STELLENAUSSCHREIBUNG (Kennziffer 3503) Im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern ist bei der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen zum 1. September 2016 der Dienstposten der/des Leiterin/Leiters der Abteilung „Ausbildung“ (zugleich stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schulleiter) unbefristet zu besetzen. Die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen, im Lausitzer Seenland 50 km nordöstlich der Landeshauptstadt Dresden gelegen, ist eine besondere obere Staatsbehörde im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern. Sie ist für die Aus- und Weiterbildung der Angehörigen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes zuständig und bietet hierzu Teilnehmern und Beschäftigten in einem modernen Schulneubau hervorragende Lern- und Arbeitsbedingungen. Das knapp 5 km entfernte Hoyerswerda verfügt über vielfältige Einkaufsund Wohnmöglichkeiten und eine sehr gute Versorgung mit verschiedensten Schularten (u. a. drei Gymnasien) und ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung. In den Kindertagesstätten der Umgebung werden umfangreiche Betreuungszeiten angeboten. Das Aufgabengebiet umfasst die Leitung der Abteilung „Ausbildung“ mit vier Fachbereichen. Zu Ihren Arbeitsaufgaben gehören: die Leitung der Abteilung „Ausbildung“, die Konzipierung neuer Lehrgänge, die stetige Weiterentwicklung bestehender Lehrgänge, das Erstellen des Jahreslehrgangsplanes, die Durchführung von Lehrveranstaltungen, die Erarbeitung von Lehrgangsunterlagen, die Abnahme von Prüfungen (einschl. Laufbahnprüfungen), die Mitarbeit im Verwaltungsstab des Freistaates Sachsen und im Stab der Landesdirektion Sachsen sowie die Abwesenheitsvertretung des Schulleiters der Landesfeuerwehrund Katastrophenschutzschule Sachsen. Die Aufgabenerfüllung erfordert Verantwortungsbewusstsein, Führungsstärke, Eigeninitiative, Kreativität, Teamfähigkeit, ein sicheres Auftreten sowie die Fähigkeit zu konzeptionellem Arbeiten und pädagogische Fähigkeiten. Zwingende Voraussetzungen für Ihre Tätigkeit sind (bitte Nachweise beifügen): die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, zweite Einstiegsebene der Fachrichtung Feuerwehr oder eine abgeschlossene Fortbildung gemäß der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Qualifizierung von Soweit Sie die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie um Zusendung Ihrer aussagefähigen Bewerbungsunterlagen unter der Kennziffer 3503 bis 20. Mai 2016 an das SÄCHSISCHE STAATSMINISTERIUM DES INNERN Personalreferat Wilhelm-Buck-Str.2 01097 Dresden bzw. per E-Mail an Bewerbungen@ smi.sachsen.de. Bewerber, die bereits beim Freistaat Sachsen beschäftigt sind, werden zusätzlich gebeten, ihre Zustimmung zur Einsicht in die Personalakte zu erteilen. Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Kirmes Telefon 0351/564-3125 zur Verfügung. Beamten der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 für Ämter der Besoldungsgruppe A 14 der Fachrichtung Feuerwehr bzw. eine gleichwertige Fortbildung und die gesundheitliche und körperliche Eignung für den feuerwehrtechnischen Dienst. Von Vorteil sind: Führungs- und/oder Einsatzerfahrungen im Brand- und Katastrophenschutz oder im Rettungsdienst. Der Dienstposten ist der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Feuerwehr (bisher: Laufbahn des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes) zugeordnet und nach Besoldungsgruppe A 15 der Besoldungsordnung A des Sächsischen Besoldungsgesetzes bewertet. Darüber hinaus bieten wir Ihnen: freie Heilfürsorge gemäß §§ 135, 144 Abs. 2 des Sächsischen Beamtengesetzes, flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten, eine unbefristete Beschäftigung, kontinuierliche und vielfältige Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, moderne Kommunikationstechnik und Unterstützung bei der Wohnungssuche. Das Sächsische Staatsministerium des Innern ist bestrebt, den Anteil der Frauen in Führungsfunktionen zu erhöhen und fordert daher Frauen ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
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