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29. April 2016
BUNDESREGIERUNG KÜRZT SOZIALLEISTUNGEN FÜR EU-AUSLÄNDER
KEINE EINWANDERUNG IN UNSERE SOZIALSYSTEME
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur
Einschränkung sozialer Leistungen für EU-Ausländer
vorgelegt:
Keine Leistung ohne Gegenleistung: Wer in

Deutschland noch nicht gearbeitet hat, wird für
5 Jahre von Hartz-IV-Leistungen und Sozialhilfe
ausgeschlossen.
Einmalige Nothilfe: EU-Ausländer erhalten

nach Ankunft für höchstens 4 Wochen eine
einmalige Überbrückungsleistung für Essen
und Unterkunft.
Darlehen für Rückreise: Betroffene können ein

Darlehen aufnehmen, um die Reise zurück in
ihr Heimatland zu finanzieren. Dort können sie
dann Sozialhilfe beantragen.
Um die Freizügigkeit in Europa zu erhalten, muss
Deutschland die Einwanderung in die Sozialsysteme
verhindern.“
Die CSU hat Anfang 2014 als erste und einzige Partei
das Thema Missbrauch der sozialen Sicherungssysteme durch Armutsmigration aufgegriffen und Vorschläge unterbreitet, wie dieser entgegengewirkt
werden kann.
Laut Bundesagentur für Arbeit haben im Januar
440.000 Menschen aus anderen EU-Staaten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bezogen. Besonders hoch ist der Anteil an Bulgaren und Rumänen.
Nicht alle dieser Menschen sind arbeitslos. Bereits
mit einem Minijob haben auch EU-Ausländer Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen. Viele sind Niedrigverdiener, die ihren Lohn mit deutschen Sozialleistungen aufstocken.
CSU-Chef Horst Seehofer:
„Die Bundesregierung handelt richtig. Es ist erfreulich,
dass Berlin jahrelange Forderungen der Bayern übernimmt. Verwunderlich ist nur, warum wir immer zuallererst für Dinge gescholten werden, die dann doch
kommen.“
Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt:
„Im Januar 2014 in Wildbad Kreuth haben wir ganz
schön Prügel bezogen, als wir das Thema Sozialmissbrauch auf die Tagesordnung gesetzt und konkrete
Vorschläge dazu gemacht haben. Ich freue mich, dass
die Gesetze nun in unserem Sinne verschärft werden.
CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer:
„Das ist ein CSU-Erfolg im Kampf gegen Armutszuwanderung. Freizügigkeit soll den Chancen eines gemeinsamen Arbeitsmarkes dienen und nicht der Wahl des
besten Sozialleistungssystems. Wir wollen Missbrauch
bekämpfen. Der Vorschlag aus dem Bundesarbeitsministerium ist ein guter Anfang. Wir fordern zudem,
dass die Höhe des Kindergeldes für im Ausland lebende Kinder an die Lebenshaltungskosten in deren Heimat angepasst wird.“
Hintergrund
Service
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter
www.csu.de
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