Europäische Kommission - Pressemitteilung Steuern: Kommission verklagt Deutschland wegen nicht erfolgter Anpassung der MwSt-Vorschriften für Reisebüros Brüssel, 28. April 2016 Deutschland hat es versäumt, für eine ordnungsgemäße Anwendung der in der MwStRichtlinie (Richtlinie 2006/112/EG des Rates) vorgesehenen MehrwertsteuerSonderregelung für Reisebüros zu sorgen und wird deshalb von der Europäischen Kommission vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagt. Mit der Regelung sollen die MwSt-Vorschriften für Reisebüros, die in der EU Pauschalreisen anbieten, vereinfacht und angepasst werden. Wenn die Anforderungen der Richtlinie erfüllt sind, müssen alle Reisebüros die Regelung anwenden, der zufolge die Gewinnmarge (Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten des Reisebüros und dem vom Reisenden zu zahlenden Gesamtbetrag ohne MwSt) als MwSt-Bemessungsgrundlage gilt. Ziel der Regelung ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Anbieter zu schaffen und Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat im September 2013 in mehreren Urteilen festgestellt, dass diese Sonderregelung nicht nur auf Reiseverkäufe von Reisebüros an privat Reisende, sondern auf Reiseverkäufe an jede Art von Kunden, einschließlich Unternehmen, Anwendung findet. In Deutschland gilt die Regelung derzeit nur für Reiseleistungen, die für Privatpersonen erbracht werden. Die deutschen Behörden gestatten den Reisebüros darüber hinaus, für alle Pauschalreisen, die sie während eines Steuerzeitraums erbringen, eine einzige Gewinnmarge anzusetzen. Nach den EUVorschriften müssen die Reisebüros die Nettogewinnspanne jedoch für jede Reiseleistung ermitteln. (Die Nettogewinnspanne dient als Maß der Rentabilität und wird über den als Prozentsatz der Einnahmen ausgedrückten Nettogewinn berechnet.) Sie dürfen dagegen keine Gesamtmarge für den gesamten durch die jeweilige Steuererklärung erfassten Zeitraum verwenden. Die Europäische Kommission hat am 24. September 2015 eine mit Gründen versehene Stellungnahme an die deutschen Behörden gerichtet. Da Deutschland es versäumt hat, seine Rechtsvorschriften mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen, hat die Europäische Kommission beschlossen, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Weitere Informationen: - Zu den wichtigsten Beschlüssen der Vertragsverletzungsverfahren im April 2016 siehe MEMO/16/1452. - Zu den Vertragsverletzungsverfahren im Bereich Steuern und Zollunion. - Zu den allgemeinen Vertragsverletzungsverfahren siehe MEMO/12/12. - Zu Vertragsverletzungsverfahren. IP/16/1461
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