PowerPoint-Präsentation - Bundesverwaltungsamt

Bundesverwaltungsamt
Der zentrale Dienstleister des Bundes
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
18.05.15 und 19.05.15 in Köln
20.05.15 und 21.05.15 in Hannover
26.05.15 und 27.05.15 in Berlin
28.05.15 und 29.05.15 in Nürnberg
01.06.15 und 02.06.15 in Frankfurt
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
■ Ablauf der heutigen Veranstaltung
■
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■
■
■
■
■
■
Rolle des JC als Zuwendungsempfänger (09:00 – 10:30)
Kaffeepause (10:30 - 10:45)
Rolle des JC als Zuwendungsgeber (10:45 – 12:15)
Mittagspause (12:15 – 13:00)
Belegwesen (13:00 - 14:30)
Pause (14:30 - 14:45)
Berichtswesen (14:45 - 15:15)
Fragen (15:15 - 16:00)
Seite: 2
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
Rolle des JC
Projektantrag LZA
TN-Suche und
Akquise AG
Weiterleitung
LKZ an AG durch JC /
TN Quali u. Mobi
Rechtsbehelfsverzicht
Einstellung / Vergabe
Coach
Belegwesen/
Ausgabenerklärung/ZN
und VN
Bestandskräftiger
Bescheid
Einstellung /
Qualifizierung BAK
Berichtswesen
Seite: 3
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
Rolle des JC als Zuwendungsempfänger
TN-Suche und
Akquise AG
Weiterleitung
LKZ an AG durch JC
Rechtsbehelfsverzicht
Einstellung Coach
Belegwesen/
Ausgabenerklärung/ZN
und VN
Bestandskräftiger
Bescheid
Einstellung BAK
Berichtswesen
Projektantrag LZA
Seite: 4
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
Programmakte
■ Zweck
 Alle erforderlichen Belege zu den zuwendungsfähigen Ausgaben
an einem zentralen Ort
 Prüfung jederzeit durch BVA, BRH, ERH und KOM möglich
 Belegdokumentation
■ Gliederung
 Teil I – Antrag, Zuwendungsbescheid, Schriftverkehr mit
Bundesverwaltungsamt
 Teil II – Dokumentation der zuwendungsfähigen Ausgaben
(Ausgabepositionen)
Seite: 5
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
■ In die Programmakte gehören folgende einmalige Belege:
BAK / Coach





Anlage Erklärungen Anforderungen BAK/Coach
Kopie der Arbeitsverträge BAK/Coach
Vermerk Eingruppierung / Erfahrungsstufe in Kopie (z.B. TUK)
Anlage Persönliche Erklärung des BAK (bei Ausscheiden)
Vergabevermerk, Vertrag mit dem Träger
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ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
■ In die Programmakte gehören folgende einmalige Belege:
Teilnehmer
 Förderfähige Zielgruppe = Anlage Bestätigung pers.
Voraussetzungen
 Ermittlung Entgelt / Berechnungsgrundlage LKZ
 Antrag Arbeitgeber auf Förderung LKZ (NF / IF) mit
Finanzierungsplan LKZ und Weiterleitungsbescheid
 Arbeitsverträge, Anmeldung zur SV (Kopie)
 Förderplan TN
Seite: 7
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit

Wo wird die Programmakte geführt?
 Zentral beim ZE; sensible Daten / Dokumente (z.B. Lohnjournale)
sind zu schützen
 Bei Verbünden: jedes JC muss eigene Programmakte führen für
„eigene“ Ausgaben
Seite: 8
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit

Belegaufbewahrung
Art. 140 Allg. VO:
Aufbewahrungsfrist für alle Dokumente im Zusammenhang mit
Vorhabenförderung mindestens 3 Jahre, beginnend ab dem
31.12. des Jahres, in dem die Rechnungslegung für die
Vorhabendurchführung abgeschlossen wird (Art. 59 Abs. 5
Haushaltsordnung EU).
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ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit

Beispiel:
 LZA-Vorhaben laufen bis Sommer 2020
 Letzte VN fällig Sommer 2021 (ANBest-GK)
 Prüfung der VN vermutlich bis Mitte 2022
 Letzter Zahlungsantrag (ZA) an EU demnach nicht vor Ende 2022
 plus 1 Jahr Sicherheitszuschlag >>> letzter ZA vermutlich Ende 2023
 31.12.2023 plus 3 Jahre = Aufbewahrungsfrist bis 31.12.2026
(vorläufig!)
Seite: 10
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
Rolle des JC als Zuwendungsempfänger
Projektantrag LZA
TN-Suche und
Akquise AG
Weiterleitung
LKZ an AG durch JC
Rechtsbehelfsverzicht
Einstellung Coach
Belegwesen/
Ausgabenerklärung/ZN
und VN
Bestandskräftiger
Bescheid
Einstellung /
Qualfizierung BAK
Berichtswesen
Seite: 11
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit

Aufwendungen Gehalt BAK
a. monatlich
 AG-Brutto
 AG-SV und Umlage
 ZVK, VBL, VwL
 ggf. Arbeitszeitaufschreibung (Sonderfall anteilige Arbeitszeit
LZA)
b. anlassbezogen
 Belege über (Jahres)Sonderzahlung, Weihnachtsgeld,
Einmalzahlungen aus Tarifabschlüssen, Anlage Berechnung
Jahressonderzahlung
LZA_Berechnung_Anteil_Jahressonderzahlung.xlsx
Seite: 12
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
■ Was sind zuwendungsfähige Ausgaben BAK?
■
Personalkosten
■ Max. TVöD 11, Stufe 5 AG-Brutto, zzgl. VWL und ZVK
■ Anteiliger Projekteinsatz: Sonderfall Arbeitszeitaufschreibung
■
Verwaltungs- und Sachkosten BAK durch Pauschale (23%)
abgedeckt:
■ Kosten der Personalverwaltung
■ Büroausstattung
■ Reisekosten
■ etc.
Seite: 13
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
■ Anforderungen an die Betriebsakquisiteure
LZA_Anforderungen_BAK.docx
Seite: 14
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
■ Sonderfall
■ BAK arbeitet nur anteilig im Programm LZA
LZA_Arbeitszeit_BAK_und_Coach.xlsx
Seite: 15
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
■ Erklärung des BAK, dass er für LZA-Projekt tätig war
(vgl. Förderrichtlinie Ziffer 2.2.1)
LZA_persoenliche_Erklaerung_BAK.docx
Seite: 16
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
Rolle des JC als Zuwendungsempfänger
Projektantrag LZA
TN-Suche und
Akquise AG
Weiterleitung
LKZ an AG durch JC
Rechtsbehelfsverzicht
Einstellung / Vergabe
Coach
Belegwesen/
Ausgabenerklärung/ZN
und VN
Bestandskräftiger
Bescheid
Einstellung /
Qualifizierung BAK
Berichtswesen
Seite: 17
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit

Aufwendungen Gehalt Coach
a. monatlich
 AG-Brutto
 AG-SV und Umlage
 ZVK, VBL, VwL
 ggf. Arbeitszeitaufschreibung (Sonderfall anteilige Arbeitszeit LZA)
b. anlassbezogen
 Belege über (Jahres)Sonderzahlung, Weihnachtsgeld,
Einmalzahlungen aus Tarifabschlüssen, Anlage Berechnung
Jahressonderzahlung (wie für BAK)
Seite: 18
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
■ Was sind zuwendungsfähige Ausgaben Coach
■
Personalkosten
■ Max. TVöD 11, Stufe 5 AG-Brutto, zzgl. VWL und ZVK
■ Anteiliger Projekteinsatz: Sonderfall Arbeitszeitaufschreibung
■
Verwaltungs- und Sachkosten Coach durch Pauschale (23%)
abgedeckt:
■ Kosten der Personalverwaltung
■ Büroausstattung
■ Reisekosten
■ etc.
Seite: 19
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
■ Anforderungen an die Coaches
LZA_Anforderungen_Coach.docx
Seite: 20
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
■ Übersicht aller Teilnehmenden, die für den Betreuungsschlüssel
zählen
LZA_Teilnehmende_pro_Coach.xlsx
Seite: 21
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
■ anteilige Kürzung des Gehalts bei (dauerhafter) Unterschreitung des
Betreuungsschlüssels (weniger als 10 Fälle der Normalförderung
oder 8 Fälle der Intensivförderung)
LZA_Berechnung_Anteil_Coach.xlsx
Seite: 22
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
■ Sonderfall
■ Coach hat nur anteilig im Programm LZA gearbeitet
LZA_Arbeitszeit_BAK_und_Coach.xlsx
Seite: 23
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
■ Verwaltungs- und Sachkostenpauschale


23% der anerkannten direkten Personalausgaben BAK und Coach
werden in die AE aufgenommen, ohne dass es weiterer Belege
bedarf.
Seite: 24
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
■ Honorarmittel/Auftragsvergaben
Vergabe Coaching
monatlich
 Rechnung des Trägers an das JC
 Nachweis erbrachter Stunden / Nachweis besetzter Plätze
(entsprechend den Förderplänen)
 Nachweis Zahlungsfluss
Seite: 25
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
■ Was sind zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen des
Vergabeverfahrens?
■
Abdeckung aller relevanten Kosten im Rahmen der Kalkulation
des Vergabeverfahrens (Honorar, Sach- und Reisekosten
möglichst als eine Position)
■
Nicht besetzte TN-Plätze sind nicht zuwendungsfähig
Seite: 26
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
 Qualifizierung BAK



Anlage Bestätigung der JC über Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit,
ggf. Anlage Berechnung TN-Kosten
Anlage Gesamtaufstellung des JC über alle Maßnahmen und
deren Ausgaben incl. Reisekosten
Qualifikation BAK, max. 1.500 € / BAK, unabhängig vom
prozentualen Stellenanteil
Seite: 27
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
■ Vermerk des JC zu Ausgaben für Fortbildung des BAK
LZA_Fortbildung_BAK.docx
Seite: 28
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
■ Gesamtaufstellung zur Überprüfung der Kosten für die Qualifikation
der Betriebsakquisiteure
LZA_Gesamtaufstellung_Ausgaben_Quali_BAK.xlsx
 Werden Höchstgrenzen (1.500,- €) eingehalten?
Seite: 29
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
Rolle des JC als Zuwendungsempfänger
Projektantrag LZA
TN-Suche und
Akquise AG
Weiterleitung
LKZ an AG durch JC
Rechtsbehelfsverzicht
Einstellung / Vergabe
Coach
Belegwesen/
Ausgabenerklärung/ZN
und VN
Bestandskräftiger
Bescheid
Einstellung /
Qualifizierung BAK
Berichtswesen
Seite: 30
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
■ Mobilitätskosten Teilnehmer (NF / IF)
■
■

■
■
Pendelkosten (km-Pauschale / ÖPNV): Anlage
Notwendigkeit und Angemessenheit
Anlagen Gesamtaufstellung des JC über alle Mobilitätshilfen im
ersten Monat:
Erstattung je Kilometer
Fahrkosten ÖPNV
Seite: 31
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
■ Mobilitätskosten Teilnehmer (NF / IF)
■
■

Führerschein / Fahrzeug: Anlage Notwendigkeit und
Angemessenheit mit Preisvergleich
Zuschuss Führerschein / Fahrzeug
Werden Höchstgrenzen (1.500,- €) eingehalten?
Seite: 32
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
■ Qualifizierung der Teilnehmer (NF / IF)
■
■
■
Arbeitsplatzbezogene berufliche Qualifikation
Qualifizierungen Grundkompetenzen Einzelunterricht
Qualifizierungen Grundkompetenzen Gruppenunterricht
 Anlage Gesamtaufstellung des JC über alle
Maßnahmen und deren Ausgaben incl. Reisekosten
 Werden jeweilige Höchstgrenzen eingehalten?
Seite: 33
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
Rolle des JC als Zuwendungsempfänger
Projektantrag LZA
TN-Suche und
Akquise AG
Weiterleitung
LKZ an AG durch JC /
TN Quali u. Mobi
Rechtsbehelfsverzicht
Einstellung / Vergabe
Coach
Belegwesen/
Ausgabenerklärung/ZN
und VN
Bestandskräftiger
Bescheid
Einstellung /
Qualifizierung BAK
Berichtswesen
Seite: 34
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
Rolle des JC als Zuwendungsgeber
Rechtsbehelfsverzicht/
Bestandskraft
Weiterbeschäftigungserklärung
Projektantrag LZA
Projektantrag LKZ
Rechtsbehelfsverzicht
Weiterleitung
LKZ an AG durch JC /
TN Quali u. Mobi
Arbeitsvertrag
Verwendungsnachweis
Bestandskräftiger
Bescheid
TN-Suche und
Akquise AG
Mittelanforderung, max. 6
Wo. vor Auszahlung
Zwischennachweis
Einstellung /
Qualifizierung BAK
Einstellung / Vergabe
Coach
Gehaltszahlung
Ausgabenerklärung,
spätestens alle 3 Monate
Seite: 35
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
■ JC als Zuwendungsgeber – Arbeitgeber beantragt Fördermittel
■
Arbeitgeber stellt Antrag auf Lohnkostenzuschuss
■ Finanzierungsplan
■ Antrag auf LKZ TN-Normalförderung
■ Antrag auf LKZ TN-Intensivförderung
■
JC fertigt Antragsprüfvermerk (mit Verweis auf Antrag, Vordruck
„Förderfähige Zielgruppe“, Vordruck „Ermittlung des tarifl. und
ortsübl. Arbeitsentgelts“) und Bewilligungsbescheid…
Seite: 36
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
■ JC als Zuwendungsgeber – Erstellung Weiterleitungsbescheid
■
■
■
■
LZA-WLB, Normalförderung, ANBest-P
LZA-WLB, Normalförderung, ANBest-GK
LZA-WLB, Intensivförderung, ANBest-P
LZA-WLB, Intensivförderung, ANBest-GK
Seite: 37
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
■ JC als Zuwendungsgeber – nach dem Weiterleitungsbescheid
■
■
■
■
Rechtsbehelfsverzicht
Mittelanforderung LKZ
Ausgabenerklärung (formlos)
Prüfvermerk zur Ausgabenerklärung
Seite: 38
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
Hinweise zum EU-Erstattungsverfahren
• EU finanziert keine Ausgaben, die von den Mitgliedsstaaten ohnehin
finanziert werden müssen


Kein Ersatz von öffentlichen Strukturausgaben bzw. gesetzlichen
Leistungen
Abgrenzung vom Regelgeschäft
Seite: 39
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
EU finanziert nur Ausgaben, die unter Beachtung nationaler Regularien
entstehen (hier: Zuwendungsrecht) und umfassend belegt sind. Dies
bedeutet:
• Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen, Belegen und Zahlungen (wie
auch im nationalen Zuwendungsrecht)
• Weiterer Dokumentationsaufwand
• Umfangreiche Prüfungen durch mehrere Instanzen (s. Folgeseite)
Darüber hinaus ist für die Finanzierung der EU ein inhaltliches
Berichtswesen zum Projektergebnis nötig (s. spätere Inhalte der
Informationsveranstaltung).
Seite: 40
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
Bescheinigungsbehörde
(Fachaufsicht der
Bescheinigungsstelle)
•ESF-Bescheinigungsstelle
(BVA): Finanz- und
Ausgabenüberwachung
Verwaltungsbehörde (BMAS)
(Fachaufsicht der
Verwaltungsstelle)
•ESF-Verwaltungsstelle
(BVA): administrative
Umsetzung der
Förderprogramme
Prüfbehörde
(Fachaufsicht der Prüfstelle)
•ESF-Prüfstelle (BVA):
Kontrollaufgaben
BRH – Bundesrechnungshof
EuRH – Europäischer Rechnungshof
KOM – Europäische Kommission
OLAF – Betrugsbekämpfungsbehörde der EU
Seite: 41
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
Rolle des JC als Zuwendungsempfänger
Projektantrag LZA
TN-Suche und
Akquise AG
Weiterleitung
LKZ an AG durch JC /
TN Quali u. Mobi
Rechtsbehelfsverzicht
Einstellung / Vergabe
Coach
Belegwesen/
Ausgabenerklärung/ZN
und VN
Bestandskräftiger
Bescheid
Einstellung /
Qualifizierung BAK
Berichtswesen
Seite: 42
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
Ausgabenerklärungen (AE)




durch BVA vom Jobcenter quartalsweise erbeten.
regelmäßige Eingabe und Vorlage in ZUWES
Vorlage der jeweils erforderlichen Belege
AE: alle Ausgaben, die zum Stichtag belegt sind. D. h.: nicht die Ausgaben
für einen bestimmten Zeitraum, sondern für den gesamten
Bewilligungszeitraum, soweit zum Stichtag belegt.
 AE fließt nach Prüfung / Freigabe durch das BVA in Erstattungsantrag an
EU ein  Refinanzierung des Programms.
Seite: 43
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
 Bedeutung für LKZ: JC nimmt nur Ausgaben auf, die es selbst an
den AG gezahlt hat (Mittelabfluss) und deren Rechtmäßigkeit durch
das JC geprüft wurde.
 Teilprojekte wirken an AE des Hauptprojekts mit.
 Alle Angaben AE auch in Programmakte vorhanden; BVA lässt sich
Belege aus der Akte nur in Auszügen vorlegen.
 Nachweis Zahlungsfluss durch Auszüge aus den
Buchhaltungssystemen
Besonderheiten Nachweis Zahlungsfluss Gehalt BAK/Coach
Bestätigung auf dem Lohnjournal mit Datum/Unterschrift, dass
die Zahlung tatsächlich geflossen ist (Zahlungsdatum)
Seite: 44
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
Belegerfassung (ZUWES II)
■ Eine Ausgabenerklärung „sammelt“ alle bis dahin eingegebenen
Belege
 Ausgabebelege und Einnahmebelege
■ Erfassung der Belege über die Belegliste; Aufbau entspricht dem
Finanzierungsplan
Seite: 45
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
■ Bsp. für ZUWES-Ausgabenbeleg (Ausschnitt aus ZUWES):
Seite: 46
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
■ Ausgaben-Sammelbelege
Zur Verringerung der Anzahl an Belegen sind bei folgenden Ausgabepositionen
Sammelbelege möglich:




LKZ Normalförderung
LKZ Intensivförderung
Ausgaben für Führerschein und Fahrzeug
Ausgaben für Pendelkosten
(LZA-Vordrucke vorhanden)
■ Zusammenfassung von Ausgaben zu einem Sammelbeleg nur, wenn
Zahlungsdaten identisch
Seite: 47
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
Lohnkostenzuschuss Normalförderung
 Anlage Liste aller LKZ-Ausgaben, die in der AE geltend gemacht
werden
Lohnkostenzuschuss Intensivförderung
 Anlage Liste aller LKZ-Ausgaben, die in der AE geltend
gemacht werden
Seite: 48
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
■ Einnahmebelege
Im HKR oder ERP-System abgerufene Mittel gelten als Einnahmen.
Auch darüber müssen Sie Belege anlegen. Einnahmebelege sind das
Gegenstück zu den Ausgabebelegen und ähnlich aufgebaut.
 Erfassung eines Belegs mit den Bundesmitteln und eines Belegs mit den
ESF-Mitteln (eine Einnahme = zwei Belege).
 Aufteilung der Mittel auf Bund und ESF gem. Interventionssatz.
Seite: 49
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
■ Neue Anforderungen der Prüfstelle an das Belegwesen
Für alle Ausgaben, die keine Personalausgaben sind, gilt:
 Künftig sind zahlungsbegründende Unterlagen einzuscannen und
bei den entsprechenden Ausgabebelegen hochzuladen
(z. B. Fahrkarten bei den Mobilitätsausgaben, Rechnungen,
Zahlungsbelege.)
 Forderung der ESF-Prüfbehörde, damit die kurzen Prüffristen der
Kommission eingehalten werden können.
Seite: 50
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
■ Übergangslösung bis ZUWES II
Erfassung nur der folgenden Ausgaben:
■ Betriebsakquisiteur (Gehalt, Qualifizierung)
■ Coach (angestellt)
■ Coach (Vergabe)
■ LKZ Normalförderung
■ LKZ Intensivförderung
Erklärung der übrigen Ausgaben erst nach der Migration
Die erste AE in der Anfangsphase wird nicht vor Ende Juli von Ihnen erwartet. Die
Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben ("Neuigkeiten").
Seite: 51
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
Seite: 52
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
■ Ausblick Übergangslösung
 Die AE in der Übergangszeit erfolgt über Excel-Dateien.
 Werden noch in ZUWES zum Download zur Verfügung gestellt
 Upload der ausgefüllten Dateien durch ZE in ZUWES
Seite: 53
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
Excel-Dateien ähnlich wie die ursprünglich vorgesehenen csv-Dateien,
jedoch vorformatiert zur einfacheren Befüllung durch ZE.
Werden nach Prüfung durch Sachbearbeiter BVA nach der Migration
in ZUWES II importiert, soweit sie fehlerfrei sind.
Bitte nutzen Sie für je Ausgabeposition eine eigene csv-Datei.
Beispiel:
Seite: 54
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
■ Mit jeder AE sind folgende Unterlagen hochzuladen:
BAK
 bei anteiligem Einsatz: Arbeitszeitaufschreibung (Vordruck)
Coach:
 Übersicht der Teilnehmenden (Vordruck)
 Berechnung des förderfähigen Anteils (Vordruck)
 bei anteiligem Einsatz: Arbeitszeitaufschreibung (Vordruck)
■ Weitere Informationen hierzu werden im Leitfaden veröffentlicht
Seite: 55
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
■ Stichproben durch das BVA
Aus jeder AE wird ein TN mittels Stichprobe durch Ihren
Sachbearbeiter gezogen. Zu diesem TN werden folgende Unterlagen
angefordert:
 Bestätigung der persönlichen Voraussetzungen anhand der
Vorlage „LZA_Förderfähige_Zielgruppe.docx“
 Förderplan anhand der Vorlage „LZA_Förderplan.docx“
 Antragsprüfvermerk mit Berechnung des JC zum monatlichen
Festbetrag LKZ
 Bewilligungsbescheid an AG (Verfügung)
Seite: 56
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
■ Stichproben durch das BVA
 Arbeitsvertrag (Kopie)
 Anmeldung zur Sozialversicherung (Kopie)
 Vermerk des JC zum tariflichen oder ortsüblichen Entgelt anhand
der Vorlage „LZA_Ermittlung_Entgelt_TN.docx“
 Gehaltsnachweis / Lohnjournal
 Nachweis des AG über Auszahlung an AN / SV (Kopie)
 Prüfvermerk über geprüfte Belege je Ausgabenerklärung anhand
der Vorlage „LZA_Prüfvermerk_zur_Ausgabenerklärung.docx“
Sie erhalten eine entsprechende Mail Ihres Sachbearbeiters und
reichen bitte auf dem Postweg entsprechende Kopien der o. g.
Dokumente ein.
Seite: 57
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
Rolle des JC
Projektantrag LZA
TN-Suche und
Akquise AG
Weiterleitung
LKZ an AG durch JC /
TN Quali u. Mobi
Rechtsbehelfsverzicht
Einstellung / Vergabe
Coach
Belegwesen/
Ausgabenerklärung/ZN
und VN
Bestandskräftiger
Bescheid
Einstellung /
Qualifizierung BAK
Berichtswesen
Seite: 58
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
Berichtswesen
Ein Berichtswesen der Jobcenter ist erforderlich, damit die Finanzierung durch die EU
erfolgt und zusätzliches Datenmaterial für die Projektbegleitung und Evaluation vorliegt.
Die Inhalte des Berichtswesens ergeben sich aus EU-Verordnungen und aus Punkt 7.12
der Förderrichtlinie LZA
Wesentlicher Bestandteil des Berichtswesens sind Teilnehmerdaten.
Für die Projektbegleitung und Evaluation werden weitere Daten teilnehmerbezogen
erhoben.
Darüber hinaus gibt es Daten, die programmbezogen erhoben werden.
Seite: 59
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
■ Teilnehmerbezogene Daten
■
■
■
■
Erforderlich : Einverständniserklärung des Teilnehmers
Grundlage für die Erhebung von Teilnehmerdaten: Teilnehmerfragebogen,
ausschließlich in ZUWES zu befüllen  Perspektive: Wegen Migration von ZUWES
erst 2016 möglich.
Grundlage für die Erhebung weiterer teilnehmerbezogener Daten des Programms
LZA: erweiterter Teilnehmerfragebogen, ausschließlich in ZUWES zu befüllen 
Perspektive: Wegen Migration von ZUWES erst 2016 möglich.
Übergangslösung:
■ Befindet sich in Abstimmung zwischen EU und BMAS hinsichtlich Datenschutz
■ weitere teilnehmerbezogene Daten können von den JC erst 2016 in ZUWES
eingepflegt werden. Datenhaltung in Vorsystemen ist den Jobcentern
überlassen.
■ In 2015 sind Daten in ZUWES kumuliert zu erfassen und zu berichten
Seite: 60
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
■ Auswirkungen des Berichtswesens auf die Finanzierung der EU
Auswirkungen auf die Finanzierung der EU können sich bei fehlenden Teilnehmerdaten
oder bei der Verfehlung von Zielwerten des Förderprogramms ergeben:
Ausgaben für Teilnehmer werden von der EU nicht erstattet, soweit Teilnehmerdaten
fehlen. Gleiches gilt, wenn die rot markierten Fragen im Teilnehmerfragebogen nicht oder
nicht vollständig ausgefüllt werden. Die erforderlichen Teilnehmerdaten ergeben sich aus
Anlage I der Verordnung 1304/2013 und Anlage III der Verordnung 480/2014.
Ferner gibt es programmbezogene Indikatoren mit Zielwerten, deren Verfehlung zu einer
Kürzung der Erstattung der EU an die Bundesrepublik Deutschland führen kann
(sanktionsbewehrte Indikatoren).
Seite: 61
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
■ Einwilligungserklärung_TN.docx
■ Fragebogen_TN.docx
■ Fragebogen_JC.docx
Seite: 62
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
■ Ergebnis- und Outputindikatoren gem. EU-Verordnung
■
Bei den sanktionsbewehrten Indikatoren handelt es sich um folgende zwei Punkte:
■ Anzahl und Anteil der Langzeitarbeitslosen gemäß gesetzlicher Definition nach
Jobcentern und Zielregionen 1 (Zielwert 7.540) / 2+3 (Zielwert 2.056)
Hinweis: Bei ESF Maßnahmen zählen unter 25 Jährige, die länger als ein halbes
Jahr arbeitslos sind bereits als langzeitarbeitslos
■ Anzahl und Anteil der Migranten/innen incl. der in Deutschland anerkannten
Minderheiten nach Jobcentern und Zielregionen 1 (Zielwert 5.842) / 2+3 (Zielwert
311)
■
Migrant:
■
■
Teilnehmende oder Eltern sind nicht in Deutschland geboren und
1950 oder später zugewandert oder ausländischer Herkunft
Anerkannte Minderheit: Sinti, Roma, Friesen, Sorben, Dänen
Seite: 63
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
■ Ergebnis- und Outputindikatoren gem. EU-Verordnung
■
Bei den nicht sanktionsbewehrten Indikatoren handelt es sich um folgende Punkte:
■ Anzahl und Anteil der über 54-Jährigen nach Jobcentern und Zielregionen
1 (Zielwert 6.848) / 2+3 (Zielwert 2.248)
■ Anzahl der arbeitsmarktfernen Leistungsberechtigten nach Jobcentern und
Zielregionen
1 (Zielwert 25.133) / 2+3 (Zielwert 6.852)
■
Langzeitarbeitslose (über 2 Jahre) über 27 Jahre und ohne
verwertbare/abgeschlossene Berufsausbildung, die nach einem mindestens
sechsmonatigen Coaching innerhalb von 6 Monaten nach dem Coaching in den
allgemeinen Arbeitsmarkt integriert wurden.
■
Anzahl Betriebsakquisiteure nach Jobcentern und Zielregionen
1 (Zielwert 525) / 2+3 (Zielwert 154)
Seite: 64
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
■ Kennzahlen gem. Förderrichtlinie
■
Anzahl Betriebsakquisiteure
■
Art der besetzten Stellen
■ Art des Arbeitsvertrages (befristet, unbefristet)
■ Umfang der Arbeitszeit (Vollzeit, Teilzeit: 20-25,9 Std.; 26-29,9 Std.; ab 30 Std.)
■
Art der Förderung (Intensivförderung, Normalförderung)
■
Beschäftigungsdauer in Monaten (gerundet) und Tagen (spitz)
■
Coaching je Teilnehmer (Stunden/Minuten je Teilnehmer)
■
Teilnehmerabbruch (Abbruch durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer)
Seite: 65
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
■ Geförderte arbeitsplatzbezogene Qualifizierung
(Mehrfachnennung möglich)
■
■
■
■
■
■
■
■
Kaufmännisch
Handwerklich
Gewerblich
Technisch
Dienstleistend
Gesundheitlich
Naturwissenschaftlich
Sonstiges
Seite: 66
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
■ Geförderte Qualifizierungen zu Grundkenntnissen
(Mehrfachnennung möglich)
■
■
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Lesekompetenz
Wortbildung und Rechtschreibung
Alltagsmathematik
Orientierung in der Arbeitswelt
Computer als Arbeitsmittel nutzen
Bewerbungen verfassen
Sonstiges
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ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
■ Höhe des Lohnkostenzuschusses
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monatliche Höhe LKZ je Teilnehmendem in der Einstiegs/Stabilisierungs-/Leistungsphase
Gesamtsumme tatsächlich gezahlter LKZ (am Ende der Förderung zu
erheben)
■ Höhe des Arbeitsentgelts
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regelmäßiges AG-Brutto zu Beginn der Förderung
regelmäßiges AG-Brutto in der Nachbeschäftigungsphase
■ Betriebsgröße
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Anzahl der Arbeitnehmer
Seite: 68
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
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Wirtschaftszweige / Branchen
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Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
Verarbeitendes Gewerbe
Energieversorgung
Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung
Beseitigung von Umweltverschmutzungen
Baugewerbe
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen, Verkehr und Lagerei
Gastgewerbe
Information und Kommunikation
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Grundstücks- und Wohnungswesen
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung
Erziehung und Unterricht
Gesundheits- und Sozialwesen
Kunst, Unterhaltung und Erholung
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf
Exterritoriale Organisationen und Körperschaften (z.B. UNO, WCO oder die EG)
Seite: 69
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
■ Weitere Unterstützungsleistungen von Seiten Dritter
beispielsweise:
■ Landesprogramme
■ Leistungen der Kommune
Seite: 70
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
■ Berichtstermine
■ 1. Berichtstermin 30. September 2015
■ Sowie nach weiteren drei Monaten (31. Dezember 2015)
■ In 2016:
■ 31. März
■ 30. Juni
■ 30. September
■ 31. Dezember
■ Danach halbjährlich zum 30.06. und 31.12. d.J.
Seite: 71
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
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Publizitätsvorschriften
Förderung von Bund und ESF = Verpflichtung, die Förderung nach außen zu
kennzeichnen und sichtbar zu machen
 Betonung der Rolle der EU
 Gewährleistung der Transparenz der Mittelverwendung
 Nutzung der Wort-Bild-Marken / Logos des BMAS und der EU
Missachtungen können zu Rückforderungen führen.
Seite: 72
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
■ Öffentlichkeitsarbeit
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Neuigkeiten
www.lza.bva.bund.de
Ihr Kontakt
Programm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Service Hotline : 022899 358-5988
Fax : 022899 10 358 5988
E-Mail : [email protected]
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ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
Haben Sie Fragen?
Seite: 74
ESF-Bundesprogramm zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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