Anfrage Nr. VI-F-02566 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 20.04.2016 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff Soziale Betreuung dezentral untergebrachter Geflüchteter Sachverhalt: Laut Fortschreibung des Konzeptes "Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig" wird der Personalschlüssel für die soziale Betreuung von Personen in eigenem Wohnraum mit 1:100 angesetzt. Dies wurde von Prof. Fabian in der Ratsversammlung am 23.3.2016 bekräftigt. Laut dem Sachstandsbericht Asyl vom 18.3.2016 lebten in Leipzig im Februar ca. 1.600 Menschen in Wohnungen, davon 52 % mit eigenem Mietvertrag und 48 % in einer Gewährleistungswohnung. Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen: 1. Gilt der Betreuungsschlüssel von 1:100 sowohl für Personen mit eigenem Mietvertrag als auch in Gewährleistungswohnungen? 2. Wie viele VzÄ stehen derzeit für die soziale Betreuung von in Wohnungen untergebrachten Geflüchteten zur Verfügung, welcher Betreuungsschlüssel ergibt sich daraus, und durch welche Träger wird diese Aufgabe geleistet? 3. Welche Ausgaben wurden im Jahr 2015 für die soziale Betreuung von Geflüchteten in Leipzig getätigt, und wie viel davon wurde vom Freistaat Sachsen übernommen? 4. Welche Ausgaben sind im Jahr 2016 für die soziale Betreuung von Geflüchteten veranschlagt? Seite 1
© Copyright 2024 ExpyDoc