Elternbeiträge

Elternbeiträge
Wird ein Kind in einer Kindertageseinrichtung oder durch eine Tagespflegeperson betreut, so müssen die Eltern festgelegte
Elternbeiträge zahlen. Diese richten sich nach dem Alter des Kindes, der wöchentlichen Betreuungszeit und dem
anrechenbaren Einkommen der Eltern.
Erfolgt eine Betreuung sowohl im Kindergarten als auch zusätzlich durch eine Tagesmutter, sind die jeweils vertraglich
vereinbarten Betreuungsstunden aufzuaddieren. Der Elternbeitrag richtet sich dann nach den Gesamtbetreuungsstunden.
Besuchen Geschwisterkinder in Herten gleichzeitig eine Tageseinrichtung, offene Ganztagsschule oder werden im Rahmen
der Kindertagespflege betreut, so entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind. Ergeben sich ohne die
Beitragsbefreiung unterschiedlich hohe Beträge, so ist der höchste Betrag zu zahlen.
Die Höhe der Beiträge ist in der Beitragssatzung der Stadt Herten geregelt. Es handelt sich um Monatsbeiträge.
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Merkblatt Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen236 k
Merkblatt Elternbeiträge Kindertagespflegestelle235 k
Satzung Elternbeiträge152 k