Ersetzt Ausgabe Gro-Stop HN/18.04.02 Technische Informationen GRO - STOP HN ® Keimhemmungsmittel für Speise- und Futterkartoffeln im Grosslager zum Heissvernebeln Wirkstoff: 300 g/l Chlorpropham (CIPC) Formulierung: Heissvernebelungsmittel ANWENDUNG: Gro-Stop HN ist ein Produkt zur Heissvernebelung in Grosslagern. Das Produkt wird unverdünnt angewendet. Dosierung: 60 ml / 1000 kg Kartoffeln für eine einmalige Behandlung. Je nach Lagerbedingungen wird ein Auskeimen bis zu 3 Monaten verhindert 20 ml / 1000 kg Kartoffeln für eine Mehrfachanwendung. Der Mindestabstand zwischen zwei Behandlungen beträgt 4 Wochen. Die Wirkungsdauer beträgt maximal 2 Monate. Für eine optimale Wirkung muss die erste Behandlung vor dem Öffnen der Augen (Sichtbarwerden der Triebspitzen) erfolgen. Gro-Stop HN entwickelt die beste Wirkung bei einer Lagertemperatur von 5-10° C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 75-80%. Gebäude luftdicht verschliessen. Die Ventilatoren dürfen keine Aussenluft anziehen, die Luft im Lager sollte sanft und gleichmässig zirkulieren. Gro-Stop HN direkt in das Lager oder in den Lüftungskanal vernebeln. Eine Umkehr des Luftstroms am Schluss des Vernebelns verbessert die Verteilung. Ventilatoren laufen lassen, bis der Nebel vollständig verschwunden ist. Das Lager darf während der Anwendung nicht betreten werden. Nur in Räumen anwenden, die ausschliesslich der Lagerung von Speise- und Futterkartoffeln dienen. Niemals Saatkartoffeln im selben Raum lagern oder Saatkartoffeln mit Gro-Stop HN behandeln. Nach der Behandlung Lager während 24 Stunden geschlossen halten. Anschliessend wieder mit der normalen Belüftung beginnen. Kartoffeln regelmässig kontrollieren, um den Bedarf einer erneuten Behandlung bzw. der Auslagerung festzustellen. WARTEFRIST: Zwischen der letzten Behandlung und der Verwendung der Kartoffeln zu Speise- oder Fütterungszwecken muss eine Wartefrist von 4 Wochen eingehalten werden. VERTRÄGLICKEIT: Die Produkte auf der Basis von Chlorpropham (CIPC), die direkt nach der Ernte angewendet werden, können auf empfindlichen Kartoffelsorten oder noch nicht schalenfesten Knollen Schalenbrand verursachen. Eine Applikation auf Knollen mit ungenügender Wundheilung fördert die Gefahr von Infektionen mit Lagerkrankheiten. Vor der Behandlung müssen die Kartoffeln mindestens 10-14 Tage gelagert werden, damit eine eventuelle Wundheilung gewährleistet ist. Nur trockene und gesunde Kartoffeln behandeln. Frühsorten und dünnschalige Sorten (Nicola, Charlotte) nicht mit Chlorpropham-haltigen Produkten behandeln. ANWENDERSCHUTZ-AUFLAGEN: Beim Ansetzen der Spritzbrühe müssen Schutzhandschuhe, ein Schutzanzug und eine Schutzbrille getragen werden. Gro-Stop HN/26.11.2015 Ersetzt Ausgabe Gro-Stop HN/18.04.02 Bei Anwendung in einem geschlossenen Raum ist dieser vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften. Bei Nachfolgearbeiten in den behandelten Räumen sind bis 48 Stunden nach der Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe und Schutzanzug zu tragen. S57 S61 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Freitsetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. WIRKUNGSWEISE: Chlorpropham ist ein selektiver Wirkstoff. Er hemmt die Zellteilung (Mitose). VERPACKUNG: Die Angaben der technischen Merkblätter dienen zur Information. Massgebend sind die Gebrauchsanweisungen auf unseren Packungen. Kannen à 10 l GEFAHREN- UND SICHERHEITSHINWEISE: Gefahrenbezeichnungen: GHS07 Vorsicht gefährlich GHS08 Gesundheitsschädigend Signalwort: Gefahr Die Angaben der technischen Merkblätter dienen zur Information. Massgebend sind die Gebrauchsanweisungen auf unseren Packungen. ® Eingetragenes Warenzeichen der Certis Europe B.V Gefahrenkennzeichnungen: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. P-Sätze: S-Sätze: S13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. S24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. S35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. S42 Beim Räuchern geeignetes Atemschutzgerät anlegen. S45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich Etikett vorzeigen) Gro-Stop HN/26.11.2015
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