Ansprechpartner Haben Sie Interesse? Wir informieren Sie gerne ausführlich über die konkreten Fördermöglichkeiten in Ihrem Einzelfall. Jobcenter Bochum Stabsstelle „Öffentlich geförderte Beschäftigung“ Universitätsstr. 66a 44789 Bochum Jobcenter Bochum Jobcenter Bochum Universitätsstr. 66a 44789 Bochum Tel.: 0234 93 63-0 Fax: 0234 93 63-20 01 E-Mail:[email protected] Internet:www.jobcenter-bochum.de Beschäftigung fördern, Arbeitsplätze schaffen Ihre Ansprechpartner Gabriele Bresonik Tel.: 0234 93 63-10 03 Fax: 0234 93 63-20 01 E-Mail:[email protected] ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit Uwe Zaborosch Tel.: 0234 93 63-16 61 Fax: 0234 93 63-20 01 E-Mail:[email protected] Gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union. © Jobcenter Bochum, Mai 2015 (Titelfoto: Lutz Leitmann, Stadt Bochum) Allgemeine Informationen Informationen zur Förderung Fördervoraussetzungen Chancen für Langzeitarbeitslose Für Arbeitgeber/-innen Förderleistungen Langzeitarbeitslose Menschen brauchen eine Perspektive. Das ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung Langzeitarbeitsloser gibt ihnen diese Perspektive. • Der Arbeitgeber erhält für jeden Arbeitnehmer im Rahmen des ESF-Bundesprogrammes einen Wir als Jobcenter zahlen attraktive Lohnkostenzuschüsse für Kundinnen und Kunden, die ohne Unterstützung auf dem Arbeitsmarkt nur schwer Fuß fassen. Sie als Arbeitgeber schaffen die passenden Arbeitsplätze. • • • Fester Arbeitsvertrag über mindestens 2 Jahre und 20 Wochenstunden Zahlung des tariflichen Arbeitsentgeltes (bei fehlender tariflicher Regelung Zahlung des ortsüblichen Arbeitsentgeltes für vergleichbare Tätigkeiten) Stellenbesetzung in enger Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jobcenters Keine Verdrängung regulärer Beschäftigung So gewinnen alle: Sie neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, langzeitarbeitslose Menschen einen neuen, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz! Für Bewerber/-innen Vorteile für Unternehmer/-innen • Die Förderung von Arbeitsverhältnissen nach dem ESF-Bundesprogramm ist grundsätzlich für alle Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen möglich. Um die Nachhaltigkeit der Beschäftigung zu unterstützen, beinhaltet das ESF-Bundesprogramm ein „Coaching-on-theJob“ sowie zusätzliche Mittel für eine arbeitsplatzbezogene Qualifizierung. So stehen Ihnen und Ihren neuen Mitarbeitern ausgewiesene Jobcoaches für persönliche Gespräche vor Ort zur Verfügung. Darüber hinaus kann für jeden Mitarbeiter ein Betrag von bis zu 1.500 Euro bewilligt werden, falls die neue Aufgabe eine Schulung oder eine Mobilitätshilfe erfordert. • • • Bezug von Arbeitslosengeld II Langzeitarbeitslosigkeit (von mindestens 2 Jahren) Vollendung des 35. Lebensjahres (Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich) kein (verwertbarer) Berufsabschluss • degressiven Lohnkostenzuschuss über 18 Monate inklusive Arbeitgeber-Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen Die Höhe beträgt • • • 75% in den ersten 6 Monaten 50% für die folgenden 9 Monate 25% für weitere 3 Monate Abschließend folgt eine Nachbeschäftigungszeit ohne Förderleistungen von weiteren sechs Monaten. Intensiv-Förderung War der Mitarbeiter vor der Einstellung länger als 5 Jahre arbeitslos, steigt die Förderung auf • • 75% in den ersten 12 Monaten 65% für weitere 12 Monate Bei Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages erhöht sich die Förderdauer sogar auf insgesamt 36 Monate. • • • 75% in den ersten 12 Monaten 65% für weitere 12 Monate 50% für die letzten 12 Monate Der Gewinn für Ihr Unternehmen ist vielfältig • • • Langfristige Förderung ausgewählter Mitarbeiter auf einem festgelegten Arbeitsplatz kostengünstige Möglichkeit zur (Re)Aktivierung ehemaliger oder innovativer Tätigkeitsfelder Imagegewinn durch soziales Engagement Die abschließende Nachbeschäftigungszeit ohne Förderleistung entfällt bei der Intensiv-Förderung.
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