BKS Bank Additional Tier 1

Produktinformationsblatt zur:
BKS Bank Additional Tier 1-Anleihe 2015
AT 1-Anleihen stellen komplexe Finanzinstrumente dar, die nicht für alle Investoren als Geldanlage
geeignet und angemessen sind. Mit diesen Finanzinstrumenten sind erheblich Risiken verbunden, die
sich aus den spezifischen Merkmalen des Instruments ergeben. Insbesondere stehen Zinszahlungen
im freien Ermessen der Emittentin und der Eintritt eines Auslöseereignisses (Trigger) führt zur
Herabschreibung des Nominales und somit des Rückzahlungsbetrages. AT 1-Anleihen haben eine
unbegrenzte Laufzeit und sind seitens der Investoren nicht kündbar. In der Insolvenz oder Liquidation
der Emittentin sind AT 1-Anleihen tief nachrangig.
Emittentin
BKS Bank AG
Kapitalqualität
Zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1) nach Art. 51 ff
CRR1 (Capital Requirements Regulation)
Rang
Nachrangig zu Tier 2 Kapital (Ergänzungs- und
Nachrangkapital) und Senior-Anleihen der Emittentin.
Gleichrangig untereinander, mit anderen AT 1-Instrumenten
sowie mit Verbindlichkeiten aus bestehenden
Hybridanleihen der Emittentin.
Vorrangig zu Aktien und anderen harten
Kernkapitalinstrumenten der Emittentin
Laufzeit
Unbegrenzt
Kupon bis zum ersten vorzeitigen
Rückzahlungstag durch Emittentin
6,25% p.a. für die ersten 10 Jahre, zahlbar jährlich
Kupon ab dem ersten vorzeitigen
Rückzahlungstag durch Emittentin
6-Monats-EURIBOR2 plus ursprünglicher Aufschlag in Höhe
von 5,27% p.a., zahlbar jährlich
Kupontermin
28.09. eines jeden Jahres (erstmalig am 28.09.2016)
Erster vorzeitiger Rückzahlungstag
28.09.2025
Kuponzahlung
Zinsen dürfen nur aus bestimmten ausschüttungsfähigen
Posten bezahlt werden
Kuponaussetzung
Es besteht das Recht der Emittentin, die Ausschüttungen
auf die Anleihe nach eigenem freien Ermessen ausfallen zu
lassen. Weiters können Zinszahlungen aus bestimmten
regulatorischen Gründen ausfallen. Ausgefallene Zinsen
werden nicht nachgezahlt
Hierbei handelt es sich um eine Marketingmitteilung. Die Angaben in diesem Informationsblatt dienen lediglich der unverbindlichen
Information der Kunden und ersetzen keinesfalls die Beratung für den An- oder Verkauf von Wertpapieren. Es handelt sich weder um ein
Anbot noch um eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf der hier erwähnten Veranlagungen bzw. (Bank-)Produkte, ebenso wenig handelt
es sich um eine Kauf- bzw. Verkaufsempfehlung. Dieses Informationsblatt wurde nicht unter Einhaltung der Rechtsvorschriften zur
Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen erstellt und unterliegt nicht dem Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung
von Finanzanalysen. Das Angebot des beschriebenen Produkts erfolgt auf Grundlage des Informationsmemorandums der BKS Bank AG
vom 28. August 2015 und den darin enthaltenen endgültigen Bedingungen. Das Informationsmemorandum wird ausgewählten Investoren
kostenlos zur Verfügung gestellt. Erstellt am: 28. August 2015
BKS Bank AG, Rechtsform: Aktiengesellschaft, Sitz: Klagenfurt. Firmenbuch Nr. FN 91810s Landesgericht Klagenfurt. S.W.I.F.T.Adresse: BFKK AT 2K, DVR 0063703 – Girokonto bei der Oesterr. Nationalbank Wien: 1-2150-9, Postscheckkonto: 4225.685, Bankleitzahl:
17000, UID: ATU25231503.
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Auslöseereignis (Trigger)
Kündigung durch Emittentin
Bei Unterschreiten der harten Kernkapitalquote (CET 1) der
BKS Bank AG oder der BKS Bank Gruppe von 5,125% wird
das Nominale der Anleihe im erforderlichen Ausmaß (soweit
bis die 5,125% CET1-Quote wieder überschritten wird) bzw.
unter Umständen total herabgeschrieben
Eine Wiederzuschreibung erfolgt nach dem freien Ermessen
der Emittentin nach Maßgabe des erwirtschafteten
Jahresüberschusses bis zum Erreichen
von 100% des Ausgabe-Nennwertes
Erstmalig am 28.09.2025 möglich, danach jedes Jahr jeweils
zum Kupontermin. Voraussetzung ist die Genehmigung
durch die Finanzmarktaufsicht (FMA)
Außerordentliche Kündigungsgründe der Emittentin
Wenn sich die aufsichtsrechtliche Einstufung oder die
steuerliche Behandlung der betreffenden Anleihe ändert
Kündigung durch Gläubiger
Ausgeschlossen
Rückkauf
Ein Rückkauf der AT 1-Anleihe durch die BKS Bank ist nicht
möglich
Zeichnungsfrist
01.09.2015 bis 30.10.2015
(vorzeitige Schließung vorbehalten)
Erstausgabekurs
100%, laufende Anpassung an den Markt
Gesamtnominale
Bis zu 20 Mio. Euro mit Aufstockungsmöglichkeit auf bis zu
30 Mio. Euro
Valutatag
28.09.2015
Stückelung
100.000,-- Euro
Börseneinführung
Dritter Markt (MTF) der Wiener Börse
ISIN
AT0000A1FW27
Rechtsverbindlich und maßgeblich sind allein die Angaben im Informationsmemorandum vom 28. August
2015. Die Schuldverschreibungen werden in einer Stückelung von EUR 100.000,-- ausgegeben und
unterliegen gemäß § 3 Abs 1 Z 9 KMG in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2003/71/EG nicht der
Prospektpflicht in Österreich.
Bitte beachten Sie zusätzlich das Informationsblatt mit Risikohinweisen!
1
CRR meint die Capital Requirements Regulation, das ist die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 vom 26.07.2013, mit der insbesondere die
neuen Eigenmittelanforderungen an Kreditinstitute im Zuge von Basel III umgesetzt wurden.
2
6-Monats-Euribor (Euro Interbank Offered Rate): Referenzzinssatz für Ausleihungen in Euro im Interbankenmarkt für einen 6-MonatsZeitraum, der als Prozentsatz per annum ausgedrückt wird.
Hierbei handelt es sich um eine Marketingmitteilung. Die Angaben in diesem Informationsblatt dienen lediglich der unverbindlichen
Information der Kunden und ersetzen keinesfalls die Beratung für den An- oder Verkauf von Wertpapieren. Es handelt sich weder um ein
Anbot noch um eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf der hier erwähnten Veranlagungen bzw. (Bank-)Produkte, ebenso wenig handelt
es sich um eine Kauf- bzw. Verkaufsempfehlung. Dieses Informationsblatt wurde nicht unter Einhaltung der Rechtsvorschriften zur
Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen erstellt und unterliegt nicht dem Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung
von Finanzanalysen. Das Angebot des beschriebenen Produkts erfolgt auf Grundlage des Informationsmemorandums der BKS Bank AG
vom 28. August 2015 und den darin enthaltenen endgültigen Bedingungen. Das Informationsmemorandum wird ausgewählten Investoren
kostenlos zur Verfügung gestellt. Erstellt am: 28. August 2015
BKS Bank AG, Rechtsform: Aktiengesellschaft, Sitz: Klagenfurt. Firmenbuch Nr. FN 91810s Landesgericht Klagenfurt. S.W.I.F.T.Adresse: BFKK AT 2K, DVR 0063703 – Girokonto bei der Oesterr. Nationalbank Wien: 1-2150-9, Postscheckkonto: 4225.685, Bankleitzahl:
17000, UID: ATU25231503.
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Risiken:

Kursrisiko
Während der Laufzeit sind Kursschwankungen möglich und ein vorzeitiger Verkauf kann daher
zu einem Kapitalverlust führen

Bonitätsrisiko
Die Zins- und Rückzahlung der AT 1-Anleihe ist von der Zahlungsfähigkeit der Emittentin
abhängig. Bei einem Ausfall der Emittentin im Insolvenz und/oder Liquidationsfall kann es auch
zu einem Totalausfall kommen

Risiko der tiefen Nachrangigkeit
Im Falle der Liquidation und/oder Insolvenz der Emittentin werden tief nachrangige Anleihen erst
nach den Forderungen der nachrangigen und nicht nachrangigen Gläubiger befriedigt. Dadurch
kann es zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen

Liquiditätsrisiko
Inhaber der Anleihe können diese über die Börse oder auch mittels OTC-Geschäften (OTC =
Over The Counter) verkaufen. Ein Rückkauf durch die Emittentin ist ausgeschlossen

Risiko der unbegrenzten Laufzeit und Unsicherheit des Rückzahlungszeitpunktes
Die Emittentin garantiert nicht, dass die investierte Summe zu einem bestimmten Zeitpunkt
zurückgezahlt wird. Eine Kündigung/Tilgung durch die Emittentin ist nur möglich, wenn die
FMA die Erlaubnis dafür erteilt

Risiko der Herabschreibung der Nominale der Anleihe
Tritt das Auslöseereignis (Trigger) ein, kann es zu einem Teil- oder Totalverlust des
Investments kommen, da das Nominale der Anleihe im erforderlichen Ausmaß
herabgeschrieben wird

Risiko des Ausfalls an Zinszahlungen
Die Emittentin hat die Möglichkeit, Kuponzahlungen vorübergehend oder auch dauerhaft
nach freiem Ermessen auszusetzen. Ausgefallenen Kuponzahlungen werden zu einem
späteren Zeitpunkt nicht nachgezahlt

Risiko der außerordentlichen Kündigung
Die Emittentin ist berechtigt, die Anleihe aufgrund regulatorischer oder steuerlicher Änderungen
außerordentlich zu kündigen z.B.: bei Nichtanrechenbarkeit als Eigenmittel der Emittentin,
Neueinstufung als Eigenmittel geringerer Qualität.
Der Rückzahlungsbetrag kann auch unter 100% des Ausgabe-Nennwertes fallen, wenn der
aktuelle Nennwert durch Herabschreibung vermindert ist
Neben den in dieser Unterlage angeführten Risikofaktoren in Bezug auf Additional Tier 1-Anleihen gemäß
Art. 51 ff der Capital Requirements Regulation sind auch die weiteren ausführlichen Risikohinweise im
Informationsmemorandum zu beachten.
Hierbei handelt es sich um eine Marketingmitteilung. Die Angaben in diesem Informationsblatt dienen lediglich der unverbindlichen
Information der Kunden und ersetzen keinesfalls die Beratung für den An- oder Verkauf von Wertpapieren. Es handelt sich weder um ein
Anbot noch um eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf der hier erwähnten Veranlagungen bzw. (Bank-)Produkte, ebenso wenig handelt
es sich um eine Kauf- bzw. Verkaufsempfehlung. Dieses Informationsblatt wurde nicht unter Einhaltung der Rechtsvorschriften zur
Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen erstellt und unterliegt nicht dem Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung
von Finanzanalysen. Das Angebot des beschriebenen Produkts erfolgt auf Grundlage des Informationsmemorandums der BKS Bank AG
vom 28. August 2015 und den darin enthaltenen endgültigen Bedingungen. Das Informationsmemorandum wird ausgewählten Investoren
kostenlos zur Verfügung gestellt. Erstellt am: 28. August 2015
BKS Bank AG, Rechtsform: Aktiengesellschaft, Sitz: Klagenfurt. Firmenbuch Nr. FN 91810s Landesgericht Klagenfurt. S.W.I.F.T.Adresse: BFKK AT 2K, DVR 0063703 – Girokonto bei der Oesterr. Nationalbank Wien: 1-2150-9, Postscheckkonto: 4225.685, Bankleitzahl:
17000, UID: ATU25231503.
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