Bericht der Bündnispartner zum aktuellen Umsetzungsstand des

Bündnis für Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit Mecklenburg-Vorpommern, Hauptrunde 18. April 2016
Bericht der Bündnispartner
zum aktuellen Umsetzungsstand des
„Fachkräftebündnisses
für Mecklenburg-Vorpommern“
Seite 2 von 17
Inhaltsverzeichnis1
1.
Einleitung......................................................................................................................... 3
2.
Entwicklung der Rahmenbedingungen für Wirtschaft und Arbeit ............................... 4
3.
Ergebnisse....................................................................................................................... 6
3.1
Jugendliche optimal auf das Berufsleben vorbereiten und in den Ausbildungs- und
Arbeitsmarkt integrieren ................................................................................................. 7
3.2
Fachkräftebedarf und Erwerbspotential identifizieren ............................................... 11
3.3
Fachkräftepotential durch attraktive Rahmenbedingungen erschließen .................. 11
3.4
Fachkräftepotential in Betrieben erhalten ................................................................... 14
3.5
Für den Wirtschafts-, Arbeits- und Lebensstandort werben ...................................... 15
4.
Fazit................................................................................................................................ 15
5.
Fortführung des Bündnisses - Ausblick...................................................................... 16
1
Dieser Bericht sowie der umfassende Bericht der Geschäftsstelle des Fachkräftebündnisses auf der Basis der
Zuarbeiten der Bündnispartner baut auf der ursprünglichen Gliederung nach Handlungsfeldern und Maßnahmen
auf, hat sich aber bereits in seiner Fortschreibung der Vorjahre auf bestimmte Handlungsfelder und Maßnahmen
in der Darstellung konzentriert. Die jeweiligen konkreten Bezüge ergeben sich aus den Überschriften der einzelnen
Kapitel. Die Bezüge zur Maßnahme Gliederung des FKB sind in den Fußnoten dargestellt.
Seite 3 von 17
1.
Einleitung
Im Rahmen des Bündnisses für Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit unterzeichneten die
Bündnispartner das „Fachkräftebündnis für Mecklenburg-Vorpommern“ am 31. Januar 2011.
Laut Koalitionsvereinbarung 2011 bis 2016 ist es ein Schwerpunkt der Landespolitik,
um mit seinem breiten Ansatz von Zielen und Einzelmaßnahmen dem Fachkräftemangel wirksam zu begegnen.
Ziel des Fachkräftebündnisses ist die Identifizierung, Erschließung und Sicherung eines
ausreichenden und gut qualifizierten Fachkräfteangebotes. Angesichts der erwarteten
demografischen Entwicklung und der damit verbundenen Prognose für den Rückgang
der erwerbsfähigen Bevölkerung von rund 257.000 Menschen im Zeitraum von 2010
bis 2030 ist die Sicherung des Fachkräftepotentials zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor für die Unternehmen geworden.
Quelle: Eigene Darstellung2
Die demografische Entwicklung hat nicht nur auf die Entwicklung der Gesamtzahl der
Bevölkerung erhebliche Auswirkungen, sondern auch auf die Altersstrukturen: der Anteil der älterer arbeitender Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung wird steigen. Dies
stellt die Unternehmen und die Gesellschaft vor umfassende Herausforderungen, um
den Kreis der älteren Menschen länger als bisher im Arbeitsleben zu halten.
2
Quelle Indikatorenset unter Bezugnahme Statistisches Amt MV, Statistische Berichte: Bevölkerung, Haushalte,
Familien, Fläche A133K 2008-2014 (Berechnung der Altersgruppe 15-64 Jahre) und Aktualisierte 4. Landesprognose zur Bevölkerungsentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern bis 2030
Seite 4 von 17
Gleichzeitig bedingt der hohe Anteil der über 65-Jährigen bzw. und vor allem der über
80-Jährigen einen höheren Bedarf an Pflege- und Betreuungskräften, was die Konkurrenz um das verfügbare Fachkräftepotential, insbesondere im Dienstleistungssektor,
noch verstärken wird.
Nicht berücksichtigt sind in diesem Bericht die aktuellen Entwicklungen im Bereich
Flüchtlinge und Migration seit 2015, da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Fachkräftebündnisses 2011 eine solche Entwicklung nicht voraussehbar war.
Ausgehend von sieben Leitsätzen arbeitet das Fachkräftebündnis an fünf zentralen
Handlungsfeldern, die mit 29 Unterzielen und 107 Maßnahmen untersetzt sind.
Die Handlungsfelder setzen an den Lebensphasen des Einzelnen an, beginnend mit
der frühkindlichen Bildung über die Ausbildung in Schule und Beruf bis zum Ende des
Berufslebens.
2.
Entwicklung der Rahmenbedingungen für Wirtschaft und Arbeit
Es zeigt sich für Mecklenburg-Vorpommern insgesamt ein positiver Trend.
Die Maßnahmen des Fachkräftebündnisses und die insgesamt günstige Wirtschaftsentwicklung der letzten Jahre haben sich positiv auf Erwerbstätigkeit und Beschäftigung
ausgewirkt.
Seite 5 von 17
Die Arbeitslosenzahl ist derzeit die geringste seit 1991 und um 23.765 niedriger als
2010. Aktuelle Zahlen im Vergleich: Jahresdurchschnitt3 Mecklenburg-Vorpommern
2015 =
86.100
2010 =
109.865
Die Gesamtzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter lag Ende Juni 2015 bei
553.783. Das ist ein Anstieg um 19.836 Beschäftigte seit dem Jahr 2010.
Quelle: Eigene Darstellung, siehe Quelle 3
Die Arbeitsentgelte der Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern sind in den letzten
Jahren gestiegen, die Angleichungsquote zum Bundesdurchschnitt liegt jedoch kaum
verändert bei annähernd 72 Prozent. Die bisherigen Erfolge bei der Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von 72,8 Prozent in 2010 auf 73,9 Prozent in 2014 reichen insgesamt
noch nicht aus, um die Auswirkungen des demografischen Wandels längerfristig auszugleichen, zumal der Bundesdurchschnitt mit 77,7 Prozent Erwerbstätigenquote in
2014 deutlich höher lag. Es bedarf vielmehr der Mobilisierung aller Potentiale und weiterer Anstrengungen aller Akteure.
Weil strukturelle Defizite im Industrie und Unternehmensbesatz und die demografische
Tendenz die Dynamik der Entwicklung weiter bremsen, bedarf es eines fortgesetzten
konstruktiven Zusammenwirkens der Sozialpartner im Bündnis mit der Landesregierung, der Bundesagentur sowie den Kammern und Kommunen um die positiven Entwicklungstrends zu verstärken.
3
Quelle Indikatorenset nach Angaben der Agentur für Arbeit
Seite 6 von 17
3.
Ergebnisse
Das Fachkräftebündnis mit seinen fünf Handlungsfeldern, 29 Einzelzielen und
107 Maßnahmen stellt sich als systematischer Ansatz zur Fachkräftesicherung dar, der
in Zusammenarbeit und unter Verabredung klarer Ziele der Bündnispartner entwickelt
und weiterentwickelt wurde. Es geht um das koordinierte Ineinandergreifen kohärent
aufeinander abgestimmter Ansätze der am Fachkräftebündnis beteiligten Partner, die
in ihrer Gesamtheit die Fachkräftesicherung unterstützen sollen. Trotz der bisher erreichten Ergebnisse sind sich die Bündnispartner bewusst, dass dies nur Zwischenziele
sind, die kontinuierlich fortentwickelt werden müssen.
Auch aus diesem Grund sind flankierende Initiativen, wie die Resolution zur Fachkräftesicherung der Vollversammlung der IHK zu Schwerin vom September 2015 beziehungsweise vergleichbare Initiativen anderer Kammern und Akteure des Bündnisses
wichtig, in deren Ergebnis nicht nur Erwartungen an Politik und Gesellschaft ausgesprochen werden, sondern konkrete Bekenntnisse der Unternehmen zur Unterstützung
von Umsetzungsschritten des Bündnisses erfolgen.
Dieser Bericht stellt entlang der Daten zu den Erfolgsindikatoren die wichtigsten Ergebnisse in den fünf Handlungsfeldern des Fachkräftebündnisses dar und identifiziert den
möglichen weiteren Handlungsbedarf. Eine umfassende Darstellung zu den Einzelmaßnahmen ist in einem ausführlichen fortgeschriebenen Bericht sowie der Anlage 1
durch die Geschäftsstelle der AG 2 „Zukunft der Arbeit“ des „Bündnisses für Arbeit und
Wettbewerbsfähigkeit“ erfolgt.
Zur Standortverbesserung wurden zahlreiche konkrete Fortschritte in allen Handlungsfeldern umgesetzt. Beispielhaft sei darauf verwiesen, dass neben der Absenkung der
Arbeitslosigkeit von 109.865 im Jahr 2010 auf 86.100 im Jahr 2015 auch die Erwerbstätigenquote für alle Altersgruppen und für Alleinerziehende von 63,1 Prozent im
Jahr 2010 auf 72,7 Prozent im Jahr 2014 gesteigert werden konnte. Der negative Wanderungssaldo hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich reduziert. 2013 wurde erstmals wieder eine Nettozuwanderung4 in das Land Mecklenburg-Vorpommern ausgewiesen. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Ausländer ist gestiegen.
Die positive Standortentwicklung schlägt sich auch in den Meinungen der Bevölkerung
nieder5. So waren im Herbst 2015 61 Prozent der Menschen in unserem Land der Auffassung, dass sich Mecklenburg-Vorpommern gut entwickelt hat und 5 Prozent der
Menschen bewerten die Lebensqualität in unserem Land als gut bis sehr gut, 33 Prozent sehen sogar eine sehr gute Entwicklung.
Diese Entwicklungen können als Spiegelbild der auf Wachstum, Beschäftigung und
Einkommen zielenden Wirtschaftspolitik gesehen werden, die auch auf eine gestiegene
reale Wertschöpfung sowie erhöhte durchschnittliche Arbeitnehmerentgelte verweisen
4
5
Dieser Wanderungsgewinn resultierte gemäß Angaben des Statistischen Amtes MV aus einem negativen Wanderungssaldo der Deutschen in Höhe von 1 275 Personen und Wanderungsgewinnen bei der ausländischen Bevölkerung von 1 986 Personen
TNS Emnid, Oktober 2015, über: www.mv-regierung.de/service
Seite 7 von 17
kann.
Auch deshalb steht weiterhin die Erhöhung des intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums zur weiteren Entwicklung einer zukunftsfähigen, selbsttragenden
Wirtschaft mit werthaltigen und wettbewerbsfähigen Arbeitsplätzen für Frauen und
Männer und zur Steigerung der sozialen Teilhabe im Mittelpunkt des ESF-Förderung
des Landes.
Im Bereich Bildung ist neben der Erhöhung des quantitativen Angebots auch die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung durch eine Reihe von Maßnahmen verbessert worden, zum Beispiel durch die Verbesserung der Fachkräfte-Kind-Relation
von 1 zu 17 in 2010 auf 1 zu 16 in 2015.
Zudem ist es gelungen, die Quote der Abgänger ohne Berufsreife deutlich von
13,8 Prozent in 2010 auf 8,4 Prozent in 2015 zu reduzieren. Das etablierte Qualitätsmanagement an Schulen wurde gestärkt.
Auf der Grundlage der Schulqualitätsverordnung vom 9. November 2015, in der die
Aufgaben sowie die Zusammenarbeit der Verantwortlichen konkretisiert wurden, entwickeln und kontrollieren die Verantwortlichen in Schule, Schulaufsicht und Schulberatung einen effizienten und kontinuierlichen Prozess der Schulentwicklung.
Weitere Verbesserungspotentiale liegen in der Absenkung der Quote der Schülerinnen
und Schüler ohne Berufsreife, im Übergang von der Schule in den Beruf sowie in der
Reduzierung vorzeitig gelöster Ausbildungsverträge. In die Bewertung ist einzustellen,
dass in diesen Themenfeldern bereits umfangreiche Verbesserungsmaßnahmen eingeleitet bzw. vorgeschlagen sind. Die Bedarfe sind frühzeitig in die Planungen zu den
Operationellen Programme für den ESF und den EFRE für die Förderperiode 2014 bis
2020 eingeflossen, so dass es hierzu auch eine finanzielle Absicherung gibt.
Die Anstrengungen werden fortgesetzt, um die wirtschaftliche Basis in MecklenburgVorpommern zu verbreitern und die Zahl der Unternehmen mit wertschöpfenden Arbeitsplätzen in international wettbewerbsfähigen Branchen zu erhöhen. Voraussetzung
ist dafür die Bereitstellung, Gewinnung bzw. Entwicklung einer ausreichenden Anzahl
erforderlicher hochqualifizierter Arbeitskräfte.
In der Gesamtschau ist der aktuelle Umsetzungsstand des Fachkräftebündnisses positiv zu bewerten. Die Bedeutung des Themas Fachkräftesicherung ist stärker in den
Fokus aller Partner gerückt. Die Prognosen zur Entwicklung der erwerbsfähigen Bevölkerung und die perspektivische Situation der Wirtschaft erfordern, dass hieran festgehalten wird.
3.1 Jugendliche optimal auf das Berufsleben vorbereiten und in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren6
3.1.1 7 Um die Bildungschancen aller Kinder in Mecklenburg-Vorpommern von Beginn
6
7
Bezieht sich auf HF 1. FKB
Bezieht sich auf 1.1. FKB
Seite 8 von 17
an weiter zu verbessern, sind die Investitionen in den Ausbau der frühkindlichen Bildung fortgesetzt worden. Die Inanspruchnahmequote zeigt, dass das Land hier im bundesweiten Vergleich vorn liegt. So liegt die Quote bei Kindern unter 3 Jahren in MV, die
ein institutionelles Angebot wahrnehmen, bei 56 Prozent im Jahr 2015 - während in
Westdeutschland nur ein Wert von 28,2 Prozent erreicht werden konnte. Auch bei den
Kindern von 3 bis 5 Jahren erreicht Mecklenburg-Vorpommern mit 96,8 Prozent einen
Spitzenwert. Neben der Erhöhung des quantitativen Angebots ist auch die Qualität der
frühkindlichen Bildung und Betreuung durch eine Reihe von Maßnahmen verbessert
worden.
3.1.2 8 Wie bereits in der Einleitung erwähnt, werden die Bündnispartner gemeinsam
die erfolgreiche Arbeit mit dem Ziel fortsetzen, die Zahl der Schulabgängerinnen und
-abgänger ohne Berufsreife weiter zu reduzieren. Die Quote der Abgänger ohne Berufsreife konnte bereits deutlich reduziert werden. Im Jahr 2015 verließen in Mecklenburg-Vorpommern 1.000 Schülerinnen und Schüler die Schule ohne mindestens den
Abschluss „Berufsreife“. Das entspricht einer Quote von 8,4 Prozent. Somit konnte die
Quote um 5,4 Prozentpunkte gegenüber 2010 gesenkt werden, das entspricht
39,1 Prozent. Ergänzend dazu gibt es die mittlerweile gebührenfreie Möglichkeit, den
Schulabschluss an der Volkshochschule zu erwerben. Dies schafften im Schuljahr 2014/2015 weitere 85 Personen.
Quelle: Eigene Darstellung9
Die Bündnispartner begrüßen daher, dass zur Verbesserung der Situation mit weiteren
Maßnahmen wie zusätzliche Förderstunden zur individuellen Förderung leistungs-
8
9
Bezieht sich auf 1.3. FKB
Quelle Indikatorenset unter Bezug auf StatBundesamt, Berufliche Bildung
Seite 9 von 17
schwächerer Schülerinnen und Schüler, die Einrichtung eines freiwilligen 10. Schuljahres an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und die Weiterentwicklung des
Praxislernen begonnen wurde.
3.1.310 Die Bündnispartner sehen mit dem von der Arbeitsgruppe vorgelegten Landeskonzept zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Übergang von der
Schule in den Beruf die Chance zu einer weiteren Qualitätsverbesserung. Sie halten
die Weiterentwicklung der Berufsorientierung durch eine stärkere Herausstellung des
Lebens- und Arbeitsweltbezugs und die zukünftig flächendeckende Nutzung der Potentialanalyse im Rahmen des Übergangskonzeptes Schule-Beruf für die richtigen Bausteine, um den möglichst schnellen und direkten Übergang in eine betriebliche Ausbildung und deren erfolgreichen Abschluss zu erreichen. Dazu gehört unter anderem
auch die flächendeckende Nutzung des Berufswahlpasses, die Fortführung des Berufswahlsiegels, die Fokussierung auf den kontrollierten Zugang zu Übergangsmaßnahmen und die Abstimmung zwischen verschiedenen bestehenden Angeboten, die Sicherstellung einer übergreifenden Zusammenarbeit durch flächendeckende, regionale
Arbeitsbündnisse Jugend-Beruf sowie die vorgeschlagenen Unterstützungsangebote
für Auszubildende und Unternehmen.
Die Bündnispartner halten es für erforderlich, dass die begonnene Praxisüberführung
des gemeinsam erarbeiteten Landeskonzeptes mit seinen Verfahrens- und Inhaltsinnovationen durch die gemeinsame Steuerungsgruppe weiterhin begleitet wird. Zukünftige Schwerpunkte sind die Umsetzung des Modellvorhabens und dessen spätere
Überführung als Regellösung sowie die Umsetzung der Leitlinien der Berufs- und Studienorientierung im gymnasialen Bildungsgang und des Themas Inklusion.
3.1.411 Die Qualitätssicherung und –entwicklung in allen Schularten ist etabliert
und wurde durch eine neue Schulqualitätsverordnung gestärkt. Hiermit wurden die Aufgaben der Verantwortlichen konkretisiert, um einen effizienten und kontinuierlichen Prozess der Schulentwicklung zu forcieren. An konkreten Maßnahmen sind zu nennen:
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Lehrkräfte, Bereitstellung von Unterrichtsberaterinnen und –beratern, Landesvergleichsarbeiten (Vera), zentrale Abschlussprüfungen, interne Evaluation, Berufswahlsiegel und
Qualitätsmanagement QEBB an den beruflichen Schulen.
3.1.512 Die Landesregierung hat Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung der Unterrichtsversorgung, zur Entwicklung und weiteren Profilierung der beruflichen Schulen mit Außenstellen und RBB sowie zur Qualitätssicherung und zur Nachwuchsgewinnung eingeleitet. Beispielhaft seien hier die Verbesserung der Schüler-Lehrkräftestellen-Relation von 28:1 auf 26,6:1, der Ausstieg aus der Teilzeitregelung des Lehrerpersonalkonzeptes für Lehrkräfte der beruflichen Schulen und die Sicherung des Lehrkräftebedarfs für berufliche Schulen durch Errichtung des IQMV-Kompetenzzentrums und
10
11
12
Bezieht sich auf 1.3 bis 1.8 FKB
Bezieht sich auf 1.2. FKB
Bezieht sich auf 1.10. FKB
Seite 10 von 17
Ausweitung der berufspädagogischen Studiengänge als Maßnahmen erwähnt, die umgesetzt wurden oder deren Umsetzung eingeleitet wurde. Dies gilt auch für die Einführung des Qualitätsmanagements QEBB Schaffung einer Vertretungsreserve für die beruflichen Schulen und die Bereitstellung von weiteren 49 Stellen für die Schuljahre 2015/2016 und 2016/2017.
Darüber hinaus gehört die Sicherung verlässlicher Rahmenbedingungen für die erforderliche Entwicklung Regionaler Beruflicher Bildungszentren. Eine stabile Berufsschullandschaft mit etablierten Standorten bzw. Zuständigkeiten für die jeweiligen Berufe gilt
als Garant und zugleich als Ziel der gemeinsamen Bemühungen zur Qualitätssicherung. Die Bündnispartner streben weiterhin eine konsequente Umsetzung der Maßnahmen an.
Die Sozialpartner und Kammern erwarten über die Maßnahmen gegen den fachbezogenen Unterrichtsausfall und zur Qualitätsverbesserung an den Berufsschulen eine
ausreichende Berichterstattung. Die Landesregierung hat wiederholt darauf hingewiesen, dass aus einer derartigen Berichterstattung kein Steuerungswissen abgeleitet
werden kann, und lehnt dieses weiterhin ab.
3.1.613 Die Bündnispartner erwarten, dass die eingeleiteten Maßnahmen zu mehr betrieblichen Ausbildungsverträgen führen und eine weitere Reduzierung der vorzeitigen Vertragslösungen erreicht werden kann. Es konnte der Anteil der ausbildenden
Betriebe an den Betrieben mit Ausbildungsberechtigung von 38 Prozent in 2010 auf
43 Prozent in 2014 erhöht werden14. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Ausbildungsbeteiligung der Betriebe das dritte Jahr in Folge angestiegen, allerdings von einem sehr
niedrigen Stand. Der seit Ende der 1990er Jahre bis 2011 anhaltende Abwärtstrend in
der Ausbildungsbeteiligung der Betriebe Mecklenburg-Vorpommerns scheint damit beendet zu sein.
Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Vorzeitige Vertragslösungen“ sind zwischenzeitlich aufgegriffen worden. Beispielhaft seien hier die Verbesserung der Berufsorientierung sowie einen umfänglichen Instrumenteneinsatz zur Berufsberatung, der Vermittlung, den ausbildungsbegleitenden Hilfen sowie der Qualifizierung aller Berufsbildungsverantwortlichen erwähnt. Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe sind ebenfalls in das
Landeskonzept „Übergang Schule-Beruf“ eingeflossen.
Auch bestehende Instrumente, wie die Berufseinstiegsbegleitung, die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB), die betrieblichen Einstiegsqualifizierungen (EQ),
die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH), die außerbetriebliche Berufsausbildung
(BaE) sowie die assistierte Ausbildung, werden zur Vermeidung von vorzeitigen Vertragslösungen genutzt.
Die Betriebe werden bei Ausbildungskonflikten durch die Ausbildungsberaterinnen und
-berater der zuständigen Stellen (Kammern) und der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit unterstützt.
13
14
Bezieht sich auf 1.9. des FKB
IAB-Betriebspanel
Seite 11 von 17
Als weiteres Beispiel sei hier die Initiative „AusBildung wird was – Spätstarter gesucht“
erwähnt. Seit Beginn der Initiative bis zum Juli 2015 haben 2.340 junge Erwachsene in
Mecklenburg-Vorpommern eine abschlussorientierte Qualifizierungsmaßnahme oder
ein reguläres Ausbildungsverhältnis begonnen.
3.2 Fachkräftebedarf und Erwerbspotential identifizieren15
Aus Sicht der Bündnispartner sind mit dem IAB-Betriebspanel und dem Arbeitsmarktmonitor der Bundesagentur für Arbeit ausreichende Instrumente zu einer Bedarfsidentifizierung vorhanden.
3.3 Fachkräftepotential durch attraktive Rahmenbedingungen erschließen16
3.3.117 Die Erwerbstätigenquote von Frauen hat sich seit 2010 von 71,1 auf 72,1 Prozent im Jahr 2014 positiv entwickelt.
Die Beschäftigungssicherung Älterer gewinnt an Bedeutung. Die Unternehmen in
unserem Land haben dies erkannt und führen Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Gesundheit ihrer Beschäftigten durch. Das Land unterstützt diese Bemühungen u.a. durch das Aktionsprogramm zur Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung.
Zwar verringerte sich die Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II in den letzten
Jahren kontinuierlich, jedoch müssen die Bemühungen zur Reduktion der Sockelarbeitslosigkeit fortgesetzt werden.
Besonders positiv zu erwähnen ist die Entwicklung des Anteils der erwerbsfähigen
Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren von 63,1 Prozent im Jahr 2010 auf
72,7 Prozent im Jahr 2014. Dies ist bundesweit ein Spitzenwert und ist neben der gut
entwickelten Kita Infrastruktur auch den gemeinsamen Bemühungen der Bündnispartnern zuzuordnen. Hier wirken sich die gemeinsamen Anstrengungen von Land und
Jobcentern aus, wie zum Beispiel die Nutzung des Instruments Familiencoach und
spezieller Integrationsprojekte für diese Zielgruppe.
15
16
17
Bezieht sich auf HF 2 des FKB
Bezieht sich auf HF 3 des FKB
Bezieht sich auf 3.1 FKB
Seite 12 von 17
Quelle: Eigene Darstellung18
Ein erhebliches Fachkräftesicherungspotential stellen die Auspendler aus Mecklenburg-Vorpommern dar (Absenkung von 74.798 im Jahr 2010 auf 72.685 im Jahr 2015).
Die Bündnispartner halten es für erforderlich, dass die Bemühungen um diese Zielgruppe der Pendler mit dem Ziel intensiviert werden, sie als Fachkräfte für das Land
zurück zu gewinnen.
Weitere Potentiale zur Fachkräftesicherung bestehen bei Menschen mit Behinderungen, Geringqualifizierten, EU-Ausländern und Menschen mit Migrationshintergrund.
Quelle: Eigene Darstellung19
18
19
Statistik für MV Quelle Indikatorenset nach Arbeitsagentur
Quelle Indikatorenset Statistisches Amt MV
Seite 13 von 17
Gleichfalls gilt es auch die Potentiale von Rehabilitanden (ehemals krankheitsbedingt
dem Arbeitsleben ausgeschiedener Menschen) und ehemaligen Straffälligen in höherem Maße zu erschließen.
Die Anzahl sozialversicherungspflichtig beschäftigter Ausländer hat sich von 5.304 in
2010 auf 13.548 in 2015 erhöht. Zur Bewältigung der aktuellen Flüchtlingsentwicklung
sind gegebenenfalls neue und besondere Integrationskonzepte notwendig.
Quelle: Eigene Darstellung20
3.3.221 Die Landesregierung unterstützt weiterhin den Aufbau von wissensbasierten
Arbeitsplätzen u.a. durch eine aktive Technologiepolitik (12 Technologiepolitische
Schwerpunkte für die Förderperiode 2014-2020).
3.3.322 Das Streben nach einem hohen Innovationspotential und einer ausreichenden
Zahl beruflich und akademisch ausgebildeter Fachkräfte hat in Zusammenhang mit einer Stärkung der Hochschulen (Umsetzung der Empfehlungen des Wissenschaftsrates
zur Qualitätsverbesserung von Studium und Lehre in MV) dazu geführt, den Anteil der
Beschäftigten mit akademischen oder anderen höheren Bildungsabschlüssen zu steigern. Es geht darum, noch mehr Absolventen der Universitäten und Hochschulen im
Lande zu halten in dem ihnen attraktive Jobangebote vermittelt werden bzw. der Anteil
von Existenzgründern erhöht wird. Diese Bemühungen dürfen andererseits nicht zu Lasten der relativen Zahl der Bewerber für duale Ausbildung gehen.
20
21
22
Quelle Indikatorenset nach Statistik MV zum 30.06.
Bezieht sich auf 3.2 FKB
Bezieht sich auf 3.3 und 3.4 FKB
Seite 14 von 17
3.4 Fachkräftepotential in Betrieben erhalten23
3.4.124 Die reale Wertschöpfung in Mecklenburg-Vorpommern hat sich im Jahr 2014
gegenüber 2010 weiter erhöht; gesamtwirtschaftlich um 1,6 Prozent und beispielsweise im Verarbeitenden Gewerbe um 19,9 Prozent25. In der Bruttowertschöpfung
wurde 2014 im Vergleich zu 2010 eine Steigerung um nominal rd. 3,3 Mrd. Euro erzielt.
Die durchschnittlichen Arbeitnehmerentgelte26 je Arbeitnehmer sind von 26.890 Euro in
2010 auf 30.191 Euro in 2014 gestiegen, das sind 12,3 Prozent mehr. Diese deutliche
Steigerungsrate auch gegenüber Vorjahreszeiträumen ist vor allem der guten wirtschaftlichen Gesamtlage geschuldet. Die Einführung des Mindestlohns hat sich auf die
teilweise Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
ausgewirkt.
Die Steigerung der sozialen Teilhabe ist erstmals als Bestandteil des gemeinsamen
Oberziels für EFRE und ESF vereinbart worden. Der bisherige wirtschafts- und landesentwicklungspolitische Kurs wird aktuell mit dem neuen EFRE-OP für die Förderperiode
2014-2020 fortgeführt. Für die weitere Unterstützung von gewerblichen Investitionsvorhaben ist durch eine gute Mittelausstattung der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gesorgt.
Im EFRE-OP ist das Ziel verankert, mit der Förderung einen spezifischen Beitrag dazu
zu leisten, die Anzahl werthaltiger und wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze für Frauen und
Männer in Mecklenburg-Vorpommern zu erhöhen. Zudem enthält das Programm für
den Bereich der gewerblichen Förderung Maßnahmen zur Berücksichtigung von Qualitätsaspekten der zu fördernden Arbeitsplätze. Hierzu gehört ein einfaches Bonussystem, bei dem bei Errichtungsinvestitionen und der Schaffung von besonders hochwertigen, wissensbasierten, werthaltigen Arbeitsplätzen ein höherer Fördersatz gewährt
wird. Bei nicht mindestens tarifgleicher Entlohnung der zu sichernden und zu schaffenden Arbeitsplätze wird die Basisförderung verringert.
3.4.227 Der Anteil weiterbildender Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern ist gestiegen28. Mit einer Weiterbildungsbeteiligung von 59 Prozent aller Betriebe im
Jahr 2014 (2010: 46 Prozent) hielten die Betriebe, auch mit Unterstützung durch die
Fördermöglichkeiten des Landes, ihr hohes Weiterbildungsengagement aufrecht. Das
entspricht einer Steigerung von 13 Prozent. Das Land wird das Engagement der Unternehmen für die berufliche Weiterbildung weiterhin unterstützen.
3.4.329 Wissensbasierte und technologieorientierte Gründungen sollen vor allem im
Umfeld von Hochschulen und Technologiezentren mit Mitteln aus den europäischen
Fonds angeregt und unterstützt werden, um eine neue Gründungsdynamik anzustoßen. Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung innovativer, technologieorientierter und
23
24
25
26
27
28
29
Bezieht sich auf HF 4 des FKB
Bezieht sich auf HF 4.1. des FKB
Mittelstandsbericht MV 2015 Abb. 1
Arbeitskreis „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ - Arbeitnehmerentgelt, Bruttolöhne und –gehälter in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland 2000 bis 2014 Reihe 1, Band 2 (Tabelle 4.1) März 2015
Bezieht sich auf HF 4.4 des FKB
IAB-Betriebspanel
Bezieht sich auf 4.6 des FKB
Seite 15 von 17
wissensbasierter Unternehmensgründungen durch Beihilfen zum Lebensunterhalt
wurde 31 Gründerstipendien im Rahmen des ESF IV seit 2009 und zwei im Rahmen
des neuen ESF V ausgereicht.
Dass sich 2014 nicht mehr Menschen selbstständig gemacht haben, liegt u.a. an der
stabilen Beschäftigungslage und einer hohen Fachkräftenachfrage. Dadurch und durch
den Rückgang der Förderung der Bundesagentur für Arbeit sinkt die Zahl derjenigen,
die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen. In Mecklenburg-Vorpommern soll die Attraktivität der Selbstständigkeit durch eine zielgerichtete Förderung von Existenzgründungen gesteigert und somit eine neue Gründungsdynamik angestoßen werden. Ein
Hauptaugenmerk wird dabei auf die Qualität der Gründungen und auf die Übernahme
von Unternehmen (Unternehmensnachfolge) gelegt:
Ein kompetentes Netz von Erstberatungsstellen bei den Kammern übernimmt hier eine
Lotsenfunktion und sichert Transparenz bei der Inanspruchnahme der Förderinstrumente für eine passgenaue Unterstützung.
Eine Besonderheit der Existenzgründung stellt die Unternehmensübernahme dar. Das
neue, mit ESF-Mitteln geförderte und mit den Kammern abgestimmte Projekt zur Unternehmensnachfolge wurde jetzt durch die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern gestartet. Dies ist auch deshalb erforderlich, da zuletzt die Zahl der Existenzgründungen rückläufig war. Hier bedarf es auch künftig weiterer aktiver Bemühungen.
3.5 Für den Wirtschafts-, Arbeits- und Lebensstandort werben30
Hier bestehen zahlreiche Initiativen der verschiedensten Institutionen einschließlich der
Unternehmen. Das Landesmarketing leistet seinen Beitrag unter anderem im Rahmen
seines Internetauftritts und über Social Media. Durch die Agentur mv4you erfolgen Ansprache und Bereitstellung bedarfsorientierter Unterstützungsangebote, um Berufspendler und –pendlerinnen sowie Rückkehrinteressierte für die Wirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns zurück zu gewinnen. Dieses muss weiter ausgebaut werden.
4.
Fazit
Durch die Fortschreibung des Fachkräftebündnisses und die Umsetzung seiner Handlungsfelder, Einzelziele und 107 Maßnahmen erweist sich das Bündnis als funktionierender systematischer Ansatz zur Fachkräftesicherung. Die Umsetzungsschritte des
Bündnisses sind konkretisiert und der Nachweis der erreichten Ergebnisse ist deutlich
verbessert worden.
Die positive Entwicklung insbesondere beim Rückgang der Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit, die Steigerung der Erwerbstätigenquote und die Lohnentwicklung
sind ein klarer Erfolg des Bündnisses.
Dazu haben die vielen Einzelmaßnahmen in den Handlungsfeldern aktiv beigetragen.
Hier seien noch einmal genannt: die Ergebnisse bei der Sicherung der frühkindlichen
Bildung, die hohen Kita-Betreuungsquoten, das Absenken der Quoten von Schul-, Ausbildungs-, und Studienabbrechern, der eingeleitete Prozess der Qualitätssicherung an
30
Bezieht sich auf 5.1. FKB
Seite 16 von 17
allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen sowie die begonnene Umsetzung des
Landeskonzeptes Schule-Beruf.
Des Weiteren sei auf die Erfolge bei der Beschäftigungssicherung und dem Aufbau von
hochwertigen Arbeitsplätzen in engem Zusammenhang mit der Förderung des Landes,
der EU-Strukturfonds im gewerblichen und Technologiebereich verwiesen.
Der grundsätzliche Konsens, die Fachkräftesicherung als ein zentrales gemeinsames
Handlungsfeld der Bündnispartner gestalten und verantworten zu wollen, stellt für das
Land, die Regionen und Kommunen, die Unternehmen sowie die Menschen in unserem Land ein wichtiges Signal der Planungs- und Gestaltungssicherheit dar und trägt
wesentlich zur Zukunftssicherheit unseres Landes bei. Dies ist Voraussetzung zur Steigerung der Attraktivität für die Lebens- und Wettbewerbsfähigkeit Mecklenburg-Vorpommerns und kann aktiv positiv auf die Fachkräftesicherung zurückwirken.
5.
Fortführung des Bündnisses - Ausblick
Die Bündnispartner sprechen sich für eine Fortführung und Fortentwicklung des Bündnisprozesses aus. Dieses sollte als „Bündnis für Fachkräfte und Integration“ mit den
Schwerpunkten Integration in die Gesellschaft, Ausbildung und Arbeit fortentwickelt
werden.
Weitere Schwerpunkte aus aktueller Sicht:

Das Landeskonzept „Übergang Schule-Beruf“ bedarf der weiteren Fortschreibung
und Begleitung in der Umsetzung durch die gemeinsame Steuerungsgruppe.
Dazu halten Sozialpartner und Kammern die Einrichtung einer Koordinierungsstelle beim federführenden Bildungsministerium für dringend geboten. Das betrifft
zum Beispiel Konzepte und Maßnahmen im Bereich Berufs- und Studienorientierung inklusive des gymnasialen Bildungsganges sowie die bedarfsgerechte Anpassung und das Monitoring der Übergangsmaßnahmen.

Die Sicherung der Unterrichtsversorgung, Qualitätsentwicklung und Profilierung
der RBB/beruflichen Schulen (zum Beispiel Fachklassenbildung) und Standorte
sollen Gegenstand der Verständigung, Fortentwicklung und Umsetzung zwischen
den Bündnispartnern bleiben.

Die Umsetzung des Ziels der flächendeckenden Implementierung von übergreifenden „Jugendberufsagenturen“/Arbeitsbündnissen Jugend-Beruf (unter zwingender Beteiligung von Agentur für Arbeit, Jobcenter, Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendberufshilfe und Schule/berufliche Schule) und die Umsetzung
der Standards aus dem Landeskonzept werden durch die Bündnispartner weiter
begleitet.

Die Bündnispartner verfolgen weiter das Ziel, die Teilnehmerzahlen in den Übergangsmaßnahmen zielgruppenspezifisch auf ein notwendiges Maß zu reduzieren.
Seite 17 von 17

Der „Matchingprozess“ bei der Besetzung offener Ausbildungsstellen und der Beratungsprozess über offene Ausbildungsstellen müssen verbessert werden. Ausbildungsplätze sind passgenau mit Ausbildungsplatzbewerber/-innen zu besetzen. Hierzu bedarf es einer weiterhin gut koordinierten Zusammenarbeit der BA
(SGB III §§1, 35) u.a. mit den Wirtschaftskammern, Innungen usw. bei der passgenauen Besetzung offener Ausbildungsplätze.

Die Schaffung von Rahmenbedingungen für eine sich gut entwickelnde Wirtschaft
und wettbewerbsfähige Unternehmen ist weiter im Fokus des Bündnisses zu halten. Eine gute Gründungskultur und Innovationsbereitschaft können dies positiv
flankieren. Die Sicherung von guten Löhnen und Arbeitsbedingungen für die Menschen in unserem Land sowie der Ausbau und Erhalt stabiler Sozialpartnerschaften sollten nach wie vor Ziele des Bündnisses sein.

Als wichtiger Bestandteil der Fachkräftesicherung und Erschließung gilt es die
Weiterentwicklung der modernen Arbeitswelt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie für Unternehmen voranzutreiben. Auch die entsprechenden Voraussetzungen in der Gesellschaft, in Behörden, Schulen („Bildung 4.0“) und Berufsbildung zur aktiven Gestaltung von „Arbeit 4.0“ sind im Rahmen des Bündnisses in den Fokus zu nehmen und auszugestalten.

Im Rahmen der Sicherung und weiteren Erschließung von Fachkräftepotentialen
und zur Sicherstellung eines selbstbestimmten Lebens sollte das Bündnis noch
stärker die Verbesserung von Lese- und Schreibkompetenz so genannter funktionaler Analphabeten in den Fokus nehmen und diese Aktivitäten mit den Bemühungen der Vermittlung der deutschen Sprachkompetenz für Ausländer und
Flüchtlinge verbinden. Dies schließt die Bemühungen zur Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe für alle Gruppen der Gesellschaft mit ein.

Die Umsetzung und Weiterentwicklung von Konzepten und Maßnahmen zur Verminderung der Langzeitarbeitslosigkeit sollen Gegenstand der Bemühungen der
Bündnispartner bleiben.

Die Erhöhung der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen und der
Rehabilitanden bedarf weiterer Anstrengungen aller Arbeitsmarktpartner, um die
Zielgenauigkeit und Effektivität von Maßnahmen und Strukturen der beruflichen
Rehabilitation zu verbessern.