Technisches Informationsblatt 31.08.2015 Retenox ® Keimhemmungsmittel für Speise- und Futterkartoffeln Kurzbeschrieb Keimhemmungsmittel für Speise- und Futterkartoffeln. Retenox-C verhindert das frühzeitige Auskeimen von Lagerkartoffeln. Wirkstoffe 0,5 % Chlorpropham (CIPC) Formulierung Stäubemittel (DP) Von einer Behandlung der Kartoffeln auf Förderbändern ist abzuraten, weil einerseits die Gefahr lokaler Überdosierung an den Abwurfstellen zu gross ist und anderseits einzelne Kartoffelpartien, vor allem entlang der Boxen- und Gebindewänden, zu schwach behandelt werden und dann auskeimen. Auflagen Hersteller Agriphar s.a., Belgium Trademark Stähler Suisse SA Eidgenössische Zulassungsnummer W-5714-1 Wirkungsweise Retenox ist ein Keimhemmer. Auf Lagerkartoffeln gestäubt, wird die Keimbildung während mehreren Monaten verhindert. Anwendung Feldbau Speise- und Futterkartoffeln Dosierung: 200 g Retenox pro 100 kg Kartoffeln. Die Behandlung erfolgt im Herbst beim Einlagern der Kartoffeln. Die Knollen werden mit der Dosierdose gleichmässig mit 200 g Retenox pro 100 kg Kartoffeln eingestäubt und mit Papier abgedeckt. Es dürfen nur trockene, möglichst saubere und gesunde Knollen behandelt werden. Ausgekeimte Kartoffeln dürfen nicht bestäubt werden. Die Kondenswasserbildung auf den Kartoffeln ist zu verhüten, da Feuchtigkeit die Wirkung des Produktes beeinträchtigt. ® www.staehler.ch · Retenox Retenox nicht einsetzen, wenn die Lagerkartoffeln nass, krank oder stark verschmutzt sind. Die Sorte Nicola darf nicht mit Retenox behandelt werden. Saatkartoffeln keinesfalls behandeln. Retenox nur in Räumen anwenden, die ausschliesslich der Speiseund Futterkartoffel- Lagerung dienen. Niemals Saatkartoffeln mitlagern. Die Wartefrist zur Konsumation von mit Retenox behandelten Kartoffeln beträgt 4 Wochen. Anbauprogramm IP (ÖLN): Richtlinien für IP (ÖLN) und LABEL-Produktion beachten. Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge Verbindlich für die richtige Anwendung ist die aufgedruckte oder die der Packung beigefügte Gebrauchsanweisung. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanweisung einzuhalten. Mittelreste und Leergebinde Mittelreste und Leergebinde zur Gemeindesammelstelle, Sammelstelle für Sonderabfälle oder Verkaufsstelle. 1 Hinweise für den Käufer Wir gewährleisten, dass die Zusammensetzung des Produktes in der verschlossenen Originalverpackung den auf dem Etikett gemachten Angaben entspricht. Für irgendwelche direkte oder indirekte Folgen aus unsachgemässer oder vorschriftswidriger Lagerung oder Anwendung des Produktes sind wir nicht verantwortlich. Vielfältige, insbesondere örtlich bedingte Faktoren, wie z.B. Bodenbeschaffenheit, Pflanzensorten und Witterungsverhältnisse können zur Folge haben, dass entweder das Produkt nicht die volle gewünschte Wirkung hat oder Schädigungen an den behandelten Kulturpflanzen entstehen. Für solche Schäden haften wir nicht. S57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. R- und S-Sätze S02 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. S35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Stähler Suisse SA Henzmannstrasse 17 A 4800 Zofingen Tel: 062 746 80 00 Fax: 062 746 80 08 [email protected] http://www.staehler.ch ® www.staehler.ch · Retenox Notfallauskunft bei Vergiftungen Toxikologisches Informationszentrum Zürich, Telefon 145 oder 044 251 51 51 Packungsgrösse 20 64 01 Einzelpackung zu 500 g 20 64 01 Karton zu 12 x 500 g Kontakt 2
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