Nummer 41 Murr, den 02. Oktober 2015 für die Sitzung am 13. Oktober 2015 Seite 159 Neuregelung der Elternbeiträge für den Mini-Kindergarten am Kinderhaus Regenbogen Im September 2005 wurde in Murr der Mini-Kindergarten als Spielgruppe gegründet und in Betrieb genommen. Seither werden in dieser Gruppe bis zu 10 Kinder im Alter zwischen 2 und 3 Jahren spielerisch an den späteren Kindergartenbesuch herangeführt. Der MiniKindergarten wurde im März 2013 in das Kinderhaus Regenbogen integriert, zuvor war er im Gebäude des Kindergartens Murrer Strolche zu Hause. Aktuell erfolgt die Betreuung der Kinder im Mini-Kindergarten an 3 Wochentagen mit jeweils 3,5 Stunden, was einer wöchentlichen Betreuungszeit von 10,5 Stunden entspricht. Für das Betreuungsangebot wird ein pauschaler Elternbeitrag von 70,00 € an 11 Monaten im Jahr erhoben, der Ferienmonat August ist beitragsfrei. Diese, noch aus den Anfangsjahren stammende, pauschale Beitragsregelung wurde in jüngster Zeit von Elternseite hinterfragt, weil sie im Gegensatz zu den Beitragsregelungen in der Kleinkindbetreuung, der Kindergartenkinderbetreuung und in der Schulkinderbetreuung noch keine nach der Zahl der Kinder in der Familie gestaffelten Beitragssätze vorsieht. Familien mit mehreren Kindern sehen sich mit der pauschalen Beitragsregelung im Nachteil. Von der Verwaltung wird deshalb angeregt, die Elternbeiträge für den Mini-Kindergarten mit Wirkung vom 01. Januar 2016 neu zu regeln und eine Beitragsstaffelung einzuführen, die, wie in allen anderen Kinderbetreuungsbereichen auch, Rücksicht nimmt auf die Zahl der Kinder in der Familie. Ausgehend von den aktuellen Beitragssätzen für Kinder unter 3 Jahren am Kinderhaus in der VÖ-Betreuung mit 30 Betreuungsstunden ergibt sich durch Umrechnung auf die wöchentlichen 10,5 Betreuungsstunden des Mini-Kindergartens folgender Beitragsvorschlag: Familie mit 1 Kind Familie mit 2 Kindern Familie mit 3 Kindern Familie mit 4 und mehr Kindern 108,00 € 80,00 € 55,00 € 22,00 € Seite 160 Mit einer Aufgabe der Pauschalregelung und der Einführung der kinderzahlbezogenen Beitragsneuregelung müssten Familien mit 1 und 2 Kindern künftig zwar etwas höhere Beiträge zahlen, Familien mit 3 und mehr Kindern würden mit dieser Neuregelung aber erheblich entlastet. Wesentliche Änderungen am Beitragsvolumen insgesamt ergeben sich durch eine Umstellung von der Pauschalregelung auf die kinderbezogene Beitragsregelung nicht. Beschlussvorschlag: Die Elternbeiträge für den Besuch des Mini-Kindergartens am Kinderhaus Regenbogen werden ab dem 01. Januar 2016 monatlich im 11-Monats-Modell wie folgt festgesetzt: Für 1 Kind aus einer Familie mit einem Kind 108,00 € Für 1 Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 80,00 € Für 1 Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren 55,00 € Für 1 Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 22,00 €
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