Entwurf, Stand 02.07 2015 Bürgerwindkraft Markt Taschendorf Nachtrag Nr. 1 (nach § 11 Vermögensanlagengesetz) der Bürger und Bauern Windkraft Verwaltungs GmbH vom 05.02.2016 zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 09.09.2015 betreffend das öffentliche Angebot von Kommanditanteilen der Firma Bürgerwindkraft Markt Taschendorf GmbH & Co. KG Nach § 11 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz können Anleger, die vor der Veröffentlichung des Nachtrags eine auf den Erwerb oder die Zeichnung der Vermögensanlage gerichtete Willenserklärung abgegeben haben, diese innerhalb von zwei Werktagen nach Veröffentlichung des Nachtrags widerrufen, sofern noch keine Erfüllung eingetreten ist. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber der Bürgerwindkraft Markt Taschendorf GmbH & Co. KG, Stethaimerstraße 51, 84034 Landshut; Fax: +49 (0) 871 / 430 900 __________________________________________________________________________________________________________________________ Bürgerwindkraft Markt Taschendorf GmbH & Co. KG Absendung. 1 zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Die Bürger und Bauern Windkraft Verwaltungs GmbH gibt folgende, zum 05.02.2016 eingetretene Änderungen im Hinblick auf den bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 09.09.2015 bekannt: 1. Die Zeichnungsfrist wird bis zum 31.05.2016 verlängert. Die Angabe zur Zeichnungsfrist auf S. 6 des Verkaufsprospektes vom 09.09.2015 wird deswegen wie folgt aktualisiert: Zeichnungsfrist: 2. Das öffentliche Angebot beginnt am Werktag nach der Veröffentlichung des Verkaufsprospekts und endet mit Vollplatzierung, spätestens am 31.05.2016. Die Komplementärin ist ohne Angabe von Gründen berechtigt, die Zeichnungsfrist einmalig oder mehrmalig zu verlängern oder vorzeitig zu schließen, ohne dass es hierfür eines Gesellschafterbeschlusses bedarf. Sonstige Möglichkeiten, die Zeichnung vorzeitig zu schließen, bestehen nicht. Für die Änderung auf den geplanten Anlagentyp Vestas V112-3.3 MW ist keine Änderungsgenehmigung gemäß § 16 BImSchG erforderlich. Im Verkaufsprospekt vom 09.09.2015 werden deswegen die Angaben zum Realisierungsrisiko auf S. 15 bis 16 wie folgt aktualisiert: Realisierungsrisiko Die Errichtungs- und Betriebsgenehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für zwei Windenergieanlagen des Typs Vestas V112-3.0 MW wurde am 20.01.2014 durch das Landratsamt Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim erteilt. Auf die Anzeige der Änderung auf den hier geplanten Typ Vestas V112-3.3 MW hin hat das Landratsamt Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim mit Schreiben vom 19.10.2015 mitgeteilt, dass dazu keine Änderungsgenehmigung gemäß § 16 BImSchG erforderlich ist. Es besteht das Risiko, dass die Änderungsgenehmigung nicht erteilt wird. In diesem Fall wäre die Emittentin gezwungen, den leistungsschwächeren Anlagentyp 3.0 MW zu errichten. Dies würde die Betriebsergebnisse der Emittentin negativ beeinflussen. Dadurch könnten sich prognostizierte Ausschüttungen an die Anleger reduzieren. Es besteht ferner das Risiko, dass die Genehmigung oder die Änderungsgenehmigung aufgrund behördlicher Entscheidungen oder gerichtlicher Entscheidungen auf Grund von Rechtsbehelfen Dritter hin vorübergehend nicht vollziehbar ist und/oder aufgehoben wird. Die Realisierung und/oder der Betrieb des Projektes können sich aus diesem Grund oder aus anderen, derzeit noch nicht vorhersehbaren Gründen zeitlich verzögern oder unmöglich werden. In diesem Fall besteht das Risiko, dass bereits an Vertragspartner geleistete Zahlungen nicht oder nicht mehr vollständig zurückgefordert werden können. Wird der Betrieb der Emittentin in einem solchen Fall weitergeführt, könnte die Ertragslage der Emittentin beeinträchtigt werden. Dies könnte die Höhe der prognostizierten Ausschüttungen an die Anleger reduzieren und es könnte ein Totalverlust der Einlage eintreten. Beschließen die Anleger in einem solchen Fall hingegen die Auflösung der Gesellschaft, besteht das Risiko, dass das einbezahlte Beteiligungskapital nicht vollständig oder überhaupt nicht zurückerstattet werden kann. Dadurch könnte ein Totalverlust der Einlage eintreten. __________________________________________________________________________________________________________________________ Bürgerwindkraft Markt Taschendorf GmbH & Co. KG 2 Ferner werden die Angaben zu Projektstand und Realisierungsgrad auf S. 31 im zweiten Absatz wie folgt aktualisiert: Für die Errichtung und den Betrieb der Windenergieanlagen ist eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erforderlich. Am 20.01.2014 wurde durch das zuständige Landratsamt Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs VESTAS V112-3.0 MW erteilt. Auf die Anzeige der Änderung auf den hier geplanten Typ Vestas V112-3.3 MW hin hat das Landratsamt Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim mit Schreiben vom 19.10.2015 mitgeteilt, dass dazu keine Änderungsgenehmigung gemäß § 16 BImSchG erforderlich ist. Weitere behördliche Genehmigungen sind nicht erforderlich. 3. Korrektur zu den Beschriftungen der Übersichten zu der voraussichtlichen Vermögenslage der Emittentin und den dazugehörigen Erläuterungen betreffend Rücklagen Bei den Übersichten zur voraussichtlichen Vermögenslage der Emittentin auf S. 12 und 49 und der Erläuterung zu den „Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten auf die Fähigkeit der Emittentin, ihren Verpflichtungen zur Zinszahlung und Rückzahlung der Vermögensanlage“ auf S. 13 des Verkaufsprospekt vom 09.09.2015 wurde der Begriff „Rückbaurückstellung“ durch den Begriff „Rückstellung“ ersetzt. Auf S. 49 wurden die Erläuterungen zu der Rückstellung wie folgt geändert: Bei der Rückstellung wird der handelsrechtliche Aufbau der Rückstellung für Kosten der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung dargestellt, die jeweils im Folgejahr anfallen. 4. Die Emittentin ist eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Landshut unter HRA 11146. Im Verkaufsprospekt vom 09.09.2015 werden deswegen die Angaben über die Emittentin auf S. 58 wie folgt aktualisiert: Registergericht u. nummer: Amtsgericht Landshut, HRA 11146 München, den 05.02.2016 (Datum der Nachtragsaufstellung) Bürger und Bauern Windkraft Verwaltungs GmbH vertreten durch die Geschäftsführer _______________________________________ Stephan Schinko _______________________________________ Franz Stemmer __________________________________________________________________________________________________________________________ Bürgerwindkraft Markt Taschendorf GmbH & Co. KG 3
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