Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, im Zusammenhang mit der Untersuchung von Flüchtlingen werden gelegentlich Misshandlungen oder Folterungen berichtet, oder es finden sich Befunde, die einen derartigen Verdacht hervorrufen. Ein Nachweis tatsächlich erfolgter Misshandlungen ist nicht nur medizinisch relevant, er kann in asylrechtlicher Hinsicht für die Betroffenen von größter Bedeutung sein. Für solche Fälle besteht die Möglichkeit, Kontakt mit der auf die gerichtsfeste Sicherung von Gewalt- und Folterspuren spezialisierten Gewaltambulanz des Instituts für Rechts- und Verkehrsmedizin der Universitätsklinik Heidelberg aufzunehmen. Angeschlossen finden Sie wichtigsten Informationen zu diesen Thema sowie die Kontaktdaten der Gewaltambulanz des Instituts für Rechts- und Verkehrsmedizin der Universitätsklinik Heidelberg. Mit freundlichen kollegialen Grüßen Dr. med. Herbert Zeuner Präsident der Bezirksärztekammer Nordbaden Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Christof Hofele Vizepräsident der Bezirksärztekammer Nordbaden Hinweise des Institutes für Rechts- und Verkehrsmedizin der Universitätsklinik Heidelberg (Gewaltambulanz) Sicherung von Misshandlungs- und Folterspuren bei Flüchtlingen Im Zusammenhang mit der Untersuchung von Flüchtlingen werden gelegentlich Misshandlungen oder Folterungen berichtet, oder es finden sich Befunde, die einen derartigen Verdacht hervorrufen. Ein Nachweis tatsächlich erfolgter Misshandlungen ist nicht nur medizinisch relevant, er kann in asylrechtlicher Hinsicht für die Betroffenen von größter Bedeutung sein. Aus rechtsmedizinischer Sicht sollte beim Kontakt mit Flüchtlingen daher nicht nur der klinische Gesundheitszustand überprüft werden, sondern auch daran gedacht werden, dass körperliche Misshandlungen und Folterungen stattgefunden haben können. Mögliche körperliche Folgen sollten wahrgenommen und dokumentiert werden. Für solche Fälle besteht die Möglichkeit, Kontakt mit der auf die gerichtsfeste Sicherung von Gewaltund Folterspuren spezialisierte „Gewaltambulanz“ des Instituts für Rechts- und Verkehrsmedizin der Universitätsklinik Heidelberg aufzunehmen. Eine Anmeldung zur rechtsmedizinischen Untersuchung und Spurensicherung ist unter der Rufnummer 06221/568949 (Pforte Rechtsmedizin) möglich. Insbesondere wenn frischere Gewaltspuren bestehen (Hämatome, Schnitt- oder Stichverletzungen, Verbrennungen u.ä.), die rasch gesichert werden müssen, kann rund um die Uhr - auch an Wochenenden und Feiertagen - eine Kontaktaufnahme zum diensthabenden Rechtsmediziner über die Notfalltelefonnummer 0152-54648393 erfolgen. Untersuchungen können am Rechtsmedizinischen Institut oder in externen Einrichtungen wie z.B. Arztpraxen erfolgen. Eine Abklärung sollte (abhängig vom Patientenwunsch) insbesondere dann erfolgen, - - wenn eine Folterung in der Vergangenheit angegeben wird (insbesondere, wenn die Art der Folterung körperliche Spuren erwarten lässt); wenn auffällige (z.B. kleinfleckig rundlich wie von Zigaretten, zahlreich streifig auf dem Rücken/ Gesäß, an „ungewöhnlichen“ Orten, …) und / oder sehr zahlreiche Narben vorliegen, die nicht (ausreichend) erklärt werden (können); wenn die Funktion von Gliedmaßen eingeschränkt ist, Schmerzen, Lähmungen oder Sensitivitätsstörungen bestehen (und keine anderweitige medizinische Ursache vorliegt); wenn frische(re) Gewaltspuren (Hämatome, Schnitt-/ Stich-/Schusswunden, thermische Verletzungen, Frakturen etc.) festgestellt werden. Weitergehende Informationen zu Befunden nach Folter und Misshandlungen und deren Sicherung finden sich im Buch „Klinisch-forensische Medizin – Interdisziplinärer Praxisleitfaden für Ärzte, Pflegekräfte, Juristen und Betreuer von Gewaltopfern“, Hrsg. M. Grassberger, E. Türk und K. Yen, Springer-Verlag 2013. Steht eine psychische Traumatisierung im Vordergrund und fehlen körperliche Befunde, so wird auf die entsprechenden Angebote der Traumapsychologie und Psychiatrie verwiesen. Heidelberg im Oktober 2015
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