Impressum Haben Sie Interesse? Wir informieren Sie gerne ausführlich über die konkreten Fördermöglichkeiten in Ihrem Einzelfall. Jobcenter Erzgebirgskreis Projekt ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose Standort: Paulus-Jenisius-Straße 43 09456 Annaberg-Buchholz Landratsamt Erzgebirgskreis Jobcenter Erzgebirgskreis Paulus-Jenisius-Straße 24 09456 Annaberg-Buchholz Telefon 03733 831-8888 E-Mail [email protected] www.erzgebirgskreis.de Satz | Layout S-Print GmbH, Annaberg-Buchholz Fotos: fotolia.com Betriebsakquisiteurin/Projekt-Teamleiterin Jana Schramm Telefon 03733 831 8038 Telefax 03733 831 858929 E-Mail [email protected] www.erzgebirgskreis.de Das „Programm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem SGBII auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert. www.esf.de Landratsamt Jobcenter Erzgebirgskreis Beschäftigung fördern und Arbeitsplätze schaffen ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit Allgemeine Informationen Fördervoraussetzungen Informationen zur Förderung Chancen für Langzeitarbeitslose Für Arbeitgeber/-innen Normalförderung Langzeitarbeitslose Menschen brauchen eine Perspektive. Das ESFBundesprogramm zur Eingliederung Langzeitarbeitsloser gibt ihnen diese Perspektive. • fester Arbeitsvertrag über mindestens 2 Jahre und 20 Wochenstunden Der Arbeitgeber erhält für jeden Arbeitnehmer im Rahmen des ESF-Bundesprogrammes einen förderfähigen Lohnkostenzuschuss (LKZ). Wir als Jobcenter Erzgebirgskreis zahlen attraktive Lohnkostenzuschüsse für Bürgerinnen und Bürger, die ohne Unterstützung auf dem Arbeitsmarkt nur schwer Fuß fassen. Sie als Arbeitgeber schaffen die passenden Arbeitsplätze. So gewinnen alle: • Zahlung des tariflichen Arbeitsentgeltes (bei fehlender tariflicher Regelung Zahlung des ortsüblichen Arbeitsentgeltes für vergleichbare Tätigkeiten) Das Mindestlohngesetz findet Anwendung. • Stellenbesetzung in enger Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jobcenters • keine Verdrängung regulärer Beschäftigung Sie neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, langzeitarbeitslose Menschen einen neuen, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz! Der Gewinn für Ihr Unternehmen ist vielfältig • langfristige Förderung ausgewählter Mitarbeiter auf einem festgelegten Arbeitsplatz • kostengünstige Möglichkeit zur (Re)Aktivierung ehemaliger oder innovativer Tätigkeitsfelder • Imagegewinn durch soziales Engagement Leistungsphase • 3 Monate, 25 % LKZ Intensivförderung Einstiegsphase • 12 Monate, 75 % LKZ Die Förderung von Arbeitsverhältnissen nach dem ESF-Bundesprogramm ist grundsätzlich für alle Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen möglich. So stehen Ihnen und Ihren neuen Mitarbeitern ausgewiesene Jobcoaches für persönliche Gespräche vor Ort zur Verfügung. Darüber hinaus kann für jeden Mitarbeiter ein Betrag von bis zu 1.500 Euro bewilligt werden, falls die neue Aufgabe eine Schulung oder eine Mobilitätshilfe erfordert. Stabilisierungsphase • 9 Monate, 50 % LKZ Nachbeschäftigungsphase • 6 Monate, ohne LKZ Vorteile für Unternehmer/-innen Um die Nachhaltigkeit der Beschäftigung zu unterstützen, beinhaltet das ESF-Bundesprogramm ein „Coaching-on-the-Job“ sowie zusätzliche Mittel für eine arbeitsplatzbezogene Qualifizierung. Einstiegsphase • 6 Monate, 75 % LKZ Stabilisierungsphase • 12 Monate, 65 % LKZ Weiterführung nur bei unbefristetem Arbeitsvertrag. Für Bewerber/-innen • Bezug von Arbeitslosengeld II • Langzeitarbeitslosigkeit (von mindestens 2 Jahren) • Vollendung des 35. Lebensjahres (Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich) • kein (verwertbarer) Berufsabschluss Leistungsphase • 12 Monate, 50 % LKZ Nachbeschäftigungsphase • keine Nachbeschäftigungsphase
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