Neuregelung der Elternbeiträge für den Mini

Nummer 41
Murr, den 02. Oktober 2015
für die Sitzung am 13. Oktober 2015
Seite 159
Neuregelung der Elternbeiträge für den Mini-Kindergarten
am Kinderhaus Regenbogen
Im September 2005 wurde in Murr der Mini-Kindergarten als Spielgruppe gegründet und in
Betrieb genommen. Seither werden in dieser Gruppe bis zu 10 Kinder im Alter zwischen 2
und 3 Jahren spielerisch an den späteren Kindergartenbesuch herangeführt. Der MiniKindergarten wurde im März 2013 in das Kinderhaus Regenbogen integriert, zuvor war er im
Gebäude des Kindergartens Murrer Strolche zu Hause. Aktuell erfolgt die Betreuung der
Kinder im Mini-Kindergarten an 3 Wochentagen mit jeweils 3,5 Stunden, was einer
wöchentlichen Betreuungszeit von 10,5 Stunden entspricht.
Für das Betreuungsangebot wird ein pauschaler Elternbeitrag von 70,00 € an 11 Monaten im
Jahr erhoben, der Ferienmonat August ist beitragsfrei.
Diese, noch aus den Anfangsjahren stammende, pauschale Beitragsregelung wurde in
jüngster Zeit von Elternseite hinterfragt, weil sie im Gegensatz zu den Beitragsregelungen in
der Kleinkindbetreuung, der Kindergartenkinderbetreuung und in der Schulkinderbetreuung
noch keine nach der Zahl der Kinder in der Familie gestaffelten Beitragssätze vorsieht.
Familien mit mehreren Kindern sehen sich mit der pauschalen Beitragsregelung im Nachteil.
Von der Verwaltung wird deshalb angeregt, die Elternbeiträge für den Mini-Kindergarten mit
Wirkung vom 01. Januar 2016 neu zu regeln und eine Beitragsstaffelung einzuführen, die,
wie in allen anderen Kinderbetreuungsbereichen auch, Rücksicht nimmt auf die Zahl der
Kinder in der Familie.
Ausgehend von den aktuellen Beitragssätzen für Kinder unter 3 Jahren am Kinderhaus in der
VÖ-Betreuung mit 30 Betreuungsstunden ergibt sich durch Umrechnung auf die
wöchentlichen 10,5 Betreuungsstunden des Mini-Kindergartens folgender Beitragsvorschlag:
Familie mit 1 Kind
Familie mit 2 Kindern
Familie mit 3 Kindern
Familie mit 4 und mehr Kindern
108,00 €
80,00 €
55,00 €
22,00 €
Seite 160
Mit einer Aufgabe der Pauschalregelung und der Einführung der kinderzahlbezogenen
Beitragsneuregelung müssten Familien mit 1 und 2 Kindern künftig zwar etwas höhere
Beiträge zahlen, Familien mit 3 und mehr Kindern würden mit dieser Neuregelung aber
erheblich entlastet.
Wesentliche Änderungen am Beitragsvolumen insgesamt ergeben sich durch eine
Umstellung von der Pauschalregelung auf die kinderbezogene Beitragsregelung nicht.
Beschlussvorschlag:
Die Elternbeiträge für den Besuch des Mini-Kindergartens am Kinderhaus
Regenbogen werden ab dem 01. Januar 2016 monatlich im 11-Monats-Modell wie folgt
festgesetzt:
Für 1 Kind aus einer Familie
mit einem Kind
108,00 €
Für 1 Kind aus einer Familie
mit zwei Kindern unter 18 Jahren
80,00 €
Für 1 Kind aus einer Familie
mit drei Kindern unter 18 Jahren
55,00 €
Für 1 Kind aus einer Familie
mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren
22,00 €