PowerPoint-Präsentation - Kantonsspital St.Gallen

Verkehrsmedizin
Fahreignung und Vigilanztests
bei Schlafstörungen
aus Sicht der Verkehrsmedizin
Dr. Ulfert Grimm
Institut für Rechtsmedizin
Kantonsspital St.Gallen
Verkehrsmedizin
Gesetzliche Grundlagen – Grundsatz
Art. 14 SVG
Über Fahreignung verfügt, wer:
2b die erforderliche körperliche + geistige Leistungsfähigkeit
zum sicheren Führen von MFZ hat;
2c frei von einer Sucht ist.
2d nach seinem bisherigen Verhalten Gewähr bietet, … die
Vorschriften zu beachten + auf Mitmenschen Rücksicht zu
nehmen.
…
Verkehrsmedizin
Art. 31 SVG: Beherrschen des Fahrzeuges
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1
... muss das Fahrzeug ständig so beherrschen,
dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann.
 2 Wer wegen Alkohol-, BM- und Arzneimitteleinfluss
oder aus anderen Gründen nicht über die
erforderliche körperliche oder geistige
Leistungsfähigkeit verfügt, gilt während dieser Zeit
als fahrunfähig und darf kein Fahrzeug führen.
Verkehrsmedizin
Ärztliche Verantwortung
Aufklärung über
 Ursache
 Behandlungsmöglichkeiten
 Zeichen Schläfrigkeit, Gegenmassnahmen
 Risiko Schläfrigkeit (Unfall, rechtliche Situation)
 Dokumentation
Verkehrsmedizin
Gesetzliche Grundlagen – Melderecht
Art. 15d SVG
1 Bestehen Zweifel an der Fahreignung einer Person, so wird diese
einer Fahreignungsuntersuchung unterzogen, namentlich bei:
a. …
e. Meldung eines Arztes, dass eine Person wegen einer
körperlichen oder psychischen Krankheit, wegen eines Gebrechens
oder wegen einer Sucht Motorfahrzeuge nicht sicher führen kann;
2. …
3 Ärzte sind in Bezug auf Meldungen nach Absatz 1 Buchstabe e
vom Berufsgeheimnis entbunden. Sie können die Meldung direkt an
die zuständige kantonale Strassenverkehrsbehörde oder an die
Aufsichtsbehörde für Ärzte erstatten
.……
Verkehrsmedizin
Art. 15d Abs. 1 lit. e und Abs.
3 SVG
www.rechtsmedizin.kssg.ch
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Personalien
Fallangaben
Information Proband
Datum/Stempel/Unterschrift
Verkehrsmedizin
Fallbeispiel
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52-jähriger Mann
Unfall um 18.20 Uhr, Heimfahrt
Kam von gerader Strasse ab, Kollision mit Zaun
Auffällige Fahrweise gemäss Zeugen
Unauffälliger Eindruck bei folgender Befragung
Sei plötzlich «weg/schwarz» gewesen
Verkehrsmedizin
Fallbeispiel
 Folgen Übermüdung: FA-Entzug: 3 Monate
 Folgen gesundheitliche Störung?
Verkehrsmedizin
Fallbeispiel
 Folgen Übermüdung: FA-Entzug: 3 Monate
 Folgen gesundheitliche Störung?
Verkehrsmedizin
Fallbeispiel
 Folgen Übermüdung: FA-Entzug: 3 Monate
 Folgen gesundheitliche Störung?
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Polizei -> Abnahme FA nach Ereignis
StVA -> vorsorglicher FA-Entzug (nach >1 Monat)
und Fahreignungs-Begutachtung (VMU)
VMU (nach >3 Monaten)
-> klinische Untersuchungen (Dauer 1-4 Monate)
FA-Wiederteilung nach >6 Monaten
Kosten
Verkehrsmedizin
Risiko Einschlaf-Unfall
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1-2 % der Verkehrsunfälle in Schweiz (SMF, 2007)
10-20 % der Verkehrsunfälle im Ausland (SMF, 2007)
20-40 % im gewerblichen Verkehr (US Dep. of Transportation, 2003)
42 % nächtlicher Verkehrsunfälle (Evers, Auerbach, 2005)
Stadtverkehr: 20 % (Toren, 2003)
Befragung in GB: 29 % bei Befragung seien im letzten Jahr fast
eingeschlafen (ADAC, 2012)
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Grosse Dunkelziffer
Ausschlussdiagnose
Verkehrsmedizin
Müdigkeits-Warnzeichen
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Brennen der Augen, schwere Lider
Blinzeln, Drang Augen schliessen
Verschwommen sehen, Doppelbilder
Gähnen, frösteln
Konzentrationsabnahme (Wahrnehmung)
Verschlechterung Stimmung, Unruhe
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Schwierigkeiten Spurhalten, Randstreifen
Gefühl, dass Strassen enger wird
Starrer Blick nach vorn
Abnahme Bewegungen (Blick in Rückspiegel)
Schlechtere Erinnerung an letzten Kilometer
Übersehen Verkehrsschilder, Abzweigung
Veränderung Geschwindigkeit
Verkehrsmedizin
Ursachen
 ZNS: Epilepsie
 Gefäss: Apoplex, TIA
 Kardial: Rhythmusstörungen,
Ungenügende Herzleistung
 Gestörte Kreislauf-Regulation: Vasovagal
 Stoffwechsel: Hypoglycämie
 Toxikologisch
 Erhöhte Einschlafneigung
Verkehrsmedizin
Ursachen Tagesmüdigkeit
 Unterbeanspruchung -> Verminderung Wachheit,
Vigilanz
 Überbeanspruchung -> Ermüdung
 Schlafmangel -> Schlafstörung
 Nichtberücksichtigen der inneren Uhr
 Psychotrope Substanzen
 Erkrankungen mit Tagesmüdigkeit -> OSAS, RLS
 Narkolepsie
Verkehrsmedizin
Sekundenschlaf I
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Symptome Müdigkeit werden bemerkt
Dauer bis Einschlafen nicht abschätzbar
Fehleinschätzung
Schlafhygiene / Schlafdefizit / innere Uhr
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Bald-zu-Hause-Situation
Bekannte Fahrstrecke
Unterforderung, Monotonie
Vorgängig Stress
Verkehrsmedizin
Sekundenschlaf II
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Auffällige Fahrweise
Kein Bremsmanöver
Evtl. Gegenlenken
Kein Zusammensinken hinter Lenkrad
Keine Wahrnehmung an Unfall, Erinnerungslücke
Weckreaktion durch Unfall, sofortige Re-Orientierung
Handlungsfähig
Keine Vorzeichen (Müdigkeitszeichen verschwiegen)
Geringer Alkoholkonsum
Verkehrsmedizin
Aktuelle Medizinische Mindestanforderungen gemäss VZV
Verkehrsmedizin
Geplante Medizinische Mindestanforderungen gemäss VZV
Verkehrsmedizin
Wann verkehrsmedizinische Untersuchung?
 Ereignis
 Drittmeldung
 Nichteinhalten von Auflagen
Verkehrsmedizin
Fahreignung 3. FA-Gruppe
 Fahreignung bei stabiler Therapie gegeben
 Keine Fahreignung bei Einschlafneigung
 Bei Zweifeln: Keine Compliance
Nichteinhalten Therapie
Nichteinhalten Fahrkarenz
-> Verkehrsmedizinische Untersuchung
Verkehrsmedizin
Abklärung
 Diagnostik an Zentrum für Schlafmedizin
 Polysomnographie
 Einschlafneigung: MWT
Verkehrsmedizin
Indikation für MWT
 Bei eingeleiteter Therapie zur Beurteilung
 Fehlende Compliance
 Drittmeldung
 Erfassen von micro-sleeps
Verkehrsmedizin
Zusammenfassung
 Abklärung bei V.a. Tagesmüdigkeit und
Verkehrsereignis
 Schlafmedizinische Untersuchung (incl. MWT)
 Bei Zweifeln: Drittmeldung / Verkehrsmedizinische
Untersuchung
 Fahreignung möglich bei stabiler Therapie
 Regelmässige Verlaufsberichte
 Aufklärung / Information
 Eigenverantwortung
Verkehrsmedizin
Besten Dank
für Ihre Aufmerksamkeit