Kommission verklagt Deutschland wegen nicht erfolgter

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Steuern: Kommission verklagt Deutschland wegen nicht erfolgter Anpassung
der MwSt-Vorschriften für Reisebüros
Brüssel, 28. April 2016
Deutschland hat es versäumt, für eine ordnungsgemäße Anwendung der in der MwStRichtlinie (Richtlinie 2006/112/EG des Rates) vorgesehenen MehrwertsteuerSonderregelung für Reisebüros zu sorgen und wird deshalb von der Europäischen
Kommission vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagt.
Mit der Regelung sollen die MwSt-Vorschriften für Reisebüros, die in der EU Pauschalreisen anbieten,
vereinfacht und angepasst werden. Wenn die Anforderungen der Richtlinie erfüllt sind, müssen alle
Reisebüros die Regelung anwenden, der zufolge die Gewinnmarge (Differenz zwischen den
tatsächlichen Kosten des Reisebüros und dem vom Reisenden zu zahlenden Gesamtbetrag ohne MwSt)
als MwSt-Bemessungsgrundlage gilt. Ziel der Regelung ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen für
Anbieter zu schaffen und Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat im September 2013 in mehreren Urteilen festgestellt, dass
diese Sonderregelung nicht nur auf Reiseverkäufe von Reisebüros an privat Reisende, sondern auf
Reiseverkäufe an jede Art von Kunden, einschließlich Unternehmen, Anwendung findet. In Deutschland
gilt die Regelung derzeit nur für Reiseleistungen, die für Privatpersonen erbracht werden.
Die deutschen Behörden gestatten den Reisebüros darüber hinaus, für alle Pauschalreisen, die sie
während eines Steuerzeitraums erbringen, eine einzige Gewinnmarge anzusetzen. Nach den EUVorschriften müssen die Reisebüros die Nettogewinnspanne jedoch für jede Reiseleistung ermitteln.
(Die Nettogewinnspanne dient als Maß der Rentabilität und wird über den als Prozentsatz der
Einnahmen ausgedrückten Nettogewinn berechnet.) Sie dürfen dagegen keine Gesamtmarge für den
gesamten durch die jeweilige Steuererklärung erfassten Zeitraum verwenden.
Die Europäische Kommission hat am 24. September 2015 eine mit Gründen versehene Stellungnahme
an die deutschen Behörden gerichtet. Da Deutschland es versäumt hat, seine Rechtsvorschriften mit
dem EU-Recht in Einklang zu bringen, hat die Europäische Kommission beschlossen, Deutschland vor
dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen.
Weitere Informationen:
- Zu den wichtigsten Beschlüssen der Vertragsverletzungsverfahren im April 2016 siehe
MEMO/16/1452.
- Zu den Vertragsverletzungsverfahren im Bereich Steuern und Zollunion.
- Zu den allgemeinen Vertragsverletzungsverfahren siehe MEMO/12/12.
- Zu Vertragsverletzungsverfahren.
IP/16/1461