Beschäftigung fördern, Arbeitsplätze schaffen

Ansprechpartner
Haben Sie Interesse?
Wir informieren Sie gerne ausführlich über die konkreten
Fördermöglichkeiten in Ihrem Einzelfall.
Jobcenter Bochum
Stabsstelle „Öffentlich geförderte Beschäftigung“
Universitätsstr. 66a
44789 Bochum
Jobcenter Bochum
Jobcenter Bochum
Universitätsstr. 66a
44789 Bochum
Tel.:
0234 93 63-0
Fax:
0234 93 63-20 01
E-Mail:[email protected]
Internet:www.jobcenter-bochum.de
Beschäftigung fördern,
Arbeitsplätze schaffen
Ihre Ansprechpartner
Gabriele Bresonik
Tel.:
0234 93 63-10 03
Fax: 0234 93 63-20 01
E-Mail:[email protected]
ESF-Bundesprogramm
zum Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit
Uwe Zaborosch
Tel.:
0234 93 63-16 61
Fax: 0234 93 63-20 01
E-Mail:[email protected]
Gefördert durch
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und
den Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union.
© Jobcenter Bochum, Mai 2015
(Titelfoto: Lutz Leitmann, Stadt Bochum)
Allgemeine Informationen
Informationen zur Förderung
Fördervoraussetzungen
Chancen für Langzeitarbeitslose
Für Arbeitgeber/-innen
Förderleistungen
Langzeitarbeitslose Menschen brauchen eine Perspektive.
Das ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung Langzeitarbeitsloser gibt ihnen diese Perspektive.
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Der Arbeitgeber erhält für jeden Arbeitnehmer im Rahmen
des ESF-Bundesprogrammes einen
Wir als Jobcenter zahlen attraktive Lohnkostenzuschüsse für
Kundinnen und Kunden, die ohne Unterstützung auf dem Arbeitsmarkt nur schwer Fuß fassen. Sie als Arbeitgeber schaffen die passenden Arbeitsplätze.
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Fester Arbeitsvertrag über mindestens 2 Jahre und 20
Wochenstunden
Zahlung des tariflichen Arbeitsentgeltes
(bei fehlender tariflicher Regelung Zahlung des ortsüblichen Arbeitsentgeltes für vergleichbare Tätigkeiten)
Stellenbesetzung in enger Zusammenarbeit mit den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jobcenters
Keine Verdrängung regulärer Beschäftigung
So gewinnen alle: Sie neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
langzeitarbeitslose Menschen einen neuen, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz!
Für Bewerber/-innen
Vorteile für Unternehmer/-innen
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Die Förderung von Arbeitsverhältnissen nach dem ESF-Bundesprogramm ist grundsätzlich für alle Tätigkeiten in Ihrem
Unternehmen möglich.
Um die Nachhaltigkeit der Beschäftigung zu unterstützen,
beinhaltet das ESF-Bundesprogramm ein „Coaching-on-theJob“ sowie zusätzliche Mittel für eine arbeitsplatzbezogene
Qualifizierung.
So stehen Ihnen und Ihren neuen Mitarbeitern ausgewiesene
Jobcoaches für persönliche Gespräche vor Ort zur Verfügung.
Darüber hinaus kann für jeden Mitarbeiter ein Betrag von bis
zu 1.500 Euro bewilligt werden, falls die neue Aufgabe eine
Schulung oder eine Mobilitätshilfe erfordert.
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Bezug von Arbeitslosengeld II
Langzeitarbeitslosigkeit
(von mindestens 2 Jahren)
Vollendung des 35. Lebensjahres
(Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich)
kein (verwertbarer) Berufsabschluss
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degressiven Lohnkostenzuschuss über 18 Monate
inklusive Arbeitgeber-Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen
Die Höhe beträgt
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75% in den ersten 6 Monaten
50% für die folgenden 9 Monate
25% für weitere 3 Monate
Abschließend folgt eine Nachbeschäftigungszeit ohne Förderleistungen von weiteren sechs Monaten.
Intensiv-Förderung
War der Mitarbeiter vor der Einstellung länger als 5 Jahre
arbeitslos, steigt die Förderung auf
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75% in den ersten 12 Monaten
65% für weitere 12 Monate
Bei Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages erhöht sich die Förderdauer sogar auf insgesamt 36 Monate.
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75% in den ersten 12 Monaten
65% für weitere 12 Monate
50% für die letzten 12 Monate
Der Gewinn für Ihr Unternehmen ist vielfältig
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Langfristige Förderung ausgewählter Mitarbeiter auf
einem festgelegten Arbeitsplatz
kostengünstige Möglichkeit zur (Re)Aktivierung ehemaliger oder innovativer Tätigkeitsfelder
Imagegewinn durch soziales Engagement
Die abschließende Nachbeschäftigungszeit ohne Förderleistung entfällt bei der Intensiv-Förderung.