Starane® 180 - Stähler Suisse SA

Technisches Informationsblatt
06.01.2016
Starane 180
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Nachauflauf-Herbizid gegen Unkräuter (insbesondere Klebern)
im Getreidebau
Kurzbeschrieb
Nachauflauf-Herbizid mit systemischer Wirkung
gegen einjährige Unkräuter, insbesondere gegen
Klettenlabkraut (Klebern), in allen Winter- und
Sommergetreidearten.
werden, selbst kühlfeuchte Witterungsperioden
sowie leichte Nachtfröste nach der Anwendung
beeinträchtigen die Wirkung nicht. Starane 180 ist
äusserst kulturverträglich und dringt sofort in die
Bläter der Unkräuter ein.
Wirkstoffe
180g/l Fluroxypyr
Sommergetreide
Dosierung: 0.75 -1.0l/ha im Frühjahr ab
Vegetationsbeginn vom 3-Blattstadium des
Getreides bis zum 1-Knotenstadium (BBCH31).
Starane 180 kann ab 5° C eingesetzt werden, selbst
kühlfeuchte Witterungsperioden sowie leichte
Nachtfröste nach der Anwendung beeinträchtigen
die Wirkung nicht. Starane 180 ist äusserst
kulturverträglich und dringt sofort in die Bläter der
Unkräuter ein.
Formulierung
EC (Emulsionskonzentrat)
Hersteller
Dow AgroSciences S.A.S.
Trademark
Dow AgroSciences S.A.S.
Eidgenössische Zulassungsnummer
W-4711
Wirkungsweise
Der Wirkstoff Fluroxypyr gehört zur chemischen
Familie der Picolininsäuren und wird über die
Laubblätter aufgenommen und gelangt mit dem
Saftstrom über den Hauptspross zum
Vegetationskegel. Hier stimuliert Fluroxypyr das
Zellwachstum und stört den Eiweißstoffwechsel. Das
führt zu den für Starane 180 typischen
Absterbsymptomen (Korkenziehersyndrom).
Anwendung Getreidebau
Wintergetreide
Dosierung: 0.75 -1.0l/ha im Frühjahr ab
Vegetationsbeginn vom 3-Blattstadium des
Getreides bis sichtbarwerden des Fahnenblattes
(BBCH39). Starane 180 kann ab 5° C eingesetzt
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Anwendung Gemüsebau
Zwiebeln
Nur in Gemüse- und Speisezwiebeln (nicht in
Bundzwiebeln).
Dosierung: 1. Split mit 0.2-0.4 l/ha Starane 180 in
Tankmischung mit 0.5-0.8 l/ha Topper im Stadium
2-3 Blatt der Zwiebeln. 2. Split mit 0.5 l/ha Starane
180 in Tankmischung mit 0.5-1.0 l/ha Topper im
Stadium 4 Blatt der Zwiebeln. Maximal zwei
Behandlungen mit je 0.5 l/ha. Wartefrist 90 Tage.
Nur wüchsige Kulturen mit intakter Wachssschicht
behandeln.
Wirkungsspektrum
In Getreide gut erfasst werden: Klettenlabkraut
(Klebern) in allen Stadien, Ackerhohlzahn (bis 6-Blatt
Stadium), Vogelmiere, Ackervergissmeinnicht,
Windenknöterich, Schwarzer Nachtschatten,
Ackerhellerkraut, Wicke.
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Befriedigend bis ausreichend bekämpfbar:
Taubnesselarten, Vogelknöterich, Flohknöterich,
Echter Erdrauch, Hirtentäschelkraut, Kleine
Brennnessel, Durchwuchskartoffeln.
Nicht ausreichen erfasst werden: Kamillearten,
Ehrenpreisarten, Stiefmütterchen, Klatschmohn,
Melde, Weisser Gänsefuss, Disteln, Gräserarten.
In Zwiebeln gut erfasst werden: Klettenlabkraut,
Windenknöterich
Auflagen
Getreidebestände mit Untersaaten nicht behandeln.
Starane 180 nicht anwenden bei Temperaturen
<5°C, bei Frostgefahr, unmittelbar nach Frost, bei
Staunässe, Trockenheit, Nährstoffmangel und bei
geschwächten Getreidebeständen.
Mischbarkeit
Starane 180 ist mischbar mit den Getreideherbiziden
Ally SX, Concert SX, Lexus und Arelon S sowie mit
den Fungiziden Capitan S, Fezan, Opus, Amistar
Xtra, und Fandango. In Zwiebeln ist Starane 180 mit
Topper mischbar.
Nachbau
Starane 180 wird im Laufe einer Vegetationsperiode
abgebaut, so dass nach der Getreideernte jede
Kultur nachgebaut werden kann.
Anbauprogramm
IP (ÖLN): Richtlinien für IP (ÖLN) und
LABEL-Produktion beachten.
Witterungseinflüsse
Die Wirkung wird durch Niederschläge nicht
beeinträchtigt, wenn diese später als 1 Stunde nach
der Behandlung fallen. Starane 180 vor Starkfrösten
und Temperaturen unter 5°C nicht anwenden.
Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge
Verbindlich für die richtige Anwendung ist die
aufgedruckte oder die der Packung beigefügte
Gebrauchsanweisung. Mittel und/oder dessen
Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. Zur
Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist
die Gebrauchsanweisung einzuhalten.
Mittelreste und Leergebinde
Mittelreste und Leergebinde zur
Gemeindesammelstelle, Sammelstelle für
Sonderabfälle oder Verkaufsstelle.
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Hinweise für den Käufer
Wir gewährleisten, dass die Zusammensetzung des
Produktes in der verschlossenen Originalverpackung
den auf dem Etikett gemachten Angaben entspricht.
Für irgendwelche direkte oder indirekte Folgen aus
unsachgemässer oder vorschriftswidriger Lagerung
oder Anwendung des Produktes sind wir nicht
verantwortlich. Vielfältige, insbesondere örtlich
bedingte Faktoren, wie z.B. Bodenbeschaffenheit,
Pflanzensorten und Witterungsverhältnisse können
zur Folge haben, dass entweder das Produkt nicht
die volle gewünschte Wirkung hat oder
Schädigungen an den behandelten Kulturpflanzen
entstehen. Für solche Schäden haften wir nicht.
R- und S-Sätze
R36 Reizt die Augen.
R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in
Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
R65 Gesundheitsschädlich: Kann beim
Verschlucken Lungenschäden verursachen.
R67 Dämpfe können Schläfrigkeit und
Benommenheit verursachen.
S02 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und
Futtermitteln fernhalten.
S20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder
rauchen.
S24 Berührung mit der Haut vermeiden.
S26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich
mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
S35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter
Weise beseitigt werden.
S37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
S57 Zur Vermeidung einer Kontamination der
Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
S62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen.
Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder
dieses Etikett vorzeigen.
SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in
Gewässer gelangen lassen.
P-Sätze
RRV Die Verwendung auf Dächern und Terrassen,
auf Lagerplätzen, auf und an Strassen, Wegen und
Plätzen, auf Böschungen und Grünstreifen entlang
von Strassen und Gleisanlagen ist verboten.
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Gefahrensymbole
Gefahrgut
UN 3082
Xn
Gesundheitsschädlich / Nocif / Nocivo
N
Umweltgefährlich / Dangereux pour l’environnement
/ Pericoloso per l’ambiente
Notfallauskunft bei Vergiftungen
Toxikologisches Informationszentrum Zürich, Telefon
145 oder 044 251 51 51
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Packungsgrösse
10 02 15 Einzelpackung zu 5 l
10 02 15 Karton zu 4 x 5 l
21 57 80 Einzelpackung zu 1 l
21 57 80 Karton zu 10 x 1 l
Kontakt
Stähler Suisse SA
Henzmannstrasse 17 A
4800 Zofingen
Tel: 062 746 80 00
Fax: 062 746 80 08
[email protected]
http://www.staehler.ch
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