8. Ausschreibung Wege ins Theater! Frist für die Einreichung von Projektskizzen: 31.03.2016 Ausschreibung für Anträge auf Projektförderung bei der ASSITEJ (Internationale Vereinigung des Theaters für Kinder und Jugendliche) im Rahmen von „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für den Projektzeitraum 07/2016 – 06/2017. Wege ins Theater! fördert außerschulische Theaterprojekte für Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren, die mir Bildungsbarrieren konfrontiert sind. In den Projekten können verschiedene Aspekte von Theater vorkommen: Rezeption von Theaterkunst und die Diskussion darüber, spielerische Theaterpraxis, Gestaltung von Rahmenprogrammen u.v.m. Ziel des Programms ist es, Kinder und Jugendliche zu erreichen, die sonst keinen Zugang zu Theatern haben und Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, sich als Theaterscouts aktiv einzubringen. Wege ins Theater! ermöglicht drei verschiedene Projektformate: • SCOUTS: Teilnehmer*innen gestalten Theater mit und eröffnen Menschen in ihrem Umfeld Wege ins Theater • BESUCH: Teilnehmer*innen werden in ihren Sozialräumen mit Theaterangeboten angesprochen • GEGENBESUCH: Teilnehmer*innen erhalten Einblicke ins professionelle Theater. Pro Theater und Ausschreibung kann ein Antrag eingereicht werden, in einem Antrag können zwei Projektformate in Kombination beantragt werden, wenn sie auf demselben Konzept basieren und mit denselben Bündnispartnern durchgeführt werden. Die Theater und ihre Bündnispartner sind in der organisatorischen, thematischen und ästhetischen Ausgestaltung der einzelnen Projekte frei. Seite 1 von 4 Informationen zum Antragsverfahren Wer kann bei der ASSITEJ für Wege ins Theater einen Antrag stellen? Antragssteller für „Wege ins Theater“ können Theater oder Organisationen sein, die mit Theatern zusammenarbeiten. Ein Bündnispartner muss ein professionell arbeitendes Theater oder ein Theaterveranstalter sein, und folgende Kriterien erfüllen: • Inszenierungen für ein junges Publikum (3 bis 18 Jahre) produzieren und/oder zeigen • Vermittlungsarbeit (Theaterpädagogik) leisten • Mit zwei Bündnispartnern vor Ort kooperieren Bündnisse für Bildung gründen: Um einen Antrag für Wege ins Theater! zu stellen, gründen Theater Bündnisse mit zwei weiteren (institutionellen) Partnern vor Ort, die sich konzeptionell und organisatorisch in das Projekt einbringen. Ein Bündnispartner sollte im Bildungsbereich (formal oder nonformal) und ein weiterer im Sozialraum angesiedelt sein. Bündnispartner können z.B. dabei helfen, benachteiligte Kinder und Jugendliche anzusprechen, sie können Experten für das Thema des Projektes sein o.ä. Das Antragsverfahren der ASSITEJ ist zweistufig. Alle Anträge werden zunächst bis zum 31.03.2016 als Skizze über die zentrale Antrags- und Förderdatenbank unter www.foerderung.buendnisse-fuer-bildung.de eingereicht. Ein rechtskräftig unterschriebener Ausdruck der Projektskizze wird der ASSITEJ zusammen mit dem Fragebogen und den Kooperationszusagen auf dem Postweg zugesandt. Die formale Antragstellung erfolgt nach der Entscheidung der Fachjury. Allgemeine Informationen zum Förderprogramm „Kultur macht stark!“ finden Sie unter www.buendnisse-fuer-bildung.de Informationen zur Finanzierung der Maßnahmen vor Ort Projektformat SCOUTS Verbrauchsmaterial Honorare Vermittler Transport- und Reisekosten Fahrtkosten Teilnehmer Eintrittskarten Gesamtvolumen Seite 2 von 4 bis zu 500 € bis zu 5.600 € bis zu 150 € bis zu 750 € bis zu 750 € bis zu 7.720 € Projektformat BESUCH Verbrauchsmaterial Honorare Vermittler Transport- und Reisekosten Reisekosten Teilnehmer Gesamtvolumen bis zu 500 € bis zu 15.000 € bis zu 500 € bis zu 5.000 € bis zu 21.000 € Projektformat GEGENBESUCH Verbrauchsmaterial Honorare Vermittler Transport- und Reisekosten Reisekosten Teilnehmer Eintrittskarten Gesamtvolumen bis zu 500 € bis zu 9.600 € bis zu 250 € bis zu 1.000 € bis zu 600 € bis zu 11.950 € Vorgabe für Honorare: 40 € pro Stunde für freischaffende Theatervermittler (auch Autor*innen, Regisseur*innen, Choreograf*innen usw. können als Theatervermittler eingesetzt werden). Bitte Betreuungsschlüssel und Vorgaben für Vor/Nachbereitung beachten! Gagen: Für freischaffende Künstler und Techniker, die in Aufführungen tätig sind, die (begründet) ausschließlich für das Projekt stattfinden (z.B. im Sozialraum der angesprochenen Zielgruppen, gelten die Vorgaben für Mindesthonorare des Nationalen Performance Netzes: Abendgage für Darsteller: mind. 50,- EUR pro Darsteller/ pro Vorstellung (max. 200,- EUR) Tageshonorar für Techniker: mind. 75,- EUR pro Techniker/ pro Tag (max. 250,- EUR) Kosten für fest angestellte Künstler und Techniker können nicht durch das Projekt getragen werden. Materialien: Verbrauchsmaterialien, die direkt für das Projekt benötigt werden und im Verlauf des Projektes angeschafft und verbraucht werden, können über das Projektabgerechnet werden. Es ist nicht möglich, Materialien oder Ausstattungsgegenstände anzuschaffen, die über das Projekt hinaus (Nutz-)Wert haben. Eintrittskarten: Ausgaben für Eintrittskarten für Theaterbesuche und Kulturveranstaltungen, die nicht von einem der Bündnispartner durchgeführt werden, können bis zu einem Preis von 6 € pro Person erstattet werden. Eintrittskarten für Theaterbesuche beim Antragssteller oder bei einem Bündnispartner können nicht erstattet werden. Die Teilnehmer/innen sollen kostenlosen Eintritt zu Veranstaltungen erhalten, die innerhalb des Projektes besucht werden. Seite 3 von 4 Ausgaben für Reisen und Transport: Ausgaben für Transporte und Reisen für Teilnehmer, Referenten, Künstler und Techniker können im Rahmen der Projekte bis zu einer festgelegten Höchstgrenze erstattet werden. (Es ist das Bundesreisekostengesetz anzuwenden). Verwaltungspauschale: Zusätzlich zu den förderfähigen Ausgaben können die Bündnisse vor Ort 5% der anerkannten Ausgaben als Verwaltungspauschale erhalten. Die Verwaltungspauschale wird Verwendungsnachweis abgerechnet. Für alle Projektformate gilt die Mindestlaufzeit von 24 Honorarstunden Vermittlung mit der Zielgruppe, die Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen und ein Betreuungsschlüssel von mindestens einem Vermittler für 6-10 Teilnehmer. Die Teilnahme muss in Teilnehmerlisten bestätigt werden. Grundsätzliches zur Förderung durch „Kultur macht stark“ • • • • Die Projekte müssen außerschulisch und außerunterrichtlich stattfinden, d.h.: Die Projekte finden außerhalb der Unterrichtszeiten statt, die Kinder/Jugendlichen können sich zwischen dem Projekt und einer frei gestalteten Pause entscheiden, verantwortlicher Veranstalter des Projekts auf lokaler Ebene ist der Antragssteller, Projekttage und Projektwochen von Schulen können nicht gefördert werden und es darf kein Unterricht für das Projekt ausfallen. Projekte in Kindertagesstätten müssen klar vom regulären Kita-Betrieb abgrenzbar sein. Die Zusätzlichkeit der Projekte muss nachgewiesen werden: Es ist nicht möglich, Projekte zu finanzieren, die ein bestehendes Angebot weiterführen oder ersetzen. Die Förderung findet auf Ausgabenbasis statt. Förderungsfähige und projektbezogene Ausgaben können zu 100% erstattet werden. (Kosten, z.B. für den Einsatz von angestelltem Personal können nicht erstattet werden.) Als Honorarkräfte müssen qualifizierte Theaterkünstler und Theatervermittler eingesetzt werden. Kontakt und Beratung Anna Eitzeroth (Projektleitung) E-Mail: [email protected] Telefon: 069-296661 Fezan Dogan (Projektassistenz) E-Mail: [email protected] Telefon: 069-296661 Seite 4 von 4 Postadresse: ASSITEJ e.V. Wege ins Theater Schützenstraße 12 60311 Frankfurt am Main www.wegeinstheater.de
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