STELLENAUSSCHREIBUNG (Kennziffer 3556) Im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt beim Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen (LfV Sachsen) in Dresden die Stelle der/des Leiterin/Leiters des Referats 21 „Auswertung Rechtsextremismus und - terrorismus“ unbefristet zu besetzen. Zu Ihren Arbeitsaufgaben gehören insbesondere: Analyse von Informationen über rechtsextremistische und rechtsterroristische Bestrebungen im Freistaat Sachsen, Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten des Referates, Erarbeitung von Veröffentlichungen zu rechtsextremistischen und rechtsterroristischen Bestrebungen im Freistaat Sachsen, z. B. im Sächsischen Verfassungsschutzbericht, Führung und Anleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referates. Der Dienstposten erfordert ein hohes Maß an Verantwortungsbereitschaft, Konfliktfähigkeit sowie ausgeprägtes Verhandlungsgeschick. Außerdem werden ein gutes Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift sowie ein hohes Maß an kommunikativer und sozialer Kompetenz erwartet. Zwingende Voraussetzungen für Ihre Tätigkeit sind (bitte Nachweis beifügen): − die Laufbahnbefähigung für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 in den Fachrichtungen „Allgemeine Verwaltung“ oder „Polizei“ oder ein abgeschlossener Diplom- oder Masterstudiengang oder ein vergleichbarer Abschluss in den Fachrichtungen der Geschichte, der Politologie, der Kriminalistik, der Kriminologie, der Psychologie oder der Soziologie an einer Universität, einer Technischen Hochschule oder einer anderen wissenschaftlichen Hochschule mit dem Gesamtprädikat „sehr gut“ oder ein abgeschlossener Masterstudiengang in den Fachrichtungen der Geschichte, der Politologie, der Kriminalistik, der Kriminologie, der Psychologie oder der Soziologie an einer Fachhochschule mit dem Gesamtprädikat „sehr gut“ und mindestens einjährige Führungserfahrung. Von Vorteil sind: mehrjährige Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung, Kenntnisse auf dem Gebiet des Rechtsextremismus/-terrorismus, Erfahrungen im Umgang mit sicherheitsrelevanten Themen. Die Bereitschaft zur fachlichen Fortbildung sowie zur Teilnahme an einer Seite 1 von 2 Soweit Sie die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie um Zusendung Ihrer aussagefähigen Bewerbungsunterlagen unter der Kennziffer 3556 bis 12. September 2016 an das SÄCHSISCHE STAATSMINISTERIUM DES INNERN Personalreferat Wilhelm-Buck-Str.2 01097 Dresden bzw. per E-Mail als pdf-Datei an Bewerbungen@ smi.sachsen.de. Bewerber, welche bereits beim Freistaat Sachsen beschäftigt sind, werden zusätzlich gebeten, ihre Zustimmung zur Einsicht in die Personalakte zu erteilen. Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Seidel Telefon 0351/564-3127 zur Verfügung. mehrwöchigen Einführungsfortbildung wird vorausgesetzt. Geeignete Bewerberinnen und Bewerber müssen bereit sein, sich einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3) nach dem Sächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz zu unterziehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bediensteten des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben und daher Reisebeschränkungen bei Reisen in und durch Staaten, für die besondere Sicherheitsregelungen gelten, unterliegen. Der Dienstposten ist der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 zugeordnet. Nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen erfolgt die Vergütung nach Entgeltgruppe 14 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Für Beamte bietet der zu besetzende Dienstposten je nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sowie im Rahmen der zur Verfügung stehenden Planstellen Aufstiegsmöglichkeiten bis Besoldungsgruppe A 15 der Besoldungsordnung zum Sächsischen Besoldungsgesetz (SächsBesG). Tarifbeschäftigten und Beamten wird zusätzlich eine Sicherheits- bzw. Verfassungsschutzzulage gewährt. Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Das Sächsische Staatsministerium des Innern ist sehr daran interessiert, den Frauenanteil in Führungsfunktionen zu erhöhen und bittet daher insbesondere Frauen, sich zu bewerben.
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