4,15 % Nachrangige Raiffeisen Fixzins-Anleihe 2016-2026/17 Eckdaten „4,40% - 6,00% Nachrangiger Raiffeisen Min-Max-Floater 2015-2027/1“ www.raiffeisen.at/steiermark 1 Emittentin: Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG Angebot: Ab 20.07.2016 Gesamtnominale: Bis zu EUR 15 Mio. Stückelung: EUR 1.000,- Rang: Nachrangkapital 1) Zinssatz: 4,15 % jährlich Zinszahlung: Jährlich im Nachhinein, jeweils am 27.07., erstmals am 27.07.2017 Laufzeit: 10 Jahre, 27.07.2016 bis einschließlich 26.07.2026 Erstvaluta: 27.07.2016 Tilgung: Gesamtfällig zum Nennwert am 27.07.2026 (siehe Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung bzw. gesetzlichen Verlustbeteiligung) Kündigung: Außerordentliches Kündigungsrecht der Emittentin aus gesetzlichen und steuerlichen Gründen ISIN: AT000B092895 Börsennotierung: Geregelter Freiverkehr der Wiener Börse Dokumentation: Der am 18.03.2016 gebilligte, veröffentlichte und bei der OeKB hinterlegte Prospekt gemäß Kapitalmarktgesetz samt aller Nachträge und die „Endgültigen Bedingungen“ können bei der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG kostenlos bezogen werden und sind im Internet auf www.rlbstmk.at verfügbar. Handelbarkeit / Rückkauf: Eine einfache Rücknahme bzw. Verkauf an die Emittentin in den ersten fünf Jahren nach Emission ist nicht möglich. 1 Die Schuldverschreibungen stellen Instrumente des Ergänzungskapitals („Tier2“) gemäß Art 63 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (Capital Requirements Regulation – „CRR”) dar und unterliegen jeweils den dortigen Bestimmungen und Beschränkungen. 2 Nachrangige Raiffeisen Fixzins-Anleihe 2016-2026/17 AT000B092895 Produktmerkmale Die nachrangige Fixzins-Anleihe hat eine Laufzeit von 10 Jahren und ist mit 4,15 % p.a. jährlich verzinst. Die Rückzahlung erfolgt am 27.07.2026 zu 100 % des Nennwerts, wenn vorher keine vorzeitige Rückzahlung aufgrund regulatorischer Gründe oder steuerlicher Änderungen stattfindet bzw. es zu keiner gesetzlichen Verlustbeteiligungspflicht kommt. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung beträgt der Tilgungsbetrag 100 % des Nennwertes. Vorteile Risiken Mit der nachrangigen Fixzins-Anleihe erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,15 % p.a. mit jährlicher Zinsausschüttung. Attraktive Verzinsung Laufzeit von 10 Jahren. Langfristige Veranlagung zu einer aktuell höheren Rendite als bei nicht nachrangigen Anleihen der Emittentin. über die Der Investor trägt mit dem Kauf der Anleihe das Bonitätsrisiko der Emittentin. Verpflichtungen aus nachrangigen Schuldverschreibungen werden bei Liquidation bzw. Insolvenz nur erfüllt, nachdem alle nicht nachrangigen Forderungen von Gläubigern der Emittentin bedient wurden. Eine vorzeitige Rückzahlung zu 100 % des Nennwertes ist während der Laufzeit aus regulatorischen oder steuerlichen Gründen jederzeit durch die Emittentin, nach vorheriger Bewilligung der zuständigen Behörde (sofern erforderlich), möglich. Aufgrund rechtsverbindlicher Vorschriften kann es zu einer Verlustbeteiligungspflicht für Anleger kommen. Während der Laufzeit wird es aufgrund der Nachrangigkeit und der langen Laufzeit zu erhöhten Kursschwankungen kommen. Bei vorzeitigem Verkauf kann es daher zu Kursverlusten kommen. Aus derzeitiger Sicht ist ein vorzeitiger Verkauf innerhalb der ersten fünf Jahre ausschließlich über die Wiener Börse möglich. Erfahrungsgemäß ist die Liquidität von derartigen Anleihen an der Börse sehr gering. Die Verbindlichkeiten aus dieser Anleihe sind von keiner Sicherungseinrichtung gedeckt. gesamte 3 Nachrangige Raiffeisen Fixzins-Anleihe 2016-2026/17 AT000B092895 Nachrangigkeit Verpflichtungen aus nachrangigen Schuldverschreibungen (d.h. insbesondere Schuldverschreibungen, die Nachrangkapital verbriefen – wie die gegenständliche Nachranganleihe) werden bei Liquidation bzw. Insolvenz nur erfüllt, nachdem alle nicht nachrangigen Forderungen von Gläubigern der Bank bedient wurden. Das heißt, dass die Anleihegläubiger nachrangiger Schuldverschreibungen erst und nur insoweit befriedigt werden, als der Emittentin nach der Befriedigung der Inhaber von nicht nachrangigen Schuldverschreibungen und allen anderen nicht nachrangigen Forderungen noch liquide Mittel zur Verfügung stehen. Aufgrund dieses Risikos ist die Verzinsung dieser nachrangigen Anleihe höher als jene bei nicht nachrangigen Anleihen. Vorzeitige Rückzahlung Die Emittentin hat – nach Zustimmung der zuständigen Behörde (sofern erforderlich) – während der Laufzeit jederzeit das Recht, diese Anleihe vorzeitig zurückzuzahlen. Dies kann entweder aus steuerlichen Gründen (z.B. gesetzlicher Änderungen) der Fall sein oder wenn diese Anleihe aus regulatorischen Gründen nicht mehr als Eigenmittel der Emittentin anrechenbar ist. Bei der vorzeitigen Rückzahlung beträgt der Tilgungsbetrag 100 % des Nennwerts und es müssen alle bis dahin angefallenen Zinsen bezahlt werden. In diesem Fall hat der Anleger das Risiko, dass das vorzeitig getilgte Kapital nicht zu gleichen Konditionen wieder veranlagt werden kann. Für den Anleger besteht bei dieser Anleihe kein Recht auf vorzeitige Kündigung. Verlustbeteiligungspflicht Am 29.12.2014 wurde das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken erlassen (BaSAG). Dieses Gesetz regelt den Umgang mit insolventen oder knapp vor Insolvenz stehenden Banken und sieht die Anwendbarkeit der Verlustbeteiligung (bail-in Instrumente) seit 1.1.2015 vor. Die Verlustbeteiligungspflicht umfasst Maßnahmen von Aufsichtsbehörden zur Stabilisierung von Banken in einer Krisensituation: Reduzierung des Nennwertes von bestimmten, insbesondere nachrangigen Anleihen (maximal bis zum gesamt veranlagten Volumen - Totalverlust) Umwandlung von bestimmten (insbesondere nachrangigen) Anleihen in Eigenkapital (z.B. Aktien) Übertragung von Vermögenswerten in andere Gesellschaften Dieses Risiko ist unter anderem ein Grund, dass diese Anleihe im Vergleich zu nicht nachrangigen Anleihen der Emittentin höher verzinst ist. Mögliche Interessenskonflikte Die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG hat ein Interesse, eigene Finanzinstrumente zu emittieren. Dieses Interesse besteht insbesondere bei der Emission von Nachranganleihen, die aufgrund einer möglichen Verlustbeteiligungspflicht des Nachranganleihen-Investors zu einer Erhöhung der Eigenkapitalquote der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG führen kann. Informationen zur Anleihe Dieser Handzettel stellt keinen Prospekt gemäß Kapitalmarktgesetz dar. Eine detailliertere Beschreibung von Nachrangigkeit, vorzeitiger Rückzahlung und Verlustbeteiligungspflicht finden Sie in den endgültigen Bedingungen dieser Anleihe und im Prospekt, die in gedruckter Form beim Berater erhältlich sind oder im Internet unter www.rlbstmk.at abgerufen werden können. Die Zustimmung zur Prospektnutzung wurde von der Emittentin erteilt. 4 Nachrangige Raiffeisen Fixzins-Anleihe 2016-2026/17 AT000B092895 Wichtige Hinweise Dieses Finanzprodukt wird in Form einer Daueremission begeben und in Österreich öffentlich angeboten. Rechtsverbindlich und maßgeblich sind lediglich die Angaben im Basisprospekt (zusammen mit den Endgültigen Bedingungen, allfälligen Nachträgen einschließlich aller in Form eines Verweises einbezogenen Dokumente). Der gebilligte und veröffentlichte Basisprospekt samt aller Nachträge und die „Endgültigen Bedingungen“ können bei der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG kostenlos bezogen werden und sind im Internet unter www.rlbstmk.at verfügbar. Die Zustimmung zur Prospektnutzung wurde von der Emittentin erteilt. Die Angaben in diesen Informationsblättern sind unverbindlich. Druckfehler vorbehalten. Die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte und für das Eintreten von Prognosen. Diese Unterlage dient als zusätzliche Information für unsere Anleger und basiert auf dem Wissensstand und der Markteinschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung - vorbehaltlich von Änderungen und Ergänzungen. Diese Marketingmitteilung stellt weder eine Anlageberatung oder -empfehlung, noch ein Angebot oder eine Einladung zur Angebotsstellung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten oder Veranlagungen dar. Da jede Anlageentscheidung einer individuellen Abstimmung auf die persönlichen Verhältnisse (z.B. Risikobereitschaft, Ertrag, steuerliche Situation) des Anlegers bedarf, ersetzt diese Information nicht die persönliche Beratung und Risikoaufklärung durch den Kundenberater im Rahmen eines Beratungsgesprächs. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Finanzinstrumente und Veranlagungen mitunter erhebliche Risiken bergen. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung zu. Aus der Veranlagung können sich steuerliche Verpflichtungen ergeben, die von den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Kunden abhängen und künftigen Änderungen unterworfen sein können. Diese Information kann daher nicht die individuelle Betreuung des Anlegers durch einen Steuerberater ersetzen. Bei Steuerausländern beinhaltet die Steuerfreiheit in Österreich keine Steuerfreiheit im Wohnsitzstaat. Das Angebot richtet sich nur an einen beschränkten Personenkreis – Details entnehmen Sie bitte der Homepage der Emittentin. Marketingmitteilung der Raiffeisen-Bankengruppe Steiermark gemäß WAG2007. Lassen Sie sich vor dem Erwerb von Wertpapieren über die damit verbundenen Risiken von Ihrem Wertpapierberater ausführlich beraten. Stand Juli 2016 5
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