Nachrangige Raiffeisen Fixzins-Anleihe 2015

4,15 % Nachrangige Raiffeisen
Fixzins-Anleihe
2016-2026/17
Eckdaten „4,40% - 6,00% Nachrangiger Raiffeisen Min-Max-Floater 2015-2027/1“
www.raiffeisen.at/steiermark
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Emittentin:
Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG
Angebot:
Ab 20.07.2016
Gesamtnominale:
Bis zu EUR 15 Mio.
Stückelung:
EUR 1.000,-
Rang:
Nachrangkapital 1)
Zinssatz:
4,15 % jährlich
Zinszahlung:
Jährlich im Nachhinein, jeweils am 27.07., erstmals am 27.07.2017
Laufzeit:
10 Jahre, 27.07.2016 bis einschließlich 26.07.2026
Erstvaluta:
27.07.2016
Tilgung:
Gesamtfällig zum Nennwert am 27.07.2026 (siehe Möglichkeit einer
vorzeitigen Rückzahlung bzw. gesetzlichen Verlustbeteiligung)
Kündigung:
Außerordentliches Kündigungsrecht der Emittentin aus gesetzlichen und
steuerlichen Gründen
ISIN:
AT000B092895
Börsennotierung:
Geregelter Freiverkehr der Wiener Börse
Dokumentation:
Der am 18.03.2016 gebilligte, veröffentlichte und bei der OeKB hinterlegte
Prospekt gemäß Kapitalmarktgesetz samt aller Nachträge und die
„Endgültigen Bedingungen“ können bei der Raiffeisen-Landesbank
Steiermark AG kostenlos bezogen werden und sind im Internet auf
www.rlbstmk.at verfügbar.
Handelbarkeit /
Rückkauf:
Eine einfache Rücknahme bzw. Verkauf an die Emittentin in den ersten fünf
Jahren nach Emission ist nicht möglich.
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Die Schuldverschreibungen stellen Instrumente des Ergänzungskapitals („Tier2“) gemäß Art 63 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen
an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (Capital
Requirements Regulation – „CRR”) dar und unterliegen jeweils den dortigen Bestimmungen und
Beschränkungen.
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Nachrangige Raiffeisen Fixzins-Anleihe 2016-2026/17
AT000B092895
Produktmerkmale
Die nachrangige Fixzins-Anleihe hat eine Laufzeit von 10 Jahren und ist mit 4,15 % p.a. jährlich
verzinst.
Die Rückzahlung erfolgt am 27.07.2026 zu 100 % des Nennwerts, wenn vorher keine vorzeitige
Rückzahlung aufgrund regulatorischer Gründe oder steuerlicher Änderungen stattfindet bzw. es zu
keiner gesetzlichen Verlustbeteiligungspflicht kommt. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung beträgt der
Tilgungsbetrag 100 % des Nennwertes.
Vorteile
Risiken

Mit der nachrangigen Fixzins-Anleihe erhält
der Anleger eine Verzinsung von 4,15 % p.a.
mit jährlicher Zinsausschüttung.

Attraktive Verzinsung
Laufzeit von 10 Jahren.

Langfristige Veranlagung zu einer aktuell
höheren Rendite als bei nicht nachrangigen
Anleihen der Emittentin.
über
die

Der Investor trägt mit dem Kauf der
Anleihe das Bonitätsrisiko der Emittentin.
Verpflichtungen
aus
nachrangigen
Schuldverschreibungen
werden
bei
Liquidation bzw. Insolvenz nur erfüllt,
nachdem
alle
nicht
nachrangigen
Forderungen
von
Gläubigern
der
Emittentin bedient wurden.

Eine vorzeitige Rückzahlung zu 100 % des
Nennwertes ist während der Laufzeit aus
regulatorischen
oder
steuerlichen
Gründen jederzeit durch die Emittentin,
nach
vorheriger
Bewilligung
der
zuständigen Behörde (sofern erforderlich),
möglich.

Aufgrund rechtsverbindlicher Vorschriften
kann es zu einer Verlustbeteiligungspflicht
für Anleger kommen.

Während der Laufzeit wird es aufgrund
der Nachrangigkeit und der langen
Laufzeit zu erhöhten Kursschwankungen
kommen. Bei vorzeitigem Verkauf kann es
daher zu Kursverlusten kommen. Aus
derzeitiger Sicht ist ein vorzeitiger Verkauf
innerhalb
der
ersten
fünf
Jahre
ausschließlich über die Wiener Börse
möglich.
Erfahrungsgemäß
ist
die
Liquidität von derartigen Anleihen an der
Börse sehr gering.

Die Verbindlichkeiten aus dieser Anleihe
sind von keiner Sicherungseinrichtung
gedeckt.
gesamte
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Nachrangige Raiffeisen Fixzins-Anleihe 2016-2026/17
AT000B092895
Nachrangigkeit
Verpflichtungen
aus
nachrangigen
Schuldverschreibungen
(d.h.
insbesondere
Schuldverschreibungen, die Nachrangkapital verbriefen – wie die gegenständliche Nachranganleihe)
werden bei Liquidation bzw. Insolvenz nur erfüllt, nachdem alle nicht nachrangigen Forderungen von
Gläubigern der Bank bedient wurden. Das heißt, dass die Anleihegläubiger nachrangiger
Schuldverschreibungen erst und nur insoweit befriedigt werden, als der Emittentin nach der
Befriedigung der Inhaber von nicht nachrangigen Schuldverschreibungen und allen anderen nicht
nachrangigen Forderungen noch liquide Mittel zur Verfügung stehen. Aufgrund dieses Risikos ist die
Verzinsung dieser nachrangigen Anleihe höher als jene bei nicht nachrangigen Anleihen.
Vorzeitige Rückzahlung
Die Emittentin hat – nach Zustimmung der zuständigen Behörde (sofern erforderlich) – während der
Laufzeit jederzeit das Recht, diese Anleihe vorzeitig zurückzuzahlen. Dies kann entweder aus
steuerlichen Gründen (z.B. gesetzlicher Änderungen) der Fall sein oder wenn diese Anleihe aus
regulatorischen Gründen nicht mehr als Eigenmittel der Emittentin anrechenbar ist. Bei der
vorzeitigen Rückzahlung beträgt der Tilgungsbetrag 100 % des Nennwerts und es müssen alle bis
dahin angefallenen Zinsen bezahlt werden. In diesem Fall hat der Anleger das Risiko, dass das
vorzeitig getilgte Kapital nicht zu gleichen Konditionen wieder veranlagt werden kann. Für den
Anleger besteht bei dieser Anleihe kein Recht auf vorzeitige Kündigung.
Verlustbeteiligungspflicht
Am 29.12.2014 wurde das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken erlassen
(BaSAG). Dieses Gesetz regelt den Umgang mit insolventen oder knapp vor Insolvenz stehenden
Banken und sieht die Anwendbarkeit der Verlustbeteiligung (bail-in Instrumente) seit 1.1.2015 vor.
Die Verlustbeteiligungspflicht umfasst Maßnahmen von Aufsichtsbehörden zur Stabilisierung von
Banken in einer Krisensituation:

Reduzierung des Nennwertes von bestimmten, insbesondere nachrangigen Anleihen
(maximal bis zum gesamt veranlagten Volumen - Totalverlust)

Umwandlung von bestimmten (insbesondere nachrangigen) Anleihen in Eigenkapital (z.B.
Aktien)

Übertragung von Vermögenswerten in andere Gesellschaften
Dieses Risiko ist unter anderem ein Grund, dass diese Anleihe im Vergleich zu nicht nachrangigen
Anleihen der Emittentin höher verzinst ist.
Mögliche Interessenskonflikte
Die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG hat ein Interesse, eigene Finanzinstrumente zu emittieren.
Dieses Interesse besteht insbesondere bei der Emission von Nachranganleihen, die aufgrund einer
möglichen Verlustbeteiligungspflicht des Nachranganleihen-Investors zu einer Erhöhung der
Eigenkapitalquote der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG führen kann.
Informationen zur Anleihe
Dieser Handzettel stellt keinen Prospekt gemäß Kapitalmarktgesetz dar. Eine detailliertere
Beschreibung von Nachrangigkeit, vorzeitiger Rückzahlung und Verlustbeteiligungspflicht finden Sie
in den endgültigen Bedingungen dieser Anleihe und im Prospekt, die in gedruckter Form beim
Berater erhältlich sind oder im Internet unter www.rlbstmk.at abgerufen werden können.
Die Zustimmung zur Prospektnutzung wurde von der Emittentin erteilt.
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Nachrangige Raiffeisen Fixzins-Anleihe 2016-2026/17
AT000B092895
Wichtige Hinweise
Dieses Finanzprodukt wird in Form einer Daueremission begeben und in Österreich öffentlich
angeboten. Rechtsverbindlich und maßgeblich sind lediglich die Angaben im Basisprospekt
(zusammen mit den Endgültigen Bedingungen, allfälligen Nachträgen einschließlich aller in Form
eines Verweises einbezogenen Dokumente). Der gebilligte und veröffentlichte Basisprospekt samt
aller Nachträge und die „Endgültigen Bedingungen“ können bei der Raiffeisen-Landesbank
Steiermark AG kostenlos bezogen werden und sind im Internet unter www.rlbstmk.at verfügbar. Die
Zustimmung zur Prospektnutzung wurde von der Emittentin erteilt.
Die Angaben in diesen Informationsblättern sind unverbindlich. Druckfehler vorbehalten. Die
Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und
Vollständigkeit der Inhalte und für das Eintreten von Prognosen. Diese Unterlage dient als zusätzliche
Information für unsere Anleger und basiert auf dem Wissensstand und der Markteinschätzung zum
Zeitpunkt der Erstellung - vorbehaltlich von Änderungen und Ergänzungen.
Diese Marketingmitteilung stellt weder eine Anlageberatung oder -empfehlung, noch ein Angebot
oder eine Einladung zur Angebotsstellung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten oder
Veranlagungen dar. Da jede Anlageentscheidung einer individuellen Abstimmung auf die
persönlichen Verhältnisse (z.B. Risikobereitschaft, Ertrag, steuerliche Situation) des Anlegers bedarf,
ersetzt diese Information nicht die persönliche Beratung und Risikoaufklärung durch den
Kundenberater im Rahmen eines Beratungsgesprächs. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass Finanzinstrumente und Veranlagungen mitunter erhebliche Risiken bergen. Die Wertentwicklung
der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung zu.
Aus der Veranlagung können sich steuerliche Verpflichtungen ergeben, die von den jeweiligen
persönlichen Verhältnissen des Kunden abhängen und künftigen Änderungen unterworfen sein
können. Diese Information kann daher nicht die individuelle Betreuung des Anlegers durch einen
Steuerberater ersetzen. Bei Steuerausländern beinhaltet die Steuerfreiheit in Österreich keine
Steuerfreiheit im Wohnsitzstaat.
Das Angebot richtet sich nur an einen beschränkten Personenkreis – Details entnehmen Sie bitte der
Homepage der Emittentin.
Marketingmitteilung der Raiffeisen-Bankengruppe Steiermark gemäß WAG2007.
Lassen Sie sich vor dem Erwerb von Wertpapieren über die damit verbundenen Risiken von Ihrem
Wertpapierberater ausführlich beraten.
Stand Juli 2016
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