Ausschreibung - Wege ins Theater

8. Ausschreibung
Wege ins Theater!
Frist für die Einreichung von Projektskizzen: 31.03.2016
Ausschreibung für Anträge auf Projektförderung bei der ASSITEJ (Internationale
Vereinigung des Theaters für Kinder und Jugendliche) im Rahmen von „Kultur macht
stark. Bündnisse für Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für
den Projektzeitraum 07/2016 – 06/2017.
Wege ins Theater! fördert außerschulische Theaterprojekte für Kinder und
Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren, die mir Bildungsbarrieren konfrontiert sind. In
den Projekten können verschiedene Aspekte von Theater vorkommen: Rezeption
von Theaterkunst und die Diskussion darüber, spielerische Theaterpraxis, Gestaltung
von Rahmenprogrammen u.v.m. Ziel des Programms ist es, Kinder und Jugendliche
zu erreichen, die sonst keinen Zugang zu Theatern haben und Ihnen die Möglichkeit
zu eröffnen, sich als Theaterscouts aktiv einzubringen.
Wege ins Theater! ermöglicht drei verschiedene Projektformate:
• SCOUTS: Teilnehmer*innen gestalten Theater mit und eröffnen Menschen in
ihrem Umfeld Wege ins Theater
• BESUCH:
Teilnehmer*innen
werden
in
ihren
Sozialräumen
mit
Theaterangeboten angesprochen
• GEGENBESUCH: Teilnehmer*innen erhalten Einblicke ins professionelle
Theater.
Pro Theater und Ausschreibung kann ein Antrag eingereicht werden, in einem Antrag
können zwei Projektformate in Kombination beantragt werden, wenn sie auf
demselben Konzept basieren und mit denselben Bündnispartnern durchgeführt
werden. Die Theater und ihre Bündnispartner sind in der organisatorischen,
thematischen und ästhetischen Ausgestaltung der einzelnen Projekte frei.
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Informationen zum Antragsverfahren
Wer kann bei der ASSITEJ für Wege ins Theater einen Antrag stellen?
Antragssteller für „Wege ins Theater“ können Theater oder Organisationen sein, die
mit Theatern zusammenarbeiten.
Ein Bündnispartner muss ein professionell arbeitendes Theater oder ein Theaterveranstalter sein, und folgende Kriterien erfüllen:
• Inszenierungen für ein junges Publikum (3 bis 18 Jahre) produzieren und/oder
zeigen
• Vermittlungsarbeit (Theaterpädagogik) leisten
• Mit zwei Bündnispartnern vor Ort kooperieren
Bündnisse für Bildung gründen: Um einen Antrag für Wege ins Theater! zu stellen,
gründen Theater Bündnisse mit zwei weiteren (institutionellen) Partnern vor Ort, die
sich konzeptionell und organisatorisch in das Projekt einbringen. Ein Bündnispartner
sollte im Bildungsbereich (formal oder nonformal) und ein weiterer im Sozialraum
angesiedelt sein. Bündnispartner können z.B. dabei helfen, benachteiligte Kinder und
Jugendliche anzusprechen, sie können Experten für das Thema des Projektes sein
o.ä.
Das Antragsverfahren der ASSITEJ ist zweistufig. Alle Anträge werden zunächst bis
zum 31.03.2016 als Skizze über die zentrale Antrags- und Förderdatenbank unter
www.foerderung.buendnisse-fuer-bildung.de eingereicht.
Ein rechtskräftig unterschriebener Ausdruck der Projektskizze wird der ASSITEJ
zusammen mit dem Fragebogen und den Kooperationszusagen auf dem Postweg
zugesandt. Die formale Antragstellung erfolgt nach der Entscheidung der Fachjury.
Allgemeine Informationen zum Förderprogramm „Kultur macht stark!“ finden Sie unter
www.buendnisse-fuer-bildung.de
Informationen zur Finanzierung der Maßnahmen vor Ort
Projektformat SCOUTS
Verbrauchsmaterial
Honorare Vermittler
Transport- und Reisekosten
Fahrtkosten Teilnehmer
Eintrittskarten
Gesamtvolumen
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bis zu 500 €
bis zu 5.600 €
bis zu 150 €
bis zu 750 €
bis zu 750 €
bis zu 7.720 €
Projektformat BESUCH
Verbrauchsmaterial
Honorare Vermittler
Transport- und Reisekosten
Reisekosten Teilnehmer
Gesamtvolumen
bis zu 500 €
bis zu 15.000 €
bis zu 500 €
bis zu 5.000 €
bis zu 21.000 €
Projektformat GEGENBESUCH
Verbrauchsmaterial
Honorare Vermittler
Transport- und Reisekosten
Reisekosten Teilnehmer
Eintrittskarten
Gesamtvolumen
bis zu 500 €
bis zu 9.600 €
bis zu 250 €
bis zu 1.000 €
bis zu 600 €
bis zu 11.950 €
Vorgabe für Honorare: 40 € pro Stunde für freischaffende Theatervermittler (auch
Autor*innen, Regisseur*innen, Choreograf*innen usw. können als Theatervermittler
eingesetzt werden). Bitte Betreuungsschlüssel und Vorgaben für Vor/Nachbereitung beachten!
Gagen: Für freischaffende Künstler und Techniker, die in Aufführungen tätig sind, die
(begründet) ausschließlich für das Projekt stattfinden (z.B. im Sozialraum der
angesprochenen Zielgruppen, gelten die Vorgaben für Mindesthonorare des
Nationalen Performance Netzes:
Abendgage für Darsteller: mind. 50,- EUR pro Darsteller/ pro Vorstellung
(max. 200,- EUR)
Tageshonorar für Techniker: mind. 75,- EUR pro Techniker/ pro Tag (max.
250,- EUR)
Kosten für fest angestellte Künstler und Techniker können nicht durch das Projekt
getragen werden.
Materialien: Verbrauchsmaterialien, die direkt für das Projekt benötigt werden und
im Verlauf des Projektes angeschafft und verbraucht werden, können über das
Projektabgerechnet werden. Es ist nicht möglich, Materialien oder Ausstattungsgegenstände anzuschaffen, die über das Projekt hinaus (Nutz-)Wert haben.
Eintrittskarten: Ausgaben für Eintrittskarten für Theaterbesuche und Kulturveranstaltungen, die nicht von einem der Bündnispartner durchgeführt werden,
können bis zu einem Preis von 6 € pro Person erstattet werden. Eintrittskarten für
Theaterbesuche beim Antragssteller oder bei einem Bündnispartner können nicht
erstattet werden. Die Teilnehmer/innen sollen kostenlosen Eintritt zu
Veranstaltungen erhalten, die innerhalb des Projektes besucht werden.
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Ausgaben für Reisen und Transport: Ausgaben für Transporte und Reisen für
Teilnehmer, Referenten, Künstler und Techniker können im Rahmen der Projekte bis
zu einer festgelegten Höchstgrenze erstattet werden. (Es ist das Bundesreisekostengesetz anzuwenden).
Verwaltungspauschale: Zusätzlich zu den förderfähigen Ausgaben können die
Bündnisse vor Ort 5% der anerkannten Ausgaben als Verwaltungspauschale erhalten.
Die Verwaltungspauschale wird Verwendungsnachweis abgerechnet.
Für alle Projektformate gilt die Mindestlaufzeit von 24 Honorarstunden Vermittlung
mit der Zielgruppe, die Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen und ein
Betreuungsschlüssel von mindestens einem Vermittler für 6-10 Teilnehmer. Die
Teilnahme muss in Teilnehmerlisten bestätigt werden.
Grundsätzliches zur Förderung durch „Kultur macht stark“
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•
Die Projekte müssen außerschulisch und außerunterrichtlich stattfinden, d.h.:
Die
Projekte
finden
außerhalb
der
Unterrichtszeiten
statt,
die
Kinder/Jugendlichen können sich zwischen dem Projekt und einer frei
gestalteten Pause entscheiden, verantwortlicher Veranstalter des Projekts auf
lokaler Ebene ist der Antragssteller, Projekttage und Projektwochen von
Schulen können nicht gefördert werden und es darf kein Unterricht für das
Projekt ausfallen. Projekte in Kindertagesstätten müssen klar vom regulären
Kita-Betrieb abgrenzbar sein.
Die Zusätzlichkeit der Projekte muss nachgewiesen werden: Es ist nicht
möglich, Projekte zu finanzieren, die ein bestehendes Angebot weiterführen
oder ersetzen.
Die Förderung findet auf Ausgabenbasis statt. Förderungsfähige und
projektbezogene Ausgaben können zu 100% erstattet werden. (Kosten, z.B. für
den Einsatz von angestelltem Personal können nicht erstattet werden.)
Als Honorarkräfte müssen qualifizierte Theaterkünstler und Theatervermittler
eingesetzt werden.
Kontakt und Beratung
Anna Eitzeroth (Projektleitung)
E-Mail: [email protected]
Telefon: 069-296661
Fezan Dogan (Projektassistenz)
E-Mail: [email protected]
Telefon: 069-296661
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Postadresse:
ASSITEJ e.V.
Wege ins Theater
Schützenstraße 12
60311 Frankfurt am Main
www.wegeinstheater.de