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VBE Hessen begrüßt Paradigmenwechsel bei Inklusion
Paradigmenwechsel bei Inklusion ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung +++ VBE Hessen sieht viele Forderungen
erfüllt +++ Skepsis gegenüber der Ressourcenausstattung +++ VBE begrüßt Erhalt der Wahlfreiheit der Eltern
Ein positives erstes Fazit der Ankündigungen des Hessischen Kultusministers zum Thema „Inklusive Schulbündnisse“ zog der
Landesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Hessen, Stefan Wesselmann. „Viele unserer Forderungen aus dem
Bereich der sonderpädagogischen Förderung könnten erfüllt werden, wenn den Worten die entsprechenden Taten folgen und die
Ausgestaltung vernünftig und von den Schülern aus gedacht verläuft“, stellte der Lehrergewerkschafter fest.
Der neue Ansatz, bei der Zuweisung nicht mehr festzulegen, wie viele Ressourcen für die inklusive Beschulung zur Verfügung gestellt
werden, stelle gewissermaßen einen Paradigmenwechsel dar und biete eine Chance sonderpädagogische Förderung „vom Kind her
zu denken“. Dies sei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
„Wir haben immer angemahnt, dass inklusive Beschulung nur dann funktionieren kann, wenn sich die Ressourcen dafür nach den
Bedürfnissen des betroffenen Menschen richten und nicht nach der Kassenlage“, erinnerte Stefan Wesselmann, äußerte aber auch
Bedenken. „Wir haben bisher eine Stundenzuweisung von etwa 2 Stunden bei inklusiver Beschulung im Bereich Lernen und 4,9
Stunden beim Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Das ist alles andere als angemessen“, betonte Wesselmann und zeigte sich
skeptisch, dass die Lehrerzuweisung dann insgesamt für eine „sonderpädagogische Förderung nach Maß und Wunsch“ ausreichen
solle, vor allem, wenn Bedarfe noch weiter steigen, wie zum Beispiel bei Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt
sozial-emotionale Entwicklung.
Der VBE Hessen begrüßt auch den Erhalt der Förderschulen sowie der regionalen und überregionalen Beratungs- und Förderzentren
(BFZ). Dies hatte er immer wieder gefordert, zuletzt in einer Anhörung im Rahmen der Enquetekommission Bildung des Hessischen
Landtags. Dass mehr Förderschullehrkräfte als bisher mit ganzer Stelle an Regelschulen abgeordnet würden, sehe der VBE ebenso
positiv wie die Tatsache, dass diese aber das BFZ als Stammschule behielten.
Die vom Kultusminister vorgestellten „Inklusiven Schulbündnisse“ werden vom VBE Hessen insgesamt als gute Möglichkeit sinnvoller
Ressourcenbündelung angesehen. Die Freiwilligkeit der Bündnisse, die Flexibilität auf regionale Besonderheiten einzugehen und der
Erhalt der Wahlfreiheit der Eltern seien wichtige Bausteine für eine gelingende inklusive Schule.
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„Wahlfreiheit existiert aber nur, wenn ich auch eine echte Wahl habe“, stellte Wesselmann mit Blick auf mögliche Schließungen von
Förderschulen heraus. Es sei sicherzustellen, dass weder durch die Definition von Mindestgrößen aus dem Kultusministerium noch
durch ideologische oder willkürliche Entscheidungen von Schulträgern das spezifische Angebot an Förderschulen unnötig
eingeschränkt werde.
Der VBE Hessen biete vor allem auch bei der konkreten Ausgestaltung dieser Vorhaben seine konstruktiv-kritische Beratung an, damit
die Sichtweisen der Betroffenen berücksichtigt, die Schulen nicht überfordert, sowie die angekündigten zusätzlichen Ressourcen auch
entsprechend der zusätzlichen Aufgaben und Belastungen (z. B. durch die Entwicklung neuer Konzepte und die Schaffung neuer
Sitzungen und Konferenzen) eingesetzt werden.
Als äußerst fraglich stufte der VBE-Landesvorsitzende jedoch ein, ob die zur Verfügung gestellten Stellen für Förderschullehrkräfte
überhaupt besetzt werden können. Da es bereits jetzt große Engpässe gebe, richtete Stefan Wesselmann einmal mehr den Blick auf
die Arbeitsbedingungen von Lehrkräften. „Ceterum censeo: Mit höchster Unterrichtsverpflichtung, ständiger Arbeitsverdichtung und
einer Abkopplung der Lehrkräfte von der allgemeinen Einkommensentwicklung durch Nullrunden und Beihilfekürzungen gewinnt man
definitiv nicht die Besten eines Jahrgangs für den Lehrerberuf“, stellte Wesselmann abschließend fest.
(21.01.2016)
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