Institut für Rechtsmedizin «Via sicura definiert genauer als bisher… …wer für den Strassenverkehr fit ist und wer nicht. Die Ärzteschaft steht in der Pflicht, die Fahreignung konsequent zu überprüfen. Michael Thali Editorial Verkehrsunfälle vermeiden. Das Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich (IRM-UZH) nimmt in der Schweiz im Bereich Verkehrsmedizin eine Vorreiterrolle ein. Diese geht auf einen meiner Vorgänger zurück, Prof. Hanspeter Hartmann, der dem Institut von 1968 bis 1988 vorstand. Er gilt als Pionier der Verkehrsmedizin in der Schweiz. Auf seine rechtsmedizinischen Erkenntnisse und die daraus resultierenden präventivmedizinischen Empfehlungen geht unter anderem das Tragen von Sicherheitsgurten zurück. Hanspeter Hartmanns zentrales Anliegen war es, schwere Verkehrsunfälle zu vermeiden. Die Unfallprävention ist auch das Hauptziel des bundesrätlichen Verkehrssicherheitsprogramms Via sicura. Via sicura definiert genauer als bisher, wer für den Strassenverkehr fit ist und wer nicht. Die Ärzteschaft steht in der Pflicht, die Fahreignung konsequent zu überprüfen. Die Medizin, und damit auch die Rechtsmedizin, ist also gefragt und gefordert. Mit der Einführung aller Massnahmenpakete von Via sicura steigt auch die Anzahl der verkehrsmedizinischen Untersuchungen. Um die Untersuchungskapazitäten zu erhöhen, haben wir unseren Standort Verkehrsmedizin an der Kurvenstrasse in Zürich erweitert und führen Aussenstellen in Winterthur und Luzern. Wir geben konkretes Fachwissen weiter, publizieren Guidelines und bieten Fortbildungsgänge an. Auch diese Broschüre versteht sich als Informationsangebot. Sie fasst das Wichtigste zum Thema Via sicura zusammen – damit wir alle für die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen gerüstet sind. Prof. Dr. med. Michael Thali, Executive MBA HSG Direktor des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich (IRM-UZH) Institut für Rechtsmedizin 5 Interview Das Verkehrssicherheitsprogramm Via sicura Was ändert sich? Dr. med. Bruno Liniger, Facharzt für Rechtsmedizin, Verkehrsmediziner SGRM Leiter Bereich Sucht und psychische Erkrankungen, Verkehrsmedizin, IRM-UZH Präsident der Sektion Verkehrsmedizin SGRM Dr. phil. Jacqueline Bächli-Biétry, Fachpsychologin für Verkehrspsychologie FSP Leitende Verkehrspsychologin, Verkehrsmedizin, IRM-UZH Dr. med. Rolf Seeger, Facharzt für Allgemein medizin FMH, Verkehrsmediziner SGRM Leiter Bereich somatische Erkrankungen, Verkehrsmedizin, IRM-UZH Dr. med. Munira Haag-Dawoud, Fachärztin für Rechtsmedizin, Verkehrsmedizinerin SGRM Abteilungsleiterin Verkehrsmedizin am IRM-UZH Institut für Rechtsmedizin Der Bundesrat will mit dem Programm Via sicura die Sicherheit im Strassenverkehr erhöhen. Das Parlament stimmte dem angepassten Strassenverkehrsgesetz am 15. Juni 2012 zu. Die Massnahmenpakete von Via sicura treten schrittweise in Kraft und bringen Änderungen mit sich. Welche? Bruno Liniger, Jacqueline Bächli-Biétry, Rolf Seeger und Munira Haag im Gespräch. 7 Interview Ein Standort der Abteilung Verkehrsmedizin an der Kurvenstrasse in Zürich. 2016 werden die letzten für die erkehrsmedizin wichtigen Mass V nahmen von Via sicura umgesetzt. Die Schweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM) spielt dabei eine wichtige Rolle, wie kam es dazu? Munira Haag Zwischen der SGRM und dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) besteht seit vielen Jahren eine beratende Zusammenarbeit. Die SGRM verfügt über verkehrsmedizinisches Fachwissen und umfassende Erfahrung im Erstellen von Gutachten, deshalb war sie für das ASTRA auch bei der Erarbeitung von Via sicura eine wichtige Ansprechpartnerin. Die SGRM gründete im Jahr 2010 eine eigene Sektion Verkehrsmedizin. War Via sicura der Auslöser für die Neugründung? Munira Haag Nein. Die Verkehrsmedizin hat in den letzten Jahren allgemein an Bedeutung gewonnen und gilt heute Institut für Rechtsmedizin Institut für Rechtsmedizin zu Recht als eigenständiges Fachgebiet innerhalb der Rechtsmedizin – neben Forensischer Medizin, Genetik und Toxikologie. Die Arbeitsschwerpunkte der neuen SGRM-Sektion lagen bisher bei der Qualitätssicherung und der Einführung einheitlicher Untersuchungsstandards. Wichtig war auch die Ausarbeitung des Schulungs konzeptes für Haus- und Vertrauensärztinnen und -ärzte, das schon von einigen Kantonen übernommen wurde. Sämtliche Aspekte kommen in Via s icura stark zum Tragen. Werfen wir einen Blick auf die neue Gesetzgebung. Welche Änderungen bringt Via sicura für die Verkehrsmedizin? Bruno Liniger Im Jahr 2014 trat die neue Regelung in Kraft, nach der sich alkohol auffällige Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer bereits ab einer Alkoholisierung von 1,6 Promille einer verkehrsmedizinischen Fahr eignungsabklärung zu unterziehen aben, um den Verdacht auf eine h allenfalls bestehende Alkoholproblematik zu überprüfen. Zudem dürfen nur noch entsprechend qualifizierte Ärztinnen und Ärzte verkehrsmedizinische Fahreignungsbeurteilungen durchführen. Hierfür gibt es verschiedene Qualifikationsstufen und ent sprechende Qualitätssicherungsmassnahmen. Klingt nach mehr Arbeit für die erkehrsmedizin! Wie sieht das für V Ihre Partnerorganisationen aus, zum Beispiel die Strassenverkehrsämter? Rolf Seeger Auch sie dürfen mit Mehraufwand rechnen, einerseits personell, andererseits in Bezug auf das verkehrsmedizinische Fachwissen. Wobei zu sagen ist, dass unser Institut gemeinsam mit der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (ASA) bereits seit einigen Jahren eine verkehrsmedizinische Schulung für Mitarbeitende anbietet. 9 Interview 10 Welche Konsequenzen hat Via sicura für die Verkehrspsychologie? Jacqueline Bächli-Biétry Ihre Bedeutung wird zunehmen, sowohl im Bereich der Fahreignungsdiagnostik als auch in jenem der obligatorischen Nachschulungsmassnahmen. Einige Beispiele: Es ist klar definiert, was ein Raser respektive eine Raserin ist. Diese Personen werden zur Abklärung ihrer Rückfallgefahr schneller einer verkehrspsychologischen Untersuchung zugewiesen. Weiter wird für die Rückfallprognose von Trunkenheitstäterinnen und -tätern zusätzlich zur verkehrsmedi zinischen immer häufiger eine verkehrspsychologische Beurteilung notwendig. Und angesichts der demografischen Entwicklung ist davon auszugehen, dass auch zur Beurteilung der verkehrsrelevanten Hirnleistungsfunktionen älterer Personen in zu nehmendem Masse die Verkehrspsychologie beigezogen wird. Institut für Rechtsmedizin An welchen medizinischen Kriterien wird die Fahreignung heute und in Zukunft festgemacht? Rolf Seeger Die Kriterien richten sich nach den im Strassenverkehrsgesetz und in der Verkehrszulassungsverordnung festgehaltenen Bestimmungen. Bei gewissen Krankheitsbildern, zum Beispiel Epilepsie und Diabetes, kommen ausserdem interdisziplinär erarbeitete Richtlinien zur Anwendung. sagen darüber, ob eine Person über Persönlichkeitseigenschaften oder Einstellungen verfügt, die zu einer erhöhten Wahrscheinlichkeit führen, dass sie auffällig wird oder im Verkehr überfordert ist. Diese Tests sind anhand von verschiedenen Aussen kriterien validiert worden wie beispielsweise dem Verhalten in einer Fahrprobe oder der Anzahl Delikte in der Vorgeschichte. Für Laien ist nachvollziehbar, dass bestimmte Krankheiten die Fahreignung einschränken können. Auch zweifelt niemand an der Messbarkeit von Sehvermögen und Substanz konsum. Wie steht es um die Messbarkeit psychischer Erkrankungen? Jacqueline Bächli-Biétry Verkehrsrelevante Persönlichkeitseigenschaften, Einstellungsmuster sowie Hirnleistungsfunktionen sind ebenfalls messbar. Psychologische Tests sind wissenschaftlich fundierte Verfahren. Sie erlauben Aus- Man sagt, Via sicura habe das otenzial, die Kompetenzen P der Hausärztinnen und Hausärzte zu beschneiden. Stimmt das? Rolf Seeger Im Gegenteil. Mit der Neu regelung wird festgehalten, dass die Erstbeurteilung der Fahreignung bei Personen über 70 Jahren in der Kompetenz der Hausärztinnen und Hausärzte bleibt, entgegen der früheren Tendenz einiger Kantone diese Untersuchungen einer speziellen Amtsarzt-Stelle zu übertragen. Die Hausärztinnen und 11 Verkehrsmedizinische Abklärungen beinhalten neben einem ausführlichen Gespräch meist auch körperliche Untersuchungen. Institut für Rechtsmedizin «Die verkehrsmedizinische Untersuchung von Seniorinnen und Senioren ab 70 ist in der Schweiz bereits seit 1976 verankert.» Dr. med. Munira Haag-Dawoud Abteilungsleiterin Verkehrsmedizin Institut für Rechtsmedizin 13 Interview Hausärzte müssen bestätigen, dass sie gewisse im Gesetz festgelegte Anforderungen erfüllen. Die SGRM bietet eine entsprechende eintägige Schulung an. Ansonsten ergeben sich für die Ärzte, die Senioren untersuchen, durch Via sicura keine wesentlichen Änderungen. 14 Weshalb braucht es eine Schulung, wenn ein Hausarzt mittels «Selbst deklaration» bestätigen kann, dass er die Anforderungen erfüllt? Rolf Seeger Bei der von der SGRM an gebotenen eintägigen Schulung geht es nicht darum, den Ärzten zu erklären, wie sie untersuchen müssen. Es geht um die Vermittlung von einheitlichen Standards. Künftig soll es keine Rolle mehr spielen, in welchem Kanton Fahrzeuglenkende abgeklärt werden. Deshalb müssen die Untersuchungen bestimmten Minimalanforderungen genügen: Die Beurteilung soll objektiv nach standardisiertem Vorgehen er Institut für Rechtsmedizin folgen, sie muss zweckmässig sein, darf keine unnötigen Untersuchungsschritte enthalten und soll überdies kostengünstig sein. Solides verkehrsmedizinisches Grundwissen, Kenntnisse in den rechtlichen Grundlagen und administrativen Abläufen – all dies ist Gegenstand der eintägigen, intensiven Schulung. So viel Aufmerksamkeit für ein medizinisches Nebenthema? Rolf Seeger Das übergeordnete Ziel von Via sicura und damit der Fahr eignungsabklärungen ist die Verkehrssicherheit auf den Strassen. In den nächsten 10 bis 15 Jahren wird sich die Zahl der über 70-Jährigen, die im Besitz eines Führerausweises sind, verdoppeln. Und wir wissen: Mit zunehmendem Alter treten Erkrankungen auf, die verkehrsmedizinisch bedeutsam sind wie Demenz, nach lassende Sehfähigkeit etc. Mit Blick auf die Verkehrssicherheit ist es deshalb entscheidend, dass die Fahreignung im Alter regelmässig und einheitlich untersucht wird. Standardisierte Schulungen nach dem Modell der Sektion Forensische Medizin der SGRM werden bereits seit einigen Jahren angeboten; die Rückmeldungen sind von allen Seiten durchwegs positiv. Welche Bedeutung hat der Titel «Verkehrsmediziner/Verkehrs medizinerin SGRM»? Bruno Liniger Der Fachtitel entspricht der höchsten Stufe der neu eingeführten verkehrsmedizinischen Qualifikationsstufen. Sie beinhaltet umfassende Fachkenntnisse in sämtlichen verkehrsmedizinischen Belangen und setzt viel Erfahrung im Umgang mit Rechtsvertreterinnen und Rechtsvertretern sowie allen involvierten Behörden voraus. Daraus ergeben sich selbstredend auch hohe Ansprüche an die Sozialkompetenz und die Kommunikationsfähigkeit. Eine der Nebenstellen des IRM-UZH, an denen verkehrsmedizinische Untersuchungen angeboten werden: der Standort Winterthur. Interview 16 Gibt es in der Verkehrspsychologie ähnliche Qualifikationsstufen? Jacqueline Bächli-Biétry Nein, denn es gibt nur zwei Arten von Fragestellungen, die Verkehrspsychologinnen und Verkehrspsychologen zu beantworten haben: Zum einen geht es um die Rückfallprognose von Personen, die im Verkehr auffällig geworden sind. Zum andern beurteilen wir Personen, bei denen Zweifel daran bestehen, ob ihre Hirnleistungsfunktionen aus reichen, um gefahrlos am Strassen verkehr teilzunehmen. Verkehrspsychologinnen und Verkehrspsychologen mit dem entsprechenden Fachtitel sind qualifiziert, beide Arten von Fragen zu beantworten. Unser Dach verband, die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP), respektive dessen Gliedverband, die Schweizerische Vereinigung für Verkehrspsychologie (VfV), hat die Aufgabe, die Aus- und Weiterbildungen den neuen Anforderungen anzupassen. Inhaberinnen und Inhaber des FSPFachtitels «Fachpsychologe/Fach psychologin für Verkehrspsychologie» müssen den Nachweis einer regel mässigen Fortbildung erbringen. So können sich die zuweisenden Behörden darauf verlassen, dass Verkehrspsychologinnen und Verkehrspsychologen mit einem Fachtitel über aktuelle Sachkenntnisse verfügen. Heisst das auch, dass Via sicura Verkehrspsychologinnen und Verkehrspsychologen nicht zu einer spezifischen Fortbildung verpflichtet? Kritische Stimmen sagen, mit Via sicura werde die Verkehrsmedizin künstlich aufgebläht, höhere Gesundheitskosten seien die Folge. Institut für Rechtsmedizin Jacqueline Bächli-Biétry Dies kann nur in Unkenntnis des bisherigen Systems behauptet werden. Die verkehrsmedizinische Untersuchung von Seniorinnen und Senioren ab 70 ist in der Schweiz bereits seit 1976 verankert, ebenso die Untersuchung von Personen mit höheren Führerausweiskategorien (Taxi, Lastwagen, Car). Mit Via sicura ändert sich die Verpflichtung der Ärztinnen und Ärzte zur Fortbildung. Die Kosten sind in der Regel eher gering und nicht zu vergleichen mit dem, was sonst für medizinische Fortbildungen bezahlt werden muss. Munira Haag Dennoch ist nicht von der Hand zu weisen, dass das Heruntersetzen der Promillegrenze zu sehr viel mehr Fahreignungsuntersuchungen führen wird. Übernimmt die Krankenkasse die Untersuchungskosten? Munira Haag Nein, wie bisher müssen die Kosten von den Betroffenen selber bezahlt werden. «Das übergeordnete Ziel ist die Verkehrssicherheit.» Rolf Seeger Besteht nicht die Gefahr unnötiger Untersuchungen? Bruno Liniger Auch in der Verkehrs medizin gilt die ärztliche Sorgfaltspflicht: Fahreignungsuntersuchungen haben nach geltenden Richtlinien zu erfolgen, wobei auch die jeweiligen Akten wegweisend sind. Ausserdem wird Kostenbewusstsein grossge schrieben. Deshalb ist es entscheidend, dass die zuweisenden Strassenverkehrsämter qualifizierte Abklärungsstellen beauftragen, damit die betroffenen Personen, welche die Kosten ja selbst zu tragen haben, nicht verschiedene, zum Teil unnötige und teure Abklärungen durchlaufen müssen. Institut für Rechtsmedizin Angesichts der Grösse der Abteilung VM am IRM-UZH könnte man von einer Monopolisierung der verkehrsmedizinischen Fachkompetenzen reden. Haben die anderen Kantone das Nachsehen? Munira Haag Sämtliche Institute in der Schweiz sind derzeit intensiv daran, ihre verkehrsmedizinischen Abteilungen zu erweitern. Unbestritten bleibt Zürich in absehbarer Zeit das Institut mit der grössten verkehrsmedizinischen Abteilung und nimmt damit auch eine Vorreiterrolle ein. Dies bringt Verpflichtungen mit sich, unter anderem in der Nachwuchsförderung, in die wir stark investieren und die letztlich auch den Instituten in anderen Kantonen zugutekommt. Sie sprechen von Investitionen. Die Verkehrsmedizin wird also auch in Zürich weiter ausgebaut? Munira Haag Ja. Im Hinblick auf die Implementierung von Via sicura und die dadurch notwendige Erweiterung der personellen und räumlichen Ressourcen wurden wir von der Universität Zürich sehr grosszügig unterstützt. Stichwort Gleichbehandlung: Werden Fahrzeuglenkende heute in der ganzen Schweiz gleich beurteilt? Rolf Seeger Die Institute pflegen einen intensiven fachlichen Austausch und es werden laufend einheitliche Standards zur Beurteilung der einzelnen Krankheitsbilder erarbeitet. 17 Interview Der Standort in Luzern bei der Oberstaatsanwaltschaft in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof. Die von der VfV entwickelten Minimalstandards tragen dazu bei, dass verkehrspsychologische Untersuchungen in der ganzen Schweiz ähnlich abgewickelt und die Gutachten nach den gleichen Richt linien erstellt werden. Munira Haag Aber trotz gleicher Be urteilungsstandards gibt es unterschiedliche Interpretationsmöglich keiten. Das liegt in der Natur der gutachterlichen Tätigkeit. Wichtig ist deshalb, dass die gleichen und neusten wissenschaftlichen Standards und Erkenntnisse angewandt werden und dass immer der Mensch als Ganzes betrachtet wird – und nicht nur Teil aspekte. Bruno Liniger Ein Beispiel für den Einsatz neuster Erkenntnisse ist die Haar analyse, die heute in der Fahreignungs untersuchung zum Standard gehört wie früher Urinprobenkontrollen oder Blutwertbestimmungen. Neue Erkenntnisse anzuwenden bedeutet Jacqueline Bächli-Biétry Institut für Rechtsmedizin aber auch, dass laufend spezialisiertes Wissen neu erworben werden muss. Ein Blick über die Landesgrenzen hinaus: Gibt es in Europa vergleichbare Entwicklungen im Bereich der Verkehrsmedizin? Munira Haag Ein verkehrsmedizinisches Curriculum, wie wir es in der Schweiz kennen, gibt es sonst nirgends. Ich bin überzeugt, dass andere Länder bald unserem Beispiel folgen werden. Das heisst, das IRM-UZH nimmt in der Verkehrsmedizin bald auch international eine Vorreiterrolle ein? Bruno Liniger Das wird sich weisen. Sicher gilt es, die unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen in den einzelnen Ländern mitzuberücksich tigen. Im Rahmen von wissenschaft lichen Publikationen, Vorträgen und Kongressen besteht jedenfalls bereits ein vielseitiger internationaler Austausch. Curriculum Verkehrsmediziner/in SGRM Voraussetzung zum Erwerb des Titels «Verkehrsmediziner/Verkehrsmedizinerin SGRM» ist der Besitz eines Facharzttitels in einem für die Verkehrsmedizin relevanten Gebiet. Am besten eigenen sich Fachtitel für Rechtsmedizin, für Allgemeine Innere Medizin oder für Psychiatrie und Psychotherapie. Das eigentliche verkehrs medizinische Wissen wird danach im Laufe von etwa zwei Jahren «on the job» in einer Abteilung für Verkehrsmedizin erworben. In dieser Zeit muss eine ca. einwöchige theoretische Weiter bildung absolviert werden. Nach Bestehen der Prüfung wird der Titel «Verkehrsmediziner/ Verkehrsmedizinerin SGRM» erteilt. Alle fünf Jahre muss der Besuch von Fortbildungen nachgewiesen werden, um den Titel zu behalten. Details: www.sgrm.ch Curriculum Verkehrspsychologe/-psychologin FSP Voraussetzung zum Erwerb des Fachtitels «Verkehrspsychologe FSP» sind ein universitärer Hauptfachabschluss in Psychologie und die ordentliche Mitgliedschaft in der Föderation Schweizer Psychologen (FSP). Die Weiterbildung in Verkehrspsychologie dauert mindestens zwei Jahre (100%) und enthält drei Spezialgebiete: Diagnostik, Intervention und Forschung. Um den Titel zu halten, sind regelmässig fachspezifische Fortbildungskurse zu besuchen. Details: www.vfv-spc.ch 19 «Künftig soll es keine Rolle mehr spielen, in welchem Kanton Fahrzeuglenkende ab geklärt werden.» Dr. med. Rolf Seeger Leiter Bereich Somatische Erkrankungen Institut für Rechtsmedizin 21 Wissenswertes Häufige Fragen Rund um das Thema Verkehrsmedizin und Via sicura Allgemeine Fragen Welche Aufgaben hat die Abteilung Verkehrsmedizin am IRM-UZH? Wir erstellen Gutachten zu sämtlichen verkehrsmedizinischen Fragestellungen betreffend Fahreignung und Fahrfähigkeit. Dies umfasst forensisch-psychiatrische Gutachten sowie weitere strafrechtliche Gutachten bei Fragen zur Hafterstehungsfähigkeit und zur Einvernahmefähigkeit bei verschiedenen medizinischen Problematiken. Alle Gutachten werden von dazu berechtigten und dafür qualifizierten Ärztinnen und Ärzten erstellt (gemäss Artikel 29 der Verordnung über psychiatrische und psychologische Gutachten in Straf- und Zivilverfahren (PPGV) des Kantons Zürich). Zusätzlich zur gutachterlichen Tätigkeit beraten wir Hausärztinnen und Hausärzte bei verkehrsmedizinischen Fragestellungen und bieten Fortbildungen für verkehrsmedizinisch tätige Ärztinnen und Ärzte an. Auch die verkehrsmedizinischen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den zuständigen Ämtern bilden wir weiter und stellen damit sicher, dass die betreffenden Personen über die notwendige Fachkompetenz verfügen. Der regelmässige gegenseitige Austausch von Wissen dient allen Beteiligten und ist ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Institut für Rechtsmedizin Institut für Rechtsmedizin 23 Wissenswertes Wissenswertes Hinzu kommen die universitären Aufgaben in Lehre und Forschung. Die bei der gutachterlichen Tätigkeit gewonnenen Erkenntnisse werden regelmässig ausgewertet und in Form von Dissertationen und Publikationen in Fachzeitschriften ver öffentlicht. Welche verkehrsmedizinischen Abklärungen werden am IRM-UZH durchgeführt? Primär führen wir amtlich angeordnete Fahreignungsgutachten im Admi nistrativverfahren durch. Dies zum Beispiel nach Vorfällen mit Fahren unter Sub stanzeinfluss (Alkohol, Drogen, Medikamente), bei Vorfällen mit Verdacht auf eine gesundheitliche Problematik (z. B. Verdacht auf eine epileptische Erkrankung oder eine Zuckerkrankheit), bei allfälligen Problemen mit dem Sehvermögen, bei Verdacht auf Vorliegen einer psychischen Erkrankung oder bei Verdacht auf eine Einschränkung der kognitiven Funktionen. Bei Untersuchungen, die gemäss der Verkehrszulassungsverordnung von Hausärztinnen und Hausärzten sowie von Vertrauensärztinnen und Vertrauensärzten durchgeführt wurden und bei denen keine schlüssige Beurteilung der Fahreignung möglich war, kann das zuständige Amt eine Begutachtung durch das IRM-UZH anordnen. Bei Fragen zur Fahrfähigkeit führen wir im Auftrag der Staatsanwaltschaften Abklärungen durch. 24 Kann auch eine verkehrspsychologische Abklärung am IRM-UZH durchgeführt werden? Ja. Für die Abklärung verkehrspsychologischer Fragestellungen, d. h. bei Verdacht auf eine charakterliche Nichteignung, sind Verkehrspsychologinnen und Institut für Rechtsmedizin Verkehrspsychologen zuständig. Am IRM-UZH besteht eine langjährige, sehr enge Zusammenarbeit mit führenden Exponentinnen und Exponenten der Verkehrs psychologie, so dass auch diese Aufträge bearbeitet werden können. Verkehrspsychologische Abklärungen werden nach Verkehrsregelverletzungen angeordnet (Stichworte: Rasen, rücksichtloses Verhalten im Strassenverkehr etc.). Wie viele Standorte hat die Abteilung Verkehrsmedizin des IRM-UZH? Vier. Neben dem Hauptstandort in der Stadt Zürich betreiben wir zwei Aussenstellen in Winterthur und eine in Luzern. Die verkehrspsychologischen Untersuchungen erfolgen entweder am Hauptstandort in Zürich oder in Winterthur, verkehrsmedizinische Untersuchungen bieten wir an allen Standorten an (Standorte siehe S. 39). Fragen von Betroffenen Was umfasst eine verkehrsmedizinische Untersuchung am IRM-UZH? Nach einem ausführlichen Gespräch und einer Erhebung der allgemeinen medizinischen Anamnese findet eine körperliche Untersuchung (inkl. Augentest) statt. Je nach Untersuchungsgrund müssen Laboruntersuchungen und allenfalls auch Zusatzuntersuchungen wie eine ärztlich begleitete Kontrollfahrt oder eine verkehrspsychologische Untersuchung zur Überprüfung der kognitiven Leistungen vorgenommen werden. Bei einer Substanzkonsumproblematik (Alkohol, Drogen, Medikamente) ist eine Haaranalyse integraler Bestandteil der Abklärung. Institut für Rechtsmedizin 25 Wissenswertes Was umfasst eine verkehrspsychologische Untersuchung am IRM-UZH? Neben einem ausführlichen, problembezogenen Gespräch werden standardisierte Tests durchgeführt. Je nach Fragestellung werden die verkehrsrelevanten Aspekte der Hirnleistungsfähigkeit und/oder der Persönlichkeit überprüft. Wie erfolgt die Anmeldung zur Untersuchung? Wie wird der Untersuchungstermin festgelegt? Das Vorgehen ist je nach Kanton und Anlass der Untersuchung unterschiedlich. In gewissen Fällen muss sich die betroffene Person mit einem vom Strassenverkehrsamt zur Verfügung gestellten Formular selber zur Untersuchung beim IRM-UZH anmelden. Nach Begleichung einer Kostenvorschussrechnung erfolgt ein schriftliches Aufgebot zur Untersuchung. In bestimmten Fällen erfolgt das Aufgebot ohne Kostenvorschussrechnung. Die zuständige Behörde informiert die Betroffenen jeweils über das Vorgehen. 26 Wer führt die Untersuchung durch? Die verkehrsmedizinische Erstabklärung wird immer durch eine Ärztin oder einen Arzt durchgeführt, die verkehrspsychologische Untersuchung durch eine Verkehrspsychologin oder einen Verkehrspsychologen. Im schriftlichen Aufgebot ist der Name der zuständigen Fachperson festgehalten. Bei den Abstinenzkontrollen wird ein Teil der Untersuchung von medizinisch-technischen Assistentinnen oder Assistenten durchgeführt. Für sämtliche Ab klärungen bestehen verkehrsmedizinische Qualitätsstandards. Was muss zur Untersuchung mitgebracht werden? Einen Ausweis (Pass, Identitäts karte) und die Brille, sofern diese zum Autofahren benötigt wird. Betroffene, die in Behandlung stehen, nehmen den Therapiebericht, allfällige Laborbestimmungen und Urinprobenergebnisse mit. Diabetiker nehmen ihr Blutzuckerbüchlein mit. Institut für Rechtsmedizin Institut für Rechtsmedizin 27 Wissenswertes Wissenswertes Wie lange dauert die Untersuchung? Die verkehrsmedizinische Untersuchung dauert in der Regel ca. eine bis anderthalb Stunden, die verkehrspsychologische Untersuchung ca. zwei Stunden. Wie geht das IRM-UZH bei Kundinnen und Kunden mit mangelnden Deutschkenntnissen vor? Für die verkehrsmedizinische Untersuchung genügt es meist, wenn die Kundin respektive der Kunde in Begleitung einer Vertrauensperson mit guten Deutschkenntnissen erscheint. Für die verkehrspsychologische Untersuchung sind gute Deutschkenntnisse notwendig. Bei Bedarf kann zulasten der Kundin respektive des Kunden eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher beigezogen werden. 28 Institut für Rechtsmedizin Kann sich jemand zu einer verkehrsmedizinischen Untersuchung direkt anmelden oder kann eine Zuweisung durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen? Nein. Gutachten werden nur im Auftrag des zuständigen Amtes erstellt. Fragen der Ärzteschaft Wenn verkehrsmedizinische und verkehrspsychologische Untersuchungen vorgenommen werden müssen, werden beide am selben Tag durchgeführt? Nein. Zuerst wird die verkehrsmedizinische Untersuchung durchgeführt. Bis das Gutachten inkl. Laboranalysen vorliegt, kann ein Monat vergehen. Sind die medizinischen Voraussetzungen für das Autofahren nicht erfüllt, kann sich die verkehrspsychologische Untersuchung allenfalls erübrigen. Sind die Ärztinnen und Ärzte von Via sicura betroffen? Gemäss Via sicura legt der Bund Vorschriften zu Inhalt und Umfang der Fahreignungsabklärung fest. Ausserdem definiert er Mindestanforderungen an das Untersuchungsverfahren, an die Qualitätssicherung und an die Personen, die Fahreignungsuntersuchungen durchführen, also die Ärztinnen und Ärzte. Dies ist im Strassenverkehrsrecht, welches am 1.1.2013 in Kraft trat, so festge halten (Art. 25 Abs. 3). Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat in der Verkehrs zulassungsverordnung (VZV) die dazu notwendigen Gesetzesregelungen konkretisiert. Diese treten per 1.7.2016 in Kraft. Werden die erhobenen Daten zu Forschungszwecken benutzt? Als universitäres Institut gehört die Forschung zu unseren Aufgaben. Die Auswertung der erhobenen Daten zur Gewinnung von neuen Erkenntnissen und zur Anpassung des Vorgehens ist von zentraler Bedeutung. Sie erfolgt immer anonymisiert. Eine entsprechende Information ist in jedem schriftlichen Aufgebot enthalten. Es kann jedoch jede Kundin respektive jeder Kunde den Wunsch äussern, dass die persönlichen Daten nicht verwendet werden, was wir selbstverständlich berücksichtigen. Was ändert sich für die Ärzteschaft konkret, wenn am 1.7.2016 die angepasste VZV in Kraft tritt? Nach einer Übergangsfrist dürfen nur noch Ärztinnen und Ärzte verkehrsmedizinische Untersuchung durchführen, die entsprechend qualifiziert sind. Ärztinnen und Ärzte der Stufe 1, die zur periodischen Untersuchung von Per sonen ab dem 70. Altersjahr berechtigt sind, müssen bestätigen, dass sie die im Gesetz festgelegten Anforderungen erfüllen. Dies kann durch «Selbstdeklaration» erfolgen oder, was wir sehr empfehlen, durch den Besuch einer eintägigen Schulung. Institut für Rechtsmedizin 29 «Neue Erkenntnisse anzuwenden bedingt, laufend spezialisiertes Wissen zu erwerben.» Dr. med. Bruno Liniger Leiter Bereich Sucht und psychische Erkrankungen 31 «Standards tragen dazu bei, dass Untersuchungen in der ganzen Schweiz ähnlich abgewickelt Dr. phil. Jacqueline Bächli-Biétry werden.» Fachpsychologin für Verkehrspsychologie FSP Institut für Rechtsmedizin Institut für Rechtsmedizin Wissenswertes Wissenswertes Einen Fortbildungstag müssen Ärztinnen und Ärzte der Fortbildungsstufe 2 absolvieren, die die Berechtigung zum Untersuchen von Personen erlangen möchten, die sich um eine höhere Führerausweiskategorie bewerben oder bereits einen Ausweis dieser Kategorie innehaben. Die Fortbildungsstufe 3 erfordert einen weiteren halben Fortbildungstag sowie die Erstellung von 5 verkehrsmedizinischen Gutachten unter der Supervision eines «Verkehrsmediziners SGRM». Sie berechtigt zur Fahreignungs abklärung in Fällen, die die Erstellung eines kurzen Gutachtens erfordern. Bei Verkehrsmedizinerinnen und Verkehrsmedizinern der Fortbildungsstufe 4 handelt es sich um Spezialistinnen und Spezialisten, die Gutachten im Adminis trativverfahren verfassen dürfen. Dazu muss nach der Ausbildung zur Fachärztin respektive zum Facharzt in einem für die Verkehrsmedizin relevanten Gebiet ein Weiterbildungscurriculum gemäss dem Fachtitelreglement der SGRM absolviert werden. Dies erfordert in der Regel eine zweijährige, vollamtliche Tätigkeit. Das Bestehen der Prüfung berechtigt danach zum Führen des Titels «Verkehrsmediziner/Verkehrsmedizinerin SGRM». 32 Ab wann gilt die Anerkennungspflicht für verkehrsmedizinische Untersuchungen? Es besteht eine Übergangsfrist für die Untersuchung durch Ärzte der Stufe 1 bis zum 31.12.2017. Für die übrigen Untersuchungen können die Kantone bis Ende 2019 von sogenannten Ventilklauseln Gebrauch machen. Was beinhaltet die Fortbildung? Die Inhalte und Lernziele der verschiedenen Fortbildungsmodule sind auf der Website des Fortbildungszentrums für Fahreignungsbegutachtungen Schweiz, www.medtraffic.ch, ersichtlich. Darf sich jede Ärztin respektive jeder Arzt für eine solche Fortbildung anmelden? Voraussetzung ist gemäss Verkehrszulassungsverordnung der Besitz eines eidgenössischen oder anerkannten ausländischen Weiterbildungstitels. Die Fortbildung richtet sich vor allem an Hausärztinnen und Hausärzte. Wie lange ist die Bewilligung zur Durchführung von verkehrsmedizinischen Untersuchungen gültig? Besteht eine kantonale Einschränkung? Die Bewilligung ist fünf Jahre gültig. Ärztinnen und Ärzte der Stufe 1 können die Anerkennung um fünf Jahre verlängern, indem sie bestätigen, dass sie die Anforderungen weiterhin erfüllen. Ärztinnen und Ärzte der Stufen 2 und 3 können die Anerkennung ebenfalls um fünf Jahre verlängern, sofern sie eine vierstündige verkehrsmedizinische Fortbildung absolviert oder eine Bewilligung einer höheren Fortbildungs stufe erworben haben. Die Bewilligung gilt für die ganze Schweiz. Was kostet die Fortbildung? Eine eintägige Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte der Stufen 1 und 2 kostet CHF 450.–. Wo kann ich mich zu einer Fortbildung anmelden? Das Fortbildungszentrum für Fahreignungsbegutachtungen Schweiz der SGRM bietet die Fortbildung an. Die Inhalte und Lernziele der modulartig aufgebauten Fortbildung sind auf der Website www.medtraffic.ch ersichtlich. Institut für Rechtsmedizin Institut für Rechtsmedizin 33 Wissenswertes Was ändert sich an den medizinischen Mindestanforderungen? In Anpassung an die EU werden die medizinischen Mindestanforderungen für die unterschiedlichen Führerausweis-Kategorien künftig in zwei statt wie bisher drei Gruppen unterteilt. Inhaltlich wurden neben der Anpassung der Nomenklatur an die heute üblichen Fachbegriffe einige Punkte ergänzt oder neu eingeführt. Die psychischen Störungen, die organisch bedingten Hirnleistungsstörungen und die Substanz konsumproblematiken wurden neu aufgenommen. Die Anforderungen an das Sehvermögen wurden weitestgehend denjenigen der EU angepasst. Um eine möglichst individuelle Beurteilung zu ermöglichen, sind die Mindest anforderungen weiterhin bewusst offen formuliert. Wo notwendig, bestehen entsprechende Richtlinien. Bereits bekannt sind die gemeinsam mit der Schweizerischen Gesellschaft für Endokrinologie und Diabetologie (SGED) und der Schweizerischen Liga gegen Epilepsie ausgearbeiteten Richtlinien. Mit der Schweizerischen Gesellschaft für Ophthalmologie (SOG) werden zurzeit Richtlinien ausgearbeitet. Auch kardiologische Richtlinien werden mit den entsprechenden Spezialisten erarbeitet. 34 Institut für Rechtsmedizin Am Strassenverkehrsamt in Winterthur führt das IRM-UZH verkehrsmedizinische Untersuchungen durch. 36 Chronologie Chronologie Via sicura Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr 2014 Das zweite Massnahmenpaket von Via sicura tritt in Kraft. Es enthält die obligatorische Anordnung einer Fahreignungsuntersuchung bei Fahren ab 1,60 Gewichtspromille und die Null-Promille-Vorschrift für Berufs fahrerinnen und Berufsfahrer sowie Neulenkerinnen und Neulenker. 2000 Der Bundesrat beschliesst, ein Handlungsprogramm für mehr Sicherheit im Strassenverkehr (Vision Zero) zu erarbeiten, dessen Ziele sich an den Bemühungen der EU orientieren, die Anzahl der Strassenopfer innert zehn Jahren zu halbieren. 2002 Unter Federführung des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) wird mit der Arbeit an Via sicura begonnen. Das ASTRA erarbeitet unter Mit wirkung von Fachorganisationen, Interessenverbänden, Kantons- und Gemeindebehörden, Wirtschaft und Politik einen breit abgestützten Fächer von Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Institut für Rechtsmedizin 05.11.2008 Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zum Programm Via sicura. Kantone, Parteien und Organisationen sind zur Stellung nahme eingeladen. 20.10.2010 Der Bundesrat legt dem Parlament das Verkehrssicherheitsprogramm zur Beratung vor. Das Ziel von Via sicura: Nur gut ausgebildete, fahrfähige und fürs Autofahren geeignete Menschen verkehren in sicheren Fahrzeugen auf Strassen, die Fehler ver zeihen. Entsprechend fokussieren die Massnahmen auf Prävention bei Risikogruppen, Repression bei schwerwiegenden Delikten, Infrastrukturmassnahmen wie die Sanierung von Unfallschwerpunkten und auf die bessere Durchsetzung bestehender Regeln. 15.06.2012 Das Parlament nimmt das Verkehrssicherheitsprogramm Via sicura an. In der Folge werden durch das ASTRA verschiedene Mass nahmenpakete ausgearbeitet, um Via sicura etappenweise umzusetzen. 2013 Das erste Massnahmenpaket tritt in Kraft. Es enthält unter anderem das Verbot von Radarwarnungen, das Abklären von Fahreignung und -kompetenz sowie Massnahmen gegen Raserinnen und Raser und für die Verbesserung der Sicherheit auf Fussgängerstreifen. 2016 Das dritte Massnahmenpaket von Via sicura tritt per 1.7.2016 in Kraft. Es enthält Massnahmen, die für die Ärzteschaft von Bedeutung sind, darunter schweizweit einheitliche Qualitätssicherungsmassnahmen bei der Fahreignungsabklärung sowie die revidierten medizinischen Mindest anforderungen. Institut für Rechtsmedizin Art. 5abis (neu) Verkehrsmedizinische Qualifikationsstufen AnerkennungsstufeBerechtigung – Periodische Untersuchung Stufe 1 von Senioren Modul 1–3 (1 Tag) Stufe 2 Modul 4 – 5 (1 Tag) – Bewerber höherer Führerausweiskategorien – Kontrolluntersuchungen Inhaber höherer Führerausweiskategorien Stufe 3 mit gutachterlicher Funktion Modul 6 Teil A (½ Tag) Teil B (5 Gutachten unter Supervision eines Verkehrsmediziners SGRM) – Erstbewerber > 65 Jahre – Bewerber mit Körperbehinderung – Bewerber mit Zweifel an Fahreignung – Nach Unfallverletzungen – Nach Drittmeldung durch Ärzte oder IV – Zweituntersuchung nach Stufe 1+2 Stufe 4 = Verkehrsmediziner SGRM Spezialisierte 2-jährige Ausbildung nach Facharzt – Gutachten im Administrativverfahren 37 38 Weitere Informationen Kontakte & Standorte Literaturempfehlungen Standorte Verkehrsmedizin IRM-UZH Fahr-sicher. Verkehrsmedizinische und rechtliche Grundlagen betreffend Fahrfähigkeit und Fahreignung bezüglich Alkohol, Drogen und Medikamente Liniger Bruno (2008): Universität Zürich, Institut für Rechtsmedizin, Schulungsordner (mit DVD) Grundlegende Informationen zum Thema Alkohol, Drogen und Medi kamente im Strassenverkehr sowie ausführliche Informationen zu einzelnen Substanzgruppen, Wirkungen, Konsequenzen etc., vor allem im Zusammenhang mit Fahrfähigkeit und Fahreignung, inkl. sachbezogener, rechtlicher Grundlagen. Bestellungen über: Institut für Rechtsmedizin, Verkehrsmedizin, Kurvenstrasse 31, 8006 Zürich | 044 635 76 00 | [email protected] Institut für Rechtsmedizin Fahr-sicher. Fahreignung und Fahrfähigkeit bei Krankheiten und Unfallfolgen Verkehrsmedizinische Grundlagen für Fachpersonen und Interessierte. Mit Themen wie rechtliche Grundlagen, medizinische Mindestanforderungen, Einschränkungen im Bereich der Sinnesorgane, neurologische Erkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Erkrankungen der Atemorgane, Dia betes mellitus, Einschränkungen des Bewegungsapparates, plötzliche Bewusstseinstrübung, Fahreignung im Alter, Fahreignung bei höheren Führerausweiskategorien und ärztlich begleitete Kontrollfahrt. Erscheint voraussichtlich 2016 Jahrbuch zum Strassenverkehrsrecht Schaffhauser René (Hrsg.), Verlag Stämpfli AG Bern Das Jahrbuch zum Strassenverkehrsrecht wird jedes Jahr neu aufgelegt. Es enthält Beiträge namhafter Autorinnen und Autoren zu den Themen Verkehrsmedizin und Verkehrspsychologie, Verkehrsunfallanalytik, Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Verkehrszulassung/Verkehrsregeln, Straf- und Administrativmassnahmenrecht, Verhältnis Schweiz – EU etc. Erhältlich beim Verlag oder im Buchhandel. Weitere Informationen und Dokumente finden sich auf www.irm.uzh.ch / www.sgrm.ch Institut für Rechtsmedizin Universität Zürich Institut für Rechtsmedizin Verkehrsmedizin Kurvenstrasse 31 & 17 CH-8006 Zürich Tel +41 44 635 76 00 Fax+41 44 635 76 05 [email protected] Verkehrsmedizin c/o Strassenverkehrsamt Winterthur Taggenbergstrasse 1 CH-8408 Winterthur Tel +41 44 635 76 00 Fax+41 44 635 76 05 [email protected] Verkehrsmedizin Standort Winterthur Bürglistrasse 29 CH-8400 Winterthur Tel +41 44 634 93 93 Fax+41 44 634 93 90 [email protected] Verkehrsmedizin Standort Luzern Zentralstrasse 28 CH-6002 Luzern Tel +41 44 635 76 00 Fax+41 44 635 76 05 [email protected] 39 Herausgeber Universität Zürich Institut für Rechtsmedizin Winterthurerstrasse 190/52 CH-8057 Zürich Tel +41 44 635 5611 Fax +41 44 635 6851 E-Mail [email protected] www.irm.uzh.ch Konzept & Gestaltung büro z {grafik design}, Bern Redaktion Nicole Schwarz, Basel Lektorat Rebekka Colacicco-Keller Fotografie Christian Knörr, Basel März 2016 Das Hauptgebäude des Instituts für Rechtsmedizin auf dem Campus der Universität Zürich-Irchel.
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