Beschäftigung fördern und Arbeitsplätze schaffen

Impressum
Haben Sie Interesse?
Wir informieren Sie gerne ausführlich über die konkreten
Fördermöglichkeiten in Ihrem Einzelfall.
Jobcenter Erzgebirgskreis
Projekt ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose
Standort:
Paulus-Jenisius-Straße 43
09456 Annaberg-Buchholz
Landratsamt Erzgebirgskreis
Jobcenter Erzgebirgskreis
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz
Telefon 03733 831-8888
E-Mail [email protected]
www.erzgebirgskreis.de
Satz | Layout
S-Print GmbH, Annaberg-Buchholz
Fotos:
fotolia.com
Betriebsakquisiteurin/Projekt-Teamleiterin
Jana Schramm
Telefon 03733 831 8038
Telefax 03733 831 858929
E-Mail [email protected]
www.erzgebirgskreis.de
Das „Programm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem
SGBII auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit
und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
www.esf.de
Landratsamt
Jobcenter Erzgebirgskreis
Beschäftigung fördern und
Arbeitsplätze schaffen
ESF-Bundesprogramm zum Abbau
von Langzeitarbeitslosigkeit
Allgemeine Informationen
Fördervoraussetzungen
Informationen zur Förderung
Chancen für Langzeitarbeitslose
Für Arbeitgeber/-innen
Normalförderung
Langzeitarbeitslose Menschen brauchen eine Perspektive. Das ESFBundesprogramm zur Eingliederung Langzeitarbeitsloser gibt ihnen
diese Perspektive.
• fester Arbeitsvertrag über mindestens 2 Jahre und
20 Wochenstunden
Der Arbeitgeber erhält für jeden Arbeitnehmer im Rahmen
des ESF-Bundesprogrammes einen förderfähigen Lohnkostenzuschuss (LKZ).
Wir als Jobcenter Erzgebirgskreis zahlen attraktive Lohnkostenzuschüsse für Bürgerinnen und Bürger, die ohne Unterstützung
auf dem Arbeitsmarkt nur schwer Fuß fassen. Sie als Arbeitgeber
schaffen die passenden Arbeitsplätze.
So gewinnen alle:
• Zahlung des tariflichen Arbeitsentgeltes
(bei fehlender tariflicher Regelung Zahlung des ortsüblichen
Arbeitsentgeltes für vergleichbare Tätigkeiten)
Das Mindestlohngesetz findet Anwendung.
• Stellenbesetzung in enger Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jobcenters
• keine Verdrängung regulärer Beschäftigung
Sie neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
langzeitarbeitslose Menschen einen neuen,
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz!
Der Gewinn für Ihr Unternehmen ist vielfältig
• langfristige Förderung ausgewählter Mitarbeiter
auf einem festgelegten Arbeitsplatz
• kostengünstige Möglichkeit zur (Re)Aktivierung
ehemaliger oder innovativer Tätigkeitsfelder
• Imagegewinn durch soziales Engagement
Leistungsphase
• 3 Monate, 25 % LKZ
Intensivförderung
Einstiegsphase
• 12 Monate, 75 % LKZ
Die Förderung von Arbeitsverhältnissen nach dem ESF-Bundesprogramm ist grundsätzlich für alle Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen
möglich.
So stehen Ihnen und Ihren neuen Mitarbeitern ausgewiesene Jobcoaches für persönliche Gespräche vor Ort zur Verfügung. Darüber
hinaus kann für jeden Mitarbeiter ein Betrag von bis zu 1.500 Euro
bewilligt werden, falls die neue Aufgabe eine Schulung oder eine
Mobilitätshilfe erfordert.
Stabilisierungsphase
• 9 Monate, 50 % LKZ
Nachbeschäftigungsphase
• 6 Monate, ohne LKZ
Vorteile für Unternehmer/-innen
Um die Nachhaltigkeit der Beschäftigung zu unterstützen, beinhaltet das ESF-Bundesprogramm ein „Coaching-on-the-Job“ sowie
zusätzliche Mittel für eine arbeitsplatzbezogene Qualifizierung.
Einstiegsphase
• 6 Monate, 75 % LKZ
Stabilisierungsphase
• 12 Monate, 65 % LKZ
Weiterführung nur bei unbefristetem Arbeitsvertrag.
Für Bewerber/-innen
• Bezug von Arbeitslosengeld II
• Langzeitarbeitslosigkeit (von mindestens 2 Jahren)
• Vollendung des 35. Lebensjahres
(Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich)
• kein (verwertbarer) Berufsabschluss
Leistungsphase
• 12 Monate, 50 % LKZ
Nachbeschäftigungsphase
• keine Nachbeschäftigungsphase