Sellering bekräftigt Forderung nach Senkung des Rundfunkbeitrages Der Landtag hat heute über zwei Rundfunkstaatsverträge beraten. Mit dem 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag werden ARD und ZDF beauftragt, ein Online-Angebot für Jugendliche auf den Weg zu bringen, finanziert durch die Einstellung der wenig genutzten Spartenkanäle EinsPlus und ZDFKultur. Schwerin, 20.04.2016 Nummer: 76/2016 Mit dem Änderungsstaatsvertrag wird auch eine Bewertung des 2013 neu eingeführten haushaltsbezogenen Rundfunkbeitrages vorgenommen. „Der Rundfunkbeitrag hat sich insgesamt bewährt“, betonte der Regierungschef. Ein gewichtiges Argument für das neue System der Beitragsbemessung „ist neben der Einnahmesicherheit für die Anstalten auch eine Beitragsstabilität für die Nutzer.“ In kleineren Bereichen sollen Änderungen vorgenommen werden. Der Ministerpräsident bekräftigte seine Forderung nach einer Senkung des Rundfunkbeitrages. Nach der Evaluierung sei es nun an der Zeit, „alle Spielräume für eine Beitragssenkung zu nutzen. Ich habe keinerlei Verständnis dafür, dass einige meiner Kollegen bereits signalisiert haben, dass sie der aktuellen Empfehlung der KEF, die Beiträge weiter zu senken erneut nicht folgen wollen.“ In einem weiteren Tagesordnungspunkt befasste sich der Landtag mit der Änderung des Digital-Angebotes des NDR. So soll es künftig ein Musikangebot mit dem Schwerpunkt „Schlager und ähnliche deutschsprachige Angebote“ geben. Obwohl sich viele Menschen mehr Schlager im normalen Programm wünschten, sei dieses „neue Digitalangebot ein Schritt nach vorn“, so der Ministerpräsident. Deshalb empfehle die Landesregierung Zustimmung. Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Schloßstraße 2– 4 19053 Schwerin Telefon: +49 385 588-1040 Telefax: +49 385 588-1048 E-Mail: [email protected] Internet: www.mv-regierung.de V. i. S. d. P.: Andreas Timm
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