Bündnis für Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit Mecklenburg-Vorpommern, Hauptrunde 18. April 2016 Bericht der Bündnispartner zum aktuellen Umsetzungsstand des „Fachkräftebündnisses für Mecklenburg-Vorpommern“ Seite 2 von 17 Inhaltsverzeichnis1 1. Einleitung......................................................................................................................... 3 2. Entwicklung der Rahmenbedingungen für Wirtschaft und Arbeit ............................... 4 3. Ergebnisse....................................................................................................................... 6 3.1 Jugendliche optimal auf das Berufsleben vorbereiten und in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren ................................................................................................. 7 3.2 Fachkräftebedarf und Erwerbspotential identifizieren ............................................... 11 3.3 Fachkräftepotential durch attraktive Rahmenbedingungen erschließen .................. 11 3.4 Fachkräftepotential in Betrieben erhalten ................................................................... 14 3.5 Für den Wirtschafts-, Arbeits- und Lebensstandort werben ...................................... 15 4. Fazit................................................................................................................................ 15 5. Fortführung des Bündnisses - Ausblick...................................................................... 16 1 Dieser Bericht sowie der umfassende Bericht der Geschäftsstelle des Fachkräftebündnisses auf der Basis der Zuarbeiten der Bündnispartner baut auf der ursprünglichen Gliederung nach Handlungsfeldern und Maßnahmen auf, hat sich aber bereits in seiner Fortschreibung der Vorjahre auf bestimmte Handlungsfelder und Maßnahmen in der Darstellung konzentriert. Die jeweiligen konkreten Bezüge ergeben sich aus den Überschriften der einzelnen Kapitel. Die Bezüge zur Maßnahme Gliederung des FKB sind in den Fußnoten dargestellt. Seite 3 von 17 1. Einleitung Im Rahmen des Bündnisses für Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit unterzeichneten die Bündnispartner das „Fachkräftebündnis für Mecklenburg-Vorpommern“ am 31. Januar 2011. Laut Koalitionsvereinbarung 2011 bis 2016 ist es ein Schwerpunkt der Landespolitik, um mit seinem breiten Ansatz von Zielen und Einzelmaßnahmen dem Fachkräftemangel wirksam zu begegnen. Ziel des Fachkräftebündnisses ist die Identifizierung, Erschließung und Sicherung eines ausreichenden und gut qualifizierten Fachkräfteangebotes. Angesichts der erwarteten demografischen Entwicklung und der damit verbundenen Prognose für den Rückgang der erwerbsfähigen Bevölkerung von rund 257.000 Menschen im Zeitraum von 2010 bis 2030 ist die Sicherung des Fachkräftepotentials zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor für die Unternehmen geworden. Quelle: Eigene Darstellung2 Die demografische Entwicklung hat nicht nur auf die Entwicklung der Gesamtzahl der Bevölkerung erhebliche Auswirkungen, sondern auch auf die Altersstrukturen: der Anteil der älterer arbeitender Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung wird steigen. Dies stellt die Unternehmen und die Gesellschaft vor umfassende Herausforderungen, um den Kreis der älteren Menschen länger als bisher im Arbeitsleben zu halten. 2 Quelle Indikatorenset unter Bezugnahme Statistisches Amt MV, Statistische Berichte: Bevölkerung, Haushalte, Familien, Fläche A133K 2008-2014 (Berechnung der Altersgruppe 15-64 Jahre) und Aktualisierte 4. Landesprognose zur Bevölkerungsentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern bis 2030 Seite 4 von 17 Gleichzeitig bedingt der hohe Anteil der über 65-Jährigen bzw. und vor allem der über 80-Jährigen einen höheren Bedarf an Pflege- und Betreuungskräften, was die Konkurrenz um das verfügbare Fachkräftepotential, insbesondere im Dienstleistungssektor, noch verstärken wird. Nicht berücksichtigt sind in diesem Bericht die aktuellen Entwicklungen im Bereich Flüchtlinge und Migration seit 2015, da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Fachkräftebündnisses 2011 eine solche Entwicklung nicht voraussehbar war. Ausgehend von sieben Leitsätzen arbeitet das Fachkräftebündnis an fünf zentralen Handlungsfeldern, die mit 29 Unterzielen und 107 Maßnahmen untersetzt sind. Die Handlungsfelder setzen an den Lebensphasen des Einzelnen an, beginnend mit der frühkindlichen Bildung über die Ausbildung in Schule und Beruf bis zum Ende des Berufslebens. 2. Entwicklung der Rahmenbedingungen für Wirtschaft und Arbeit Es zeigt sich für Mecklenburg-Vorpommern insgesamt ein positiver Trend. Die Maßnahmen des Fachkräftebündnisses und die insgesamt günstige Wirtschaftsentwicklung der letzten Jahre haben sich positiv auf Erwerbstätigkeit und Beschäftigung ausgewirkt. Seite 5 von 17 Die Arbeitslosenzahl ist derzeit die geringste seit 1991 und um 23.765 niedriger als 2010. Aktuelle Zahlen im Vergleich: Jahresdurchschnitt3 Mecklenburg-Vorpommern 2015 = 86.100 2010 = 109.865 Die Gesamtzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter lag Ende Juni 2015 bei 553.783. Das ist ein Anstieg um 19.836 Beschäftigte seit dem Jahr 2010. Quelle: Eigene Darstellung, siehe Quelle 3 Die Arbeitsentgelte der Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern sind in den letzten Jahren gestiegen, die Angleichungsquote zum Bundesdurchschnitt liegt jedoch kaum verändert bei annähernd 72 Prozent. Die bisherigen Erfolge bei der Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von 72,8 Prozent in 2010 auf 73,9 Prozent in 2014 reichen insgesamt noch nicht aus, um die Auswirkungen des demografischen Wandels längerfristig auszugleichen, zumal der Bundesdurchschnitt mit 77,7 Prozent Erwerbstätigenquote in 2014 deutlich höher lag. Es bedarf vielmehr der Mobilisierung aller Potentiale und weiterer Anstrengungen aller Akteure. Weil strukturelle Defizite im Industrie und Unternehmensbesatz und die demografische Tendenz die Dynamik der Entwicklung weiter bremsen, bedarf es eines fortgesetzten konstruktiven Zusammenwirkens der Sozialpartner im Bündnis mit der Landesregierung, der Bundesagentur sowie den Kammern und Kommunen um die positiven Entwicklungstrends zu verstärken. 3 Quelle Indikatorenset nach Angaben der Agentur für Arbeit Seite 6 von 17 3. Ergebnisse Das Fachkräftebündnis mit seinen fünf Handlungsfeldern, 29 Einzelzielen und 107 Maßnahmen stellt sich als systematischer Ansatz zur Fachkräftesicherung dar, der in Zusammenarbeit und unter Verabredung klarer Ziele der Bündnispartner entwickelt und weiterentwickelt wurde. Es geht um das koordinierte Ineinandergreifen kohärent aufeinander abgestimmter Ansätze der am Fachkräftebündnis beteiligten Partner, die in ihrer Gesamtheit die Fachkräftesicherung unterstützen sollen. Trotz der bisher erreichten Ergebnisse sind sich die Bündnispartner bewusst, dass dies nur Zwischenziele sind, die kontinuierlich fortentwickelt werden müssen. Auch aus diesem Grund sind flankierende Initiativen, wie die Resolution zur Fachkräftesicherung der Vollversammlung der IHK zu Schwerin vom September 2015 beziehungsweise vergleichbare Initiativen anderer Kammern und Akteure des Bündnisses wichtig, in deren Ergebnis nicht nur Erwartungen an Politik und Gesellschaft ausgesprochen werden, sondern konkrete Bekenntnisse der Unternehmen zur Unterstützung von Umsetzungsschritten des Bündnisses erfolgen. Dieser Bericht stellt entlang der Daten zu den Erfolgsindikatoren die wichtigsten Ergebnisse in den fünf Handlungsfeldern des Fachkräftebündnisses dar und identifiziert den möglichen weiteren Handlungsbedarf. Eine umfassende Darstellung zu den Einzelmaßnahmen ist in einem ausführlichen fortgeschriebenen Bericht sowie der Anlage 1 durch die Geschäftsstelle der AG 2 „Zukunft der Arbeit“ des „Bündnisses für Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit“ erfolgt. Zur Standortverbesserung wurden zahlreiche konkrete Fortschritte in allen Handlungsfeldern umgesetzt. Beispielhaft sei darauf verwiesen, dass neben der Absenkung der Arbeitslosigkeit von 109.865 im Jahr 2010 auf 86.100 im Jahr 2015 auch die Erwerbstätigenquote für alle Altersgruppen und für Alleinerziehende von 63,1 Prozent im Jahr 2010 auf 72,7 Prozent im Jahr 2014 gesteigert werden konnte. Der negative Wanderungssaldo hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich reduziert. 2013 wurde erstmals wieder eine Nettozuwanderung4 in das Land Mecklenburg-Vorpommern ausgewiesen. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Ausländer ist gestiegen. Die positive Standortentwicklung schlägt sich auch in den Meinungen der Bevölkerung nieder5. So waren im Herbst 2015 61 Prozent der Menschen in unserem Land der Auffassung, dass sich Mecklenburg-Vorpommern gut entwickelt hat und 5 Prozent der Menschen bewerten die Lebensqualität in unserem Land als gut bis sehr gut, 33 Prozent sehen sogar eine sehr gute Entwicklung. Diese Entwicklungen können als Spiegelbild der auf Wachstum, Beschäftigung und Einkommen zielenden Wirtschaftspolitik gesehen werden, die auch auf eine gestiegene reale Wertschöpfung sowie erhöhte durchschnittliche Arbeitnehmerentgelte verweisen 4 5 Dieser Wanderungsgewinn resultierte gemäß Angaben des Statistischen Amtes MV aus einem negativen Wanderungssaldo der Deutschen in Höhe von 1 275 Personen und Wanderungsgewinnen bei der ausländischen Bevölkerung von 1 986 Personen TNS Emnid, Oktober 2015, über: www.mv-regierung.de/service Seite 7 von 17 kann. Auch deshalb steht weiterhin die Erhöhung des intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums zur weiteren Entwicklung einer zukunftsfähigen, selbsttragenden Wirtschaft mit werthaltigen und wettbewerbsfähigen Arbeitsplätzen für Frauen und Männer und zur Steigerung der sozialen Teilhabe im Mittelpunkt des ESF-Förderung des Landes. Im Bereich Bildung ist neben der Erhöhung des quantitativen Angebots auch die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung durch eine Reihe von Maßnahmen verbessert worden, zum Beispiel durch die Verbesserung der Fachkräfte-Kind-Relation von 1 zu 17 in 2010 auf 1 zu 16 in 2015. Zudem ist es gelungen, die Quote der Abgänger ohne Berufsreife deutlich von 13,8 Prozent in 2010 auf 8,4 Prozent in 2015 zu reduzieren. Das etablierte Qualitätsmanagement an Schulen wurde gestärkt. Auf der Grundlage der Schulqualitätsverordnung vom 9. November 2015, in der die Aufgaben sowie die Zusammenarbeit der Verantwortlichen konkretisiert wurden, entwickeln und kontrollieren die Verantwortlichen in Schule, Schulaufsicht und Schulberatung einen effizienten und kontinuierlichen Prozess der Schulentwicklung. Weitere Verbesserungspotentiale liegen in der Absenkung der Quote der Schülerinnen und Schüler ohne Berufsreife, im Übergang von der Schule in den Beruf sowie in der Reduzierung vorzeitig gelöster Ausbildungsverträge. In die Bewertung ist einzustellen, dass in diesen Themenfeldern bereits umfangreiche Verbesserungsmaßnahmen eingeleitet bzw. vorgeschlagen sind. Die Bedarfe sind frühzeitig in die Planungen zu den Operationellen Programme für den ESF und den EFRE für die Förderperiode 2014 bis 2020 eingeflossen, so dass es hierzu auch eine finanzielle Absicherung gibt. Die Anstrengungen werden fortgesetzt, um die wirtschaftliche Basis in MecklenburgVorpommern zu verbreitern und die Zahl der Unternehmen mit wertschöpfenden Arbeitsplätzen in international wettbewerbsfähigen Branchen zu erhöhen. Voraussetzung ist dafür die Bereitstellung, Gewinnung bzw. Entwicklung einer ausreichenden Anzahl erforderlicher hochqualifizierter Arbeitskräfte. In der Gesamtschau ist der aktuelle Umsetzungsstand des Fachkräftebündnisses positiv zu bewerten. Die Bedeutung des Themas Fachkräftesicherung ist stärker in den Fokus aller Partner gerückt. Die Prognosen zur Entwicklung der erwerbsfähigen Bevölkerung und die perspektivische Situation der Wirtschaft erfordern, dass hieran festgehalten wird. 3.1 Jugendliche optimal auf das Berufsleben vorbereiten und in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren6 3.1.1 7 Um die Bildungschancen aller Kinder in Mecklenburg-Vorpommern von Beginn 6 7 Bezieht sich auf HF 1. FKB Bezieht sich auf 1.1. FKB Seite 8 von 17 an weiter zu verbessern, sind die Investitionen in den Ausbau der frühkindlichen Bildung fortgesetzt worden. Die Inanspruchnahmequote zeigt, dass das Land hier im bundesweiten Vergleich vorn liegt. So liegt die Quote bei Kindern unter 3 Jahren in MV, die ein institutionelles Angebot wahrnehmen, bei 56 Prozent im Jahr 2015 - während in Westdeutschland nur ein Wert von 28,2 Prozent erreicht werden konnte. Auch bei den Kindern von 3 bis 5 Jahren erreicht Mecklenburg-Vorpommern mit 96,8 Prozent einen Spitzenwert. Neben der Erhöhung des quantitativen Angebots ist auch die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung durch eine Reihe von Maßnahmen verbessert worden. 3.1.2 8 Wie bereits in der Einleitung erwähnt, werden die Bündnispartner gemeinsam die erfolgreiche Arbeit mit dem Ziel fortsetzen, die Zahl der Schulabgängerinnen und -abgänger ohne Berufsreife weiter zu reduzieren. Die Quote der Abgänger ohne Berufsreife konnte bereits deutlich reduziert werden. Im Jahr 2015 verließen in Mecklenburg-Vorpommern 1.000 Schülerinnen und Schüler die Schule ohne mindestens den Abschluss „Berufsreife“. Das entspricht einer Quote von 8,4 Prozent. Somit konnte die Quote um 5,4 Prozentpunkte gegenüber 2010 gesenkt werden, das entspricht 39,1 Prozent. Ergänzend dazu gibt es die mittlerweile gebührenfreie Möglichkeit, den Schulabschluss an der Volkshochschule zu erwerben. Dies schafften im Schuljahr 2014/2015 weitere 85 Personen. Quelle: Eigene Darstellung9 Die Bündnispartner begrüßen daher, dass zur Verbesserung der Situation mit weiteren Maßnahmen wie zusätzliche Förderstunden zur individuellen Förderung leistungs- 8 9 Bezieht sich auf 1.3. FKB Quelle Indikatorenset unter Bezug auf StatBundesamt, Berufliche Bildung Seite 9 von 17 schwächerer Schülerinnen und Schüler, die Einrichtung eines freiwilligen 10. Schuljahres an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und die Weiterentwicklung des Praxislernen begonnen wurde. 3.1.310 Die Bündnispartner sehen mit dem von der Arbeitsgruppe vorgelegten Landeskonzept zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Übergang von der Schule in den Beruf die Chance zu einer weiteren Qualitätsverbesserung. Sie halten die Weiterentwicklung der Berufsorientierung durch eine stärkere Herausstellung des Lebens- und Arbeitsweltbezugs und die zukünftig flächendeckende Nutzung der Potentialanalyse im Rahmen des Übergangskonzeptes Schule-Beruf für die richtigen Bausteine, um den möglichst schnellen und direkten Übergang in eine betriebliche Ausbildung und deren erfolgreichen Abschluss zu erreichen. Dazu gehört unter anderem auch die flächendeckende Nutzung des Berufswahlpasses, die Fortführung des Berufswahlsiegels, die Fokussierung auf den kontrollierten Zugang zu Übergangsmaßnahmen und die Abstimmung zwischen verschiedenen bestehenden Angeboten, die Sicherstellung einer übergreifenden Zusammenarbeit durch flächendeckende, regionale Arbeitsbündnisse Jugend-Beruf sowie die vorgeschlagenen Unterstützungsangebote für Auszubildende und Unternehmen. Die Bündnispartner halten es für erforderlich, dass die begonnene Praxisüberführung des gemeinsam erarbeiteten Landeskonzeptes mit seinen Verfahrens- und Inhaltsinnovationen durch die gemeinsame Steuerungsgruppe weiterhin begleitet wird. Zukünftige Schwerpunkte sind die Umsetzung des Modellvorhabens und dessen spätere Überführung als Regellösung sowie die Umsetzung der Leitlinien der Berufs- und Studienorientierung im gymnasialen Bildungsgang und des Themas Inklusion. 3.1.411 Die Qualitätssicherung und –entwicklung in allen Schularten ist etabliert und wurde durch eine neue Schulqualitätsverordnung gestärkt. Hiermit wurden die Aufgaben der Verantwortlichen konkretisiert, um einen effizienten und kontinuierlichen Prozess der Schulentwicklung zu forcieren. An konkreten Maßnahmen sind zu nennen: Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Lehrkräfte, Bereitstellung von Unterrichtsberaterinnen und –beratern, Landesvergleichsarbeiten (Vera), zentrale Abschlussprüfungen, interne Evaluation, Berufswahlsiegel und Qualitätsmanagement QEBB an den beruflichen Schulen. 3.1.512 Die Landesregierung hat Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung der Unterrichtsversorgung, zur Entwicklung und weiteren Profilierung der beruflichen Schulen mit Außenstellen und RBB sowie zur Qualitätssicherung und zur Nachwuchsgewinnung eingeleitet. Beispielhaft seien hier die Verbesserung der Schüler-Lehrkräftestellen-Relation von 28:1 auf 26,6:1, der Ausstieg aus der Teilzeitregelung des Lehrerpersonalkonzeptes für Lehrkräfte der beruflichen Schulen und die Sicherung des Lehrkräftebedarfs für berufliche Schulen durch Errichtung des IQMV-Kompetenzzentrums und 10 11 12 Bezieht sich auf 1.3 bis 1.8 FKB Bezieht sich auf 1.2. FKB Bezieht sich auf 1.10. FKB Seite 10 von 17 Ausweitung der berufspädagogischen Studiengänge als Maßnahmen erwähnt, die umgesetzt wurden oder deren Umsetzung eingeleitet wurde. Dies gilt auch für die Einführung des Qualitätsmanagements QEBB Schaffung einer Vertretungsreserve für die beruflichen Schulen und die Bereitstellung von weiteren 49 Stellen für die Schuljahre 2015/2016 und 2016/2017. Darüber hinaus gehört die Sicherung verlässlicher Rahmenbedingungen für die erforderliche Entwicklung Regionaler Beruflicher Bildungszentren. Eine stabile Berufsschullandschaft mit etablierten Standorten bzw. Zuständigkeiten für die jeweiligen Berufe gilt als Garant und zugleich als Ziel der gemeinsamen Bemühungen zur Qualitätssicherung. Die Bündnispartner streben weiterhin eine konsequente Umsetzung der Maßnahmen an. Die Sozialpartner und Kammern erwarten über die Maßnahmen gegen den fachbezogenen Unterrichtsausfall und zur Qualitätsverbesserung an den Berufsschulen eine ausreichende Berichterstattung. Die Landesregierung hat wiederholt darauf hingewiesen, dass aus einer derartigen Berichterstattung kein Steuerungswissen abgeleitet werden kann, und lehnt dieses weiterhin ab. 3.1.613 Die Bündnispartner erwarten, dass die eingeleiteten Maßnahmen zu mehr betrieblichen Ausbildungsverträgen führen und eine weitere Reduzierung der vorzeitigen Vertragslösungen erreicht werden kann. Es konnte der Anteil der ausbildenden Betriebe an den Betrieben mit Ausbildungsberechtigung von 38 Prozent in 2010 auf 43 Prozent in 2014 erhöht werden14. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Ausbildungsbeteiligung der Betriebe das dritte Jahr in Folge angestiegen, allerdings von einem sehr niedrigen Stand. Der seit Ende der 1990er Jahre bis 2011 anhaltende Abwärtstrend in der Ausbildungsbeteiligung der Betriebe Mecklenburg-Vorpommerns scheint damit beendet zu sein. Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Vorzeitige Vertragslösungen“ sind zwischenzeitlich aufgegriffen worden. Beispielhaft seien hier die Verbesserung der Berufsorientierung sowie einen umfänglichen Instrumenteneinsatz zur Berufsberatung, der Vermittlung, den ausbildungsbegleitenden Hilfen sowie der Qualifizierung aller Berufsbildungsverantwortlichen erwähnt. Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe sind ebenfalls in das Landeskonzept „Übergang Schule-Beruf“ eingeflossen. Auch bestehende Instrumente, wie die Berufseinstiegsbegleitung, die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB), die betrieblichen Einstiegsqualifizierungen (EQ), die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH), die außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE) sowie die assistierte Ausbildung, werden zur Vermeidung von vorzeitigen Vertragslösungen genutzt. Die Betriebe werden bei Ausbildungskonflikten durch die Ausbildungsberaterinnen und -berater der zuständigen Stellen (Kammern) und der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit unterstützt. 13 14 Bezieht sich auf 1.9. des FKB IAB-Betriebspanel Seite 11 von 17 Als weiteres Beispiel sei hier die Initiative „AusBildung wird was – Spätstarter gesucht“ erwähnt. Seit Beginn der Initiative bis zum Juli 2015 haben 2.340 junge Erwachsene in Mecklenburg-Vorpommern eine abschlussorientierte Qualifizierungsmaßnahme oder ein reguläres Ausbildungsverhältnis begonnen. 3.2 Fachkräftebedarf und Erwerbspotential identifizieren15 Aus Sicht der Bündnispartner sind mit dem IAB-Betriebspanel und dem Arbeitsmarktmonitor der Bundesagentur für Arbeit ausreichende Instrumente zu einer Bedarfsidentifizierung vorhanden. 3.3 Fachkräftepotential durch attraktive Rahmenbedingungen erschließen16 3.3.117 Die Erwerbstätigenquote von Frauen hat sich seit 2010 von 71,1 auf 72,1 Prozent im Jahr 2014 positiv entwickelt. Die Beschäftigungssicherung Älterer gewinnt an Bedeutung. Die Unternehmen in unserem Land haben dies erkannt und führen Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Gesundheit ihrer Beschäftigten durch. Das Land unterstützt diese Bemühungen u.a. durch das Aktionsprogramm zur Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung. Zwar verringerte sich die Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II in den letzten Jahren kontinuierlich, jedoch müssen die Bemühungen zur Reduktion der Sockelarbeitslosigkeit fortgesetzt werden. Besonders positiv zu erwähnen ist die Entwicklung des Anteils der erwerbsfähigen Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren von 63,1 Prozent im Jahr 2010 auf 72,7 Prozent im Jahr 2014. Dies ist bundesweit ein Spitzenwert und ist neben der gut entwickelten Kita Infrastruktur auch den gemeinsamen Bemühungen der Bündnispartnern zuzuordnen. Hier wirken sich die gemeinsamen Anstrengungen von Land und Jobcentern aus, wie zum Beispiel die Nutzung des Instruments Familiencoach und spezieller Integrationsprojekte für diese Zielgruppe. 15 16 17 Bezieht sich auf HF 2 des FKB Bezieht sich auf HF 3 des FKB Bezieht sich auf 3.1 FKB Seite 12 von 17 Quelle: Eigene Darstellung18 Ein erhebliches Fachkräftesicherungspotential stellen die Auspendler aus Mecklenburg-Vorpommern dar (Absenkung von 74.798 im Jahr 2010 auf 72.685 im Jahr 2015). Die Bündnispartner halten es für erforderlich, dass die Bemühungen um diese Zielgruppe der Pendler mit dem Ziel intensiviert werden, sie als Fachkräfte für das Land zurück zu gewinnen. Weitere Potentiale zur Fachkräftesicherung bestehen bei Menschen mit Behinderungen, Geringqualifizierten, EU-Ausländern und Menschen mit Migrationshintergrund. Quelle: Eigene Darstellung19 18 19 Statistik für MV Quelle Indikatorenset nach Arbeitsagentur Quelle Indikatorenset Statistisches Amt MV Seite 13 von 17 Gleichfalls gilt es auch die Potentiale von Rehabilitanden (ehemals krankheitsbedingt dem Arbeitsleben ausgeschiedener Menschen) und ehemaligen Straffälligen in höherem Maße zu erschließen. Die Anzahl sozialversicherungspflichtig beschäftigter Ausländer hat sich von 5.304 in 2010 auf 13.548 in 2015 erhöht. Zur Bewältigung der aktuellen Flüchtlingsentwicklung sind gegebenenfalls neue und besondere Integrationskonzepte notwendig. Quelle: Eigene Darstellung20 3.3.221 Die Landesregierung unterstützt weiterhin den Aufbau von wissensbasierten Arbeitsplätzen u.a. durch eine aktive Technologiepolitik (12 Technologiepolitische Schwerpunkte für die Förderperiode 2014-2020). 3.3.322 Das Streben nach einem hohen Innovationspotential und einer ausreichenden Zahl beruflich und akademisch ausgebildeter Fachkräfte hat in Zusammenhang mit einer Stärkung der Hochschulen (Umsetzung der Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Qualitätsverbesserung von Studium und Lehre in MV) dazu geführt, den Anteil der Beschäftigten mit akademischen oder anderen höheren Bildungsabschlüssen zu steigern. Es geht darum, noch mehr Absolventen der Universitäten und Hochschulen im Lande zu halten in dem ihnen attraktive Jobangebote vermittelt werden bzw. der Anteil von Existenzgründern erhöht wird. Diese Bemühungen dürfen andererseits nicht zu Lasten der relativen Zahl der Bewerber für duale Ausbildung gehen. 20 21 22 Quelle Indikatorenset nach Statistik MV zum 30.06. Bezieht sich auf 3.2 FKB Bezieht sich auf 3.3 und 3.4 FKB Seite 14 von 17 3.4 Fachkräftepotential in Betrieben erhalten23 3.4.124 Die reale Wertschöpfung in Mecklenburg-Vorpommern hat sich im Jahr 2014 gegenüber 2010 weiter erhöht; gesamtwirtschaftlich um 1,6 Prozent und beispielsweise im Verarbeitenden Gewerbe um 19,9 Prozent25. In der Bruttowertschöpfung wurde 2014 im Vergleich zu 2010 eine Steigerung um nominal rd. 3,3 Mrd. Euro erzielt. Die durchschnittlichen Arbeitnehmerentgelte26 je Arbeitnehmer sind von 26.890 Euro in 2010 auf 30.191 Euro in 2014 gestiegen, das sind 12,3 Prozent mehr. Diese deutliche Steigerungsrate auch gegenüber Vorjahreszeiträumen ist vor allem der guten wirtschaftlichen Gesamtlage geschuldet. Die Einführung des Mindestlohns hat sich auf die teilweise Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgewirkt. Die Steigerung der sozialen Teilhabe ist erstmals als Bestandteil des gemeinsamen Oberziels für EFRE und ESF vereinbart worden. Der bisherige wirtschafts- und landesentwicklungspolitische Kurs wird aktuell mit dem neuen EFRE-OP für die Förderperiode 2014-2020 fortgeführt. Für die weitere Unterstützung von gewerblichen Investitionsvorhaben ist durch eine gute Mittelausstattung der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gesorgt. Im EFRE-OP ist das Ziel verankert, mit der Förderung einen spezifischen Beitrag dazu zu leisten, die Anzahl werthaltiger und wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze für Frauen und Männer in Mecklenburg-Vorpommern zu erhöhen. Zudem enthält das Programm für den Bereich der gewerblichen Förderung Maßnahmen zur Berücksichtigung von Qualitätsaspekten der zu fördernden Arbeitsplätze. Hierzu gehört ein einfaches Bonussystem, bei dem bei Errichtungsinvestitionen und der Schaffung von besonders hochwertigen, wissensbasierten, werthaltigen Arbeitsplätzen ein höherer Fördersatz gewährt wird. Bei nicht mindestens tarifgleicher Entlohnung der zu sichernden und zu schaffenden Arbeitsplätze wird die Basisförderung verringert. 3.4.227 Der Anteil weiterbildender Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern ist gestiegen28. Mit einer Weiterbildungsbeteiligung von 59 Prozent aller Betriebe im Jahr 2014 (2010: 46 Prozent) hielten die Betriebe, auch mit Unterstützung durch die Fördermöglichkeiten des Landes, ihr hohes Weiterbildungsengagement aufrecht. Das entspricht einer Steigerung von 13 Prozent. Das Land wird das Engagement der Unternehmen für die berufliche Weiterbildung weiterhin unterstützen. 3.4.329 Wissensbasierte und technologieorientierte Gründungen sollen vor allem im Umfeld von Hochschulen und Technologiezentren mit Mitteln aus den europäischen Fonds angeregt und unterstützt werden, um eine neue Gründungsdynamik anzustoßen. Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung innovativer, technologieorientierter und 23 24 25 26 27 28 29 Bezieht sich auf HF 4 des FKB Bezieht sich auf HF 4.1. des FKB Mittelstandsbericht MV 2015 Abb. 1 Arbeitskreis „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ - Arbeitnehmerentgelt, Bruttolöhne und –gehälter in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland 2000 bis 2014 Reihe 1, Band 2 (Tabelle 4.1) März 2015 Bezieht sich auf HF 4.4 des FKB IAB-Betriebspanel Bezieht sich auf 4.6 des FKB Seite 15 von 17 wissensbasierter Unternehmensgründungen durch Beihilfen zum Lebensunterhalt wurde 31 Gründerstipendien im Rahmen des ESF IV seit 2009 und zwei im Rahmen des neuen ESF V ausgereicht. Dass sich 2014 nicht mehr Menschen selbstständig gemacht haben, liegt u.a. an der stabilen Beschäftigungslage und einer hohen Fachkräftenachfrage. Dadurch und durch den Rückgang der Förderung der Bundesagentur für Arbeit sinkt die Zahl derjenigen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen. In Mecklenburg-Vorpommern soll die Attraktivität der Selbstständigkeit durch eine zielgerichtete Förderung von Existenzgründungen gesteigert und somit eine neue Gründungsdynamik angestoßen werden. Ein Hauptaugenmerk wird dabei auf die Qualität der Gründungen und auf die Übernahme von Unternehmen (Unternehmensnachfolge) gelegt: Ein kompetentes Netz von Erstberatungsstellen bei den Kammern übernimmt hier eine Lotsenfunktion und sichert Transparenz bei der Inanspruchnahme der Förderinstrumente für eine passgenaue Unterstützung. Eine Besonderheit der Existenzgründung stellt die Unternehmensübernahme dar. Das neue, mit ESF-Mitteln geförderte und mit den Kammern abgestimmte Projekt zur Unternehmensnachfolge wurde jetzt durch die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern gestartet. Dies ist auch deshalb erforderlich, da zuletzt die Zahl der Existenzgründungen rückläufig war. Hier bedarf es auch künftig weiterer aktiver Bemühungen. 3.5 Für den Wirtschafts-, Arbeits- und Lebensstandort werben30 Hier bestehen zahlreiche Initiativen der verschiedensten Institutionen einschließlich der Unternehmen. Das Landesmarketing leistet seinen Beitrag unter anderem im Rahmen seines Internetauftritts und über Social Media. Durch die Agentur mv4you erfolgen Ansprache und Bereitstellung bedarfsorientierter Unterstützungsangebote, um Berufspendler und –pendlerinnen sowie Rückkehrinteressierte für die Wirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns zurück zu gewinnen. Dieses muss weiter ausgebaut werden. 4. Fazit Durch die Fortschreibung des Fachkräftebündnisses und die Umsetzung seiner Handlungsfelder, Einzelziele und 107 Maßnahmen erweist sich das Bündnis als funktionierender systematischer Ansatz zur Fachkräftesicherung. Die Umsetzungsschritte des Bündnisses sind konkretisiert und der Nachweis der erreichten Ergebnisse ist deutlich verbessert worden. Die positive Entwicklung insbesondere beim Rückgang der Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit, die Steigerung der Erwerbstätigenquote und die Lohnentwicklung sind ein klarer Erfolg des Bündnisses. Dazu haben die vielen Einzelmaßnahmen in den Handlungsfeldern aktiv beigetragen. Hier seien noch einmal genannt: die Ergebnisse bei der Sicherung der frühkindlichen Bildung, die hohen Kita-Betreuungsquoten, das Absenken der Quoten von Schul-, Ausbildungs-, und Studienabbrechern, der eingeleitete Prozess der Qualitätssicherung an 30 Bezieht sich auf 5.1. FKB Seite 16 von 17 allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen sowie die begonnene Umsetzung des Landeskonzeptes Schule-Beruf. Des Weiteren sei auf die Erfolge bei der Beschäftigungssicherung und dem Aufbau von hochwertigen Arbeitsplätzen in engem Zusammenhang mit der Förderung des Landes, der EU-Strukturfonds im gewerblichen und Technologiebereich verwiesen. Der grundsätzliche Konsens, die Fachkräftesicherung als ein zentrales gemeinsames Handlungsfeld der Bündnispartner gestalten und verantworten zu wollen, stellt für das Land, die Regionen und Kommunen, die Unternehmen sowie die Menschen in unserem Land ein wichtiges Signal der Planungs- und Gestaltungssicherheit dar und trägt wesentlich zur Zukunftssicherheit unseres Landes bei. Dies ist Voraussetzung zur Steigerung der Attraktivität für die Lebens- und Wettbewerbsfähigkeit Mecklenburg-Vorpommerns und kann aktiv positiv auf die Fachkräftesicherung zurückwirken. 5. Fortführung des Bündnisses - Ausblick Die Bündnispartner sprechen sich für eine Fortführung und Fortentwicklung des Bündnisprozesses aus. Dieses sollte als „Bündnis für Fachkräfte und Integration“ mit den Schwerpunkten Integration in die Gesellschaft, Ausbildung und Arbeit fortentwickelt werden. Weitere Schwerpunkte aus aktueller Sicht: Das Landeskonzept „Übergang Schule-Beruf“ bedarf der weiteren Fortschreibung und Begleitung in der Umsetzung durch die gemeinsame Steuerungsgruppe. Dazu halten Sozialpartner und Kammern die Einrichtung einer Koordinierungsstelle beim federführenden Bildungsministerium für dringend geboten. Das betrifft zum Beispiel Konzepte und Maßnahmen im Bereich Berufs- und Studienorientierung inklusive des gymnasialen Bildungsganges sowie die bedarfsgerechte Anpassung und das Monitoring der Übergangsmaßnahmen. Die Sicherung der Unterrichtsversorgung, Qualitätsentwicklung und Profilierung der RBB/beruflichen Schulen (zum Beispiel Fachklassenbildung) und Standorte sollen Gegenstand der Verständigung, Fortentwicklung und Umsetzung zwischen den Bündnispartnern bleiben. Die Umsetzung des Ziels der flächendeckenden Implementierung von übergreifenden „Jugendberufsagenturen“/Arbeitsbündnissen Jugend-Beruf (unter zwingender Beteiligung von Agentur für Arbeit, Jobcenter, Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendberufshilfe und Schule/berufliche Schule) und die Umsetzung der Standards aus dem Landeskonzept werden durch die Bündnispartner weiter begleitet. Die Bündnispartner verfolgen weiter das Ziel, die Teilnehmerzahlen in den Übergangsmaßnahmen zielgruppenspezifisch auf ein notwendiges Maß zu reduzieren. Seite 17 von 17 Der „Matchingprozess“ bei der Besetzung offener Ausbildungsstellen und der Beratungsprozess über offene Ausbildungsstellen müssen verbessert werden. Ausbildungsplätze sind passgenau mit Ausbildungsplatzbewerber/-innen zu besetzen. Hierzu bedarf es einer weiterhin gut koordinierten Zusammenarbeit der BA (SGB III §§1, 35) u.a. mit den Wirtschaftskammern, Innungen usw. bei der passgenauen Besetzung offener Ausbildungsplätze. Die Schaffung von Rahmenbedingungen für eine sich gut entwickelnde Wirtschaft und wettbewerbsfähige Unternehmen ist weiter im Fokus des Bündnisses zu halten. Eine gute Gründungskultur und Innovationsbereitschaft können dies positiv flankieren. Die Sicherung von guten Löhnen und Arbeitsbedingungen für die Menschen in unserem Land sowie der Ausbau und Erhalt stabiler Sozialpartnerschaften sollten nach wie vor Ziele des Bündnisses sein. Als wichtiger Bestandteil der Fachkräftesicherung und Erschließung gilt es die Weiterentwicklung der modernen Arbeitswelt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie für Unternehmen voranzutreiben. Auch die entsprechenden Voraussetzungen in der Gesellschaft, in Behörden, Schulen („Bildung 4.0“) und Berufsbildung zur aktiven Gestaltung von „Arbeit 4.0“ sind im Rahmen des Bündnisses in den Fokus zu nehmen und auszugestalten. Im Rahmen der Sicherung und weiteren Erschließung von Fachkräftepotentialen und zur Sicherstellung eines selbstbestimmten Lebens sollte das Bündnis noch stärker die Verbesserung von Lese- und Schreibkompetenz so genannter funktionaler Analphabeten in den Fokus nehmen und diese Aktivitäten mit den Bemühungen der Vermittlung der deutschen Sprachkompetenz für Ausländer und Flüchtlinge verbinden. Dies schließt die Bemühungen zur Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe für alle Gruppen der Gesellschaft mit ein. Die Umsetzung und Weiterentwicklung von Konzepten und Maßnahmen zur Verminderung der Langzeitarbeitslosigkeit sollen Gegenstand der Bemühungen der Bündnispartner bleiben. Die Erhöhung der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen und der Rehabilitanden bedarf weiterer Anstrengungen aller Arbeitsmarktpartner, um die Zielgenauigkeit und Effektivität von Maßnahmen und Strukturen der beruflichen Rehabilitation zu verbessern.
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