Anlegerinformationen für die Verschmelzung der beiden

Anlegerinformationen für die Verschmelzung der beiden Sondervermögen
LBBW Europa Select Plus und LBBW Dividenden Strategie Euroland
Bei der Verschmelzung der Sondervermögen handelt es sich um eine Übertragung
sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Sondervermögens LBBW Europa Select Plus, ISIN DE000A0DNHV6, („übertragendes Sondervermögen“), das als
OGAW-Sondervermögen gemäß dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ausgestaltet ist,
auf das bestehende Sondervermögen LBBW Dividenden Strategie Euroland („übernehmendes Sondervermögen“) , das ebenfalls als OGAW-Sondervermögen gemäß dem
KAGB ausgestaltet ist und das aus folgenden Anteilsklassen besteht:
LBBW Dividenden Strategie Euroland RT, ISIN: DE000A0NAUL6
LBBW Dividenden Strategie Euroland R, ISIN: DE0009780411
LBBW Dividenden Strategie Euroland I, ISIN: DE000A0NAUM4
LBBW Dividenden Strategie Euroland IT, ISIN: DE000A0NAUN2
Das übertragende Sondervermögen soll durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte
und Verbindlichkeiten auf das übernehmende Sondervermögen, ohne Abwicklung, aufgelöst werden („Verschmelzung durch Aufnahme “ gem. § 1 Abs. 19 Nr. 37 a) KAGB.).
Den Anlegern des übertragenden Sondervermögens werden Anteile der Anteilklasse
„LBBW Dividenden Strategie Euroland RT“, ISIN DE000A0NAUL6, des übernehmenden Sondervermögens mit der Verschmelzung ausgegeben.
Hintergrund und Beweggründe der geplanten Verschmelzung (§ 186 Absatz 3
Nr. 1 KAGB)
Ziel und Hintergrund der geplanten Verschmelzung ist eine Steigerung des Anlagevolumens durch Verschmelzung der Sondervermögen, um eine kosteneffizientere Verwaltung im Interesse der Anleger zu erreichen. Aufgrund des geringen Fondsvolumens des
übertragenden Sondervermögens sind die laufenden Kosten verhältnismäßig hoch.
Durch die Verschmelzung mit dem übernehmenden Sondervermögen wird ein größeres
Fondsvolumen erreicht und die Anleger des übertragenden Sondervermögens partizipieren so von einer niedrigeren Kostenquote.
Erwartete Auswirkungen auf die Anleger (§186 Absatz 3 Nr. 2 KAGB)
Beide Sondervermögen streben an, bei Beachtung des Risikogesichtspunktes einen
möglichst hohen Wertzuwachs bzw. Vermögenszuwachs zu erwirtschaften. Hinsichtlich
der Anlageziele ergeben sich für die Anleger des übertragenden Sondervermögens folgende Änderungen: Während das übertragende Sondervermögen überwiegend eine Zertifikate-Struktur abbildet ist das übernehmende Sondervermögen ein Aktienfonds. Bei
beiden Sondervermögen stehen bei der Auswahl der Anlagewerte langfristiges Wachstum sowie die Bonität der Emittenten im Vordergrund der Überlegungen.
In Bezug auf die Anlagepolitik ergeben sich für die Anleger des übertragenden Sondervermögens folgende Änderungen:
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Das übertragende Sondervermögen LBBW Europa Select Plus soll nach dem Grundsatz der Risikostreuung überwiegend in Zertifikaten in und ausländischer Emittenten
oder synthetischen Positionen – welche das Auszahlungsprofil von Zertifikaten nachbilden – angelegt werden. Dabei muss der Fonds überwiegend in Papieren europäischer
Emittenten investiert sein.
Das übernehmende Sondervermögen LBBW Dividenden Strategie Euroland muss
überwiegend aus Aktien bestehen, bei deren Emittenten es sich um Unternehmen handelt, die eine aktionärsfreundliche Ausschüttungspolitik betreiben; d.h. eines der Unternehmensziele soll das Streben zum Erzielen einer überdurchschnittlich hohen Dividendenrendite sein, wobei auch die Kontinuität dieser Ausschüttungspolitik für die Titelauswahl von Bedeutung ist. Auf die vorgenannte Bestandsgrenze werden Derivate
nicht angerechnet. Es sollen grundsätzlich Aktien von Unternehmen erworben werden,
die in einem der anerkannten europäischen Aktienindizes vertreten sind. Daneben dürfen für das übernehmende Sondervermögen nur Wertpapiere von Austellern erworben
werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Währungsunion haben.
Bei der Ermittlung der Marktrisikoobergrenze für den Einsatz von Derivaten und Finanzinstrumenten mit derivativer Komponente wendet die Gesellschaft beim übertragenden Sondervermögen den sogenannten qualifizierten Ansatz, beim übernehmenden
Sondervermögen hingegen den sogenannten einfachen Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an.
Beim übertragenden Sondervermögen können im Gegensatz zum übernehmenden Sondervermögen die Kontrahentenrisiken von Bedeutung sein.
Hinsichtlich des Risiko- und Ertragsprofils ergeben sich für die Anleger des übertragenden Sondervermögens keine Änderungen:Der Anteilspreis sowohl des übertragenden
als auch des übernehmenden Sondervermögens schwankt stark. Somit sind das Verlustrisiko sowie die Gewinnchance beider Sondervermögen vergleichbar. Beide Sondervermögen werden der Kategorie 6 des Risikoindikators der Wesentlichen Anlegerinformationen zugeordnet. Insgesamt existieren für diesen Risikoindikator sieben Kategorien, wobei Kategorie 1 für ein typischerweise geringeres Risiko und eine typischerweise geringere Rendite steht und Kategorie 7 typischerweise für eine höhere Rendite
und ein höheres Risiko steht.
Sowohl beim übertragenden Sondervermögen als auch beim übernehmenden Sondervermögen werden die Erträge zum Geschäftsjahresende thesauriert. , Das Geschäftsjahr
des übertragenden Sondervermögens endet am 31.Oktober, das des übernehmenden
Sondervermögens am 31.Januar.
Die KVG beabsichtigt keine wesentliche Umstrukturierung des Portfolios des übertragenden Sondervermögens vor Wirksamwerden der Verschmelzung. Eine Neuordnung
des Portfolios des übernehmenden Sondervermögens ist nicht vorgesehen. Nach der
Verschmelzung wird das übernehmende Sondervermögen mit den bisherigen Anlagegrundsätzen fortgeführt.
Die laufenden Kosten der Anteilsklasse „LBBW Dividenden Strategie Euroland RT“
des übernehmenden Sondervermögens betragen 1,75 %, während diese beim übertragenden Sondervermögen 2,57 % betragen. Bei beiden Sondervermögen kann ein Ausgabeaufschlag von 5% erhoben werden. Derzeit wird dieser bei der von der VerschmelAnlegerinformationen für die Verschmelzung der beiden Sondervermögen
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zung betroffenen Anteilklasse des übernehmenden Sondervermögens voll berechnet.
Beim übertragenden Sondervermögen beträgt dieser derzeit 3,75 %. Bei der Ausgabe
der neuen Anteile für die Anleger des übernehmenden Sondervermögens im Rahmen
der Verschmelzung wird für die Anleger des übernehmenden Sondervermögens kein
Ausgabeaufschlag erhoben. Ein Rücknahmeabschlag wird bei beiden Sondervermögen
nicht erhoben. Eine Mindestanlagesumme besteht weder für das übertragende noch für
die von der Verschmelzung betroffene Anteilklasse des übernehmenden Sondervermögens.
Die Verwahrstellenvergütung der von der Verschmelzung betroffenen Anteilklasse des
übernehmenden Sondervermögens beträgt jährlich bis zu 0,20 % des Wertes des
OGAW-Sondervermögens, die des übertragenden Sondervermögens jährlich bis zu 0,10
% des Wertes des OGAW-Sondervermögens.
Ferner sieht das übernehmende Sondervermögen in einer aktuelleren Gebührenregelung folgende marktüblichen Kosten/Gebühren vor:
Bei dem übernehmenden Sondervermögen können Gebühren, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das Sondervermögen erhoben werden, diesem belastet werden. Weiter
können Kosten für Rechts- und Steuerberatung dem Sondervermögen belastet werden.
Sofern für das Sondervermögen Ansprüche durchgesetzt werden, darf die KVG nun eine
Vergütung von bis zu 15 % der vereinnahmten Beträge einbehalten. Auch Kosten sowie
jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines
Vergleichsmaßstabes oder Finanzindizes anfallen können, können dem Sondervermögen nun belastet werden.
Die steuerliche Behandlung der Anleger kann im Zuge der Verschmelzung
Änderungen unterworfen sein. Die im übertragenden Sondervermögen bis
zum Übertragungsstichtag aufgelaufenen Erträge werden im Rahmen der
Berechnung des Umtauschverhältnisses abzüglich der abzuführenden Kapitalertragssteuer berücksichtigt und gelten steuerlich als den Anlegern zugeflossen. Die unrealisierten Gewinne und Verluste des zu übertragenden Sondervermögens aus Finanzinnovationen gelten zum Übertragungsstichtag als
zugeflossen.
Anlegerrechte ( § 187 KAGB)
Die Anleger beider Sondervermögen sind berechtigt von der KVG die Rücknahme ihrer
Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen. Das Rückgaberecht kann bis einschließlich
des 01.10.2015 über die Verwahrstelle bzw. die depotführenden Stellen bei der LBBW
Asset Management Investmentgesellschaft mbH geltend gemacht werden. Den für Sie
geltenden Orderannahmeschluss erfragen Sie bitte bei Ihrer depotführenden Stelle.
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Um eine ordnungsgemäße Abwicklung der Verschmelzung zu gewährleisten, setzt die
KVG ab dem 02.10.2015 die Ausgabe und Rücknahme der Anteile des übertragenden
Sondervermögens aus.
Ab dem 12.10.2015 können die Anteilinhaber des übertragenden Sondervermögens
ihre Rechte als Anteilinhaber des übernehmenden Sondervermögens ausüben.
Auf Anfrage wird den Anlegern der Sondervermögen eine Abschrift der Erklärung des
Abschlussprüfers der Sondervermögen (KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) bezüglich der Verschmelzung kostenlos zur Verfügung gestellt. Ebenso werden den Anlegern auf Aufrage kostenlos zusätzliche Informationen von der KVG zur Verfügung gestellt. Der Bericht sowie die zusätzlichen Informationen sind bei der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH, Fritz-Elsas-Straße 31, 70174 Stuttgart schriftlich anzufordern. Die Prüfung erfolgt erst nach Abschluss der Verschmelzung.
Weitere Informationen
Ausgegebene Anteilsscheine des übertragenden Sondervermögens werden ab dem
Übertragungsstichtag durch die Clearstream Banking AG Frankfurt (Wertpapiersammelbank) bei den depotführenden Stellen eingezogen und mit Ablauf des Übertragungsstichtages kraftlos. Gleichzeitig werden unter Berücksichtigung des Umtauschverhältnisses neue Anteile des übernehmenden Sondervermögens an die bisherigen Anteilscheininhaber des übertragenden Sondervermögens ausgegeben.
Diesen Verschmelzungsinformationen sind die wesentlichen Anlegerinformationen der
von der Verschmelzung betroffenen Anteilklasse des übernehmenden Sondervermögens „LBBW Dividenden Strategie Euroland RT“ beigefügt. Die Anleger werden aufgefordert diese zu lesen.
Weitere Informationen wie Verkaufsprospekt, Jahres- und ggf. Halbjahresbericht können
Sie kostenlos bei der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH, Postfach
10 03 51, 70003 Stuttgart in schriftlicher Form anfordern sowie unter www.LBBWAM.de in elektronischer Form abrufen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen auch telefonisch unter +49 711 22910 3206 zur Verfügung.
Übertragungsstichtag für die Verschmelzung ist der 09.10.2015
Stuttgart, 07.08.2015
LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH
-Geschäftsführung-
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Fonds in Feinarbeit.
Wesentliche Anlegerinformationen
Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger über diesen Fonds. Es handelt sich nicht um
Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen die Wesensart dieses Fonds und die Risiken einer
Anlage in ihn zu erläutern. Wir raten Ihnen zur Lektüre dieses Dokuments, so dass Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen
können.
LBBW Dividenden Strategie Euroland RT
Anteilklasse des Fonds LBBW Dividenden Strategie Euroland. Es sind 4 Anteilklassen erhältlich.
WKN / ISIN: A0NAUL / DE000A0NAUL6
Dieser Fonds wird von der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH verwaltet.
Die LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH gehört zum LBBW-Konzern.
Ziele und Anlagepolitik
Das Ziel der Anlagepolitik des LBBW Dividenden Strategie Euroland RT ist es, einen möglichst hohen Vermögenszuwachs zu
erwirtschaften.
Der LBBW Dividenden Strategie Euroland RT investiert überwiegend in Aktien führender Unternehmen aus dem Euroraum, die sich
durch eine aktionärsfreundliche Dividendenpolitik auszeichnen. Zu den Auswahlkriterien gehören neben einer überdurchschnittlich
hohen Dividendenrendite die Stabilität der Bilanzstruktur, Ertrags- bzw. Substanzstärke und gute Wachstumsperspektiven des
Unternehmens. Der Fondsmanager betreibt Stock-Picking, d.h. er orientiert sich an keinem Index und an keiner Länder- oder
Branchengewichtung. Der Schwerpunkt der Anlagen liegt derzeit bei großen Unternehmen aus den führenden Aktienindizes, welche
durch aussichtsreiche kleinere Werte (MidCap und SmallCap) ergänzt werden.
Der Fonds kann auch Derivatgeschäfte tätigen, um Vermögenspositionen abzusichern, höhere Wertzuwächse zu erzielen oder um
auf steigende oder fallende Kurse zu spekulieren.
In diesem Rahmen obliegt die Auswahl der einzelnen Vermögensgegenstände dem Fondsmanagement.
Die Gebühren für den Kauf und Verkauf von Wertpapieren trägt der Fonds. Sie entstehen zusätzlich zu den unter „Kosten“
aufgeführten Prozentsätzen und können die Rendite des Fonds mindern.
Die Erträge verbleiben im Fonds und erhöhen den Wert der Anteile.
Die Anleger können von der Kapitalverwaltungsgesellschaft grundsätzlich börsentäglich die Rücknahme der Anteile verlangen. Die
Kapitalverwaltungsgesellschaft kann jedoch die Rücknahme aussetzen, wenn außergewöhnliche Umstände dies unter
Berücksichtigung der Anlegerinteressen erforderlich erscheinen lassen.
Risiko- und Ertragsprofil
<< Typischerweise geringere Rendite
Typischerweise höhere Rendite >>
<< Geringeres Risiko
1
Höheres Risiko >>
2
3
4
5
6
7
Dieser Risikoindikator beruht auf historischen Daten; eine Vorhersage künftiger Entwicklungen ist damit nicht möglich. Die
Einstufung des Fonds kann sich künftig ändern und stellt keine Garantie dar. Auch ein Fonds, der in Kategorie 1 eingestuft wird,
stellt keine völlig risikolose Anlage dar.
Der LBBW Dividenden Strategie Euroland RT ist in Kategorie 6 eingestuft, weil sein Anteilpreis stark schwankt und deshalb die
Gewinnchance, aber auch das Verlustrisiko hoch sein kann.
Bei der Einstufung des Fonds in eine Risikoklasse kann es vorkommen, dass aufgrund des Berechnungsmodells nicht alle Risiken
berücksichtigt werden. Eine ausführliche Darstellung findet sich im Abschnitt "Risiken" des Verkaufsprospekts. Folgende Risiken
haben auf diese Einstufung keinen unmittelbaren Einfluss, können aber trotzdem für den Fonds von Bedeutung sein:
Risiken aus Derivateeinsatz:
Der Fonds darf Derivatgeschäfte zu den oben unter „Anlagepolitik“ genannten Zwecken einsetzen. Dadurch erhöhte Chancen gehen
mit erhöhten Verlustrisiken einher. Durch eine Absicherung mittels Derivaten gegen Verluste können sich auch die Gewinnchancen
des Fonds verringern.
Verwahrrisiken:
Mit der Verwahrung von Vermögensgegenständen insbesondere im Ausland kann ein Verlustrisiko verbunden sein, das aus
Insolvenz, Sorgfaltspflichtverletzungen oder missbräuchlichem Verhalten des Verwahrers oder eines Unterverwahrers resultieren
kann.
Operationelle Risiken:
Der Fonds kann Opfer von Betrug oder anderen kriminellen Handlungen werden. Er kann Verluste durch Missverständnisse oder
Fehler von Mitarbeitern der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder externer Dritter erleiden oder durch äußere Ereignisse, wie z.B.
Naturkatastrophen, geschädigt werden.
LBBW Asset Management
Investmentgesellschaft mbH
Fritz-Elsas-Straße 31
70174 Stuttgart
Telefon +49 (0) 711 22910-3000
Telefax +49 (0) 711 22910-9098
Materialnummer: 50011 [10]
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Fonds in Feinarbeit.
Kosten
Einmalige Kosten vor und nach der Anlage:
Ausgabeauf- und
Rücknahmeabschläge
5,00%
0,00%
Dabei handelt es sich um den Höchstbetrag, der von Ihrer Anlage vor der Anlage abgezogen wird.
Kosten, die dem Fonds im Laufe des Jahres abgezogen werden:
Laufende Kosten
1,75%
Kosten, die der Fonds unter bestimmten Umständen zu tragen hat:
An die Wertentwicklung des
Fonds gebundene Gebühren
0,00%
Aus den Gebühren und sonstigen Kosten werden die laufende Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens sowie die
Vermarktung und der Vertrieb der Fondsanteile finanziert. Anfallende Kosten verringern die Ertragschancen des Anlegers.
Der hier angegebene Ausgabeaufschlag ist ein Höchstbetrag. Im Einzelfall kann er geringer ausfallen. Den tatsächlich für Sie
geltenden Betrag können Sie bei Ihrem Finanzberater bzw. beim Vertreiber der Fondsanteile erfragen.
Die hier angegebenen laufenden Kosten fielen im letzten Geschäftsjahr des Fonds an, das im Januar 2015 endete. Die laufenden
Kosten können von Jahr zu Jahr schwanken. Sie beinhalten keine Transaktionskosten für den Kauf oder Verkauf von
Vermögensgegenständen für den Fonds.
Frühere Wertentwicklung
40,0%
29,5%
30,0%
23,6%
20,0%
16,7%
10,0%
5,6%
4,1%
0,0%
-10,0%
-12,2%
-20,0%
-20,0%
-30,0%
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist keine Garantie für die künftige Entwicklung.
2014
Bei der Berechnung wurden sämtliche Kosten und Gebühren mit Ausnahme des Ausgabeaufschlags abgezogen.
Der LBBW Dividenden Strategie Euroland RT wurde am 30.09.2008 aufgelegt.
Die historische Wertentwicklung wurde in EUR berechnet.
Praktische Informationen
Verwahrstelle des Fonds ist die Landesbank Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart, Am Hauptbahnhof 2.
Den OGAW-Prospekt und die aktuellen Halbjahres- und Jahresberichte, die aktuellen Anteilpreise sowie weitere Informationen zu
dem LBBW Dividenden Strategie Euroland RT finden Sie kostenlos in deutscher Sprache auf unserer Homepage unter
www.LBBW-AM.de. Den Prospekt und die aktuellen Berichte können Sie auch kostenlos in schriftlicher Form bei der LBBW Asset
Management Investmentgesellschaft mbH anfordern.
Der Fonds unterliegt dem deutschen Investmentsteuergesetz. Dies kann Auswirkungen darauf haben, wie Sie bzgl. Ihrer Einkünfte
aus dem Fonds besteuert werden.
Die LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH kann lediglich auf Grundlage einer in diesem Dokument enthaltenen
Erklärung haftbar gemacht werden, die irreführend, unrichtig oder nicht mit den einschlägigen Teilen des OGAW-Prospekts
vereinbar ist.
Dieser Fonds und die LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH sind in Deutschland zugelassen und werden durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Inhaltlich verantwortlich für diese wesentliche Anlegerinformationen ist ausschließlich die LBBW Asset Management
Investmentgesellschaft mbH.
Diese wesentlichen Informationen für den Anleger sind zutreffend und entsprechen dem Stand vom 04. Februar 2015.
LBBW Asset Management
Investmentgesellschaft mbH
Fritz-Elsas-Straße 31
70174 Stuttgart
Telefon +49 (0) 711 22910-3000
Telefax +49 (0) 711 22910-9098
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