Retenox - Stähler Suisse SA

Technisches Informationsblatt
31.08.2015
Retenox
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Keimhemmungsmittel für Speise- und Futterkartoffeln
Kurzbeschrieb
Keimhemmungsmittel für Speise- und
Futterkartoffeln. Retenox-C verhindert das
frühzeitige Auskeimen von Lagerkartoffeln.
Wirkstoffe
0,5 % Chlorpropham (CIPC)
Formulierung
Stäubemittel (DP)
Von einer Behandlung der Kartoffeln auf
Förderbändern ist abzuraten, weil einerseits die
Gefahr lokaler Überdosierung an den Abwurfstellen
zu gross ist und anderseits einzelne Kartoffelpartien,
vor allem entlang der Boxen- und Gebindewänden,
zu schwach behandelt werden und dann auskeimen.
Auflagen
Hersteller
Agriphar s.a., Belgium
Trademark
Stähler Suisse SA
Eidgenössische Zulassungsnummer
W-5714-1
Wirkungsweise
Retenox ist ein Keimhemmer. Auf Lagerkartoffeln
gestäubt, wird die Keimbildung während mehreren
Monaten verhindert.
Anwendung Feldbau
Speise- und Futterkartoffeln
Dosierung: 200 g Retenox pro 100 kg Kartoffeln.
Die Behandlung erfolgt im Herbst beim Einlagern der
Kartoffeln. Die Knollen werden mit der Dosierdose
gleichmässig mit 200 g Retenox pro 100 kg
Kartoffeln eingestäubt und mit Papier abgedeckt. Es
dürfen nur trockene, möglichst saubere und gesunde
Knollen behandelt werden. Ausgekeimte Kartoffeln
dürfen nicht bestäubt werden. Die
Kondenswasserbildung auf den Kartoffeln ist zu
verhüten, da Feuchtigkeit die Wirkung des Produktes
beeinträchtigt.
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www.staehler.ch · Retenox
Retenox nicht einsetzen, wenn die Lagerkartoffeln
nass, krank oder stark verschmutzt sind. Die Sorte
Nicola darf nicht mit Retenox behandelt werden.
Saatkartoffeln keinesfalls behandeln. Retenox nur in
Räumen anwenden, die ausschliesslich der Speiseund Futterkartoffel- Lagerung dienen. Niemals
Saatkartoffeln mitlagern. Die Wartefrist zur
Konsumation von mit Retenox behandelten
Kartoffeln beträgt 4 Wochen.
Anbauprogramm
IP (ÖLN): Richtlinien für IP (ÖLN) und
LABEL-Produktion beachten.
Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge
Verbindlich für die richtige Anwendung ist die
aufgedruckte oder die der Packung beigefügte
Gebrauchsanweisung. Mittel und/oder dessen
Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. Zur
Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist
die Gebrauchsanweisung einzuhalten.
Mittelreste und Leergebinde
Mittelreste und Leergebinde zur
Gemeindesammelstelle, Sammelstelle für
Sonderabfälle oder Verkaufsstelle.
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Hinweise für den Käufer
Wir gewährleisten, dass die Zusammensetzung des
Produktes in der verschlossenen Originalverpackung
den auf dem Etikett gemachten Angaben entspricht.
Für irgendwelche direkte oder indirekte Folgen aus
unsachgemässer oder vorschriftswidriger Lagerung
oder Anwendung des Produktes sind wir nicht
verantwortlich. Vielfältige, insbesondere örtlich
bedingte Faktoren, wie z.B. Bodenbeschaffenheit,
Pflanzensorten und Witterungsverhältnisse können
zur Folge haben, dass entweder das Produkt nicht
die volle gewünschte Wirkung hat oder
Schädigungen an den behandelten Kulturpflanzen
entstehen. Für solche Schäden haften wir nicht.
S57 Zur Vermeidung einer Kontamination der
Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in
Gewässer gelangen lassen.
R- und S-Sätze
S02 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und
Futtermitteln fernhalten.
S20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder
rauchen.
S35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter
Weise beseitigt werden.
Stähler Suisse SA
Henzmannstrasse 17 A
4800 Zofingen
Tel: 062 746 80 00
Fax: 062 746 80 08
[email protected]
http://www.staehler.ch
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Notfallauskunft bei Vergiftungen
Toxikologisches Informationszentrum Zürich, Telefon
145 oder 044 251 51 51
Packungsgrösse
20 64 01 Einzelpackung zu 500 g
20 64 01 Karton zu 12 x 500 g
Kontakt
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