Erster Aufruf zur Antragseinreichung gemäß der „Förderrichtlinie Innovative Hafentechnologien“ (IHATEC-Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 08.07.2016 1. Allgemeine Hinweise und Fördergegenstand Der vorliegende Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen bezieht sich auf Projekte, die nachweislich durch Entwicklung oder Anpassung innovativer Technologien oder von innovativen Konzepten einem oder mehrerer der in Nummer 1.5 bis 1.7 der IHATEC-Förderrichtlinie genannten Zwecke dienen und einem oder mehreren der in Nr. 4.2 der IHATEC-Förderrichtlinie genannten Schwerpunkte zuzuordnen sind. Das BMVI stellt auf seiner Homepage www.bmvi.bund.de einen Link zum Antragsportal Easy Online bereit. Der Aufruf sowie diese weiteren Informationen ergänzen die Förderrichtlinie. Maßgeblich sind die Regelungen der IHATECFörderrichtlinie in der jeweils gültigen Fassung. 2. Höhe der Zuwendung Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im jeweiligen Einzelfall über die konkrete Förderhöhe bzw. –summe. Die Einzelheiten zu Art, Höhe und Umfang der Zuwendung ergeben sich aus Nr. 8 der IHATEC-Förderrichtlinie. Eine Bagatellgrenze wird nicht angesetzt. 3. Teilnahmeberechtigte Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, außeruniversitäre Einrichtungen, Ingenieurbüros sowie Konsortien/Verbünde der vorgenannten Einheiten, die zum Zeitpunkt der Auszahlung der Fördermittel mindestens eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben (Nr. 5.1 der IHATEC-Förderrichtlinie). 4. Teilnahmevoraussetzungen Das jeweilige Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein. Einzelheiten ergeben sich aus Nr. 6.2 der IHATEC-Förderrichtlinie. Die Gesamtfinanzierung muss unter Einbeziehung der Eigenbeteiligung nachweislich gesichert sein. Mit der Antragstellung sind der Bewilligungsbehörde ein Finanzierungs- und ein Meilensteinplan vorzulegen. Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet zu erklären, ob bzw. inwieweit für das Projekt weitere Fördermittel beantragt worden sind (Nr. 7.11. der IHATECFörderrichtlinie). Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, bei Antragstellung eine Einschätzung über die spätere Verwertung der Ergebnisse in Form eines Verwertungsplans vorzulegen (Nr. 7.8 der IHATEC-Förderrichtlinie). Bei Kooperations- bzw. Verbundvorhaben müssen die Partner ihre Rechte und Pflichten in einem Kooperationsvertrag regeln und diesen bei der Antragstellung vorlegen (Nr. 7.4 der IHATEC-Förderrichtlinie). 5. Antragstellung und Frist Anträge auf Förderung von Projekten nach der IHATEC-Förderrichtlinie sind ausschließlich über das Portal Easy Online zu beziehen und dort auszufüllen. Die ausgefüllten Antragsdokumente sind in Easy Online zu speichern, auszudrucken und unterschrieben an die nachfolgende Adresse zu senden: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Referat WS 21 Robert-Schuman-Platz 1 53175 Bonn. Für die Übersendung per Fax verwenden Sie bitte die Nummer: +49 (0)228 99 300 1473. Mit Eingang der unterschriebenen Antragsdokumente bei der Bewilligungsbehörde ist der Antrag gestellt. Frist für die Einreichung der Anträge ist der 18.11.2016. Es gilt der postalische Eingang bzw. der Faxeingang der vollständigen und unterzeichneten Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde. Gegebenenfalls erfolgt eine Nachforderung fehlender Unterlagen durch die Bewilligungsbehörde. Sofern nachgeforderte Unterlagen nicht innerhalb der hierfür von der Bewilligungsbehörde gesetzten Frist eingehen, wird der Antrag in der laufenden Förderperiode negativ beschieden. Verspätet eingegangene Anträge können erst im darauffolgenden Förderaufruf berücksichtigt werden und müssen erneut gestellt werden. 6. Auswahlkriterien und Bewilligung Die Entscheidung über die Bewilligung der Anträge erfolgt in Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens der Bewilligungsbehörde in zwei Schritten: 1. Zunächst wird die generelle Förderfähigkeit des beantragten Vorhabens im Rahmen einer Vorprüfung nach den Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinie festgestellt. 2. Sodann erfolgen die Bewertung der Förderwürdigkeit und die Auswahl der im Wettbewerb zueinander stehenden Projekte anhand einer Bewertungsmatrix. Die dieser Bewertung zu Grunde liegenden Kriterien und Indikatoren sind diesem Aufruf beigefügt. Zuwendungsbescheide werden nach den jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Bestimmungen der IHATEC-Förderrichtlinie oder ihrer Nachfolgeregelungen erteilt. Die Förderung erfolgt im Abrufverfahren nach nachgewiesener Erreichung der vorgesehenen Meilensteine. 7. Anforderungen an die Berichterstattung Der Zuwendungsempfänger hat die gemäß der Förderrichtlinie und dem Förderbescheid zu erbringenden Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie die ergänzenden Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung und der allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen zu erfüllen. Sämtliche Nachweise, Mitteilungen und Informationen sind bis auf weiteres an die unter 5. genannte Adresse zu richten. Jährlich zu Jahresende finden begleitende Erfolgskontrollen sowie nach Abschluss des Förderprogramms eine abschließende Erfolgskontrolle statt. 8. Beratung und technische Unterstützung Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur veröffentlicht auf seiner Homepage www.bmvi.bund.de Informationen zum Förderverfahren. Inhaltliche Unterstützung und Beratung zur Antragstellung sowie zur Erfüllung der Nebenbestimmungen und Nachweispflichten erhalten Sie bis auf weiteres unter der folgenden Telefonnummer: 0228/300-4612. Das BMVI plant, in Zukunft einen Projektträger mit der Abwicklung der Fördermaßnahme zu beauftragen. Diesbezügliche Informationen sowie die Kontaktdaten werden zu gegebener Zeit auf der Homepage des BMVI veröffentlicht. Bonn, den 19.09.2016 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Im Auftrag Reinhard Klingen
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