Produktinformationsblatt zur: BKS Bank Additional Tier 1-Anleihe 2015 AT 1-Anleihen stellen komplexe Finanzinstrumente dar, die nicht für alle Investoren als Geldanlage geeignet und angemessen sind. Mit diesen Finanzinstrumenten sind erheblich Risiken verbunden, die sich aus den spezifischen Merkmalen des Instruments ergeben. Insbesondere stehen Zinszahlungen im freien Ermessen der Emittentin und der Eintritt eines Auslöseereignisses (Trigger) führt zur Herabschreibung des Nominales und somit des Rückzahlungsbetrages. AT 1-Anleihen haben eine unbegrenzte Laufzeit und sind seitens der Investoren nicht kündbar. In der Insolvenz oder Liquidation der Emittentin sind AT 1-Anleihen tief nachrangig. Emittentin BKS Bank AG Kapitalqualität Zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1) nach Art. 51 ff CRR1 (Capital Requirements Regulation) Rang Nachrangig zu Tier 2 Kapital (Ergänzungs- und Nachrangkapital) und Senior-Anleihen der Emittentin. Gleichrangig untereinander, mit anderen AT 1-Instrumenten sowie mit Verbindlichkeiten aus bestehenden Hybridanleihen der Emittentin. Vorrangig zu Aktien und anderen harten Kernkapitalinstrumenten der Emittentin Laufzeit Unbegrenzt Kupon bis zum ersten vorzeitigen Rückzahlungstag durch Emittentin 6,25% p.a. für die ersten 10 Jahre, zahlbar jährlich Kupon ab dem ersten vorzeitigen Rückzahlungstag durch Emittentin 6-Monats-EURIBOR2 plus ursprünglicher Aufschlag in Höhe von 5,27% p.a., zahlbar jährlich Kupontermin 28.09. eines jeden Jahres (erstmalig am 28.09.2016) Erster vorzeitiger Rückzahlungstag 28.09.2025 Kuponzahlung Zinsen dürfen nur aus bestimmten ausschüttungsfähigen Posten bezahlt werden Kuponaussetzung Es besteht das Recht der Emittentin, die Ausschüttungen auf die Anleihe nach eigenem freien Ermessen ausfallen zu lassen. Weiters können Zinszahlungen aus bestimmten regulatorischen Gründen ausfallen. Ausgefallene Zinsen werden nicht nachgezahlt Hierbei handelt es sich um eine Marketingmitteilung. Die Angaben in diesem Informationsblatt dienen lediglich der unverbindlichen Information der Kunden und ersetzen keinesfalls die Beratung für den An- oder Verkauf von Wertpapieren. Es handelt sich weder um ein Anbot noch um eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf der hier erwähnten Veranlagungen bzw. (Bank-)Produkte, ebenso wenig handelt es sich um eine Kauf- bzw. Verkaufsempfehlung. Dieses Informationsblatt wurde nicht unter Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen erstellt und unterliegt nicht dem Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen. Das Angebot des beschriebenen Produkts erfolgt auf Grundlage des Informationsmemorandums der BKS Bank AG vom 28. August 2015 und den darin enthaltenen endgültigen Bedingungen. Das Informationsmemorandum wird ausgewählten Investoren kostenlos zur Verfügung gestellt. Erstellt am: 28. August 2015 BKS Bank AG, Rechtsform: Aktiengesellschaft, Sitz: Klagenfurt. Firmenbuch Nr. FN 91810s Landesgericht Klagenfurt. S.W.I.F.T.Adresse: BFKK AT 2K, DVR 0063703 – Girokonto bei der Oesterr. Nationalbank Wien: 1-2150-9, Postscheckkonto: 4225.685, Bankleitzahl: 17000, UID: ATU25231503. 1 von 3 Auslöseereignis (Trigger) Kündigung durch Emittentin Bei Unterschreiten der harten Kernkapitalquote (CET 1) der BKS Bank AG oder der BKS Bank Gruppe von 5,125% wird das Nominale der Anleihe im erforderlichen Ausmaß (soweit bis die 5,125% CET1-Quote wieder überschritten wird) bzw. unter Umständen total herabgeschrieben Eine Wiederzuschreibung erfolgt nach dem freien Ermessen der Emittentin nach Maßgabe des erwirtschafteten Jahresüberschusses bis zum Erreichen von 100% des Ausgabe-Nennwertes Erstmalig am 28.09.2025 möglich, danach jedes Jahr jeweils zum Kupontermin. Voraussetzung ist die Genehmigung durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Außerordentliche Kündigungsgründe der Emittentin Wenn sich die aufsichtsrechtliche Einstufung oder die steuerliche Behandlung der betreffenden Anleihe ändert Kündigung durch Gläubiger Ausgeschlossen Rückkauf Ein Rückkauf der AT 1-Anleihe durch die BKS Bank ist nicht möglich Zeichnungsfrist 01.09.2015 bis 30.10.2015 (vorzeitige Schließung vorbehalten) Erstausgabekurs 100%, laufende Anpassung an den Markt Gesamtnominale Bis zu 20 Mio. Euro mit Aufstockungsmöglichkeit auf bis zu 30 Mio. Euro Valutatag 28.09.2015 Stückelung 100.000,-- Euro Börseneinführung Dritter Markt (MTF) der Wiener Börse ISIN AT0000A1FW27 Rechtsverbindlich und maßgeblich sind allein die Angaben im Informationsmemorandum vom 28. August 2015. Die Schuldverschreibungen werden in einer Stückelung von EUR 100.000,-- ausgegeben und unterliegen gemäß § 3 Abs 1 Z 9 KMG in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2003/71/EG nicht der Prospektpflicht in Österreich. Bitte beachten Sie zusätzlich das Informationsblatt mit Risikohinweisen! 1 CRR meint die Capital Requirements Regulation, das ist die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 vom 26.07.2013, mit der insbesondere die neuen Eigenmittelanforderungen an Kreditinstitute im Zuge von Basel III umgesetzt wurden. 2 6-Monats-Euribor (Euro Interbank Offered Rate): Referenzzinssatz für Ausleihungen in Euro im Interbankenmarkt für einen 6-MonatsZeitraum, der als Prozentsatz per annum ausgedrückt wird. Hierbei handelt es sich um eine Marketingmitteilung. Die Angaben in diesem Informationsblatt dienen lediglich der unverbindlichen Information der Kunden und ersetzen keinesfalls die Beratung für den An- oder Verkauf von Wertpapieren. Es handelt sich weder um ein Anbot noch um eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf der hier erwähnten Veranlagungen bzw. (Bank-)Produkte, ebenso wenig handelt es sich um eine Kauf- bzw. Verkaufsempfehlung. Dieses Informationsblatt wurde nicht unter Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen erstellt und unterliegt nicht dem Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen. Das Angebot des beschriebenen Produkts erfolgt auf Grundlage des Informationsmemorandums der BKS Bank AG vom 28. August 2015 und den darin enthaltenen endgültigen Bedingungen. Das Informationsmemorandum wird ausgewählten Investoren kostenlos zur Verfügung gestellt. Erstellt am: 28. August 2015 BKS Bank AG, Rechtsform: Aktiengesellschaft, Sitz: Klagenfurt. Firmenbuch Nr. FN 91810s Landesgericht Klagenfurt. S.W.I.F.T.Adresse: BFKK AT 2K, DVR 0063703 – Girokonto bei der Oesterr. Nationalbank Wien: 1-2150-9, Postscheckkonto: 4225.685, Bankleitzahl: 17000, UID: ATU25231503. 2 von 3 Risiken: Kursrisiko Während der Laufzeit sind Kursschwankungen möglich und ein vorzeitiger Verkauf kann daher zu einem Kapitalverlust führen Bonitätsrisiko Die Zins- und Rückzahlung der AT 1-Anleihe ist von der Zahlungsfähigkeit der Emittentin abhängig. Bei einem Ausfall der Emittentin im Insolvenz und/oder Liquidationsfall kann es auch zu einem Totalausfall kommen Risiko der tiefen Nachrangigkeit Im Falle der Liquidation und/oder Insolvenz der Emittentin werden tief nachrangige Anleihen erst nach den Forderungen der nachrangigen und nicht nachrangigen Gläubiger befriedigt. Dadurch kann es zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen Liquiditätsrisiko Inhaber der Anleihe können diese über die Börse oder auch mittels OTC-Geschäften (OTC = Over The Counter) verkaufen. Ein Rückkauf durch die Emittentin ist ausgeschlossen Risiko der unbegrenzten Laufzeit und Unsicherheit des Rückzahlungszeitpunktes Die Emittentin garantiert nicht, dass die investierte Summe zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückgezahlt wird. Eine Kündigung/Tilgung durch die Emittentin ist nur möglich, wenn die FMA die Erlaubnis dafür erteilt Risiko der Herabschreibung der Nominale der Anleihe Tritt das Auslöseereignis (Trigger) ein, kann es zu einem Teil- oder Totalverlust des Investments kommen, da das Nominale der Anleihe im erforderlichen Ausmaß herabgeschrieben wird Risiko des Ausfalls an Zinszahlungen Die Emittentin hat die Möglichkeit, Kuponzahlungen vorübergehend oder auch dauerhaft nach freiem Ermessen auszusetzen. Ausgefallenen Kuponzahlungen werden zu einem späteren Zeitpunkt nicht nachgezahlt Risiko der außerordentlichen Kündigung Die Emittentin ist berechtigt, die Anleihe aufgrund regulatorischer oder steuerlicher Änderungen außerordentlich zu kündigen z.B.: bei Nichtanrechenbarkeit als Eigenmittel der Emittentin, Neueinstufung als Eigenmittel geringerer Qualität. Der Rückzahlungsbetrag kann auch unter 100% des Ausgabe-Nennwertes fallen, wenn der aktuelle Nennwert durch Herabschreibung vermindert ist Neben den in dieser Unterlage angeführten Risikofaktoren in Bezug auf Additional Tier 1-Anleihen gemäß Art. 51 ff der Capital Requirements Regulation sind auch die weiteren ausführlichen Risikohinweise im Informationsmemorandum zu beachten. Hierbei handelt es sich um eine Marketingmitteilung. Die Angaben in diesem Informationsblatt dienen lediglich der unverbindlichen Information der Kunden und ersetzen keinesfalls die Beratung für den An- oder Verkauf von Wertpapieren. Es handelt sich weder um ein Anbot noch um eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf der hier erwähnten Veranlagungen bzw. (Bank-)Produkte, ebenso wenig handelt es sich um eine Kauf- bzw. Verkaufsempfehlung. Dieses Informationsblatt wurde nicht unter Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen erstellt und unterliegt nicht dem Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen. Das Angebot des beschriebenen Produkts erfolgt auf Grundlage des Informationsmemorandums der BKS Bank AG vom 28. August 2015 und den darin enthaltenen endgültigen Bedingungen. Das Informationsmemorandum wird ausgewählten Investoren kostenlos zur Verfügung gestellt. Erstellt am: 28. August 2015 BKS Bank AG, Rechtsform: Aktiengesellschaft, Sitz: Klagenfurt. Firmenbuch Nr. FN 91810s Landesgericht Klagenfurt. S.W.I.F.T.Adresse: BFKK AT 2K, DVR 0063703 – Girokonto bei der Oesterr. Nationalbank Wien: 1-2150-9, Postscheckkonto: 4225.685, Bankleitzahl: 17000, UID: ATU25231503. 3 von 3
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