiligen Telefonanbieter, Kosten ca. € 40,­­)
▪ Eine Zählervergleichseinrichtung in Absprache mit der Polizei beantragen (falls der Täter bekannt ist)
▪ Eine neue Telefonnummer beantragen
▪ Eine Geheimnummer beantragen. Sie steht weder im Telefonbuch noch ist sie über die Auskunft zu erfahren.
▪ Der Nachteil dieser Verfahren ist der, dass Frauen damit aus der Öffentlichkeit verschwinden, also wieder unsichtbar werden. Wägen Sie ab, was für Sie am Sinnvollsten ist.
▪ Kontakt zu anderen Frauen aufnehmen zum Erfahrungsaustausch
▪ Kontakt zu Beratungsstellen aufnehmen
Rechtliche Möglichkeiten
Anzeige erstatten auf folgender Grundlage:
▪ Stalking (§ 283 StGB)
▪ Beleidigung (§ 185 StGB)
▪ Nötigung (§ 240 StGB)
▪ Bedrohung (§ 241 StGB)
In schweren Fällen:
▪ Körperverletzung (§ 223 StGB)