Download,*, 0,21 MB - Moderne Verwaltung

STELLENAUSSCHREIBUNG
(Kennziffer 3556)
Im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern ist
zum nächstmöglichen Zeitpunkt beim Landesamt für Verfassungsschutz
Sachsen (LfV Sachsen) in Dresden die Stelle der/des Leiterin/Leiters des
Referats 21 „Auswertung Rechtsextremismus und - terrorismus“ unbefristet zu besetzen.
Zu Ihren Arbeitsaufgaben gehören insbesondere:




Analyse von Informationen über rechtsextremistische und rechtsterroristische Bestrebungen im Freistaat Sachsen,
Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten des Referates,
Erarbeitung von Veröffentlichungen zu rechtsextremistischen und
rechtsterroristischen Bestrebungen im Freistaat Sachsen, z. B. im
Sächsischen Verfassungsschutzbericht,
Führung und Anleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referates.
Der Dienstposten erfordert ein hohes Maß an Verantwortungsbereitschaft,
Konfliktfähigkeit sowie ausgeprägtes Verhandlungsgeschick. Außerdem
werden ein gutes Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift sowie ein hohes
Maß an kommunikativer und sozialer Kompetenz erwartet.
Zwingende Voraussetzungen für Ihre Tätigkeit sind (bitte Nachweis
beifügen):
− die Laufbahnbefähigung für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 in den Fachrichtungen „Allgemeine Verwaltung“ oder „Polizei“
oder
ein abgeschlossener Diplom- oder Masterstudiengang oder ein vergleichbarer Abschluss in den Fachrichtungen der Geschichte, der Politologie, der Kriminalistik, der Kriminologie, der Psychologie oder der
Soziologie an einer Universität, einer Technischen Hochschule oder
einer anderen wissenschaftlichen Hochschule mit dem Gesamtprädikat
„sehr gut“
oder
ein abgeschlossener Masterstudiengang in den Fachrichtungen der
Geschichte, der Politologie, der Kriminalistik, der Kriminologie, der
Psychologie oder der Soziologie an einer Fachhochschule mit dem
Gesamtprädikat „sehr gut“
und
 mindestens einjährige Führungserfahrung.
Von Vorteil sind:
 mehrjährige Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung,
 Kenntnisse auf dem Gebiet des Rechtsextremismus/-terrorismus,
 Erfahrungen im Umgang mit sicherheitsrelevanten Themen.
Die Bereitschaft zur fachlichen Fortbildung sowie zur Teilnahme an einer
Seite 1 von 2
Soweit Sie die vorgenannten
Voraussetzungen erfüllen,
bitten wir Sie um Zusendung
Ihrer aussagefähigen
Bewerbungsunterlagen unter
der
Kennziffer 3556
bis 12. September 2016
an das
SÄCHSISCHE
STAATSMINISTERIUM DES
INNERN
Personalreferat
Wilhelm-Buck-Str.2
01097 Dresden
bzw. per E-Mail als pdf-Datei
an Bewerbungen@
smi.sachsen.de.
Bewerber, welche bereits
beim Freistaat Sachsen
beschäftigt sind, werden
zusätzlich gebeten, ihre
Zustimmung zur Einsicht in
die Personalakte zu erteilen.
Als Ansprechpartnerin steht
Ihnen Frau Seidel
Telefon 0351/564-3127
zur Verfügung.
mehrwöchigen Einführungsfortbildung wird vorausgesetzt.
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber müssen bereit sein, sich einer erweiterten
Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3) nach dem Sächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz zu unterziehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die
Bediensteten des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben und daher Reisebeschränkungen bei Reisen in und durch
Staaten, für die besondere Sicherheitsregelungen gelten, unterliegen.
Der Dienstposten ist der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 zugeordnet.
Nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen erfolgt die Vergütung nach Entgeltgruppe 14 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Für Beamte
bietet der zu besetzende Dienstposten je nach Eignung, Befähigung und fachlicher
Leistung sowie im Rahmen der zur Verfügung stehenden Planstellen Aufstiegsmöglichkeiten bis Besoldungsgruppe A 15 der Besoldungsordnung zum Sächsischen Besoldungsgesetz (SächsBesG). Tarifbeschäftigten und Beamten wird zusätzlich eine Sicherheits- bzw. Verfassungsschutzzulage gewährt.
Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen
gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
Das Sächsische Staatsministerium des Innern ist sehr daran interessiert, den
Frauenanteil in Führungsfunktionen zu erhöhen und bittet daher insbesondere
Frauen, sich zu bewerben.