Prof. Dr. Benno Zabel B.A. Sommersemester 2016 Hausarbeit zur Übung im Strafrecht Sachverhalt Silicon Valley kann jeder, denken sich Christian (C), Deniz (D) und Erik (E) und wollen ihr berufliches Glück auf dem Land versuchen. Wider Erwarten haben die drei Junglandwirte aber erhebliche Schwierigkeiten, auf dem inzwischen „angesagten“ Gebiet der Ziegenzucht Fuß zu fassen, was unter anderem auf gestiegene Futtermittelpreise zurückzuführen ist. Eines Abends hört der findige A, der gemeinsam mit C, D und E in der Dorfkneipe sitzt, das Klagen der Junglandwirte und macht ihnen einen, wie er versichert, „juristisch einwandfreien“ Vorschlag, um künftig Kosten einsparen zu können. Dabei ist den Landwirten bewusst, dass A, der sich selbst „Dorfanwalt“ nennt, tatsächlich keinen juristischen Abschluss besitzt, auch wenn er ihnen und dem Rest des Ortes durchaus rechtskundig erscheint. A schlägt den Landwirten vor, die auf ihren Grundstücken befindlichen und damit in ihrem Eigentum stehenden Zäune vorsichtig zu öffnen, damit sich die Ziegen, die bekanntlich nicht besonders wählerisch sind, auch auf Nachbars Wiesen bedienen mögen. Die Nachbarn würden sich an dem Vieh schon nicht stören. Jedenfalls sehe das Strafrecht insofern eine „Lücke“ vor. Und nein, er, A, habe diesen Rat aus reiner Gefälligkeit gegeben und wolle keinerlei Entlohnung oder Ähnliches. Die Junglandwirte befolgen den Rat des A, woraufhin sich ihre Ziegen an den uneingefriedeten Wiesen der Nachbarn zu schaffen machen. „Großes Interesse“ erregen bei den Ziegen aber auch, was C, D und E durchaus für möglich gehalten hatten, das dort angebaute Gemüse und die nachbarlichen Teiche, deren Wasser sich aus einem Fluss in der Nähe speist und in diesen zurückfließt. Als aber massive Beschwerden über zerrissene Wäsche eingehen, zeigen sich die Landwirte darüber ebenso verwundert wie deren Nachbarn verärgert. Da die Landwirte nun eine andere Quelle der Finanzierung auftun müssen, richten C, D und E ihren Fokus auf das Ergattern der gerade für Junglandwirte großzügigen EU-Subventionen. Sie stellen daher einen formgerechten Antrag beim zuständigen Sachbearbeiter S im Referat für Ernährung und Landwirtschaft. S, der im selben Ort wie C, D und E wohnt und der diese ob ihres Tatendrangs schätzt, gibt dem Antrag von C, D und E nach ordnungsgemäßer Prüfung der Voraussetzungen statt. Als Sensationsjournalist J davon erfährt, wittert er, der schon seit geraumer Zeit kritisch über die zum Teil undurchsichtige Vergabepraxis des Ministeriums berichtet hat, einen Skandal um die „Ziegenlobby von Duisdorf“ und kündigt dem Ministerialdirektor M gegenüber eine umfangreiche Berichterstattung an. M, dem intern bereits vorgeworfen wird, „seinen Laden nicht im Griff zu haben“, fürchtet personelle Konsequenzen für sich und seinen Protegé S und beschließt, J „mundtot“ zu machen. Zu diesem Zweck bedient sich M des Kleinkriminellen K. K instruiert daraufhin den G unter Aushändigung eines aktuellen Fotos des J. Wie von M und K geplant, lauert der G dem J in der Nähe von dessen Wohnung auf. Er droht jedoch versehentlich dem Zwillingsbruder des J, dem Z, der dem J zum Verwechseln ähnlich sieht, mit den Worten „Das ist eine letzte Warnung. Steck deine Nase nicht in Sachen, die dich nichts angehen“. Gleichzeitig verpasst G dem Z mit den Händen einige schmerzhafte Schläge gegen Rippen und Rücken. J, der von dem „gewalttätigen Umgang“ mit seinem Bruder eingeschüchtert ist, verzichtet daraufhin auf weitere Recherchen und die vorgesehene Berichterstattung. Prüfen Sie die Strafbarkeit aller Beteiligten. Bearbeitervermerk: Eventuell erforderliche Strafanträge sind gestellt. Bearbeitungshinweise: Die Arbeit darf einen Umfang von 25 Seiten (exkl. Deckblatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis) nicht überschreiten. Die Formatierung muss folgenden Vorgaben entsprechen: Fließtext: Schriftart: Times New Roman, Schriftgrad: 12 pt. Zeilenabstand 1,5-fach, Zeichenabstand: Standard. Ausrichtung: Blocksatz. Die Seitenränder müssen links 7 cm, rechts, oben und unten 1,5 cm betragen. Fußnoten: Schriftart: Times New Roman, Schriftgrad: 10 pt. Zeilenabstand 1-fach, Zeichenabstand: Standard. Ausrichtung: Blocksatz. Letzter Abgabetermin ist der 04.04.2016 um 12 Uhr durch Einwurf ins Postfach des Lehrstuhls am Dekanat (Juridicum, Adenauerallee 24-42, 53113 Bonn). Mit der Post übersandte Hausarbeiten werden zur Korrektur angenommen, sofern sich auf dem Umschlag ein lesbarer Poststempel (kein Freistempler) mit diesem (oder einem früheren) Datum befindet. Studienortwechsler reichen mit der Hausarbeit eine Kopie des Zwischenprüfungszeugnisses oder eine Bescheinigung des Rechtswissenschaftlichen Prüfungsausschusses über das Bestehen der Teilprüfung im Strafrecht gem. § 5 Abs. 1 S. 2 lit. c der Zwischenprüfungsordnung ein. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
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